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UFSS FSRV/0047-S/07Tat- und Schuldangemessenheit von Geld- und Wertersatzstrafe.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)25.06.2008

…angemessene Strafe festzusetzen. Gemäß § 23 Abs. 2 FinStrG sind bei der Strafzumessung die Milderungs- und Erschwerungsgründe, soweit sie nicht schon die Strafdrohung bestimmen, gegeneinander abzuwägen und die im Verfahren hervorgekommenen Umstände, die zu Gunsten und zum Nachteil des Täters sprechen, in ihrer Gesamtauswirkung zu berücksichtigen…

UFSS FSRV/0028-S/06Der Berufungswerber beantragt die Herabsetzung der Geldstrafe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)22.07.2008

…ab dem 5. Juni 2004, ist bei Finanzvergehen, deren Strafdrohung sich wie hier betreffend die Abgabenhinterziehung nach einem Wertbetrag richtet, die Bemessung der Geldstrafe mit einem ein Zehntel des Höchstmaßes der angedrohten Geldstrafe unterschreitenden Betrag nur zulässig ist, wenn besondere Gründe vorliegen. Gemäß § 33 Abs…

UFSL FSRV/0049-L/09Strafberufung gegen Spruchsenatserkenntnis betreffend Hinterziehung von Biersteuer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)21.09.2010

…die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Täters zu berücksichtigen. Gem. § 23 Abs.4 FinStrG ist bei Finanzvergehen, deren Strafdrohung sich nach einem Wertbetrag richtet, die Bemessung der Geldstrafe mit einem Zehntel des Höchstausmaßes der angedrohten Geldstrafe unterschreitenden Betrag nur zulässig, wenn besondere Gründe vorliegen, wobei der Umstand…

UFSL FSRV/0051-L/08Strafberufung gegen Spruchsenatserkenntnis (Abgabenhinterziehung wegen unzulässigem Kabotageverkehr durch einen kroatischen LKW-Fahrer)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)01.07.2011

…berücksichtigen. Bezüglich der festgesetzten Geldstrafe ist auszuführen: Gem. § 23 Abs.4 FinStrG ist bei Finanzvergehen, deren Strafdrohung sich nach einem Wertbetrag richtet, die Bemessung der Geldstrafe mit einem Zehntel des Höchstausmaßes der angedrohten Geldstrafe unterschreitenden Betrag nur zulässig, wenn besondere Gründe vorliegen, wobei der Umstand…

UFSL FSRV/0028-L/05Von einem Rechtsanwalt zur Abwendung einer Hausdurchsuchung in seinen eigenen Kanzleiräumen freiwillig herausgegebenen Beweisunterlagen gegen seinen Mandanten; Prüfung deren Beschlagnahmefähigkeit durch den Spruchsenatsvorsitzenden
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Vorsitzender)26.05.2010Teil 1/2

…Zeitpunkten das Gericht zur Ahndung von Finanzvergehen zuständig gewesen, wenn das Finanzvergehen vorsätzlich begangen wurde und der Wertbetrag, nach dem sich die Strafdrohung richtete (der sogenannte strafbestimmende Wertbetrag), den Betrag von € 75.000,00 (bei Finanzvergehen wie Schmuggel und Abgabenhehlerei € 37.500,00; …

UFSW FSRV/0047-W/04Berufung gegen die Strafhöhe. Das Zusammentreffen zweier Finanzvergehen stellt keinen Erschwerungsgrund dar.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)05.10.2004

… 21 Abs. 2 FinStrG die Höhe der einheitlichen Strafdrohung bestimmt hat und daher eine Doppelverwertung strafverschärfender Umstände nicht zulässig war. Aufgrund des erstinstanzlich nicht berücksichtigen Milderungsgrundes der (teil-)geständigen Rechtfertigung des Bw. und des Wegfalls des Erschwerungsgrundes des Zusammentreffens zweier Finanzvergehen war seitens des Berufungssenates…

UFSL FSRV/0057-L/05Schuldhaft durch einen Transportunternehmer nicht entrichtete Selbstbemessungsabgaben im Rückfall; Strafbemessung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)20.04.2006

