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UFSS FSRV/0028-S/06Der Berufungswerber beantragt die Herabsetzung der Geldstrafe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)22.07.2008

…ist bei Zusammentreffen strafbarer Handlungen eine einheitliche Geldstrafe oder Freiheitsstrafe jeweils nach der Strafdrohung zu bestimmen, welche die höchste Strafe androht. Hängen die zusammentreffenden Strafdrohungen von Wertbeträgen ab, so ist für die einheitliche Geldstrafe die Summe der Strafdrohungen maßgebend. Treffen Finanzvergehen zusammen, deren Strafdrohungen sich…

UFSG FSRV/0017-G/07Hinterziehung von Normverbrauchsabgabe, deren Erhebung in den örtlichen Zuständigkeitsbereich verschiedener Finanzämter fällt
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)08.01.2008

…Ausnahme vom Grundsatz darstellt, wonach nur vorsätzlich begangene Finanzvergehen vom Gericht zu ahnden sind, und gerichtliche Zuständigkeit auch bei Zusammentreffen von vorsätzlich und fahrlässig begangenen Finanzvergehen desselben Täters bestimmt, ist die gemeinsame Ahndung der Finanzvergehen durch das Gericht nur dann vorzunehmen, wenn diesbezüglich dieselbe Finanzstrafbehörde…

UFSW FSRV/0003-W/13Zigarettenschmuggel
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)17.04.2013

…Gesamtstrafrahmens. Bei der Strafbemessung durch den Spruchsenat wurden strafmildernd der bisherige ordentliche Lebenswandel und die Sicherstellungen und als erschwerend das Zusammentreffen von Finanzvergehen und die Tatwiederholung gewertet. Dem Straferkenntnis der Finanzstrafbehörde I. Instanz ist nicht zu entnehmen, dass gem. § 23 Abs. 4 FinStrG die von…

UFSW FSRV/0094-W/12Zigarettenschmuggel
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)17.04.2013

…verhängte Geldstrafe demnach 14,28 Prozent des Gesamtstrafrahmens. Bei der Strafbemessung durch den Spruchsenat wurden strafmildernd das Geständnis samt einem Beitrag zur Wahrheitsfindung, der bisherige ordentliche Lebenswandel und die Sicherstellungen und als erschwerend das Zusammentreffen von Finanzvergehen und die Tatwiederholung gewertet. Dem Straferkenntnis der Finanzstrafbehörde…

UFSW FSRV/0165-W/08Einwand des Verbotes der Doppelbestrafung gemäß Art.4 Abs.1 7. Zusatzprotokoll EMRK
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)08.09.2009

…in der Dauer von 80 Tagen) verhängt wurde. Dem Bw. wäre daher vielmehr der Erschwerungsgrund einer einschlägigen Vorstrafe bei der Strafbemessung anzulasten gewesen, da mit dem gegenständlich angefochtenen Erkenntnis des Spruchsenates Lohnabgaben für Tatzeiträume bis Juli 2006 bestraft wurden. Das Zusammentreffen zweier Finanzvergehen stellt dann…

UFSL FSRV/0077-L/08Bemessung einer zusätzlichen Geldstrafe für überdies von einem Transportunternehmer begangene Finanzordnungswidrigkeiten bei bereits zwei Gerichtsstrafen wegen Abgabenhinterziehungen, wovon eine bereits im Verhältnis einer Zusatzstrafe zur Erststrafe steht
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)13.07.2010

…| -"- Bei der Ausmessung der zusätzlichen Geldstrafe wertete der Spruchsenat als mildernd das durch S abgelegte Geständnis, seine finanzstrafrechtliche Unbescholtenheit, sowie seine schwierige finanzielle Situation, welche ihn zu seinen Taten verleitet hat, als erschwerend einen langen Tatzeitraum und ein Zusammentreffen von "Finanzvergehen und Finanzordnungswidrigkeit" [gemeint…

BFG RV/6300013/20221. Eine Zusatzstrafe anstelle einer selbständigen Strafe ist nur dann zu verhängen, wenn alle Finanzvergehen zur Gänze vor der Fällung der früheren Entscheidung (erster Instanz) begangen wurden. Wurden die im späteren Verfahren gegenständlichen Finanzvergehen nur zum Teil vor der früheren Entscheidung begangen, ist § 21 Abs 3 FinStrG nicht anzuwenden. 2. Spezial- und generalpräventive Erwägungen bei einem Täter, der im Baunebengewerbe tätig ist.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis30.08.2024

