…werde kraft Rechnungslegung geschuldet. In der gegen die aufgrund der Prüfungsfeststellungen erlassenen Bescheide gerichteten Berufung wandte der Bw. zunächst ein, dass keine Liebhaberei vorliege. Schließlich schränkte er seine Berufung dahingehend ein, dass er die Prüfungsfeststellungen nur insoweit bekämpfe, als eine Steuerschuld kraft Rechnungslegung vorgeschrieben werde…
…Rechnungen ausgewiesenen Umsatzsteuerbeträge nach § 11 Abs. 12 und 14 UStG 1994 vor und zitierte zur Begründung besagte Gesetzesstellen. Der Berufungswerber führte dagegen aus, die strittigen Rechnungen seien auf ausdrücklichen Wunsch seiner damaligen Dienstgeberin (= die GmbH) erstellt, nach deren Meinung die Leistungen aufgrund eines umsatzsteuerpflichtigen…
…da auch hier eine Steuerschuld aufgrund der Rechnung und nicht aufgrund der Leistung vorliegt. Es wurde eine Beteiligung an der KG veräußert und nicht ein Unternehmenskauf, wie fälschlicherweise ausgewiesen, durchgeführt. Weiters ist auch hier ein falscher Leistungsempfänger, die M-L KG statt der LM GmbH…
…Rechnung, nicht aber aufgrund der Leistung schuldet, kann nicht als Vorsteuer abgezogen werden (vgl. EuGH 13.12.1989, Rs C-342/87 "Genius Holding", Slg 4227; VwGH vom 3.8.2004, 2001/13/0022; 25.2.1998, 97/14/0107). Damit ist eine Erstattung der…
…eine Steuerschuld kraft Rechnungslegung entstanden wäre. Dies würde auch gelten, wenn das Grundstück im Rahmen eines Unternehmens ohne die erforderlichen Optionen zur Regelbesteuerung und zur Steuerpflicht des Grundstücksumsatzes verkauft worden wäre. Wären die erforderlichen Optionen bei gegebener Unternehmereigenschaft erfolgt, würde die Umsatzsteuer aufgrund der erfolgten…
…Geschäftsabschlüsse aufgrund der Geltendmachung des Eigentumsrechtes gängig gemacht hat. Für die Verkäuferin war daher die Umsatzsteuer mangels Entgelt rückzufordern. Die in Rechnung gestellten Preise entsprachen der Erwartung des Verkäufers und unter Hinblick auf die von ihm auf die jeweilige Sache getätigten Aufwand und einer entsprechenden…
…1098). Die Konsequenz besteht darin, dass der Unternehemer trotzdem die Steuer nicht aufgrund der Rechnung schuldet, der Leistungsempfänger muss - auch ohne Rechnungskorrektur - den Vorsteuerabzug berichtigen. Zu den Ausführungen betreffend Pkt 5.3 Vorrang des Gemeinschaftsrechts darf ich ausführen, dass es sich hier um ein Grundsatzurteil…
…der aufgrund der steuerfreien Grundstückslieferung nicht vom Vorsteuerabzug ausgeschlossen war oder nicht zu berichtigen war (siehe auch Anm. 50 in UStG 1994, Kolacny-Maier). Da die gegenständlichen Belege keinen gesonderten Steuerausweis in der durch die genannten Bestimmungen geforderten Form enthalten, kommt keine Steuerschuld kraft Rechnungslegung…
…Warum die Rechnungen bereits im Februar bzw. im April für die Körperschaft i.G. ausgefertigt wurden, könne nur damit erklärt werden, dass JD. die Proformarechnungen in dieser Art und Weise benötigt habe. Die Vorschreibung einer Steuerschuld aufgrund der Rechnungen erfordere ordnungsgemäße Rechnungen im Sinne des…
