…weder die Bw. das Vorliegen eines solchen Schenkungsversprechens noch legte sie einen diesbezüglichen schriftlichen Notariatsakt zwischen ihr und dem Ehemann - obwohl der UFS zuvor ausdrücklich um den Beweis durch Unterlagen ersuchte - vor. Auch in der E-Mail an ihren Steuerberater vom 27. März 1998 gab…
…woraus ihm ein Entgelt zustehen würde, nicht einmal behauptet. Vom Bw wurde lediglich eingewendet, er habe die Pflegeleistungen und sonstigen Dienste wegen des Schenkungsversprechens des Onkels, sohin im Hinblick auf die zu erwartende Zuwendung, erbracht. Wenn das Finanzamt demzufolge von der "Freiwilligkeit" der Leistungen des…
… 14 Abs. 1 ErbStG in Höhe von 440,00 Euro. Fristgerecht wurde Berufung eingebracht. Die Bw wendet ein, das Schenkungsversprechen von S an seine (Anm.: Ur-) Großmutter, bzw. der Übergebenden C an ihre Mutter sei widerrufen worden. Der Rechtsbesitz sei an die Berechtigte niemals übergeben…
…abzüglich des Freibetrages gemäß § 14 Abs. 1 ErbStG in Höhe von 440,00 Euro. Fristgerecht wurde Berufung eingebracht. Die Bw wendet ein, das Schenkungsversprechen von S. an seine Mutter, bzw. von C an ihre Tochter sei widerrufen worden. Der Rechtsbesitz sei an die Berechtigte nicht…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes Feldkirch betreffend Schenkungssteuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig. Es steht Ihnen jedoch das…
…wobei festgehalten wurde, dass sämtliche Kosten die Übernehmerin zu tragen hat. Seine Ehegattin, die mit 25,373 % beteiligte Komplementärin, nahm dieses Schenkungsversprechen mit allen Bestimmungen des Anbotes am 7. Jänner 2008 mittels Notariatsakt an. Am 29. Februar 2008 verstarb die Geschenknehmerin. Mit Abgabenerklärung vom 21…
…der Vermögenserklärung heißt es unter Punkt 34 der Passiva: Forderung des Neffen bzw. der Nichte der vorverstorbenen Ehegattin des Erblassers Frau Erika M auf im Sommer 2007 wiederholt vorgenommenen Schenkungsversprechen (aufgrund des Umstandes, dass von der Seitenverwandtschaft seiner Ehegattin keine Erbrechtsansprüche gestellt wurden) und zwar…
…Senates zur Gänze, wenngleich auch in unterschiedlicher Prägung und Intensität, vorhanden. Wohl hätte ein im Rechtskleid einer "Schenkung auf den Todesfall" zugunsten des Übernehmers abgegebenes Schenkungsversprechen eine stärkere Bindung der Bw. herbeigeführt, dennoch erachtet der Senat aufgrund der hier vorliegenden Faktenlage bzw. Begleitumstände die testamentarische…
…es handle sich um eine einheitlich getroffene Vereinbarung, die also nicht einerseits in ein Schenkungsversprechen und andererseits in eine Vereinbarung über die Form der Bezahlung zerlegt werden könne. Vielmehr sei der Vertragswille im Ergebnis darauf gerichtet gewesen, dem Geschenknehmer nicht den derzeitigen Wert von €…
…eine Schenkung vorliege, sei ausschließlich nach den bürgerlich- rechtlichen Grundsätzen zu beurteilen. Mit dem in § 943 ABGB normierten Erfordernis der wirklichen Übergabe verlange das Gesetz einen zum Schenkungsversprechen (das als solches nicht der Schenkungssteuer unterliege) hinzutretendes, sinnfälliges, nach außen hin erkennbaren Akt, aus dem der…
…eine Schenkung vorliege, sei ausschließlich nach den bürgerlich- rechtlichen Grundsätzen zu beurteilen. Mit dem in § 943 ABGB normierten Erfordernis der wirklichen Übergabe verlange das Gesetz einen zum Schenkungsversprechen (das als solches nicht der Schenkungssteuer unterliege) hinzutretendes, sinnfälliges, nach außen hin erkennbaren Akt, aus dem der…
