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UFSF RV/0030-F/09Seminar-, Literaturaufwendungen, Pendlerpauschale als Werbungskosten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.12.2009Teil 1/2

…Therapie und entwicklungsorientierter Pädagogik propagiert werden würden - erfolge dies womöglich aus eigenem Interesse, jedoch überwiegend aus einer berufsbedingten Notwendigkeit. Der Bw habe im Jahr 2007 zwei Seminare dieses Institutes in Deutschland besucht, da es in Österreich keine vergleichbare Einrichtung gebe. Insofern zeige bereits der Umstand…

UFSF RV/0030-F/09Seminar-, Literaturaufwendungen, Pendlerpauschale als Werbungskosten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.12.2009Teil 2/2

…vertritt die Referentin daher die Ansicht, dass die vom Bw Seminaraufwendungen und damit im Zusammenhang stehende Reisekosten (gesamt 2.703,70 €) ausschließlich beruflich veranlasst waren und daher bei der Ermittlung der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit als Werbungskosten zu berücksichtigen sind. 2. Fachliteratur: Der Bw…

UFSW RV/0226-W/05Aufwendungen für Seminare für Stressabbau stellen bei einer Volksschuldirektorin keine Werbungskosten dar.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.09.2009

…Werbungskosten, die der Arbeitgeber nicht berücksichtigen konnte in Höhe von S 38.955, für Fortbildungsseminare, Seminarunterlagen und Nächtigungskosten. Betreffend diese erhöhten Werbungskosten legte die Bw. Ablichtungen von folgenden an die Bw. gerichteten im Jahr 2001 ausgestellten Belegen vor: Rechnung des Institutes für angewandte Kinesiologie hinsichtlich…

UFSW RV/0202-W/09Aufwendungen für ein vom Bundesministerium für Unterricht ausgeschriebenes Seminar sowie Fachliteratur einer Biologielehrerin
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.02.2009

…machte in ihrer Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2007 unter anderem Fortbildungskosten im Zusammenhang mit einem Seminar "Lifestyle- und Anti-Aging-Medizin" in der Höhe von € 199,60 sowie Aufwendungen für Fachliteratur in der Höhe von € 413,25 als Werbungskosten geltend. Mit…

UFSL RV/0586-L/06Seminar "Famlienrekonstruktion" als Werbungskosten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.11.2007

…Selbsterfahrung) vom 23. September bis 1. Oktober 2005 in L (OÖ) unter der Leitung von AB und AC teilgenommen hat, wobei die Seminarkosten 1.272,00 € betragen haben. Weiters ist aus der Teilnahmebestätigung vom 9. August 2005 zu entnehmen, dass der Bw. an den…

UFSK RV/0230-K/03Seminar mit allgemein gehaltenem Inhalt, Reisen ohne auswärtige Nächtigung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.08.2005Teil 1/2

…km gegeben sei, dass ein Teil der Bewirtungsspesen keinen Anbahnungscharakter habe, dass die Tagesgelder bei den Reisekosten in überhöhtem Ausmaß geltend gemacht worden seien, und dass bei den Fortbildungskosten Kosten für Seminare mit allgemeinem, dh nicht berufsspezifischem Inhalt geltend gemacht worden seien. Die Bescheide seien…

UFSK RV/0230-K/03Seminar mit allgemein gehaltenem Inhalt, Reisen ohne auswärtige Nächtigung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.08.2005Teil 2/2

…nicht konkret feststellbare Verkaufstaktiken) und daher für Angehörige vieler Berufsgruppen von Interesse gewesen wäre. Im Ergebnis sind die Aufwendungen für dieses Seminar (130,72 €) daher nicht abzugsfähig (§ 20 Abs 1 Z 2 lit a EStG 1988). 5.3.) "Auftaktsmeeting" Kreischberg 18.-20.1.2002…

UFSF RV/0109-F/04Geltendmachung von Kosten für persönlichkeitsbildende Seminare als Werbungskosten eines Lehrlingsausbilders
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.04.2005

