…Schenkungsvertrag vom 2. Jänner 2007 schenkte Frau M.K. ihrem Sohn Herrn Mag. R.K. (in der Folge auch Berufungswerber genannt) ein Sparbuch in Höhe von 110.000,00 € zum Erwerb des Grundstückes Nr. 1. Die Vertragsparteien vereinbarten, dass die Schenkungssteuer, für deren Berechnung…
…ein Sparbuch (Nummer 12345) verfügt. Dieses Sparbuch sei am 4. Juli 1996 mit einer Einlage von 742.343 S eröffnet worden. Am 23.12.1996 sei eine weitere Einlage im Betrag von 266.000 S erfolgt. Der Bw. habe vorgebracht, dass er Eigentümer des Sparbuches…
…zu können. Andernfalls wäre es nicht erklärbar, dass ein Dispositionssparbuch seit mehr als 20 Jahren buchhalterisch als privates Sparbuch geführt und nur bei Bedarf - wenn ansonsten Kreditmittel benötigt würden - im erforderlichen Umfang darauf zurückgegriffen werde. d. Die Rz 603 der EStR führe aus, dass Wirtschaftsgüter…
…Februar 1995 verstorbenen Erblasserin M.V. befanden sich u.a. ein Fahrschulbetrieb, in dessen Bilanz sich zwei Sparbücher und zwar in Höhe von S 2,488.509,13, lautend auf den Namen der Erblasserin bzw. in Höhe von S 649.687,47, lautend auf Überbringer…
…jede andere freigebige Zuwendung unter Lebenden, soweit der Bedachte durch sie auf Kosten des Zuwendenden bereichert wird. Im gegenständlichen Berufungsfall bestand vorerst Streit darüber, ob das Finanzamt zu Recht auf Grund der gegebenen Sachlage das Vorliegen einer steuerfreien Sparbuchschenkung (§ 15 Abs. 1 Z 19 ErbStG)…
…seiner dagegen fristgerecht eingebrachten Berufung wendete der Bw. ein, dass bei der Berechnung der ErbSt richtigerweise die gesamten erblasserischen Sparbuchguthaben mit einem (auf den Bw. entfallenden anteiligen) Betrag von S 440.983,58 als Aktivum anzusetzen und in derselben Höhe der Freibetrag nach § 15 Abs…
…nunmehriger Berufungswerber, =Bw, vom 27. April 2009, weil das Legat aus Sparguthaben ausbezahlt worden sei, sodass die ErbSt abgegolten sei. Es schade der Begünstigung nicht, dass der ErbSt-Pflichtige nicht selbst endbesteuertes Vermögen erwirbt, sofern sich der Erwerb des Vermächtnisnehmers von endbesteuertem Vermögen ableite (VfGH…
…nunmehriger Berufungswerber, =Bw, vom 27. April 2009, weil das Legat aus Sparguthaben ausbezahlt worden sei, sodass die ErbSt abgegolten sei. Es schade der Begünstigung nicht, dass der ErbSt-Pflichtige nicht selbst endbesteuertes Vermögen erwirbt, sofern sich der Erwerb des Vermächtnisnehmers von endbesteuertem Vermögen ableite (VfGH…
…nunmehrige Berufungswerberin, =Bw, vom 27. April 2009, weil das Legat aus Sparguthaben ausbezahlt worden sei, sodass die ErbSt abgegolten sei. Es schade der Begünstigung nicht, dass der ErbSt-Pflichtige nicht selbst endbesteuertes Vermögen erwirbt, sofern sich der Erwerb des Vermächtnisnehmers von endbesteuertem Vermögen ableite (VfGH…
…nunmehrige Berufungswerberin, =Bw, vom 27. April 2009, weil das Legat aus Sparguthaben ausbezahlt worden sei, sodass die ErbSt abgegolten sei. Es schade der Begünstigung nicht, dass der ErbSt-Pflichtige nicht selbst endbesteuertes Vermögen erwirbt, sofern sich der Erwerb des Vermächtnisnehmers von endbesteuertem Vermögen ableite (VfGH…