…Vorablebens des Geschenkgebers rechtswirksam wird, bei Vorableben der Geschenknehmerin aber erlischt, so daß die Rechte aus diesem Schenkungsversprechen n i c h t auf Erben und Rechtsnachfolger der Frau .............. (die Bw) übergehen. Sechstens: ................ Siebentens: ................ Achtens: Sowohl die Einräumung der Fruchtniessung, als auch die Schenkung auf…
…Einzelnen: siehe Bescheid vom 21. Oktober 2003). In der dagegen am 21. November 2003 erhobenen Berufung wurde die ersatzlose Bescheidaufhebung beantragt und eingewendet, mangels abgeschlossenen Notariatsaktes liege keine rechtlich wirksame Schenkung sondern lediglich ein Schenkungsversprechen vor, das nicht schenkungssteuerpflichtig sei. Zudem entstünde die Steuerschuld gem. …
…Gemäß § 943 ABGB iVm § 1 Abs 1 lit d NZwG erwächst aus einem nicht in die Form eines Notariatsaktes gekleideten Schenkungsversprechen ohne wirkliche Übergabe kein Klagerecht. Die Steuerschuld entsteht bei Schenkungen unter Lebenden gemäß § 12 Abs 2 ErbStG mit dem Zeitpunkt der Ausführung der Zuwendung…
…Die Schenkung wurde bis zur bereits geplanten Parifizierung aufgeschoben. In Erfüllung des mündlichen Schenkungsversprechens übergibt nunmehr der Geschenkgeber an die Geschenknehmerin das im Vertragspunkt "Erstens" näher bezeichnete Schenkungsobjekt der EZ xx. Zum Zwecke der vertragsgegenständlichen Schenkung und zur Begründung von Wohnungseigentum an den Grundstücken 8…
…der bestätigen könne, dass durch Einfluss der G.AG das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit nicht um die negativen Ergebnisse der Gesellschaften in der Schweiz und Schweden reduziert worden sei. Die Annahmeerklärung des Schenkungsversprechens habe die Bw. bereits wegen arglistiger Täuschung angefochten. Mit Berufungsentscheidung vom 8…
…in den Besitz des Beschenkten zu übertragen. Ob ein Dritter die Schenkung erkannt hat, ist nicht wesentlich, weil das Gesetz lediglich einen zum Schenkungsversprechen hinzutretenden, nach außen hin erkennbaren Akt fordert, aus dem der ernstliche Wille des Geschenkgebers hervorgeht, den Gegenstand der Schenkung aus seiner…
…den Bw. ist es noch nicht zu einer Bereicherung des Bw. gekommen (es lag ein bloßes Schenkungsversprechen vor - anders als zB bei Übergabe eines von einem Reisebüro ausgestellten Gutscheines - Schenkungsgegenstand wäre dann eine verbriefte geldwerte Forderung auf den Bezug von Leistungen gewesen, vgl. dazu VwGH…
…interpretieren, dass unter "Ausführung der Zuwendung" der Abschluss eines voll wirksamen Verpflichtungsgeschäftes und die Übergabe des Schenkungsobjektes an den Geschenknehmer zu verstehen ist. In diesem Sinn verlangt auch § 943 ABGB für eine gültige Schenkung eine zum bloßen Schenkungsversprechen hinzutretende "wirkliche Übergabe", das ist ein sinnfälliger…
…nicht steuerpflichtig, weil die Bereicherung noch nicht eingetreten ist. Mit dem in § 943 ABGB normierten Erfordernis der "wirklichen Übergabe" verlangt das Gesetz einen zum bloßen Schenkungsversprechen (das zu seiner Rechtsgültigkeit der Form des Notariatsaktes bedarf, aber als solches nicht der Schenkungssteuer unterliegt), hinzutretenden, sinnfälligen, nach…