…G." - Gruppe als üblich festgestellt wurden, es sich bei der H. und bei der GZ.; genaue Bezeichnung: GTB. (Empfängerin der Vergütungen für das Organisationshandbuch) um Schweizer Domizilgesellschaften handle, deren Geschäftstätigkeit im Ausland ausgeübt werde. Als Verwaltungsrat bei der GZ. fungierte Herr Si. , der neben Herrn…
…als üblich festgestellt wurden, es sich bei der H. und bei der GZ., genaue Bezeichnung: GT. (ausgewiesene Empfängerin der Vergütungen für das or.) um Schweizer Domizilgesellschaften handle, deren Geschäftstätigkeit im Ausland ausgeübt werde. Als Verwaltungsrat bei der GZ. fungierte Herr MPS., der neben Herrn RF…
…zugunsten der H.: Gegen die Anerkennung als Betriebsausgabe spricht Nachfolgendes: Obwohl die Geschäftsführung der Bw. von einem beeideten Wirtschaftsprüfer und von einem beeideten Buchsachverständigen repräsentiert wurde, sei das gegentändliche Sanierungskonzept einer Schweizer Domizilgesellschaft zur Bearbeitung übertragen worden. Aus Beratungsleistungen der Bw., die für die EMG…
…und Rainer F. ist der Abzug der geltend gemachten Betriebsausgaben nicht gesichert, vielmehr wird aufgrund der Vielzahl der miteinander verwobenen und untereinander in Verbindung stehenden Gesellschaften der Treuhandgruppe, den verschiedensten Schweizer Domizilgesellschaften, sowie dem Verhalten der Bw. von der Überzeugung ausgegangen, dass die von der…
…einer Schweizer Firma (H-AG) als Beratungshonorar zugeführt zu haben. Der K GmbH seien von der C-AG mit Rechnung vom 15. Dezember 1993 Leistungen in Höhe von US-$ 200.000,00 verrechnet worden. Auch bei dieser Gesellschaft handle es sich um eine Domizilgesellschaft…
…gegeben und auch keine Bilanz- und Umsatzzahlen veröffentlicht. Auf Grund nachstehender Erwägungen erweist sich nach Ansicht des erkennenden Senates die Beweiswürdigung des Finanzamtes, dass es sich bei der gegenständlichen Schweizer Gesellschaft um eine Domizilgesellschaft handle, als schlüssig: Die gegenständliche Gesellschaft wurde von berufsmäßigen Treuhändern [lic…
…der Bw. bestand. Es ist daher festzustellen, dass die X-AG tatsächlich eine wirtschaftlich (außerhalb der Schweiz) aktive Domizilgesellschaft (und keine bloße "Briefkastenfirma") war, die Bestellungen tätigte und eine entsprechende Geschäftstätigkeit entfaltete. Daher reicht deren Benennung als Empfänger nach der Rechtsprechung aus (vgl. VwGH 19…
…zu; die Wohnung stelle keine Betriebsstätte im Sinne des EStG dar. Tz 19 des Betriebsprüfungsberichts und Punkt 3 der Beilage zur Niederschrift: Die Bw habe im Jahr 1992 Zahlungen an eine XY Consultants Ltd., Schweiz, in Höhe von 282.819,00 S als Betriebsausgaben abgesetzt…
…3. Zahlungen an die XY Streit besteht weiters darüber, ob die von der Bw an die XY Consultants AG mit Sitz in der Schweiz im Jahr 1992 geleisteten Zahlungen in Höhe von 282.819,00 S als Betriebsausgaben anerkannt werden können. Gemäß § 4 Abs. 4…
…vorlagen, da Leistung und Gegenleistung als äquivalent anzusehen seien. Die HAR. habe ihre Leistungen auch in anderen Verfahren detailliert nachgewiesen, wobei die Bemessung mit dem Stundensatz der Schweizer Treuhandkammer erfolgt sei. Unter "Rückschluss auf einen bestimmten steuerlichen Tatbestand" (Punkt 5. 3.) wurde u. a. dargelegt…
