…dass "es sehr wohl zur Nichterfassung von Geschäftsfällen im Rechnungswesen gekommen ist. Den Angaben des Bf. zu diesen Schwarzverkäufen kann gefolgt werden, wiewohl eine praktische und vor allem lückenlose Nachvollziehbarkeit ex post aus dieser Buchhaltung nicht möglich ist." Zur Entscheidung wurde erwogen: Gemäß § 82 Abs…
…der auch im steuerlichen Rechenwerk Eingang gefunden habe, eingekauft und "schwarz" verkauft. Der Erlös aus den "Schwarzverkäufen" habe jedoch keinen Eingang in das steuerliche Rechenwerk gefunden. Am 3. November 1995 habe er von der B AG für die Bierbezugsverpflichtung ein Entgelt von brutto ATS 420…
…Gewerbesteuer 1993 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Entscheidungsgründe Der vorliegende Berufungsfall steht im Zusammenhang mit den Ergebnissen weitreichender Ermittlungen, die die Abgabenbehörden bei inländischen Brauunternehmen durchgeführt hatten und wobei umfangreiche "Schwarzverkäufe", sogenannte "Letztverbraucherlieferungen" festgestellt worden sind. Der Bw…
…und 2003 von nach oben korrigierten Inventurbeständen und von einem (durchschnittlichen) Rohaufschlag im Ausmaß von 50% für nicht im Rechnungswerk enthaltene Warenverkäufe (Schwarzverkäufe) ausgehenden (abgabenbehördlichen) Schätzung die Umsätze um 40% zu erhöhen gewesen und die entsprechenden Gewinnerhöhungen als verdeckte Gewinnausschüttungen beim Geschäftsführer zu werten gewesen…
…wonach nicht aus den Betriebunterlagen ersehbare Aufwände an Zusatzarbeiten inklusive Materialien vorliegen würden, gehe ins Leere: Durch die Betriebsprüfung seien bei der Schätzung der Schwarzverkäufe an B.-Küchen zwei Größen berücksichtigt worden, nämlich als Einsatz der (geschätzte) bloße Einkaufswert der B.-Küche (ohne weitere Materialien…
…erfolgt seien, verwehrt worden, sodass der Antrag auf Einsicht in jene Unterlagen, die für den Umfang und die Art der Zurechnung der von der X. Brauerei getätigten Schwarzverkäufe an die Bw. entscheidend seien, gestellt werde, zumal sich die Beweisaufnahme der Finanzverwaltung darauf beschränkt habe, festzustellen…
…in der Krisensitzung November/Dezember 2003 stattgefunden habe (Seite 4 des Urteils). In Zusammenhang mit den Holzverkäufen wurde neuerlich betont, dass keine Schwarzverkäufe getätigt worden seien und das Holz vorhanden sei. Das Holz sei teilweise verarbeitet, teilweise verkauft worden und teilweise sei es noch vorhanden…
…dass auch Verkäufe an Großabnehmer nicht erklärt worden sind. Dem Vorbringen, dass der bereits verstorbene Herr g bezeugen könnte, dass seitens der c niemals Schwarzverkäufe erfolgt seien, ist entgegenzuhalten, dass Beweisanträgen, die auf Unmögliches abzielen - die Einvernahme von Toten gehört unzweifelhaft dazu - nicht entsprochen werden…
…von Bierführern, Beifahrern, Fuhrparkspringern, Verkaufslagermitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Telefonverkaufs geht die Abgabenbehörde zweiter Instanz von folgender Vorgangsweise betreffend die Schwarzverkäufe aus: Im gesamten Streitzeitraum ist es regelmäßig zu "Schwarzlieferungen" der Bier an die Bw. gekommen. Die Zuordnung von "Schwarzlieferungen" ist nicht anhand körperlicher Unterlagen, sondern…
…vorgelegt und die Zählerstände nicht festgehalten worden sind. Dieser Feststellung ist der Berufungswerber gar nicht entgegen getreten. Dem Antrag auf Einholung eines Sachverständigengutachtens "zum Beweis dafür, dass Schwarzverkäufe praktisch auszuschließen" seien, konnte schon deshalb nicht entsprochen werden, weil ein solcher Beweis objektiv gar nicht möglich…
