Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 16. Oktober 2006, gegen die Bescheide des Finanzamtes Judenburg Liezen vom 12. September 2006, betreffend die Rückforderung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträgen für den Zeitraum 1. Mai 2006 bis 30. Juni 2006, entschieden: Die Berufung…
…aus: "...Ich stehe im 77. Lebensjahr, bin ohne Verschulden (Geisteskrankheit der Frau) seit 1977 geschieden und bin trotz Schuldlosigkeit zu lebenslangen Unterhaltszahlungen verurteilt. Von 1977 bis 2001 haben Sie mir die Unterhaltszahlungen als außergewöhnliche Belastung immer abgelehnt. Erst im Bescheidjahr 2002 haben Sie mir erstmalig…
…der bereits seit der Antike geltende Grundsatz "negativa non sunt probanda" gelte, verlange die ständige Rechtsprechung, dass der in Haftung genommene Vertreter seine Schuldlosigkeit an der Pflichtverletzung "darzutun" habe, womit offensichtlich zum Ausdruck gebracht werde, dass dem Vertreter nicht unbedingt eine strenge Nachweispflicht aufzuerlegen sei…
…erforderlicher Urkundenvorlage aufgefordert habe. Die Bw. hätte gegebenenfalls weitere Unterlagen zum Beweis ihrer Schuldlosigkeit vorlegen und ein langwieriges Berufungsverfahren vermeiden können. Es liege zudem eine unrichtige rechtliche Beurteilung vor. Haftungsbegründendes Verhalten ergebe sich grundsätzlich lediglich im Falle des Verstoßes gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz. Eine Sonderstellung nehme…
…der Rechtsprechung (VwGH 22. 4. 2009, 2004/15/0144) wird ein Antrag auf Einvernahme von Zeugen zum bloßen Beweis der Schuldlosigkeit und der Richtigkeit von Angaben und Belegen, die seitens der Abgabenbehörde in Zweifel gezogen wurden, diesen Vorgaben nicht gerecht. Eine Abstandnahme von solchen als…
…fest, dass dies nur insofern der Fall sei, als es eine Folge schuldhafter Pflichtverletzung sei. Nun treffe es nicht zu, dass den Vertreter die Beweislast für seine Schuldlosigkeit treffe. Die Haftung für Abgabenschulden wurzle im öffentlichen Recht. § 1298 ABGB sei aber auf privatrechtliche Verpflichtungen zugeschnitten…
…Finanzamtes ein fehlendes Verschulden an der Uneinbringlichkeit der Abgaben nicht nachvollzogen werden, insbesondere da dem Geschäftsführer die konkrete und schlüssige Darstellung der Gründe obliege, die seine Schuldlosigkeit begründe. Es obliege dem zur Haftung herangezogenen Vertreter eine qualifizierte Behauptungs- und Konkretisierungspflicht. Dieser Mitwirkungspflicht sei der Bw…
…nichts gewinnen, da es im gegenständlichen Verfahren- gegebenenfalls im Unterschied zu einem Finanzstrafverfahren- ja nicht um die Prüfung geht, ob allenfalls subjektive Tatbestandsmerkmale (wie Vorsatz, Fahrlässigkeit oder Schuldlosigkeit) vorliegen, sondern -wie oben bereits dargelegt- ausschließlich darum, ob der angeführte Zollschuldentstehungstatbestand erfüllt wird oder nicht; keineswegs…
…nichts gewinnen, da es im gegenständlichen Verfahren- gegebenenfalls im Unterschied zu einem Finanzstrafverfahren- ja nicht um die Prüfung geht, ob allenfalls subjektive Tatbestandsmerkmale (wie Vorsatz, Fahrlässigkeit oder Schuldlosigkeit) vorliegen, sondern -wie oben bereits dargelegt- ausschließlich darum, ob der angeführte Zollschuldentstehungstatbestand erfüllt wird oder nicht; keineswegs…
…daraus, dass dies alles lange nach meinem Ausscheiden erfolgt ist. Die Beschäftigung einer renommierten Steuerberatungskanzlei enthebt bei entsprechender Prüfung der Tätigkeiten des Steuerberaters den handelsrechtlichen Geschäftsführer mit Sicherheit von einem Verschulden an der Verpflichtung zur Zahlung allfälliger Abgaben und begründet eine Schuldlosigkeit eines firmenverantwortlichen Mitarbeiters…
