…Therapie und entwicklungsorientierter Pädagogik propagiert werden würden - erfolge dies womöglich aus eigenem Interesse, jedoch überwiegend aus einer berufsbedingten Notwendigkeit. Der Bw habe im Jahr 2007 zwei Seminare dieses Institutes in Deutschland besucht, da es in Österreich keine vergleichbare Einrichtung gebe. Insofern zeige bereits der Umstand…
…vertritt die Referentin daher die Ansicht, dass die vom Bw Seminaraufwendungen und damit im Zusammenhang stehende Reisekosten (gesamt 2.703,70 €) ausschließlich beruflich veranlasst waren und daher bei der Ermittlung der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit als Werbungskosten zu berücksichtigen sind. 2. Fachliteratur: Der Bw…
…Werbungskosten, die der Arbeitgeber nicht berücksichtigen konnte in Höhe von S 38.955, für Fortbildungsseminare, Seminarunterlagen und Nächtigungskosten. Betreffend diese erhöhten Werbungskosten legte die Bw. Ablichtungen von folgenden an die Bw. gerichteten im Jahr 2001 ausgestellten Belegen vor: Rechnung des Institutes für angewandte Kinesiologie hinsichtlich…
…machte in ihrer Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2007 unter anderem Fortbildungskosten im Zusammenhang mit einem Seminar "Lifestyle- und Anti-Aging-Medizin" in der Höhe von € 199,60 sowie Aufwendungen für Fachliteratur in der Höhe von € 413,25 als Werbungskosten geltend. Mit…
…Selbsterfahrung) vom 23. September bis 1. Oktober 2005 in L (OÖ) unter der Leitung von AB und AC teilgenommen hat, wobei die Seminarkosten 1.272,00 € betragen haben. Weiters ist aus der Teilnahmebestätigung vom 9. August 2005 zu entnehmen, dass der Bw. an den…
…km gegeben sei, dass ein Teil der Bewirtungsspesen keinen Anbahnungscharakter habe, dass die Tagesgelder bei den Reisekosten in überhöhtem Ausmaß geltend gemacht worden seien, und dass bei den Fortbildungskosten Kosten für Seminare mit allgemeinem, dh nicht berufsspezifischem Inhalt geltend gemacht worden seien. Die Bescheide seien…
…nicht konkret feststellbare Verkaufstaktiken) und daher für Angehörige vieler Berufsgruppen von Interesse gewesen wäre. Im Ergebnis sind die Aufwendungen für dieses Seminar (130,72 €) daher nicht abzugsfähig (§ 20 Abs 1 Z 2 lit a EStG 1988). 5.3.) "Auftaktsmeeting" Kreischberg 18.-20.1.2002…
…einer ÖBB-Lehrwerkstätte tätig. Nach Ergehen des Einkommensteuerbescheides für das Jahr 2003 begehrte er im Rahmen einer Berufung, die Abgabenbehörde möge seine Aufwendungen für den Besuch zweier Seminare der Reihe "Lebensschule" als Werbungskosten anerkennen. Er legte diesbezüglich Teilnahmebestätigungen und eine Kostenaufstellung vor. Entsprechend diesen Unterlagen…
…berücksichtigen. Die Bw. brachte mit Schriftsatz vom 31. Mai 2003 eine Aufgliederung ihrer beantragten Werbungskosten ein und führt aus: "1.) Durch den Besuch des Seminars in Salzburg waren die Verbesserungen der Kenntnisse und Fähigkeiten im bisherigen ausgeübten Beruf gegeben, also waren sie Fortbildungskosten. 2.) Unmittelbare…
…berücksichtigen. Der Bw. brachte mit Schriftsatz vom 31. Mai 2003 eine Aufgliederung seiner beantragten Werbungskosten ein und führt aus: "1.) Durch den Besuch des Seminars in Salzburg waren die Verbesserungen der Kenntnisse und Fähigkeiten im bisherigen ausgeübten Beruf gegeben, also waren sie Fortbildungskosten. 2.) Unmittelbare…