…von der Kassa bzw. einem niedrig verzinsten Bankkonto auf dieses höher verzinste Sparbuch. Die in Frage stehende Umbuchung im Jahresabschluss 2005 sei somit nur eine Korrektur einer bisher erfolgten Falschbuchung in der die monatlichen Entnahmen als Privatentnahmen dargestellt wurden. Der UFS hat dazu erwogen: Der…
…Berufung machte die Bw. eine Erbschaftssteuerbefreiung nach § 15 Abs. 1 Z 17 ErbStG einerseits mit der Begründung, die Pflichtteilsabgeltung sei mit einem Sparbuch erfolgt, geltend. Andererseits meinte die Bw., es gehe die von der Erbin nicht verbrauchte Steuerbefreiung auf die Pflichtteilsberechtigte über. Unter Berücksichtigung der…
…eine Erbschaftssteuerbefreiung nach § 15 Abs. 1 Z 17 ErbStG einerseits mit der Begründung, die Pflichtteilsabgeltung sei mit einem Sparbuch erfolgt, geltend. Andererseits meinte die Bw., es gehe die von der Erbin nicht verbrauchte Steuerbefreiung auf die Pflichtteilsberechtigte über. Diese Berufung wurde vom FAG mit der…
…wurde der "Verkaufserlös Bäder" als sonstige Forderung in Höhe von S 4.500.000,00 angesetzt. In der dagegen rechtzeitig eingebrachten Berufung wendete die Bw. im Wesentlichen ein, der "Verkaufserlös Bäder" sei auf Sparbüchern gelegen und daher nach § 15 Abs. 1 Z 17 ErbStG befreit…
…25) war nach der Vertragsurkunde dem Vertragsverfasser bis 20. August 2001 durch Übergabe von Sparbüchern eines inländischen Bankinstitutes mit einem Mindesteinlagestand von ATS 1.667.500 zur Verfügung zu stellen. Mit Wohnrechtsvertrag ebenfalls vom 27. Juli 2001 übertrug die Berufungswerberin ihren Eltern schenkungsweise das höchstpersönliche…
…11. Dezember 2008 ist beim Finanzamt im Wesentlichen folgende Anzeige einer Schenkung unter Lebenden eingegangen: Im Verlassenschaftsverfahren nach der am 11. November 2007 verstorbenen FM habe ich (IK) die Absonderung einer Schenkung von fünf Sparbüchern bei der xBank geltend gemacht, die Anfang November 2007, also…
…Legatare oder Pflichtteilsberechtigte aufgrund einer ausdrücklichen erblasserischen Verfügung oder aufgrund von privatautonomen Regelungen (Pflichtteils- oder Legatsübereinkommen) konkrete endbesteuerte Vermögenswerte - in Form etwa der Übergabe eines erblichen Sparbuches - dann steht den Erwerbern (Legataren oder Pflichtteilsberechtigten) die Steuerbefreiung im Ausmaß dieses von ihnen erworbenen endbesteuerten Vermögens zu…
…A) nach sich zog. Am 21. April 1998 wurden im gegenständlichen Verfahren Hausdurchsuchungsbefehle vollzogen und umfangreiches Beweismaterial wie Kontoauszüge der Y-Bank AG in Vaduz, Wertpapiere der C und C -Sparbücher mit Losungswort (bereits aufgelöst) beschlagnahmt. Auch wurde festgestellt, dass Fr. Bw in ihren Steuererklärungen…
…erwachsen. Für die Annahme, dass es sich bei beiden Angestellten um die wahren Machthaber gehandelt hatte spricht auch die allgemeine Erfahrung: Dass seitens der Muttergesellschaft der Tochter E Sparbücher in Millionenhöhe zwecks Hinterlegung bei der Gläubigerbank überlassen worden sein sollen, statt ihr die Mittel in…
…Kenntnis, dass sie der Bw. in Abgeltung ihres Pflichtteilsanspruches am 6. November 1997 einen Betrag in Höhe von S 750.000,00 in Form eines Sparbuches mit der Konto Nr. 001086182572008 übergeben habe. Mit dem bekämpften Bescheid wurde gegenüber der Bw. Erbschaftssteuer in Höhe von…