…einen in einer Rechnung (oder Gutschrift) gesondert ausgewiesenen Steuerbetrag schuldet. Wie oben dargestellt ist davon auszugehen, dass der Bw. die Gutschriften und die entsprechenden Zahlungen erhalten und diesen niemals widersprochen hat. Daher würde auch diesfalls eine Steuerschuld aufgrund der Gutschrift bestehen. Die Ausführungen zu einer…
…ableitbar, dass es zu einer in Österreich umsatzsteuerbaren und umsatzsteuerpflichtigen Lieferung gekommen ist. Die ursprüngliche Rechnung hatte als Versandanschrift noch die BW in Deutschland beinhaltet, wodurch nicht klar war, ob nicht lediglich eine Steuerschuld aufgrund der Rechnung vorlag, welche grundsätzlich nicht abzugsfähig (erstattungsfähig) ist (vgl…
…ausgestellten Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen würden und nicht mit den dem FA vorgelegten Belegen ident seien. Aufgrund einer weiteren (nicht strittigen) Vorsteuerkürzung ergab sich sodann eine verminderte Umsatzsteuer-Gutschrift in Höhe von 23.999,- S. In der gegen die Vorschreibung der Steuerschuld kraft Rechnungslegung und…
…Grenze hat der Unternehmer jedenfalls die Steuerbeträge, die sich auf Grund der Anwendung des § 11 Abs. 12 UStG 1994 idgF (Steuerschuld aufgrund der Rechnung) ergeben, zu entrichten (Kolacny/Caganek, UStG3 (2005) § 6, Anmerkung 74, Seite 356). Gemäß § 6 Abs. 3 UStG 1994 kann der Unternehmer…
…14 UStG 1994 sei teilweise unrichtig. Aus der Judikatur des EuGH ergebe sich, dass eine Steuerschuld aufgrund der Rechnungslegung gemäß § 11 Abs. 14 UStG 1994 nur mehr in Ausnahmefällen bestehen bleibe. Aus der Entscheidung vom 19. September 2000 RsC 454/98 Schmeink&Cofreth und Strobel…
…der einzelnen Eigentumswohnungen erfolgt sei. Aus diesem Grund sei hinsichtlich den gegenständlichen Fakturen an Mag. Roman R. , Anita H. und die C.AG vom 31.12.2000, 15.3.2001, 20.6.2001, 2.4.2001 und 2.10.2001 eine Steuerschuld aufgrund der Rechnungslegung…
…AG, sondern an die jeweiligen Grundeigentümerinnen der einzelnen Eigentumswohnungen erfolgt sei. Aus diesem Grund sei hinsichtlich den gegenständlichen Fakturen an vorgenannten Personen vom 28.2.2001, 10.12.2001, 30.8.2001, 6.8.2001 und 23.3.2001 eine Steuerschuld aufgrund der Rechnungslegung gem …
…an die C.-AG , sondern an die jeweiligen Grundeigentümerinnen der einzelnen Eigentumswohnungen erfolgt sei. Aus diesem Grund sei hinsichtlich den gegenständlichen Fakturen an die C.-AG vom 30.11.2001 und 28.6.2002 eine Steuerschuld aufgrund der Rechnungslegung gem § 11 Abs 14 UStG im…
…und die C-AG , sondern an die jeweiligen Grundeigentümerinnen der einzelnen Eigentumswohnungen erfolgt sei. Aus diesem Grund sei hinsichtlich den gegenständlichen Fakturen an vorgenannten Personen vom 31.12.2000, 8.1.2001 und 28.9.2001 eine Steuerschuld aufgrund der Rechnungslegung gem § 11 Abs 14…
…Ausbaus der Liegenschaft 1234R, A-Gasse /B-Gasse nicht an die D Immobilien AG, sondern an die jeweiligen Grundeigentümerinnen der einzelnen Eigentumswohnungen erfolgt sei. Aus diesem Grund sei hinsichtlich den gegenständlichen Fakturen an die D Immobilien AG von August 2002 eine Steuerschuld aufgrund der Rechnungslegung…
…12.1999 und 29.11.2002 eine Steuerschuld aufgrund der Rechnungslegung gem § 11 Abs 14 UStG im Ausmaß von € 98.835,05,-- im Jahr 1999 und € 28.964,14,-- im Jahr 2002 entstanden. Die Begründung der gegenständlichen Bescheide verweist auf die Niederschrift bzw…