…einer ÖBB-Lehrwerkstätte tätig. Nach Ergehen des Einkommensteuerbescheides für das Jahr 2003 begehrte er im Rahmen einer Berufung, die Abgabenbehörde möge seine Aufwendungen für den Besuch zweier Seminare der Reihe "Lebensschule" als Werbungskosten anerkennen. Er legte diesbezüglich Teilnahmebestätigungen und eine Kostenaufstellung vor. Entsprechend diesen Unterlagen…

UFSW RV/0013-W/04Kein Werbungskostenabzug bei einer Angestellten einer Versicherungsgesellschaft für den Besuch eines allgemeinen Seminars zur Stressbewältigung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.04.2004

…berücksichtigen. Die Bw. brachte mit Schriftsatz vom 31. Mai 2003 eine Aufgliederung ihrer beantragten Werbungskosten ein und führt aus: "1.) Durch den Besuch des Seminars in Salzburg waren die Verbesserungen der Kenntnisse und Fähigkeiten im bisherigen ausgeübten Beruf gegeben, also waren sie Fortbildungskosten. 2.) Unmittelbare…

UFSW RV/0014-W/04Kein Werbungskostenabzug bei einem Angestellten einer Versicherungsmaklergesellschaft für den Besuch eines allgemeinen Seminars zur Stressbewältigung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.04.2004

…berücksichtigen. Der Bw. brachte mit Schriftsatz vom 31. Mai 2003 eine Aufgliederung seiner beantragten Werbungskosten ein und führt aus: "1.) Durch den Besuch des Seminars in Salzburg waren die Verbesserungen der Kenntnisse und Fähigkeiten im bisherigen ausgeübten Beruf gegeben, also waren sie Fortbildungskosten. 2.) Unmittelbare…

UFSW RV/2999-W/02Seminar “Bioenergetische Analyse” als Werbungskosten eines Gymnasiallehrers
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.10.2003

…8.640,00 | Unterkunft, Verpflegung | S 6.897,00 | Summe | S 45.627,00 1999 | DÖK-Fortbildung, Seminare | S 9.000,00 | Einzelsitzungen | S 4.800,00 | Unterkunft, Verpflegung | S 2.887,00 | Computerreparatur…

UFSW RV/0682-W/03Seminar neurolinguistisches Programmieren (NLP) als Werbungskosten einer Personalistin
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.08.2003

…zuständigen Finanzamt Korneuburg (FA) im Einkommensteuerbescheid 2001 (Arbeitnehmerveranlagung) vom 29. Oktober 2002 mit der Begründung nicht anerkannt, Aufwendungen für Kurse und Seminare, die von allgemeinem Interesse seien und nicht speziell für eine Berufsgruppe organisiert würden, zählten zu den nichtabzugsfähigen Kosten der privaten Lebensführung. b) Berufung…

UFSL RV/1247-L/09Seminare zur Allgemein- bzw. Persönlichkeitsbildung sind keine Betriebsausgaben bei Verkaufstätigkeit.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.04.2011

…Verkaufsgeschäft. Sie stehen also im Zusammenhang mit seinen hierbei erzielten Einkünften (Verkaufstätigkeit). Die Inhalte der hier streitgegenständlichen Veranstaltungen wurden bereits oben ausführlich wiedergegeben. Im Folgenden erfolgt lediglich die Wiedergabe der einzelnen Seminartitel, welche auch bereits die Richtung der Inhalte erkennen lassen: - Synergieeffekte steigern in Wirtschaft…

UFSW RV/3305-W/09Seminarkosten (Avatar-Kurse f. Selbst-Entwicklung, Selbsterfahrung, Steigerung der Selbst-Bewusstheit) einer AHS-Lehrerin - keine Werbungskosten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.03.2011