…zu werten waren; - die mehrfache Tatbegehung über einen langen Zeitraum; - das Zusammentreffen von Finanzvergehen und Finanzordnungswidrigkeiten. Im vorliegenden Fall wurden vom Senat als mildernd gewertet: - das vollumfängliche Geständnis des Täters, - die Schadensgutmachung im Ausmaß von ca. 25 %. Ein ernsthaftes Bemühen des Täters, den verursachten Schaden…

BFG RV/7300079/2014Zigarettenhehlerei; die Weitergabe einer Telefonnummer als strafloses Handeln im Zuge deren Vorbereitung: nicht strafbar als Beteiligung an dem in weiterer Folge verübten Finanzvergehen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis01.03.2016Teil 1/2

…die persönlichen Verhältnisse des Täters zu berücksichtigen. Als mildernd war die teilweise Sicherstellung, als erschwerend die finanzstrafrechtliche Vorstrafe und das Zusammentreffen von Finanzvergehen (§ 44 und § 46, weil diese nicht bereits die Strafdrohung bestimmten) zu werten. Die verhängte Strafe, bei deren Ausmessung, wie im Spruche dargetan…

BFG RV/2300002/2024Zuschätzung wegen Schwarzlieferungen von Getränken, Tatbegriff, Verfolgungsverjährung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis23.05.2024Teil 4/4

…ist, dürfen die Ersatzfreiheitsstrafen das Höchstmaß von je drei Monaten und bei den übrigen Finanzvergehen das Höchstmaß von je sechs Wochen nicht übersteigen. Die durch den Spruchsenat ausgesprochene Geldstrafe macht fast 70 % der Strafdrohung aus. Erschwerend wertete der Spruchsenat das Zusammentreffen von mehrfachen Finanzvergehen, die…

BFG RV/2300014/2024Verkürzungen von Umsatzsteuervorauszahlungen, Rücktritt vom Versuch
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis05.12.2024

…von je drei Monaten und bei den übrigen Finanzvergehen das Höchstmaß von je sechs Wochen nicht übersteigen. Bei einer Strafdrohung von € 68.404,66 hat der Spruchsenat trotz des mehrmaligen Tatentschlusses lediglich eine Geldstrafe ausgemessen, die der Mindestgeldstrafe entspricht und eher im Bereich von…

BFG RV/7300007/2023Nichtabgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen und Nichtentrichtung der korrespondierenden Umsatzsteuervorauszahlungen wegen pandemiebedingter schlechter wirtschaftlicher Situation
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis09.05.2023

…folgt: Er hat hiedurch die im Spruch genannten Finanzvergehen bzw. Finanzordnungswidrigkeiten begangen. Bei einem Strafrahmen von bis zu etwa € 52.800,00 war mildernd: das Geständnis, der bisher ordentliche Lebenswandel, die vollständige Schadensgutmachung erschwerend: das Zusammentreffen von Finanzvergehen und Finanzordnungswidrigkeiten. Die über ihn verhängte…

BFG RV/2300007/2025Verkürzungen der Jahresumsatzsteuer und Verkürzungen von Vorauszahlungen, jeweils begangen durch Nichtabgabe von Erklärungen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis18.09.2025Teil 2/2

…Wertbetrag von € 37.506,66 und einer Strafdrohung von € 75.013,32 verhängte der Spruchsenat eine Geldstrafe von € 9.000,00 (im Uneinbringlichkeitsfall mit 21 Tage Ersatzfreiheitsstrafe), das entspricht ca. 12 % der Strafdrohung. Dabei sind dem Beschuldigten das Zusammentreffen von zehn Finanzvergehen…

BFG RV/2300020/2020Tatbegriff, fahrlässige Abgabenverkürzung als Schuldform bei einem Teilfaktum einer Tat, überlange Verfahrensdauer
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis10.06.2021

… 33 Abs. 5 zweiter Satz ist sinngemäß anzuwenden. Der Spruchsenat kam bei einer Strafdrohung von € 60.774,36 zu einer Geldstrafe im Ausmaß von 16,45 % der Strafdrohung. Als erschwerend wertete er das Zusammentreffen von fünf Finanzvergehen und die Vorabstrafung, als mildernd das überwiegend…

BFG RV/7300079/2014Zigarettenhehlerei; die Weitergabe einer Telefonnummer als strafloses Handeln im Zuge deren Vorbereitung: nicht strafbar als Beteiligung an dem in weiterer Folge verübten Finanzvergehen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis01.03.2016Teil 2/2