…8.640,00 | Unterkunft, Verpflegung | S 6.897,00 | Summe | S 45.627,00 1999 | DÖK-Fortbildung, Seminare | S 9.000,00 | Einzelsitzungen | S 4.800,00 | Unterkunft, Verpflegung | S 2.887,00 | Computerreparatur…
…zuständigen Finanzamt Korneuburg (FA) im Einkommensteuerbescheid 2001 (Arbeitnehmerveranlagung) vom 29. Oktober 2002 mit der Begründung nicht anerkannt, Aufwendungen für Kurse und Seminare, die von allgemeinem Interesse seien und nicht speziell für eine Berufsgruppe organisiert würden, zählten zu den nichtabzugsfähigen Kosten der privaten Lebensführung. b) Berufung…
Werden in Deutschland ansässige Lehrkräfte von einer österreichischen Akademie mittels eines Werkvertrages beauftragt, in Österreich an bis zu 5-tägigen Seminaren mitzuwirken, dann richtet sich die Frage, ob die hiefür bezogenen Vergütungen in Österreich oder in Deutschland zu versteuern sind, darnach, ob diese Tätigkeit als…
Gewinne, die eine österreichische Personengesellschaft, der ein österreichischer und ein deutscher Gesellschafter angehören, in ihrer inländischen Betriebstätte erzielt, unterliegen in Österreich der Besteuerung (Betriebstättenregel der Doppelbesteuerungsabkommen). Der bloße Umstand, dass dieser Betriebstätte zuzurechnende Einkünfte aus in Deutschland erbrachten Dienstleistungen stammen, lässt kein deutsches Besteuerungsrecht aufleben…
…EUR 4.248,00 (EUR 3.999,00 + EUR 249,00) und ohne Reisekosten in der Höhe von EUR 663,60, mit folgender Begründung: "Strittig sind die Aufwendungen für das Seminar von ***6*** (***9*** Academy) in der Türkei in Höhe von € 3.999,-. Gem. …
…dienstfrei stelle. Der Zusammenhang der geltend gemachten Aufwendungen mit dem derzeit ausgeübten Beruf sei eindeutig gegeben. Bei den nicht anerkannten Aufwendungen für Fachliteratur handele es sich um Seminarunterlagen oder kinesiologische Hilfsmittel und Behelfe für den Unterricht sowie Büromaterial, das sie für ihre Tätigkeit benötige. Die…
…auf. Von der Bf. wurden am Institut zur Selbst-Entwicklung Sensitiver Coach nach ABC das Seminar „Fortbildung: Sensitives Coaching und Gesprächsführung“ im Zeitraum von Mai 2009 bis Jänner 2010 wie folgt besucht: Modul 1 vom 29.05.2009 bis 01.06.2009, Modul 2 vom…
…eine (einzige) Person akquiriert worden. Auch hätten weder Anzahl, noch Umfang und Erlöse der Seminare gesteigert werden können. Auf die Erfordernisse des Marktes sei zu wenig reflektiert worden. Das anfängliche Erstellen von Homepage und Flyern sei weder außergewöhnlich noch firmenspezifisch. Gemessen am sich ständig ändernden…
…Verkaufsgeschäft. Sie stehen also im Zusammenhang mit seinen hierbei erzielten Einkünften (Verkaufstätigkeit). Die Inhalte der hier streitgegenständlichen Veranstaltungen wurden bereits oben ausführlich wiedergegeben. Im Folgenden erfolgt lediglich die Wiedergabe der einzelnen Seminartitel, welche auch bereits die Richtung der Inhalte erkennen lassen: - Synergieeffekte steigern in Wirtschaft…
…dass mangels Erläuterung des beruflichen Zusammenhanges eine Anerkennung der Werbungskosten nicht erfolgen konnte. Die Bw. erhob mit Schreiben vom 23. Dezember 2008 Berufung gegen den genannten Bescheid im Hinblick auf die Nichtanerkennung der in den Werbungskosten angeführten Seminare. In der Begründung führte die Bw. aus…