…die Anerkennung der Verluste im Rahmen einer erklärungsgemäßen Veranlagung. Begründend führte er aus: Er sei als Schriftsteller tätig und verfüge auch auf Grund seiner Studien der Germanistik und Ethnologie sowie auf Grund seiner jahrelangen Tätigkeit als Wissenschaftsredakteur beim ORF über ausreichende Kenntnisse, die ihn befähigten…
…beurteilt und die in China erzielten Einkünfte als in Österreich steuerpflichtig behandelt wurden, einzig, ob der Berufungsführer eine künstlerische Betätigung ausübt und ihm dementsprechend das Betriebsausgabenpauschale nach derDurchschnittssatzverordnung für Künstler und Schriftsteller (BGBl. II Nr. 2000/417 idgF) zusteht oder nicht. Während das Finanzamt unter…
…Auf telefonische Nachfrage des Finanzamtes erklärte er, dass er eine Aufteilung gemäß § 37 Abs 9 EStG 1988 wie für Künstler und Schriftsteller begehre. Im Einkommensteuerbescheid vom 4. November 2010 berücksichtigte die Abgabenbehörde erster Instanz den Antrag auf Aufteilung der Einkünfte nicht und setzte die Einkommensteuer…
…weil der Bw. seinen Teil des genannten Werkes außerhalb seines Dienstverhältnisses verfasst habe. Auf das genannte Buch wurde auch ausdrücklich als Beispiel für die schriftstellerische Tätigkeit des Bw. hingewiesen. Zu diesem Zweck wurde eine Kopie des Inhaltsverzeichnisses dieses Buches angeschlossen und war die vierte Auflage…
…erzielte im Streitzeitraum neben Pensionsbezügen der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft weitere nichtselbständige Einkünfte aus einer Teilzeitbeschäftigung. Außerdem erklärte er Verluste aus einer schriftstellerischen Tätigkeit (Einkünfte aus selbständiger Arbeit). In der Beilage zur Einkommensteuererklärung 2001 wurden die Einnahmen und Ausgaben aus "Belletristik" wie folgt dargestellt (in…
…Einkommensteuerbescheiden 2001 bis 2003 zu entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (Bw) hat in den Jahren 2001 bis 2003 neben Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit aus einer im Jahr 2001 begonnenen Tätigkeit als Schriftsteller jeweils Verluste erklärt (2001: - 123.831,52 S…
…innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung (Kenntnisnahme) Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof zu erheben. Entscheidungsgründe Der Bw. bezog im Jahr 2005 als Beamter Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Weiters übte er in diesem Jahr eine Tätigkeit als Schriftsteller, Vortragender und Therapeut auf dem Gebiet des S. aus…
…innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung (Kenntnisnahme) Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof zu erheben. Entscheidungsgründe Der Bw. bezog im Jahr 2003 als Beamter Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Weiters übte er in diesem Jahr eine Tätigkeit als Schriftsteller, Vortragender und Therapeut auf dem Gebiet des S. aus…
…als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (Bw.) bezog im Streitzeitraum 1998 bis 2002 als Beamter des A.N.V. Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit und erklärte zudem Verluste aus selbständiger Arbeit als Schriftsteller, Vortragender und Therapeut auf dem Gebiet des "S."…
…nicht zu rechnen sei, wäre die Tätigkeit entsprechend der Rechtsansicht zur Liebhabereiverordnung als steuerlich nicht zu beachtende Einkunftsquelle zu beurteilen. In der form- und fristgerechten Berufung wird eingewendet, dass die schriftstellerische Tätigkeit in erster Linie darin bestünde, zwei Bücher zu aktualisieren bzw. einer Neuauflage zuzuführen…
…172.572,00 | 2001 | 31.135,00 | -179.755,00 | 2002 | 2.112,00 | -7.572,00 Erstmals im Zuge der Veranlagung zur Einkommensteuer 1998 wurde dem erklärten Verlust aus schriftstellerischer Tätigkeit die steuerliche Anerkennung durch das Finanzamt versagt…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der BF, vom 18. August 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg vom 1. August 2008 betreffend Einkommensteuer 2007 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Die…
…ob die in den Jahren 2001 und 2002 erzielten negativen Einkünfte aus seiner selbständigen Tätigkeit als "Autor, Schriftsteller, Vortragender und Hersteller von Dokumentationen mit Fotografien" wegen Liebhaberei steuerlich unbeachtlich sind. Für die Jahre 1998 und 1999 (Vorjahre im Verwaltungsakt nicht vorhanden) erklärte der Bw Einkünfte…
…gesamten Einkünfte sei somit eine Absage erteilt worden. Im Falle der bei der Bw. vorliegenden schriftstellerischen Einkünfte werde die Tätigkeit zu 100% im Arbeitszimmer ausgeübt. Die daraus erzielten Einkünfte stammten ebenfalls zu 100% aus der dort ausgeübten Tätigkeit. Ansonsten übe die Bw. keine Betätigung aus…
…497,00 S betragen (lt. Erstbescheid). Zusätzlich sind aus dem Jahr 2001 (Verteilung der Einkünfte aus schriftstellerischer Tätigkeit auf 3 Jahre) 28.900,00 S als Einnahmen zu berücksichtigen, sodass sich 1999 Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit in Höhe von 32.397,00 S ergeben. 3…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, Lehrer, Vortragender und Schriftsteller, wohnhaft in Kg, vom 28. September 2005 gegen die Bescheide des Finanzamtes Klagenfurt, dieses vertreten durch ADir. Mag. Karl Zagorski, vom 25. August 2005 betreffend Einkommensteuer 2002 sowie Festsetzung von…
…abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (Bw.) ist als Universitätsassistent an der Universität im Rahmen eines Dienstverhältnisses beschäftigt und daneben als Schriftsteller tätig. Wie den beim Finanzamt eingereichten Einkommensteuererklärungen für die Jahre 1996 bis 1999 zu entnehmen ist, erklärte der Bw…
…gemäß § 116 Abs. 2 2. Satz BAO gebunden. Die Berufungswerberin (Bw) gibt in den Abgabenerklärungen 2000 als Art der Tätigkeit freiberufliche Schriftstellerin und in den Abgabenerklärungen 2001 selbständige Journalistin, Autorin und Forscherin an. Die Bw bezieht eine Witwenpension und erklärt weiters Einkünfte aus einer Vermietungstätigkeit…
…Leistung umsatzsteuerrechtlich als einheitliche Leistung zu beurteilen ist, deren wirtschaftlicher Gehalt nicht in der Lieferung von Büchern, sondern in der Erstellung des Werkes (schriftstellerische Tätigkeit) zu sehen ist, welche dem Normalsteuersatz unterliegt. Indiz dafür ist die vorgelegte Preiskalkulation. Sechs von sieben Arbeitsschritten sind für sich…
…ein Kalenderjahr positive Einkünfte aus selbständiger künstlerischer Tätigkeit im Sinne des § 10 Abs. 2 Z. 5 des Umsatzsteuergesetzes 1994 und aus schriftstellerischer Tätigkeit beginnend mit dem Veranlagungsjahr, das zwei Jahre vor dem Kalenderjahr liegt, dem die Einkünfte zuzurechnen sind, gleichmäßig auf drei Jahre zu verteilen…