…der Tätigkeit im Rahmen der konkreten Einkunftsquelle benützt wird (vgl. VwGH 22. 1. 2004, 2001/14/0004; 28. 11. 2000, 99/14/0008). Seitens des Unabhängigen Finanzsenates bestehen jedoch keine Zweifel, dass - wie bereits oben ausgeführt - der materielle Schwerpunkt der vom Berufungswerber ausgeübten gewerblichen Tätigkeit…
…selbst erfolgt. Liegt nach dem typischen Berufsbild einer Tätigkeit deren materieller Schwerpunkt zweifellos nicht im häuslichen Arbeitszimmer, ist es nicht mehr wesentlich, ob das Arbeitszimmer in zeitlicher Hinsicht zu mehr als der Hälfte der Tätigkeit im Rahmen der konkreten Einkunftsquelle benützt wird (VwGH 19. April…
…häuslichen Arbeitszimmers - vom materiellen Gehalt her nach der Verkehrsauffassung nicht im häuslichen Arbeitszimmer liegt, sondern an jenem Ort, an dem die Vermittlung von Wissen und Können erfolgt. Ob Vorbereitungsarbeiten, E-Mail-Verkehr etc. im Arbeitszimmer vorzunehmen sind, ändert nicht den materiellen Schwerpunkt der Tätigkeit (vgl…
…deren Schwerpunkt nachweislich in der Herstellung körperlicher Wirtschaftsgüter besteht und soweit sie nicht die in § 1 Abs. 3 genannten Energieträger oder Wärme (Dampf oder Warmwasser), die aus den in § 1 Abs. 3 genannten Energieträgern erzeugt wurde, liefern. Unstrittig ist, dass der Schwerpunkt des Betriebes der…
…vom Bw. mit der Berufung vorgelegte "Leistungsbewertung 2005" vermag nicht zu überzeugen: Zum Einen sind darin die Arbeitsstunden seiner Mitarbeiterin (Gattin) enthalten. Die von dieser verrichtete (Verwaltungs- und Schreib-)Arbeit vermag aber nichts über Kennzeichen und materiellen Schwerpunkt der (gesamten) Tätigkeit des Bw. als Umweltgutachter…
…liegt. Der UFS hat bereits in ähnlich gelagerten Fällen die Frage des Tätigkeitsmittelpunktes eines Systembetreuers oder Informatikers, dessen vordringliche Aufgabe die Beratung von Kunden, sowie die Entwicklung und Einrichtung von Programmen für diese Kunden war, entschieden, dass der materielle Schwerpunkt derartiger Tätigkeiten im außerhäuslichen Bereich…
…keinen anderen Arbeitsraum verfügt, das im Wohnungsverband gelegene Arbeitszimmer nicht zwangsläufig als Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit des Beschwerdeführers ausweist (vgl auch VwGH 19. 12 2000, 99/14/0283). Der Mittelpunkt einer Tätigkeit ist nach ihrem materiellen Schwerpunkt zu beurteilen; im Zweifel wird…
…vorgenommen wird - nicht den Mittelpunkt der Lehrtätigkeit, also die unmittelbare Vermittlung von Wissen und Können an den Schüler, dar (vgl. VwGH 26.5.1999, 98/13/0138).Ob Vorbereitungsarbeiten, E-Mail-Verkehr etc. im Arbeitszimmer vorzunehmen sind, ändert nicht den materiellen Schwerpunkt der Tätigkeit (vgl…
…verweisen, wonach der Umstand, dass kein anderer Arbeitsraum zur Verfügung steht, ein im Wohnungsverband gelegenes Zimmer nicht zum Arbeitzimmer macht. Der Mittelpunkt der Tätigkeit ist vielmehr immer nach ihrem materiellen Schwerpunkt zu beurteilen. Nach der bereits zitierten Bestätigung haben die periodischen Sitzungen den Zweck, vorbereitete…
…solche, bei der der Schwerpunkt der Tätigkeit nicht im Arbeitszimmer des Berufungswerber liegt weswegen die Aufwendungen für dieses Arbeitszimmer nach §20 Abs.1 Z2 lit. d 1.Satz dem Grunde nach von einem Abzug als Betriebsausgaben ausgeschlossen sind. Damit kann auch die Beurteilung der Frage…
