…Sie hat jedoch dem Täter mit Bescheid eine Verwarnung zu erteilen, wenn dies geboten ist, um ihn von weiteren Finanzvergehen abzuhalten. Der Strafausschließungsgrund des § 25 FinStrG ist an das kumulative Vorliegen der Voraussetzungen geknüpft, dass das Verschulden des Täters zum einen geringfügig ist und die…
…lit. a FinStrG nicht gekannt habe, so kann ihm dieser Einwand im gegenständlichen Fall nicht zum Erfolg verhelfen. Eine fristgerechte Meldung der Selbstbemessungsabgaben bis zum 5. Tag nach Fälligkeit stellt einen objektiven Strafausschließungsgrund im Sinne der Bestimmung des § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG dar…
…wie folgt vorgebracht wurde: Die subjektive Tatseite, nämlich das Vorhandensein eines zumindest bedingten Vorsatzes beim Beschuldigten, sei nicht gegeben. Auf die Ausführungen betreffend den Strafausschließungsgrund der rechtzeitigen Bekanntgabe der Lohnabgaben, insbesondere der Aussagen der Zeugin E bzw. dass eine große Wahrscheinlichkeit für die Einreichung der…
…hätte müssen, anzulasten ist, ist im gegenständlichen Fall nicht tatbestandsrelevant und war daher auch keiner näheren Untersuchung zu unterziehen, weil eine zeitgerechte Meldung der verfahrensgegenständlichen Selbstbemessungsabgaben bis zum fünften Tag nach Fälligkeit lediglich einen objektiven Strafausschließungsgrund im Sinne des § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG…
…Damit ist aber auch das tatbestandsmäßige Vorliegen einer Finanzordnungswidrigkeit nach § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG in subjektiver Hinsicht erfüllt. Die zeitgerechte Meldung in Form der Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldungen stellt einen objektiven Strafausschließungsgrund im Sinne der Bestimmung des § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG dar…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 3, in der Finanzstrafsache gegen den Bw. wegen des Vergehens der Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG. gemäß § 161 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Berufung des Beschuldigten vom 24…
Beschwerdeentscheidung Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 1 in der Finanzstrafsache gegen Herrn KD, vertreten durch Manfred Weissinger, Wirtschaftstreuhänder und Steuerberater, Steggasse 2, 6850 Dornbirn,, wegen Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 2 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG…
…ist, um ihn von weiteren Finanzvergehen abzuhalten. Der im § 25 Abs. 1 FinStrG normierte Strafausschließungsgrund ist an das kumulative Vorliegen der Voraussetzungen geknüpft, dass das Verschulden des Täters zum einen geringfügig ist, und die Tat zum andern keine oder nur unbedeutende Folgen nach sich gezogen…
…seiner abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht nachkomme und der Abgabenbehörde die Höhe des geschuldeten Betrages rechtzeitig mitteile, da dies einen Strafausschließungsgrund darstelle. Bei der Strafbemessung wurde als mildernd die bisherige Unbescholtenheit und die missglückte Selbstanzeige, als erschwerend demgegenüber die wiederholte Begehung über einen längeren Zeitraum gewertet…
…forma" als Geschäftsführer im Firmenbuch eingetragen gewesen, während die tatsächliche Geschäftsführung von anderen, in der Berufung namentlich genannten Personen ausgeübt worden sei. Des weiteren wurde der Strafausschließungsgrund der Selbstanzeige gemäß § 29 FinStrG eingewandt. Mit Berufungsentscheidung der Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland als Finanzstrafbehörde II…
