…Juli 2001, erließ das Finanzamt eine abweisliche Berufungsvorentscheidung, in der es die Erlassung eines Berichtigungsbescheides damit rechtfertigte, dass beim Ansatz der Bemessungsgrundlage ein Schreibfehler unterlaufen sei. Mit Schreiben vom 31. Juli 2001 stellte der Bw. daraufhin den Antrag, die Berufung der Abgabenbehörde zweiter Instanz vorzulegen…
…dem Bf. im Einleitungsbescheid zur Last gelegte Finanzvergehen die Bestimmung des § 33 Abs. 1 FinStrG angeführt wurde (Begründung: Berichtigung eines Schreibfehlers). Dagegen erhob der Bf. durch seine ausgewiesenen Vertreter ebenfalls das Rechtsmittel der Beschwerde und beantragte, den angefochtenen Bescheid wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes bzw. wesentlicher…
…einem Auseinanderklaffen von tatsächlichem Bescheidwillen und formeller Erklärung des Bescheidwillens bestehen (VwGH 26.5.2004, 2002/14/0015 u. a.). Schreibfehler sind zB Abschreibfehler (VwGH 11.8.2004, 2004/17/0002), Rechtschreibfehler Verschreiben bei Namen oder Datumsangaben; Rechenfehler sind zB Additionsfehler (VwGH 18.10.1984…
…einem Auseinanderklaffen von tatsächlichem Bescheidwillen und formeller Erklärung des Bescheidwillens bestehen (VwGH 26.5.2004, 2002/14/0015 u. a.). Schreibfehler sind zB Abschreibfehler (VwGH 11.8.2004, 2004/17/0002), Rechtschreibfehler Verschreiben bei Namen oder Datumsangaben; Rechenfehler sind zB Additionsfehler (VwGH 18.10.1984…
…3 letzter Satz (in der Parteienverständigung) als auch namentlich (im Vorlagebericht) ausdrücklich ausgewiesen wurde, ist kein Schreibfehler im Vorlagebericht und in der Verständigung anzunehmen, sondern vielmehr Irrtum der belangten Behörde. g) In der neben "Der Amtsbeauftragte" befindlichen Formularspalte "Behörde" fehlt die Angabe einer Behörde und…
…Hauptzollamt Graz begründet die Entscheidung im wesentlichen damit, dass zur Begründung der behaupteten Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften vorgebracht worden sei, der angefochtene Bescheid sei als Folge eines Schreibfehlers bezüglich einer Brennfrist ergangen. Dem Verfahren liege als Sachverhalt zu Grunde, dass der Bf. am 24…
…92/15/0128). Schreibfehler sind zB Abschreibfehler (VwGH 28.2.1995, 94/14/0139) oder das Verschreiben beim Namen zB des Bescheidadressaten oder bei der Datumsangabe. Rechenfehler sind zB Additionsfehler und liegen auch bei einer unrichtigen Ablesung des Steuerbetrages aus einer Tabelle oder beim Vertippen…
…kann nicht von einem berichtigbaren Schreibfehler gesprochen werden. Ein Schreibfehler liegt nur vor, wenn es sich um ein Versehen der Behörde handelt, das für jeden, der des Lesens kundig ist, zu erkennen ist. Es sollte durch eine Berichtigungsmöglichkeit von Schreibfehlern lediglich die Möglichkeit geschaffen werden…
…Bescheid vom 18. Oktober 2011 verfügte das Finanzamt gegenüber der Versicherungsanstalt Öffentlich Bediensteter (BVA) (Anmerkung: Schreibfehler der Abgabenbehörde erster Instanz: PVA) als Drittschuldner für Abgaben in Höhe von 6.318,58 € sowie Gebühren und Barauslagen in Höhe von 67,99 €, zusammen 6.386…
…mit Bescheid vom 2. Oktober 2006 in Höhe von € 43.824,02. Bei der Differenz gegenüber dem Erkenntnis des Spruchsenates in Höhe von € 0,90 handelt es sich offensichtlich um einen im erstinstanzlichen Erkenntnis unterlaufenen Schreibfehler, welcher zu berichtigen war: Kraftfahrzeugsteuer 01…
