…2011, StNr. X, über die Abweisung eines Antrages auf Strafaufschub zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Der Beschwerdeführer wurde mit Erkenntnis des Spruchsenates I beim Finanzamt Innsbruck als Organ des Finanzamtes Innsbruck als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 30. Oktober 2007, StrNr…
…vom 29. Juni bis 31. August 2013. Mit Bescheid vom 20. September 2012 sei der Bf. ein Strafaufschub bis 30. Juni 2013 gewährt worden. In der Absolvierung der schulischen Ausbildung sei ein triftiger Grund im Sinne des § 177 Abs. 1 FinStrG zu erkennen. Dies könne…
…festzustellen, dass alle datumsmäßig genannten Termine, für die der Bf. einen Strafaufschub begehrt hat, bereits vergangen sind und nach dem anhängigen Antrag auf elektronisch überwachten Hausarrest, wie bereits in der Entscheidung der Finanzstrafbehörde erster Instanz zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung ausgeführt wurde, ohnehin…
…9. August 2010 insoweit bewilligt wurde, als antragsgemäße monatliche Raten von € 500,00 festgesetzt wurden. Als Reaktion darauf brachte der Bf. am 20. August 2010 ein Ansuchen um Strafaufschub ein, worin laut Akt lediglich ausgeführt wurde, dass der Bf. für sein am 6. August…
…56a über die Beschwerde des Beschuldigten vom 10. September 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Hollabrunn Korneuburg Tulln als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 11. August 2010 über die Abweisung eines Antrages auf Strafaufschub, StrNr. 1234, zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe…
…erscheinen und um einen neuen Termin ersucht. Selbstverständlich werde er sich einer neuerlichen Begutachtung durch eine Amtsärztin stellen, daraus werde sich seiner Meinung nach eindeutig ergeben, dass ein Strafaufschub gerechtfertigt sei. Dass er um Invaliditätspension ansuchen habe müssen, belege, dass sein Gesundheitszustand sehr schlecht sei…
…als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 13. Juli 2010, StrNr. 1, über die Abweisung eines Antrages auf Strafaufschub gemäß § 177 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Erkenntnis des Spruchsenates vom 19. Dezember 1996, rechtskräftig am 28. April 1997…
…Gemäß § 161 Abs. 1 FinStrG hat die Finanzstrafbehörde zweiter Instanz grundsätzlich in der Sache selbst zu entscheiden. Sache ist dabei jene Angelegenheit, die den Inhalt des Spruches der Erstbehörde gebildet hat (hier: Strafaufschub gemäß § 177 FinStrG). Die Rechtsmittelbehörde ist infolgedessen unzuständig, in einer Angelegenheit, die…
…Bf. - ein Ausfall seiner Arbeitskraft würde den sofortigen Auftragsverlust und damit auch den Verlust der neu gegründeten wirtschaftlichen Existenz nach sich ziehen - gefährde, lägen entgegen der Erstbehörde die Voraussetzungen für einen Strafaufschub bis Jahresende 2008 jedenfalls vor. Gleichzeitig wurde eine Auftragsbestätigung der Firma RM, B…
…der (offenen) Ersatzfreiheitsstrafe einen Dienst an der Allgemeinheit in einer sozialen Einrichtung im Sinne des ZivDG ableisten zu dürfen, als unbegründet abgewiesen. In der Begründung verwies die Finanzstrafbehörde erster Instanz im Wesentlichen darauf, dass die Sachlage keine triftigen Gründe für einen Strafaufschub iSd. § 177 Abs…
…im Antrag geltend gemachte und durch einen sofortigen Strafantritt gefährdete Restschuldbefreiung innerhalb von drei bis sechs Monaten in Wahrheit erst nach vollständiger Entrichtung der im Konkurs vereinbarten Quote und somit in sieben Jahren eintreten werde. Da ein Strafaufschub nach § 177 FinStrG nicht dazu gedacht sei…
…März 2007, y, betreffend Abweisung des Antrages auf Strafaufschub zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Erkenntnis des Einzelbeamten beim Finanzamt Feldkirch als Finanzstrafbehörde I. Instanz vom 21.7.2005 wurde gegen den Beschwerdeführer (Bf.) wegen Finanzordnungswidrigkeiten nach § 51 Abs. 1…
…Beschwerde des Beschuldigten vom 5. Februar 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 16. Jänner 2007, xxx, betreffend Strafaufschub gemäß § 177 Abs. 1 FinStrG zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit der am 22. Oktober erlassenen und dem Bf…
…ein amtswegiges Vorgehen der Finanzstrafbehörde vor, woraus allerdings nicht zu folgern ist, dass dem Bestraften ein Recht auf Antragstellung mit der Behauptung des Vorliegens eines Strafaufschiebungsgrundes abgesprochen werden darf. Der zu einer Ersatzfreiheitsstrafe Verurteilte hat ein subjektiv-öffentliches Recht darauf, dass bei Vorliegen eines der…
…die Ersatzfreiheitsstrafe von 40 Tagen und 12 Stunden ab 25. August 2004 anzutreten, habe sich der Antrag vom 16. September 2004 um Strafaufschub gerichtet, wobei in der Begründung angeführt worden sei, dass der Bf. ein Taxi- und Mietwagenunternehmen führe und durch den unverzüglichen Strafantritt in…
…angewendet werden sollte. Es sei nicht einzusehen, weshalb das Benefiz des Strafaufschubes in Höhe von vollen 18 Monaten nur gerichtlich verurteilten Delinquenten zukomme und nicht auch den von Finanzstrafbehörden wie im gegenständlichen Fall. Dies sei insbesondere unter Berücksichtigung des gesetzgeberischen Willens zu betrachten, wonach die…
…zum Strafantritt aufgefordert. Am 17. November 2004 (5 Tage vor Ablauf der für den Strafantritt angegebenen Frist) brachte der Bf. einen Antrag auf Strafaufschub bis 25. Dezember 2004 ein und begründete diesen mit seiner Unabkömmlichkeit als Chauffeur im Betrieb seiner Gattin, der Firma O.KEG…
…vom 11. März 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 12. Februar 2004, SN X, betreffend Abweisung eines Antrages auf Strafaufschub gemäß § 177 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. II. Der Beschwerdeführer wird mit seinem Antrag, der…
…Warenpräsentation einen bisher offenbar noch nicht existierenden gesicherten Kundenkreis aufzubauen und die (sofortige) Verbüßung der Ersatzfreiheitsstrafe sowohl für die Gefährdung des Erwerbes als auch des Familienunterhaltes allenfalls mitkausal wäre. Im Übrigen bedeute jede Verbüßung einer Freiheitsstrafe eine Einschränkung des Erwerbs und sei ein Strafaufschub iSd. …
…Ende November lasse der Geschäftsgang erfahrungsgemäß stark nach. In einem weiteren Antrag am 30. November 2003 hat der Bf nochmals um Strafaufschub ersucht, weil in den Sommermonaten durch die große Hitze das Geschäft äußerst schlecht gewesen sei, wohingegen der Bf wegen des nunmehr sehr guten…