…Vorstrafen des KK als erschwerend zu werten. Insbesondere die Geldstrafe sei in Anbetracht der im gegenständlichen Fall vorliegenden maximalen Strafdrohung zu niedrig bemessen. Eine Berufung des Beschuldigten liegt nicht vor. Zur Entscheidung wurde erwogen: Straferkenntnisse erwachsen in Teilrechtskraft, wenn nicht deren gesamter Umfang angefochten wird…

UFSS FSRV/0014-S/05Umsatzsteuerverkürzungen eines den Fiskus ignorierenden Immobilienhändlers; Strafbemessung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)16.08.2006Teil 1/2

BerufungsentscheidungDer Finanzstrafsenat Salzburg 1 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Michael Schrattenecker sowie die Laienbeisitzer Dr. Walter Zisler und Mag. Gottfried Warter als weitere Mitglieder des Senates in…

UFSW FSRV/0081-W/04Nichtführung von Lohnkonten für eine Schwarzarbeiterin, geringes Verschulden, geringer Arbeitslohn
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Referent)24.06.2005

…1 FinStrG: Grundlage für die Bemessung der Strafe ist die Schuld des Täters. § 23 Abs. 2 FinStrG: Bei Bemessung der Strafe sind die Erschwerungs- und die Milderungsgründe, soweit sie nicht schon die Strafdrohung bestimmen, gegeneinander abzuwägen. Im Übrigen gelten die §§ 32 bis 35 StGB sinngemäß. …

UFSW FSRV/0086-W/11Vollendeter Schmuggel durch Benützung des Grünausganges ("Grünkanals") auf Flughäfen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)19.03.2012Teil 1/2

…auch dann nicht zugerechnet, wenn ihm bei der Tat eine entschuldbare Fehlleistung unterlief. Gemäß § 13 Abs 1 FinStrG gelten die Strafdrohungen für vorsätzliche Finanzvergehen nicht nur für die vollendete Tat, sondern auch für den Versuch und für jede Beteiligung an einem Versuch. Nach Absatz 2…

UFSS FSRV/0028-S/10Verkauf von Blankounterschriften durch einen wirtschaftlich gescheiterten und überdies schwer erkrankten ehemaligen Inhaber einer Werbeagentur
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)03.09.2013Teil 2/2

…FinStrG (eingefügt durch BGBl I 2004/57 mit Wirkung ab 5. Juni 2004) ist bei Finanzvergehen, deren Strafdrohung sich nach einem Wertbetrag richtet, die Bemessung der Geldstrafe mit einem ein Zehntel des Höchstmaßes der angedrohten Geldstrafe unterschreitenden Betrag nur zulässig, wenn besondere Gründe vorliegen. Gemäß …

UFSS FSRV/0005-S/11Director einer englischen "Geister-Limited", welcher - den Umstand der Löschung und Auflösung der Gesellschaft sowie den Heimfall des Gesellschaftsvermögens an die britische Krone ignorierend - die Abwicklung der Limited auch in Österreich unterlässt; Zurechnung der weiteren Umsätze an den ehemaligen Director als Einzelunternehmer; ungerechtfertigte Geltendmachung von Vorsteuerguthaben; Anwendung des Zweifelsgrundsatzes aufgrund der Aktenlage
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)13.04.2012Teil 2/2

…verringern, wovon aufgrund der umfangreichen Sorgepflichten und der eher bescheidenen finanziellen Lage wie dargestellt Abschläge auf die die spruchgemäße Höhe der Geldstrafe von € 1.500,00, das sind rund 10 % der Strafdrohung, vorzunehmen waren. Die Voraussetzungen für eine außerordentliche Strafminderung im Sinne des zitierten …

UFSL FSRV/0007-L/06Abgabenhinterziehungen eines gerichtlich Verurteilten, Beschaffen von Lugurkunden, Unterstützung bei Führerscheinprüfungen und Dolmetsch, der u.a. seine aus strafbaren Handlungen erzielten Erlöse verschwiegen hat.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)03.03.2009Teil 2/2

…Monaten zu erkennen. Gemäß § 38 Abs. 1 lit. a FinStrG ist mit Geldstrafe bis zum Dreifachen des Betrages, nach dem sich sonst die Strafdrohung richtet, zu bestrafen, wer einen Schmuggel, eine Abgabenhinterziehung oder eine Hinterziehung von Eingangs- oder Ausgangsabgaben oder eine Abgabenhehlerei nach § 37 Abs…

