…vom 13. Jänner 2003 hat das Finanzamt Wels als Finanzstrafbehörde erster Instanz den Antrag des NP vom 22. Oktober 2002 auf Wiederaufnahme des mit Straferkenntnis des Spruchsenates beim Finanzamt Linz, Senat III, als Organ des Finanzamtes Wels als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 21. Juni 2002 (§…
…Rein aus der Vertragslage ist das Unternehmerrisiko durch Verlust der Einlage gegeben. Für den Fall der Vorlage an den unabhängigen Finanzsenat beantragt die Bw. eine mündliche Verhandlung und die Zuständigkeit des Senats. Diese Berufung wurde der Betriebsprüfung zur Stellungnahme übermittelt, die im Schreiben vom 22…
…durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Mag. Gerhard Groschedl sowie die Laienbeisitzer Dr. Ernst Grafenhofer und KR Franz Penz als weitere Mitglieder des Senates in der Finanzstrafsache gegen A.B., Linz, vertreten durch Martin Friedl, Wirtschaftsprüfer Steuerberater, 4650 Lambach…
…152042/09 Bl. 660). Der Berufungswerber brachte zwar vor, diese könne den Zeitraum 2005 mangels damaliger Zuständigkeit nicht beurteilen, behauptete aber auch nicht, dass sich die Verhältnisse zwischen 2005 und 2007 gravierend geändert hätten. Aufgrund dessen sowie der anderen umfassenden Beweismittel (insbesondere Diätenabrechnungen etc.) sieht…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat durch SenatX über die Berufung der Bw., vertreten durch Stb., gegen den Bescheid des Finanzamtes Baden Mödling betreffend Zurückweisung eines Antrages auf Aufhebung gemäß § 299 Abs. 1 BAO der Einkommensteuerbescheide 1995 bis 1998, entschieden: Der Berufung wird stattgegeben. Der angefochtene…
…sie dann verkleinert worden sei. Außerdem habe der Steinmetz die Schrift zu ergänzen gehabt. Abschließend ersuchte die Berufungswerberin, der Berufung Folge zu geben. Über die Berufung wurde erwogen: 1 Zuständigkeit des gesamten Berufungssenates Über die Berufung entscheidet gemäß § 282 Abs. 1 Z 2 BAO der…
…erst einmal mit der Frage der Unternehmeridentität zu befassen (UFS [Innsbruck], Senat 1 [Referent], 21.3.2003, RV/0089-I/902), allerdings war in diesem Verfahren die Unternehmeridentität zwischen den Parteien des zweitinstanzlichen Abgabenverfahrens nicht strittig. 2.4. Zuständigkeit des gesamten Berufungssenats Gemäß § 282 Abs…
…den "Berichtsauftrag vom 20. 10. 2009", die "Äußerung" des Fachvorstandes JM, auf die "Vorgänge, die zur Zuständigkeit des ... Senates 11 geführt haben" und in die "Akten GZ. RV/0438-L/07; GZ. RV/0442-L/07" ein. Dazu führte die Bw. aus, sie stelle gemäß…
…gegenständliche Berufung entscheiden, ist die Antragszuständigkeit des Berufungssenates als Finanzstrafbehörde zweite Instanz gegeben. Wenn in der gegenständlichen Berufung die mangelnde Legitimation des Einzelbeamten der Finanzstrafbehörde erster Instanz in Frage gestellt und die Zuständigkeit eines Senates (gemeint wohl der Spruchsenat) ins Treffen geführt wird, ist diesbezüglich…
…festen Gebühr nach der anzuwendenden Norm völlig unabhängig von dem durch die Eingabe bewirkten Erfolg vorzunehmen ist. Der Antrag auf Aufhebung des Abgabenbescheides gemäß § 293 BAO entzieht sich mangels Zuständigkeit des Senates einer Würdigung im Rahmen des vorliegenden Berufungsverfahrens. Zur Information wird allerdings darauf hingewiesen…
