…der Tätigkeit im Rahmen der konkreten Einkunftsquelle benützt wird (vgl. VwGH 22. 1. 2004, 2001/14/0004; 28. 11. 2000, 99/14/0008). Seitens des Unabhängigen Finanzsenates bestehen jedoch keine Zweifel, dass - wie bereits oben ausgeführt - der materielle Schwerpunkt der vom Berufungswerber ausgeübten gewerblichen Tätigkeit…
…Gewichtung" - nach ihrem materiellen Schwerpunkt zu beurteilen, somit nach "dem typischen Berufsbild" (VwGH 24.10.05, 2001/13/0272), nicht nach den Gegebenheiten im Einzelfall (s Weninger GeS 06, 135). Liegt ein typisches Berufsbild nicht vor, sind Sachverhaltsfeststellungen zum typischen Ablauf der Tätigkeit erforderlich (VwGH…
…selbst erfolgt. Liegt nach dem typischen Berufsbild einer Tätigkeit deren materieller Schwerpunkt zweifellos nicht im häuslichen Arbeitszimmer, ist es nicht mehr wesentlich, ob das Arbeitszimmer in zeitlicher Hinsicht zu mehr als der Hälfte der Tätigkeit im Rahmen der konkreten Einkunftsquelle benützt wird (VwGH 19. April…
…in dem der Verwaltungsgerichtshof ausgesprochen hat, dass der Schwerpunkt der Tätigkeit eines Erfinders nicht in der Verwaltung von Kenntnissen und Erfindungen besteht, sondern im produktiven Einsatz seines Wissens. In gleicher Weise besteht bei einem Filmproduzenten der Schwerpunkt der Tätigkeit ebenfalls im produktiven Einsatz seiner Fähigkeiten…
…der Beschwerdeführerin (Bf.), mit Bescheid vom 25. September 2013 den Vergütungsbetrag nach dem Energieabgabenvergütungsgesetz mit folgender Begründung mit € 987,50 (= 1/12 des beantragten Vergütungsbetrages) festgesetzt: "Laut den vorliegenden Unterlagen wurde festgestellt, dass die Herstellung körperlicher Wirtschaftsgüter nicht den Schwerpunkt der betrieblichen Tätigkeit…
…der Raum muss ferner tatsächlich ausschließlich oder nahezu ausschließlich beruflich genutzt und eingerichtet sein (VwGH 16.12.2003, 2001/15/0197; VwGH 28.05.2009, 2006/15/0299). Der Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit ist nach der Rechtsprechung nach dem materiellen Schwerpunkt der…
…häuslichen Arbeitszimmers - vom materiellen Gehalt her nach der Verkehrsauffassung nicht im häuslichen Arbeitszimmer liegt, sondern an jenem Ort, an dem die Vermittlung von Wissen und Können erfolgt. Ob Vorbereitungsarbeiten, E-Mail-Verkehr etc. im Arbeitszimmer vorzunehmen sind, ändert nicht den materiellen Schwerpunkt der Tätigkeit (vgl…
…deren Schwerpunkt nachweislich in der Herstellung körperlicher Wirtschaftsgüter besteht und soweit sie nicht die in § 1 Abs. 3 genannten Energieträger oder Wärme (Dampf oder Warmwasser), die aus den in § 1 Abs. 3 genannten Energieträgern erzeugt wurde, liefern. Unstrittig ist, dass der Schwerpunkt des Betriebes der…
…Reisekostenabrechnung usw. verwendet." Seine Arbeitgeberin hat den materiellen Schwerpunkt der Tätigkeiten offensichtlich nicht in seinem häuslichen Arbeitszimmer gesehen, da sie ihn laut Punkt I) 1) des Dienstvertrages "als Dienstnehmer im Außendienst (Verkaufsberater)" angestellt hat. Um diese Tätigkeiten im Außendienst besser ausüben zu können, stellte sie…
…Jahren 2016 und 2017 den "Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit" des Bf. bildete. Dem Erkenntnis des VwGH 18.10.2012, 2008/15/0236, betreffend einen Auditor mit diversen Berechtigungen ist zu entnehmen, dass für die Bestimmung des Mittelpunktes einer Tätigkeit ihr materieller Schwerpunkt maßgebend ist…
