…hat daher im Hinblick auf die in Rede stehenden Aufwendungen im angefochtenen Bescheid sowie auch in der Berufungsvorentscheidung zu Recht bei der Ermittlung des Einkommens (nur) einen Betrag von 730,00 € in Abzug gebracht. Nachdem gegenständlich bereits das Sonderausgabenviertel zur Gänze ausgeschöpft worden ist…
…Gewerbebetrieb iHv € 46.589,72 und der gemäß § 11a Abs 3 ff EStG 1988 ermittelte Nachversteuerungsbetrag iHv € 2.032,87 sind Berechnungsgrundlagen für die Einschleifregelung/Sonderausgabenviertel gewesen. Im November 2006 und am 4. Dezember 2006 sind als Berufung gegen den Einkommensteuerbescheid 2005 bezeichnete…
…Ausgaben höher als der Höchstbetrag, so ist nach der genannten Gesetzesbestimmung ein Viertel des Höchstbetrages als Sonderausgaben (Sonderausgabenviertel) abzusetzen. Das auf Berücksichtigung eines Viertels der Aufwendungen ohne Berücksichtigung des Höchstbetrages gerichtete Berufungsbegehren ist mit den diesbezüglichen gesetzlichen Vorgaben nicht vereinbar. Der Abzug von Beiträgen an…
…hoch oder höher als der jeweils maßgebende Höchstbetrag, so ist ein Viertel des Höchstbetrages als Sonderausgaben abzusetzen (Sonderausgabenviertel). Beträgt der Gesamtbetrag der Einkünfte mehr als 36.400 Euro, so vermindert sich das Sonderausgabenviertel (...) gleichmäßig in einem solchen Ausmaß, daß sich bei einem Gesamtbetrag der Einkünfte…
…als Sonderausgaben abzusetzen, sind sie gleich hoch oder höher als der jeweils maßgebende Höchstbetrag, so ist ein Viertel des Höchstbetrags als Sonderausgaben abzusetzen (Sonderausgabenviertel). Dem Bw. stand - wie vorstehend ausgeführt - der Alleinverdienerabsetzbetrag nicht zu. Der Höchstbetrag für die geltend gemachten Sonderausgaben betrug daher € 2…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der V., gegen den Bescheid des Finanzamtes XY betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für das Jahr 2006 sowie Freibetragsbescheid 2008 entschieden: Der Bescheid betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für das Jahr 2006 wird abgeändert. Die Berufung betreffend Freibetragsbescheid 2008 wird als…
…immer mindestens ATS 40.000,-- betragen. Es hat sich dabei auch um die jeweils gleichen Sonderausgaben gehandelt. Die im Freibetragsbescheid für das Kalenderjahr berücksichtigten besonderen Verhältnisse (Sonderausgaben) sind damit gleich geblieben, auch das zu berücksichtigende Sonderausgabenviertel (§ 18 Abs. 3 Z 2 EStG) ist ebenfalls gleich…
…Strittig ist außerdem, ob Sonderausgaben in einem das Sonderausgabenviertel übersteigenden Ausmaß abzugsfähig sind, ob Beiträge an gesetzlich anerkannte Kirchen oder Religionsgemeinschaften in einem EUR 75,00 übersteigenden Ausmaß abzugsfähig sind und ob Ausgaben für das Studium des Sohnes an der Universität Warwick (GB) als außergewöhnliche…
jeweiligen Kirchenbeitragsordnung geleistet werden. Andere Zahlungen wie bspw. Spenden sind nicht als Sonderausgaben abziehbar. Der in den Auftragsbestätigungen angeführte Verwendungszweck der Zahlungen lautet "Zehnten ... Fastopfer ... Missionarsfond ... andere Fonds ... Spende!". Festzustellen ist, dass die Verwendung des Wortes "Spende" iZm "Zehnten", "Fastopfer", "Missionarsfond" und "andere Fonds" die…