…die in der Schweiz nur eine Verwaltungstätigkeit, aber keine sonstige Geschäftstätigkeit ausüben. Als Geschäftstätigkeit gilt grundsätzlich die Fabrikation, das Erbringen von Dienstleistungen, die Ausübung von Treuhandfunktionen, die Akquisition, die Werbung und die Vermittlung von Geschäften. Handelstätigkeiten dürfen in der Schweiz nicht von Domizilgesellschaften getätigt werden…
…daraus aber nicht ersichtlich, wer nun der tatsächliche Inhaber der Aktien ist. In der Berufung wurde weiters ausgeführt, dass die Firma Me***** 1981 als Domizilgesellschaft im Kanton F*****B*****, Schweiz gegründet wurde. 1999 übersiedelte die Büroservicegesellschaft V***** von F*****B***** nach Ma*****. Aufgrund dieser Ortsveränderung…
…den Herstellerbezeichnungen "PT" und "UN" der Einkauf von weiteren US-Herstellern und der Vertrieb von Arzneimitteln (via Internet erfolgte der Postversand an überwiegend deutsche, aber auch schweizer und österreichische Endkunden) in arbeitsteiligen Vorgehen geführt worden. Vom Bw sei der Herstellungsprozess und der Vertrieb geleitet worden…
…ist für Domizilgesellschaften. Diese "private limited company" wurde am 15. September 1993 im irländischen Firmenbuch eingetragen. Die Gesellschaft hat keine Zweigniederlassungen bzw. Filialen. Weiters sind deren Gesellschafter nicht bekannt. Bekannt sind lediglich deren Organe (Directors bzw. Company Secretary), die wiederum in Zug/Schweiz die oben…
…Unternehmen (mehr) gewesen ist, lässt sich - der Berufungszeitraum liegt mehr als zehn Jahre zurück - nach den Ergebnissen des Ermittlungsverfahrens nicht feststellen. Die Me***** Supply and Consultancy AG war somit im Berufungszeitraum tatsächlich eine wirtschaftlich (außerhalb der Schweiz) aktive Domizilgesellschaft, die Bestellungen tätigte und eine entsprechende…
…03.2008 erläutert, habe die Bw nicht davon ausgehen können, dass österreichische Abgaben nicht dem Gesetz entsprechend entrichtet worden sein könnten, sodass die "in der Schweiz" (?) erfolgten Zuwendungen nicht in der Steuererklärung (der Bw?) erfasst worden seien. Kein nachgewiesener Geschäftsbetrieb : Die Stiftung-FL, welche gemäß…
…gegeben und auch keine Bilanz- und Umsatzzahlen veröffentlicht. Auf Grund nachstehender Erwägungen erweist sich nach Ansicht des Unabhängigen Finanzsenates die Beweiswürdigung des Finanzamtes, dass es sich bei der gegenständlichen Schweizer Gesellschaft um eine Domizilgesellschaft handle, als schlüssig: Die gegenständliche Gesellschaft wurde von berufsmäßigen Treuhändern [lic…
…Betriebsprüferin darauf hin, dass an der Bw. die H. AG sowie die O. Industrie- und HandelsAG, beide mit Sitz im Kanton Zug, Schweiz, als Gesellschafter beteiligt seien. S. sei seit 22. Februar 1983 als handelsrechtlicher Geschäftsführer eingesetzt. Obzwar er am Stammkapital der Bw. nicht beteiligt…
…AG in der Schweiz, die keine Funktion ausgeübt hat, welche nicht von der K GmbH, der X GmbH oder bei der von der BP unterstellten direkten Veräußerung des Klientenstockes an die L GmbH von dieser hätte ausgeübt werden können. Weshalb der Domizilgesellschaft H-AG von…
…aus L und der G Handelsanstalt ein Handelsvertretungsvertrag geschlossen, in welchem letztere auf Basis einer Provision für alle vermittelten und tatsächlich bezahlten Geschäfte mit der Alleinvertretung für die Gebiete Österreich, deutschsprachige Schweiz, Liechtenstein und Slowenien betraut wurde. Der Berufungswerber bezog nunmehr von der G Handelsanstalt…