…hat und er Schulden von ca. € 18.000,00 (Kredit) bzw. kein Vermögen hat. Vom Spruchsenat wurde als mildernd die teilweise Sicherstellung, als erschwerend die finanzstrafrechtliche Vorstrafe und das Zusammentreffen von Finanzvergehen (§ 44 und § 46, weil diese nicht bereits die Strafdrohung bestimmten) zu werten…

BFG RV/7300035/20241. Meldepflichtvergehen nach dem WiEReG; Zeuge widerlegt die "Schutzbehauptungen" des Beschuldigten 2. Voraussetzungen für die strafbefreiende Wirkung einer Selbstanzeige iZm Meldepflichtvergehen nach dem WiEReG (derzeit keine Frist vorgesehen) 3. Keine Befangenheit, wenn über Finanzvergehen eines Beschuldigten als Geschäftsführer zweier GmbHs gem. § 61 FinStrG in einem Verfahren entschieden wird
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis14.01.2025Teil 4/4

…Betrugsbekämpfung wurden bisher bei der Strafbemessung des Beschuldigten als mildernd der bisher ordentliche Lebenswandel, die teilweise Wiederherstellung des ordnungsgemäßen Zustandes, die volle Schadensgutmachung hinsichtlich § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG und die Sorgepflichten für 2 Kinder, als erschwerend das Zusammentreffen von Finanzvergehen und Finanzordnungswidrigkeiten berücksichtigt…

BFG RV/7300015/20251. KESt-Erklärung verspätet eingereicht, coronabedingte Nichtbehandlung durch Steuerberater 2. Finanzordnungswidrigkeiten gemäß § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG bei Kenntnis des Fälligkeitstages der UVZ 3. Verletzung der Belegerteilungspflicht 4. Verletzung der Aufbewahrung und Übermittlung der Jahresbelege der Registrierkasse
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis05.05.2026Teil 2/2

…auf die Feststellungen des Spruchsenates zu verweisen. Bei der Strafbemessung sind neben der finanzstrafrechtlichen Unbescholtenheit als mildernd die zwischenzeitige vollständige Schadensgutmachung zu werten. Als Erschwerungsgrund ist der wiederholte Tatentschluss, es liegen vier Finanzordnungswidrigkeiten vor, allerdings verteilt auf drei Jahre, sowie das Zusammentreffen von unterschiedlichen Finanzordnungswidrigkeiten…

BFG RV/2300009/2019Abgabenhinterziehung, neue Milderungsgründe
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis09.03.2020

…2 Jahren zu erkennen. Der Spruchsenat wertete das Zusammentreffen von 8 Finanzvergehen als erschwerend, demgegenüber den ordentlichen Lebenswandel des Beschuldigten sowie die teilweise Schadensgutmachung als mildernd. Bei einer Strafdrohung von € 159.636,00 wurde eine Geldstrafe im Ausmaß von 12,52 % der Höchststrafe ausgemessen. …

UFSK FSRV/0012-K/10Einleitung Finanzstrafverfahren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)28.02.2011

…Täter eines Finanzvergehens in Betracht kommt. Bei der Prüfung, ob genügende Verdachtsgründe für die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens gegeben sind, geht es nicht darum, die Ergebnisse des förmlichen Finanzstrafverfahrens vorwegzunehmen, sondern lediglich darum, ob die bisher der Finanzstrafbehörde vorliegenden Mitteilungen unter Berücksichtigung der von ihr durchgeführten…

BFG RV/7300022/2021Einnahmen verheimlicht; keine Erinnerung mehr an die Abgabenhinterziehungen aufgrund langer Verfahrensdauer, In der mündlichen Verhandlung Einschränkung auf Strafbeschwerde
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis07.09.2021

…Finanzvergehens zu erfüllen, vorsätzlich eine Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflicht verletzt. Dies wurde durch die Nichtabgabe der Einkommensteuererklärung 2014 erfüllt. Bei der Strafbemessung wertete der Spruchsenat mildernd: das Geständnis, der bisher ordentliche Lebenswandel und dass es teils beim Versuch geblieben ist, erschwerend: das Zusammentreffen von Finanzvergehen…

BFG RV/2300004/2024Prüfungsfeststellungen, Privatausgaben unter Betriebsaufwand geltend gemacht
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis05.12.2024Teil 2/2

…Der Spruchsenat hat dem Beschuldigten das Zusammentreffen von 13 Finanzvergehen innerhalb eines längeren Deliktszeitraums erschwerend sowie den bislang ordentlichen Lebenswandel, sein Geständnis und die vollständige Schadensgutmachung als mildernd angerechnet. Der strafbestimmende Wertbetrag macht € 68.792,57 aus, die Strafdrohung demnach € 137.585,14…