…nur bei der Anzahl der Kinder eines Steuerpflichtigen berücksichtigt werden. Kinder, die selbst unter das Sonderausgabenviertel fallende Sonderausgaben geltend machen, zählen nicht zur Anzahl der den Erhöhungsbetrag vermittelnden Kinder. Sind diese Ausgaben insgesamt - niedriger als der jeweils maßgebende Höchstbetrag, so ist ein Viertel der Ausgaben…
…Nr. 201/1996 vermindert sich, wenn der Gesamtbetrag der Einkünfte mehr als 500.000,00 S beträgt, das Sonderausgabenviertel (der Pauschbetrag nach § 18 Abs. 2 EStG 1988) gleichmäßig in einem solchen Ausmaß, dass sich bei einem Gesamtbetrag der Einkünfte von 700.000,00 S kein…
…letzter Absatz EStG 1988 idF BGBl. I Nr. 144/2001 lautet: "Beträgt der Gesamtbetrag der Einkünfte mehr als 36.400,00 €, so vermindert sich das Sonderausgabenviertel (der Pauschbetrag nach § 18 Abs. 2 EStG 1988) gleichmäßig in einem solchen Ausmaß, dass sich bei einem Gesamtbetrag…
… 18 Abs. 3 Z 2 letzter Satz EStG 1988 idF BGBl. I Nr. 144/2001 vermindert sich das Sonderausgabenviertel (darunter fallen nach § 18 Abs. 3 Z 2 EStG 1988 auch Ausgaben zur Wohnraumschaffung oder zur Wohnraumsanierung), falls der Gesamtbetrag der Einkünfte mehr als 36.400…
…hinsichtlich allfälliger ermäßigter Einkünfte entsprechend aliquotiert - auf Ihre Einkünfte angewendet." Von den beantragten Sonderausgaben (siehe oben) wurde nur die Darlehensrückzahlung von 400,46 € anerkannt und im Rahmen des Sonderausgabenviertels mit einem Betrag von 100,12 € berücksichtigt. Gegen den angeführten Einkommensteuerbescheid erhob der Bw…
…als Sonderausgabe abzusetzen. Beträgt der Gesamtbetrag der Einkünfte in einem Kalenderjahr mehr als 36.400 €, so vermindert sich das Sonderausgabenviertel (einschließlich des Sonderausgabenpauschales) gleichmäßig in einem solchen Ausmaß, dass sich bei einem Gesamtbetrag der Einkünfte von 50.900 € kein absetzbarer Betrag mehr ergibt.…
…dem Einkommensteuerbescheid vom 22. Februar 2011 wurde das verminderte Sonderausgabenviertel in der Höhe von € 1.392,15 sowie die Beiträge an Kirchen und Religionsgesellschaften in der Höhe von € 200 und Geldspenden in der Höhe von € 55 als Sonderausgaben berücksichtigt. Die geltend gemachten…
…200 €, 1/4 der Aufwendungen der sogenannten Topfsonderausgaben und Einschleifregelung) ansonsten erklärungsgemäß. An Werbungskosten wurde somit der erklärte Betrag von 4.405 € und das Sonderausgabenviertel der Topf- Sonderausgaben "eingeschliffen" mit 582,10 € abgezogen. Mit "Ersuchen um Ergänzung" vom 26. Jänner 2011, in…
…2.138,15 als außergewöhnliche Belastungen. Mit dem Einkommensteuerbescheid vom 26. Juli 2010 wurden neben dem verminderten Sonderausgabenviertel die beantragten Freibeträge und Aufwendungen für Hilfsmittel sowie Kosten der Heilbehandlung in der Höhe von € 930,15 als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt. In der Bescheidbegründung wurde ausgeführt…
…2003 anerkannte das Finanzamt mit Einkommensteuerbescheid vom 16. November 2005 lediglich Werbungskosten von insgesamt € 1.704,15. Als Sonderausgabenviertel ist im Einkommensteuerbescheid ein Betrag von € 730,00 eingetragen. In der Begründung führte das Finanzamt aus, dass die vom Arbeitgeber einbehaltenen Beträge für die…
…zutreffe, sei der Tarif auf ein Einkommen von 39.587,14 € angewendet worden. Bei einem Gesamtbetrag der Einkünfte zwischen 36.400 € und 60.000 € vermindert sich das Sonderausgabenviertel gleichmäßig in einem solchen Ausmaß, dass sich ab einem Gesamtbetrag der Einkünfte von 60…