…Ermittlung des Einkommens Ausgaben zur Wohnraumschaffung oder -sanierung als Sonderausgaben abzuziehen, soweit sie nicht Betriebsausgaben oder Werbungskosten sind. Gem. § 18 Abs. 1 Z 3 lit. c EStG 1988 setzt die Berücksichtigung von Sonderausgaben für die Sanierung von Wohnraum voraus, dass die Sanierung über "unmittelbaren Auftrag…
…wurden lediglich die Sonderausgaben für Personenversicherungen sowie die Rückzahlungen für das Wohnbaudarlehen Land Burgenland von 3.000 S jährlich. Hinsichtlich des Pendlerpauschales wies das Finanzamt darauf hin, dass das Pauschale bereits bei der laufenden Lohnverrechnung abgezogen worden sei. Der Bw. brachte gegen die Einkommensteuerbescheide wegen…
…14/0188, und die dort zitierte Judikatur). Sonderausgaben betreffend Wohnraumsanierung: Gemäß § 18 Abs. 1 Z 3 lit. d EStG 1988 sind Rückzahlungen von Darlehen, die für die Sanierung von Wohnraum aufgenommen wurden, sowie Zinsen für derartige Darlehen Sonderausgaben. Im Vorlageantrag bringt die Berufungswerberin vor, dass…
…Sonderausgaben Ausgaben zur Wohnraumschaffung oder zur Wohnraumsanierung abzuziehen, soweit sie nicht Betriebsausgaben oder Werbungskosten sind: Darunter fallen gemäß § 18 Abs. 1 Zif. 3 lit. d EStG 1988 u.a. auch Rückzahlungen von Darlehen, die für die Schaffung von begünstigtem Wohnraum oder für die Sanierung von…
…zu untersuchen, ob diesbezüglich Sonderausgaben nach § 18 Abs. 1 Z 3 lit. c EStG 1988 vorliegen. Der VwGH hat in seinem Erkenntnis vom 25.1.1993, 92/15/0020 zur Frage der Berücksichtigung von an die Gemeinde zu entrichtenden Kanalanschlußgebühren als Sonderausgaben für Wohnraumsanierung gem. …
…bei der Ermittlung des Einkommens als Sonderausgaben abzuziehen, soweit sie nicht Betriebsausgaben oder Werbungskosten sind. .... 3. ... c) " Ausgaben zur Sanierung von Wohnraum, wenn die Sanierung über unmittelbaren Auftrag des Steuerpflichtigen durch einen befugten Unternehmer durchgeführt worden ist, und zwar" - Instandsetzungsaufwendungen einschließlich Aufwendungen für energiesparende Maßnahmen…
…als unbegründet abzuweisen. c) Umbaukosten für Privaträume als Sonderausgaben für 1997, 1998 und 1999 Gemäß § 18 Abs. 1 Z 3 lit. c EStG 1988 sind bei der Ermittlung des Einkommens Ausgaben zur Sanierung von Wohnraum, wenn die Sanierung über unmittelbaren Auftrag des Steuerpflichtigen durch einen…
…Nr. 400/1988, gehören zu den Sonderausgaben "Rückzahlungen von Darlehen, die für die Schaffung von begünstigtem Wohnraum oder für die Sanierung von Wohnraum im Sinne der lit. a bis lit. c aufgenommen wurden, sowie Zinsen für derartige Darlehen. Diesen Darlehen sind Eigenmittel der in lit…
…Betrag von € 4.677,80 die außergewöhnliche Belastung mit Selbstbehalt dar, um welche das Einkommen der Bw. zu verringern sei. Das Finanzamt erließ am 18. Juli 2011 eine abweisende Berufungsvorentscheidung und begründete diese damit, dass die beantragten Kosten für Wohnraumsanierung nicht als Sonderausgaben anerkannt…
…c EStG 1988 können die Ausgaben zur Sanierung von Wohnraum bei der Ermittlung des Einkommens als Sonderausgaben abgezogen werden, wenn die Sanierung über unmittelbaren Auftrag des Steuerpflichtigen durch einen befugten Unternehmer durchgeführt worden ist, und es sich um Instandsetzungsaufwendungen (einschließlich Aufwendungen für energiesparende Maßnahmen, wenn…