UFSL FSRV/0123-L/04Schuldhafte Nichtentrichtung von Selbstbemessungsabgaben durch die Geschäftsführerin eines Verfugungsunternehmens
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)14.04.2005Teil 2/2

…in Geltung ab dem 5. Juni 2004, ist bei Finanzvergehen, deren Strafdrohung sich wie hier betreffend die Abgabenhinterziehungen und die Finanzordnungswidrigkeiten nach § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG nach einem Wertbetrag richtet, die Bemessung der Geldstrafe mit einem ein Zehntel des Höchstmaßes der angedrohten Geldstrafe…

UFSL FSRV/0048-L/04Marktfierant als steuerliches U-Boot
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)27.10.2004Teil 2/2

…Juni 2004, ist bei Finanzvergehen, deren Strafdrohung sich wie hier nach einem Wertbetrag richtet, die Bemessung der Geldstrafe mit einem Zehntel des Höchstmaßes der angedrohten Geldstrafe unterschreitenden Betrag nur zulässig, wenn besondere Gründe vorliegen. Wenngleich diese Bestimmung als ausdrückliche Regelung für die gegenständlichen Finanzstraftaten des…

UFSK FSRV/0007-K/12Depressiver und überschuldeter Elektrotechniker, neuerlich Umsatzsteuervorauszahlungen hinterziehend, Strafbemessung; Beachtung des Doppelbestrafungsverbotes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)27.08.2013Teil 2/2

…nicht schon die Strafdrohung bestimmen, gegeneinander abzuwägen und zusätzlich die persönlichen Verhältnisse und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Täters zu berücksichtigen. Die Strafbemessungsvorschriften der §§ 32 bis 35 StGB gelten dabei sinngemäß. Gemäß § 23 Abs. 4 FinStrG ist im verwaltungsbehördlichen Verfahren bei Finanzvergehen, deren Strafdrohung sich nach…

UFSF FSRV/0012-F/13Strafberufung wegen Finanzordnungswidrigkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Referent)26.09.2013

…23 Abs. 1 FinStrG ist die Grundlage für die Strafbemessung die Schuld des Täters. Gemäß § 23 Abs. 2 und 3 FinStrG sind bei der Bemessung der Strafe die Erschwerungs- und die Milderungsgründe, soweit sie nicht schon die Strafdrohung bestimmen, gegeneinander abzuwägen. Im Übrigen gelten die §§…

UFSW FSRV/0124-W/10Verdacht der Abgabenhehlerei und der Monopolhehlerei
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)27.06.2012

…1 lit. a FinStrG idF BGBl. I Nr. 103/2005 ist mit Geldstrafe bis zum Dreifachen des Betrages, nach dem sich sonst die Strafdrohung richtet, zu bestrafen, wer einen Schmuggel, eine Abgabenhinterziehung oder eine Hinterziehung von Eingangs- oder Ausgangsabgaben oder eine Abgabenhehlerei nach § 37 Abs…

UFSW FSRV/0068-W/10Verdacht der gewerbsmäßigen Abgabenhehlerei und der Monopolhehlerei
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)28.02.2012

…1 lit. a FinStrG idF BGBl. I Nr. 103/2005 ist mit Geldstrafe bis zum Dreifachen des Betrages, nach dem sich sonst die Strafdrohung richtet, zu bestrafen, wer einen Schmuggel, eine Abgabenhinterziehung oder eine Hinterziehung von Eingangs- oder Ausgangsabgaben oder eine Abgabenhehlerei nach § 37 Abs…

UFSW FSRV/0072-W/08Verdacht der gewerbsmäßigen Abgabenhehlerei und der Monopolhehlerei
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)10.02.2011

…verheimlicht oder verhandelt. Gemäß § 38 Abs. 1 lit. a FinStrG ist mit Geldstrafe bis zum Dreifachen des Betrages, nach dem sich sonst die Strafdrohung richtet, zu bestrafen, wer einen Schmuggel, eine Abgabenhinterziehung oder eine Hinterziehung von Eingangs- oder Ausgangsabgaben oder eine Abgabenhehlerei nach § 37 Abs…