…mit Schreiben vom 21. Juli 2011 die Vorlage der Berufung zur Entscheidung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz und brachte ergänzend vor, dass seine Einwände betreffend Schuldlosigkeit und Vermögensverhältnisse unrichtig gewürdigt worden wären. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 9 Abs. 1 BAO haften die in…
…so ist dieses Vorbringen ohne rechtliche Bedeutung, weil der Bw. nicht seine Schuldlosigkeit an den schlechten wirtschaftlichen Verhältnissen der C-GmbH, sondern die Gleichbehandlung der Abgabenschulden mit anderen Verbindlichkeiten in Bezug auf ihre Bezahlung darzulegen hatte (VwGH 21.5.1992, 88/17/0216). Der Bw…
…im Fall einer Betretung nur begrenzt wirksam sein, der Bw. hat aber in der niederschriftlichen Einvernahme doch zu einer raschen Aufklärung des Hintergrunds und der Schuldlosigkeit des Mitfahreres beigetragen. Als mildernd ist auch der Umstand zu werten, dass es bei der Missachtung der österreichischen Tabaksteuerbestimmungen…
…10.1999, V R 76/98). Diese Verordnungsbestimmung lässt den Finanzbehörden keinerlei Spielraum und enthält auch keine Möglichkeiten Billigkeitsmaßnahmen zu setzen, selbst bei völliger Schuldlosigkeit des Antragstellers an der Fristversäumnis. Zur Beseitigung von Rechtsnachteilen, die die Partei durch die Versäumung einer Frist erleidet, ist bei…
…ist zu entgegnen, dass der Bw. im gegenständlichen Haftungsverfahren nicht seine Schuldlosigkeit an der wirtschaftlichen Situation der Gesellschaft, sondern die anteilige Verwendung der vorhandenen Gesellschaftsmittel nachzuweisen hatte. Dieser Nachweis ist aber trotz ausdrücklicher Aufforderung durch das Finanzamt unterblieben. In der Berufungsvorentscheidung hat das Finanzamt festgestellt…
…insbesondere die Buchhaltung der Fa. S-GmbH. evidentermaßen nicht in der Lage sei, seine Schuldlosigkeit an der Verletzung der in Frage stehenden abgabenrechtlichen Verpflichtungen nachzuweisen. Im Übrigen sei diese an den Bw. gerichtete Aufforderung unzumutbar, weil ihm die zur Führung des verlangten Nachweises erforderlichen Fachkenntnisse…
…Beweislastumkehr des § 1298 ABGB zum Tragen. Das bedeute, dass der Geschäftsführer seine Schuldlosigkeit an der Nichtentrichtung haftungsgegenständlicher Abgaben nachzuweisen habe, weil er in der Regel auch nur jenen Einblick in die Gebarung der GmbH habe, der ihm entsprechende Behauptungen und Beweise ermögliche. Zum tatbestandsmäßigen Verschulden…
…Beweislastumkehr des § 1298 ABGB zum Tragen (VwGH 26.6.2000, 95/17/0613), was bedeutet, dass der Geschäftsführer seine Schuldlosigkeit an der Nichtentrichtung der haftungsgegenständlichen Abgaben nachzuweisen hat. Zum tatbestandsmäßigen Verschulden im Sinne des § 9 BAO reicht fahrlässiges Handeln oder Unterlassen aus. Ein solches nimmt…
…die entsprechenden Umsatzsteuervoranmeldungen und Meldung der Lohnabgaben abzugeben, ist einzig und allein auf die Darlegung der nicht tatbestandsrelevanten Schuldlosigkeit an der Nichtmeldung der verfahrensgegenständlichen Selbstbemessungsabgaben gerichtet und kann der Berufung des Beschuldigten nicht zum Erfolg verhelfen. Die rechtzeitige Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldungen für die verfahrensgegenständlichen Tatzeiträume…
…6.2000, 95/17/0613), was bedeutet, dass der Geschäftsführer seine Schuldlosigkeit an der Nichtentrichtung haftungsgegenständlicher Abgaben nachzuweisen hat. In der Regel wird nämlich nur der Geschäftsführer jenen ausreichenden Einblick in die Gebarung der GmbH haben, der ihm entsprechende Behauptungen und Nachweise ermöglicht. Zum tatbestandsmäßigen…