…Sonderausgaben im Rahmen des § 18 Abs. 1 Z 3 EStG 1988 in Höhe von € 2.920 für Ausgaben zur Sanierung von Wohnraum. Das Finanzamt verweigerte in der Berufungsvorentscheidung die Berücksichtigung der Sonderausgaben mit der Begründung, dass der Steuerpflichtige grundsätzlich nur jene Aufwendungen als Sonderausgaben…
…Sanierung von Wohnraum lediglich dann Sonderausgaben dar, wenn dadurch der Nutzungswert des Wohnraumes wesentlich erhöht oder die Nutzungsdauer wesentlich verlängert werde. Gegenständlich seien diese Voraussetzungen jedoch nicht erfüllt. In der rechtzeitig eingebrachten Berufung wandte sich der Bw. gegen die Nichtanerkennung der geltend gemachten Sonderausgaben für…
…die Möglichkeit, dass gegebenenfalls eine Abziehbarkeit vom Einkommen des Jahres 2011 bestünde. Gemäß § 18 Abs. 1 Z 3 lit. d EStG 1988 sind bei der Ermittlung des Einkommens als Sonderausgaben abzuziehen: Rückzahlungen von Darlehen, die für die Schaffung von begünstigtem Wohnraum oder für die Sanierung…
…zu, gegen diesen Bescheid innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung (Kenntnisnahme) Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof zu erheben. Entscheidungsgründe Strittig ist, ob die vorzeitige Rückzahlung eines Kredites für Wohnraumschaffung als Sonderausgaben auf die Folgejahre aufgeteilt werden kann. Zur Errichtung des gegenständlichen Wohnhauses wurden Darlehensmittel (bzw. Eigenmittel…
…c EStG 1988 sind Sonderausgaben Ausgaben zur Sanierung von Wohnraum, wenn die Sanierung über unmittelbaren Auftrag des Steuerpflichtigen durch einen befugten Unternehmer durchgeführt worden ist, und zwar - Instandsetzungsaufwendungen einschließlich Aufwendungen für energiesparende Maßnahmen, wenn diese Aufwendungen den Nutzungswert des Wohnraumes wesentlich erhöhen oder den Zeitraum…
…Interessentenbeitrag zur Sanierung eines Güterweges, der zum Haus des Bw. führt sowie Aufwendungen für eine Hauszufahrt als Sonderausgaben im Sinne des § 18 Abs. 1 Z 3 abziehbar sind (Ansicht des Bw.) oder die Voraussetzungen für eine Berücksichtigung von Sonderausgaben zur Wohnraumschaffung oder Wohraumsanierung bei diesen…
…€ ist weder von der Zahlung noch vom Verwendungszweck her nachgewiesen. Gemäß § 18 Abs. 1 Z 3 lit. d EStG 1988 sind in bestimmtem Umfang Sonderausgaben auch "Rückzahlungen von Darlehen, die für die Schaffung von begünstigtem Wohnraum oder für die Sanierung von Wohnraum im Sinne…
…Als Sonderausgaben abzuziehen sind gemäß § 18 Abs. 1 Z 3 lit. c EStG 1988 weiters Ausgaben zur Sanierung von Wohnraum, wenn die Sanierung über unmittelbaren Auftrag des Steuerpflichtigen durch einen befugten Unternehmer durchgeführt worden ist und es sich dabei entweder um Instandsetzungsaufwendungen einschließlich Aufwendungen für…
…für Farbe ausgegeben wurde, ist zu sagen, dass es dieser Position, abgesehen von der Nichtbegünstigung wegen bloßer Instandhaltungsaufwendungen auch an der zweiten wesentlichen Voraussetzung zur Anerkennung von Ausgaben als Sonderausgaben zur Sanierung von Wohnraum mangelt, nämlich die Vornahme derselben durch einen befugten Unternehmer nicht erfüllt…
…auf die Aktenlage, die vom Bw vorgelegten Rechnungen sowie den Umstand, dass der Bw den Vorhalt des Unabhängigen Finanzsenates unbeantwortet gelassen hat. Gemäß § 18 Abs 1 Z 3 lit c EStG setzt die Berücksichtigung von Sonderausgaben für die Sanierung von Wohnraum voraus, dass die Sanierung…