…Juli 2011 und allfälligem Antrag gemäß § 58 Abs. 2 lit. b FinStrG weder die Zuständigkeit eines Senates, noch, mangels Vorliegen eines mit umfangreichen Beweis- und Ermittlungsverfahren und der Klärung schwieriger Rechtsfragen verbundenen Falles, das (zusätzliche) Erfordernis für die Beigabe eines (unentgeltlichen) Verteidigers im Interesse der…
…in der Außenstelle Wien eingelangt ist und es sich um eine gerade Steuernummer mit Anknüpfungsmerkmal im 12. Bezirk in Wien handelt, ist die Zuständigkeit des Senates 14 der Außenstelle Graz gegeben. Es war daher wie im Spruch ersichtlich zu entscheiden. Graz, am 1. Dezember 2009
…Z.) wurde diese gesetzmäßig vorgesehene feste Geschäftsverteilung nicht eingehalten, sondern es wurde ein unzuständiges Kollegialorgan tätig. Denn der Bw. gehörte nach den zur Tatzeit zu beurteilenden persönlichen Verhältnissen als arbeitsloser Beschuldigter in die Zuständigkeit des Senates I, sodass die Senatszusammensetzung primär E. als Vorsitzender, F…
…der Personengruppe an, die selbständig berufstätig ist. Damit ist sie nach der Geschäftsverteilung des Zollamtes Graz in die Zuständigkeit des Senates I gefallen, dem eine Laienbeisitzer einer Berufsgruppe selbständiger Berufe zugeordnet gewesen wäre. Die Bw hat in der mündlichen Verhandlung vom 13. November 2008 bestätigt…
…lit.a zusammengesetzten Senat. Der UFS als Finanzstrafbehörde II. Instanz hat erwogen: Im vorliegenden Fall beträgt der strafbestimmende Abgabenbetrag (Zoll, Einfuhrumsatzsteuer, Tabaksteuer) der dem Bw. angelasteten Zigaretten insgesamt 22.442,33 €, womit sich gemäß § 58 Abs.2 lit.a FinStrG die Zuständigkeit eines Spruchsenats…
…a zusammengesetzten Senat. Der UFS als Finanzstrafbehörde II. Instanz hat erwogen: Im vorliegenden Fall beträgt der strafbestimmende Abgabenbetrag (Zoll, Einfuhrumsatzsteuer, Tabaksteuer) der durch den Bw. verhehlten Zigaretten insgesamt 24.114,66 €, womit sich gemäß § 58 Abs.2 lit.a FinStrG die Zuständigkeit eines Spruchsenats…
…Nachforderungen nach Abschluss der Prüfung geeinigt, es seien daher nicht die Ergebnisse der Betriebsprüfung als strafbestimmender Wertbetrag heranzuziehen. Die Beschwerde richte sich sowohl gegen die Zuständigkeit des Senates, als auch gegen die Höhe des zu Grunde gelegten strafbestimmenden Wertbetrages, sowie die Annahme einer vorsätzlichen Abgabenverkürzung…
…Derartige der Außenstelle Feldkirch übertragene Berufungsfälle fallen nach der Geschäftsverteilung in die Zuständigkeit des Senates 5. Über die Frage der Berücksichtigung der in Rede stehenden Kreditrückzahlungen als außergewöhnliche Belastung hat der unabhängige Finanzsenat bereits in der die Jahre 1999 bis 2001 betreffenden Berufungsentscheidung vom 4…
…Derartige der Außenstelle Feldkirch übertragene Berufungsfälle fallen nach der Geschäftsverteilung in die Zuständigkeit des Senates 5. Über die Berufung wurde erwogen: Die vom Berufungsführer vertretene Auffassung wurde im Ergebnis durch das zwischenzeitig ergangene, über einen gleichgelagerten Fall absprechende Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 25.2.2003…
…am 15. Oktober 2013 verlautbarten Geschäftsverteilung (GV) ist der Senat (Feldkirch) 2 unter anderem zur Erledigung für Berufungen gegen vom Finanzamt Bregenz im Geschäftsbereich "Steuern und Beihilfen" erlassene Bescheide zuständig. Im Berufungsverfahren bleibt die Zuständigkeit des Finanzamtes Bregenz betreffend von ihr erlassene Bescheide gemäß § 4…