…Wirtschaftstreuhänder, 4910 Ried im Innkreis, Bahnhofstraße 63, vom 17. November 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes ABC vom 12. November 2004 (hinsichtlich eines Schreibfehlers berichtigt gem. § 293 BAO mit Bescheid vom 29. November 2004) betreffend Investitionszuwachsprämie gemäß § 108e EStG 1988 2003 entschieden: Der Berufung wird…
…Überprüfung werde ersucht". Mit Berufungsvorentscheidung v.19.04.2010 wurde die Berufung als unbegründet abgewiesen. Darin wurde auf den Schreibfehler in der Begründung des Sachbescheides 2009 hingewiesen sowie angemerkt, dass die Wiederaufnahme des Verfahrens aufgrund des neu hervorgekommenen Lohnzettels gerechtfertigt gewesen sei. Mit Vorlageantrag v…
…Überprüfung werde ersucht". Mit Berufungsvorentscheidung v.19.04.2010 wurde die Berufung als unbegründet abgewiesen. Darin wurde auf den Schreibfehler in der Begründung des Sachbescheides 2009 hingewiesen sowie angemerkt, dass die Wiederaufnahme des Verfahrens aufgrund des neu hervorgekommenen Lohnzettels gerechtfertigt gewesen sei. Mit Vorlageantrag v…
…übereinstimmend jeweils ausdrücklich auf die Geschäftszahl zzz Bezug genommen wird. Die Anführung der Geschäftszahl xxx auf Seite 2 der Beschwerdeschrift (diese Geschäftszahl betrifft ein anderes Rechtsmittel und eine völlig andere Ware) kann daher nur auf einen Schreibfehler beruhen. Dies hat auch der Vertreter der Bf…
…es offensichtlich zu einem Schreibfehler gekommen. Es könne nicht sein, dass der Kilometerstand plötzlich nur noch 25.112 km anzeigt. Bei der Rechnung vom 18.10.2010 ist ein km-Stand von 125.205, der exakt mit dem Fahrtenbuch übereinstimmt. Dass das ein Schreibfehler ist…
…oder von Amts wegen in einem Bescheid unterlaufene Schreib- und Rechenfehler oder andere offenbar auf einem ähnlichen Versehen beruhende tatsächliche oder ausschließlich auf dem Einsatz einer automationsunterstützten Datenverarbeitungsanlage beruhende Unrichtigkeiten berichtigen. Nach der Begründung des angefochtenen Bescheides erfolgte die Berichtigung aufgrund eines Schreibfehlers im Spruch…
…sohin über einen Antrag - datumsmäßig - entschieden, der zumindest an diesem Tag nicht gestellt worden sei. Man könne möglicherweise dies noch als Schreibfehler interpretieren und die Auffassung vertreten, dass mit dem Spruch des nunmehr angefochtenen Bescheides eigentlich der Aussetzungsantrag gemäß § 212a BAO gemäß Schriftsatz vom 13…
…sohin über einen Antrag - datumsmäßig - entschieden, der zumindest an diesem Tag nicht gestellt worden sei. Man könne möglicherweise dies noch als Schreibfehler interpretieren und die Auffassung vertreten, dass mit dem Spruch des nunmehr angefochtenen Bescheides eigentlich der Aussetzungsantrag gemäß § 212a BAO gemäß Schriftsatz vom 13…
…sohin über einen Antrag - datumsmäßig - entschieden, der zumindest an diesem Tag nicht gestellt worden sei. Man könne möglicherweise dies noch als Schreibfehler interpretieren und die Auffassung vertreten, dass mit dem Spruch des nunmehr angefochtenen Bescheides eigentlich der Aussetzungsantrag gemäß § 212a BAO gemäß Schriftsatz vom 13…
…auf Windows 2.11, das der Bw aber nicht im Anlageverzeichnis angeführt hat. Ein Schreibfehler des Bw ist daher auszuschließen. Word 2 für Windows (WW 2.0) gab es erst ab 1991, Word 6.0 für DOS gab es erst ab 1993, aber auch Word…