…dass mangels Erläuterung des beruflichen Zusammenhanges eine Anerkennung der Werbungskosten nicht erfolgen konnte. Die Bw. erhob mit Schreiben vom 23. Dezember 2008 Berufung gegen den genannten Bescheid im Hinblick auf die Nichtanerkennung der in den Werbungskosten angeführten Seminare. In der Begründung führte die Bw. aus…

UFSL RV/1018-L/08Seminare über "Rhetorik" und "lösungsorientierte Elternarbeit" sind von allgemeinem Interesse Autobahnvignette ist vom km-Geld erfaßt
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.01.2011

…nicht eine Prämie nach § 108a in Anspruch genommen wird. Ad A) Die Themen der Seminare "Rhetorik" und "Lösungsorientierte Elternarbeit" sind offenkundig auch für nicht in der Branche der Bw berufstätige Personen von allgemeinem Interesse: Diese Kurse vermitteln Kenntnisse und Fähigkeiten, die auch für den Bereich…

UFSW RV/1635-W/09Aufteilung von "Seminarkosten" bei Vorsorgewohnungen nach dem tatsächlichen Inhalt
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.06.2010Teil 1/2

…Weiters wurde der Bw. um Aufschlüsselung der restlichen Werbungskosten € 275,74 ersucht. | | € | übrige Werbungskosten Kz 9530 laut Erklärung | 7.751,74 | Seminare | -7.476,00 | Rest | 275,74 Mit Schreiben vom 13. November 2009 teilte…

UFSW RV/2130-W/09Aufteilung von "Seminarkosten" bei Vorsorgewohnungen nach dem tatsächlichen Inhalt
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.06.2010Teil 1/2

…vor, es werde die Berücksichtigung der Seminarkosten im Rahmen der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung beantragt. Der Besuch und die Absolvierung der drei Veranstaltungen stehe in direktem Zusammenhang mit dem ab dem Jahr 2007 beginnenden und in der Zukunft ausgeweitetem Engagement im Bereich dieser Einkunftsart…

UFSL RV/0198-L/07Kosten für Seminarbesuche (Hotel) sind als Betriebsausgaben zu berücksichtigen, wenn eine beinahe ausschließliche berufliche Bedingtheit zu erkennen ist.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.08.2007

…nicht berücksichtigt: Tätigkeit von Silke W: Gem. ständiger Rechtsprechung würde diese Tätigkeit keinem Fremdvergleich standhalten. Die beantragten Abgeltungsbeträge (620,00 €) würden somit keine Betriebsausgaben darstellen. Reisespesen Inland: Die besuchten Seminare (Leadership I und Leadership II) würden im Wesentlichen der eigenen Persönlichkeitsentwicklung dienen. Die Fähigkeiten…

UFSL RV/0325-L/06Seminarkosten zur energetischen Naturpraktikerin keine Werbungskosten bei einer medizinischen technischen Fachkraft.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.03.2007

…Ausbildung - dem Finanzamt ist bekannt, dass der Beruf eines Heilpraktikers in Österreich nicht ausgeübt werden darf - und macht die Kosten dieser Ausbildung als Fortbildungsaufwand in Zusammenhang mit ihrem damals ausgeübten Beruf als Werbungskosten geltend. Diese Ausbildung beinhaltet folgende Seminare: Arbeiten mit Homöopathie; Arbeiten mit trad…

UFSL RV/0747-L/05Aufwendungen für die Seminare "Nach innen Laufen" und "Körpersprache und Lebensweisen" sind keine Werbungskosten, sondern Aufwenudngen für die Lebensführung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.06.2006

…weiterentwickelt von Dr. RD. Sie dienen in keinster Weise nur der "Persönlichkeitsentwicklung ohne beruflichen Bezug", sie sind für mich als Führungskraft in der sozial-psychiatrischen Arbeit von fundamentaler Bedeutung und deshalb grundlegend für meine Leitungskompetenz. Seminare, die als "Persönlichkeitsentwicklung für Führungskräfte" angeboten werden übersteigen bei…