…Vertretertätigkeit. Der Arbeitnehmer müsse ausschließlich Vertretertätigkeit ausüben. Von der Gesamtarbeitszeit müsse mehr als die Hälfte im Außendienst verbracht werden. Diese Voraussetzungen würden beim Bw. nicht zutreffen. Den beim Finanzamt aufliegenden Unterlagen (Anstellungszusage vom 6. Dezember 2006) zufolge sei der Schwerpunkt der Tätigkeit des Bw. als…
…welche einen geringen Zeitaufwand bei der Endausfertigung in Anspruch genommen haben. Aus den beiden oben angeführten Gründen, nämlich Zurverfügungstellung eines Arbeitsplatzes durch den Auftraggeber und Ausübung des Schwerpunktes der Tätigkeit außerhalb des Arbeitszimmers werden die für das Arbeitszimmer geltend gemachten Aufwendungen nicht anerkannt. Hinsichtlich des…
…Hälfte der Tätigkeit im Rahmen der konkreten Einkunftsquelle benutzt wird (vgl. VwGH vom 28. November 2000, Zl. 99/14/0008 und vom 16. Dezember 2003, Zl. 2001/15/0197). Materieller Schwerpunkt der Tätigkeit sind im vorliegenden Fall die Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, die der Bw…
…geführte Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes zu beachten: Der Mittelpunkt einer Tätigkeit ist demnach nach ihrem materiellen Schwerpunkt zu beurteilen; im Zweifel wird darauf abzustellen sein, ob das Arbeitszimmer in zeitlicher Hinsicht für mehr als die Hälfte der Tätigkeit im Rahmen der konkreten Einkunftsquelle benützt wird (vgl…
…worin in der Betreffzeile das Wort "Tafel" angegeben ist; - Ablichtung eines Praxisschildes mit den Berufsbezeichnungen "Kunsttherapie, Arbeit am Tonfeld®, leiborientierte Persönlichkeitsgestaltung" - Ablichtung eines mit "Gemeinschaftspraxismitglieder" beschrifteten Fotos, das 6 Personen zeigt; - Werbefolder "Leib, Atem, Stimme, Zen-Meditation, Kunsttherapie, Arbeit am Tonfeld®" mit den Tätigkeitsbeschreibungen "Arbeit…
…abzustellen. Lässt sich eine Betätigung in mehrere Komponenten (Aufgaben- bzw. Tätigkeitsbereiche) zerlegen, erfordert eine Beurteilung nach der Verkehrsauffassung eine wertende Gewichtung dieser Teilkomponenten. Diese führt im Ergebnis zur Beurteilung, wo der Schwerpunkt der Tätigkeit eines Berufsbildes liegt. Nur im Zweifel wird darauf abzustellen sein, ob…
…zeitlicher Hinsicht für mehr als die Hälfte der Tätigkeit im Rahmen der konkreten Einkunftsquelle benützt wird (vgl. VwGH 28.11.2000, 99/14/0008 und vom 19.12.2000, 99/14/0283). Tätigkeiten (Berufsbilder), bei welchen der Mittelpunkt (Schwerpunkt) jedenfalls außerhalb eines Arbeitszimmers zu suchen…
…der materielle Schwerpunke einer Tabaktrafik im Verkaufslokal/Kiosk befinde und im Verkauf der für eine Trafik typischen Waren, wie z.B. Zigaretten, Zigarren, Zeitungen, Lotto/Toto-Scheine etc. bestehe, seien die geltend gemachten Aufwendungen im Hinblick darauf, dass das Arbeitszimmer nicht den Mittelpunkt der Tätigkeit…
…die besage, dass im Umkreis von 50 km vom Tätigkeitsort Flughafen F.(BRD) ein Wohnsitz einzurichten und aufrecht zu erhalten ist. Der seit 1978 existierende Wohnsitz in F.(BRD) sowie die mit dem Dienstverhältnis verbundene überwiegende Aufenthaltsdauer pro Kalenderjahr in F.(BRD) führe zu einer…
…gebundenen Tätigkeiten (vgl. Vogel, DBA-Kommentar (München 1983), Art 4, Rz 72). Der Schwerpunkt der Tätigkeit einer Flugbegleiterin ist nicht am Heimatflughafen, sondern dort, wo sie sich gerade auf Flugeinsatz befindet. In diesem Zusammenhang ist noch zu beachten, dass nach den eigenen Angaben der Berufungswerberin…