…Prinzip einer belegmäßigen Dokumentation zu ersetzen. In der Gegenäußerung der Bw. rügt diese abermals die lange Verfahrensdauer. Die aus der anonymen Anzeige erwarteten Schwarzverkäufe hätten nicht stattgefunden, die zahlreichen Einwände des steuerlichen Vertreters seien argumentationslos ignoriert worden. Die Anzeige sei ohnehin nur ein Racheakt gewesen…
…Finanzamt ([Anzeiger_A], [Anzeiger_B]) sprechen für eine intensive Einbindung des Berufungswerbers in Kundenkontakte sowie die Gestaltung der Verkaufs- und Lieferkonditionen. Am 7. November 2008 warfen die ehemaligen Angestellten dem Berufungswerber im Kern unter anderem Schwarzverkäufe bzw. Schwarzumsätze vor (ABNr. 152042/09, 637-648). Der…
…wiederholte betriebliche Nichterfassung der Fahrzeugeinkäufe (so A/1, 2, 4 und 7) nach der allgemeinen Lebenserfahrung ein deutliches Indiz für anschließende "Schwarzverkäufe" darstellt, die festgestellte Häufung der Nichterfassung von Geschäftsfällen ein bloß ausnahmsweises schuldloses "Vergessen" zu A/5 (vgl. Aufstellung steuerpflichtige Umsätze zum Besprechungsprogramm ABNr…
…seien, sodass nach der Rechtsgrundlage des § 184 Abs. 3 Bundesabgabenordnung (BAO) anhand der Ergebnisse der vom Prüfer durchgeführten mengenmäßigen Nachkalkulation für "Schwarzverkäufe" Umsatzzurechnungen von 5.000,00 € (2002); 10.000,00 € (2003) und 20.000,00 € (2004) vorgenommen wurden. Am 20. Dezember…
…ist, und Umstände, die auf Schwarzverkäufe schließen lassen könnten (etwa Lagerfehlbestände) nicht festgestellt wurden und die Herkunft der Mittel (insbesondere jener durch Banküberweisungen) feststeht, erweist sich die Begründung der mangelnden Marktüblichkeit der Darlehen in Bezug auf den Spruch des angefochtenen Bescheides als nicht tragfähig. Die…
…Bp. seitens der Prüfungsabteilung Strafsachen zur Verfügung gestellt wurde, zur Einsichtnahme und Stellungnahme übermittelt. Diese Daten stammten aus dem Originaldatenbestand der X. Brauerei. Die 'Schwarzverkäufe' waren von der X. Brauerei kundenspezifisch verbucht worden, sodass eine eindeutige Zuordnung zur Bw. möglich war. Die 'weiß' (ordnungsgemäß verbuchten)…
…die Kasse bei der Tankstelle nur von diesen Angestellten bedient werden konnte. Es liegen hier zudem keine konkreten Anhaltspunkte hinsichtlich allfälliger Schwarzverkäufe dieser Waren durch den Beschuldigten selbst oder etwa Verdächtigungen in die Richtung vor, dass er seine Angestellten zu solchen Verkäufen bestimmte. Insoweit war…
…2003 bis 2005 abgewiesen wurde, erhob der Bw. ebenfalls Berufung. Die Hinzuschätzungen seien unangemessen hoch und nicht gerechtfertigt. Die Wareneinkäufe seien alle durch den österreichischen Zoll dokumentiert und Schwarzverkäufe somit ausgeschlossen. Ein Wareneingangsbuch im herkömmlichen Sinne habe der Bw. nicht geführt, doch habe er über…
…8 oben im Zusammenhalt mit der Seite 21 des Arbeitsbogens Nr. 102031/01I). Davon ausgehend stünden nach der Überzeugung des Spruchsenats die Schwarzeinkäufe und nachfolgenden Schwarzverkäufe von Waren durch den Bw. während des gesamten inkriminierten Tatzeitraums fest. Auch die Richtigkeit der vom Betriebsprüfer H.A…
…gewesen sei. Es möge wohl stimmen, dass die Fa. B-AG an Kunden Schwarzverkäufe getätigt habe, diese als nicht entlastete Verlegerumsätze abgewickelt worden seien und dass auch laut dem Erfahrungsschatz des Spruchsenates mit Ausnahme des Bw. alle anderen Beschuldigten derartige Schwarzeinkäufe zugegeben haben. Dies ändere…