…Abs. 1 lit. a FinStrG ist nämlich ausschließlich die vorsätzliche Nichtentrichtung der Selbstbemessungsabgaben bis zum fünften Tag nach Fälligkeit. Ob den Beschuldigten an der Unterlassung der fristgerechten Meldung, welche einen objektiven Strafausschließungsgrund darstellt, ein Verschulden trifft, ist dabei irrelevant (vgl. wiederum bereits UFS vom 10…
…Hinsichtlich der Bedeutung der Farbe sei ihr ein entschuldbarer Irrtum unterlaufen, sodass der Strafausschließungsgrund des § 9 FinStrG vorliege. Eine Berufung des Amtsbeauftragten liegt nicht vor. In der Berufungsverhandlung wurde der verfahrensgegenständliche Sachverhalt ausführlich erörtert und Informationen zu den persönlichen und wirtschaftlichen Umständen der Beschuldigten eingeholt…
…mehr als ein Jahrzehnt zurück, daher konnte nach § 25 FinStrG von der Verhängung einer Strafe abgesehen werden. Die mangelnde Strafwürdigkeit einer Tat gemäß § 25 Abs. 1 FinStrG ist als besonderer Strafausschließungsgrund im Sinne des § 83 Abs. 3 lit. c FinStrG anzusehen. Das Finanzstrafverfahren muss daher…
…Sie hat jedoch dem Täter mit Bescheid eine Verwarnung zu erteilen, wenn dies geboten ist, um ihn von weiteren Finanzvergehen abzuhalten. Der Strafausschließungsgrund des § 25 FinStrG ist an das kumulative Vorliegen der Voraussetzungen geknüpft, dass das Verschulden des Täters zum einen geringfügig ist und die…
…darauf hinzuweisen, dass finanzielle Schwierigkeiten die Nichtentrichtung von Selbstbemessungsabgaben nicht rechtfertigen, da mit der fristgerechten Meldung der geschuldeten Beträge (Strafausschließungsgrund) dem Gesetz Genüge getan wird (UFS 2.4.2003, FSRV/0013-W/03). Werden infolge Unkenntnis des Beschuldigten oder der Buchhalterin über die Möglichkeit, durch…
…Halbsatz des § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG angeführte (rechtzeitige) Bekanntgabe der Höhe des geschuldeten Betrages bildet einen (sachlichen) Strafausschließungsgrund. Unbestrittenermaßen stellt die oben dargestellte Nichtabfuhr der betreffenden Lohnabgaben - ohne (rechtzeitige) Bekanntgabe der geschuldeten Beträge - zu den sich aus § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG…
…Sie hat jedoch dem Täter mit Bescheid eine Verwarnung zu erteilen, wenn dies geboten ist, um ihn von weiteren Finanzvergehen abzuhalten. Der Strafausschließungsgrund des § 25 FinStrG ist an das kumulative Vorliegen der Voraussetzungen geknüpft, dass das Verschulden des Täters zum einen geringfügig ist und die…
…erkennt, dass er dies zwar (noch) nicht für gewiss, wohl aber (schon) für naheliegend ansieht, wenn nicht (zusätzlich) der Strafausschließungsgrund der nachträglichen Bekanntgabe des geschuldeten Betrages bis zum fünften Tag nach Fälligkeit der betreffenden Abgabe vorliegt, durch seine Handlungsweise (lediglich) eine Finanzordnungswidrigkeit nach § 49 Abs…
…Bekanntgabe der Höhe des geschuldeten Abgabenbetrages einen (objektiven) Strafausschließungsgrund darstellt (VwGH 20.9.2006/14/0046). Hätte der Bw. die Höhe der Abgaben fristgerecht bekannt gegeben, hätte er insoweit einen Vorteil erreicht, als das Finanzstrafverfahren infolge des Strafausschließungsgrundes jedenfalls nicht mit einem Schuldspruch geendet hätte. …
…weil er auch einen derartigen Erfolg hinzunehmen gewillt ist, tatbildmäßig, so begeht er, wenn nicht (zusätzlich) der Strafausschließungsgrund der nachträglichen Bekanntgabe des geschuldeten Betrages bis zum fünften Tag nach Fälligkeit der betreffenden Abgabe vorliegt, durch seine Vorgehensweise (lediglich) eine Finanzordnungswidrigkeit nach § 49 Abs. 1 lit…