…vom Bw. mit der Berufung vorgelegte "Leistungsbewertung 2005" vermag nicht zu überzeugen: Zum Einen sind darin die Arbeitsstunden seiner Mitarbeiterin (Gattin) enthalten. Die von dieser verrichtete (Verwaltungs- und Schreib-)Arbeit vermag aber nichts über Kennzeichen und materiellen Schwerpunkt der (gesamten) Tätigkeit des Bw. als Umweltgutachter…
…wo der Steuerpflichtige den größten Teil des Jahres tätig wird (VwGH 16.6.1961, 0146/61) bzw. wo der Schwerpunkt der wirtschaftlichen Tätigkeit liegt (VwGH 29.1.1965, 1176/73). Ein Steuerpflichtiger kann auch über mehrere Tätigkeitsmittelpunkte verfügen. Ein Filialbetrieb, in dem sich der Steuerpflichtige…
…betriebliche Tätigkeit ist somit bei einer bloßen Vermögensverwaltung (zB auch Vermietung oder Verpachtung) schon dem Grunde nach nicht gegeben. 4.2.1.2.2 Produktionsbetriebe - Herstellung körperlicher Wirtschaftsgüter Rz 225: Antragsberechtigt sind nur die so genannten "Produktionsbetriebe", das sind Betriebe, deren Schwerpunkt nachweislich in der…
…liegt. Der UFS hat bereits in ähnlich gelagerten Fällen die Frage des Tätigkeitsmittelpunktes eines Systembetreuers oder Informatikers, dessen vordringliche Aufgabe die Beratung von Kunden, sowie die Entwicklung und Einrichtung von Programmen für diese Kunden war, entschieden, dass der materielle Schwerpunkt derartiger Tätigkeiten im außerhäuslichen Bereich…
…keinen anderen Arbeitsraum verfügt, das im Wohnungsverband gelegene Arbeitszimmer nicht zwangsläufig als Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit des Beschwerdeführers ausweist (vgl auch VwGH 19. 12 2000, 99/14/0283). Der Mittelpunkt einer Tätigkeit ist nach ihrem materiellen Schwerpunkt zu beurteilen; im Zweifel wird…
…der konkreten Einkunftsquelle benützt wird (vgl. VwGH 28.11.2000, 99/14/0008). Liegt der materielle Schwerpunkt einer Tätigkeit (nach dem typischen Berufsbild) nicht im häuslichen Arbeitszimmer, kommt es nicht mehr darauf an, ob das Arbeitszimmer in zeitlicher Hinsicht zu mehr als der Hälfte der…
…vorgenommen wird - nicht den Mittelpunkt der Lehrtätigkeit, also die unmittelbare Vermittlung von Wissen und Können an den Schüler, dar (vgl. VwGH 26.5.1999, 98/13/0138).Ob Vorbereitungsarbeiten, E-Mail-Verkehr etc. im Arbeitszimmer vorzunehmen sind, ändert nicht den materiellen Schwerpunkt der Tätigkeit (vgl…
…verweisen, wonach der Umstand, dass kein anderer Arbeitsraum zur Verfügung steht, ein im Wohnungsverband gelegenes Zimmer nicht zum Arbeitzimmer macht. Der Mittelpunkt der Tätigkeit ist vielmehr immer nach ihrem materiellen Schwerpunkt zu beurteilen. Nach der bereits zitierten Bestätigung haben die periodischen Sitzungen den Zweck, vorbereitete…
…Der Bf. hat zudem nicht nachgewiesen, dass eine Gewichtung von Teilen seines Arbeitsbereiches zum Ergebnis geführt hätte, dass der Schwerpunkt der Art seiner beruflichen Tätigkeit im häuslichen Arbeitszimmer liegt, weil dieses überdies in zeitlicher Hinsicht für mehr als die Hälfte der Tätigkeit im Rahmen der…
…solche, bei der der Schwerpunkt der Tätigkeit nicht im Arbeitszimmer des Berufungswerber liegt weswegen die Aufwendungen für dieses Arbeitszimmer nach §20 Abs.1 Z2 lit. d 1.Satz dem Grunde nach von einem Abzug als Betriebsausgaben ausgeschlossen sind. Damit kann auch die Beurteilung der Frage…