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UFSW RV/1633-W/10Kein Vorsteuerabzug bei Rechnungen typischer Scheinunternehmer (Briefkasten-GmbH) im Baugewerbe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.12.2010

…und Tatsachen aller eingetragenen Rechtsträger richtig sind. In diesem Sinne hat die Bw. im Gegenstand auch darauf vertraut, dass es sich bei den betreffenden Unternehmen um keine so genannten Scheinunternehmen handelt. Denn es hat ja eine strenge gerichtliche bzw. behördliche Prüfung bei diesen Unternehmen bestanden…

UFSL RV/0250-L/06Keine sachliche Unbilligkeit der Einhebung von zurückgeforderten Vorsteuern, die ein Scheinunternehmer in Rechnung gestellt hatte.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.08.2006

…House Systems) wohl unstrittig. Ein Unternehmer müsse nicht damit rechnen, dass es sich bei seinem Lieferanten um einen bloßen Scheinunternehmer handle und ihm deshalb der Vorsteuerabzug gestrichen werde. Auch sei der außergewöhnliche Geschehensablauf auf eine vom Steuerpflichtigen nicht beeinflussbare Weise eingetreten. Bei den Lieferungen der…

UFSW RD/0036-W/031. Zuständigkeit nach § 70 Abs. 3 BAO für einen Scheinunternehmer 2. Kein Vorsteuerabzug aus Scheinrechnungen, hier: Werknutzungsrechte und Urheberrechte
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid25.11.2003Teil 1/2

Bescheid Der unabhängige Finanzsenat hat über den Devolutionsantrag des Dw. betreffend Verletzung der Entscheidungspflicht des Finanzamtes für den 9., 18. und 19. Bezirk in Wien und Klosterneuburg zum Antrag auf Umsatzsteuerfestsetzung für März 1997 entschieden: 1. Dem Devolutionsantrag wird stattgegeben. 2. Die Umsatzsteuer für März…

UFSW RD/0036-W/031. Zuständigkeit nach § 70 Abs. 3 BAO für einen Scheinunternehmer 2. Kein Vorsteuerabzug aus Scheinrechnungen, hier: Werknutzungsrechte und Urheberrechte
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid25.11.2003Teil 2/2

Ebenfalls nach seiner ersten Aussage wisse der Dw heute, das war der 11.12.1998, nicht mehr, ob er diesen Katalog beendet habe, weshalb er einen konkreten Zeitaufwand und einen konkreten Umfang nicht mehr angeben könne. Ebenfalls in seiner ersten Aussage führt der Dw aus…

UFSW RV/1232-W/05Keine Steuerschuld gem § 11 Abs 14 UStG 1994 ohne Gefährdung des Steueraufkommens
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid02.08.2005

… 11 Abs. 14 UStG 1994 ausnahmslos als erforderlich angesehene Gefährdung des Steueraufkommens gar nicht erst eintreten lässt. Vorliegender Fall unterscheidet sich vom dem EuGH vorgelegenen Anlassfall dadurch, dass hier zwei Scheinunternehmer infolge sog. absoluter Scheingeschäfte aufeinander treffen, eine Rechnungsberichtigung nicht erfolgte und zwischen diesen Personen…

UFSK RV/0732-K/07Kein Vorsteuerabzug bei falscher Angabe des Namens und der Adresse des leistenden Unternehmers in der Rechnung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.08.2010Teil 1/2

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Steuerberater, vom 14. Mai 2007 gegen die Bescheide des Finanzamtes FA, vertreten durch Amtsvertreterin, betreffend Umsatzsteuer 2003 bis 2005 sowie Festsetzung von Umsatzsteuer für den Zeitraum Jänner bis Juli 2006 entschieden: Die Berufung…

UFSL RV/1480-L/02Umsatzsteuerhinterziehung in der Lieferkette und Vorsteuerabzug
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.06.2005Teil 2/3

…Zu (8): Der BFH ..... und gesteht in der Folge auch aufgrund der Rechnung eines Scheinunternehmers den Vorsteuerabzug zu. Ansonsten entspricht mE ihr Protokoll im wesentlichen dem Ablauf unseres Erörterungstermines. (E) Mit Schreiben vom 2. Juni 2005 wurde die Berufung gegen die Umsatzsteuerbescheide 1996 und 1997…

UFSL RV/0456-L/07Kein Vertrauensschutz bei vorwerfbarer Unkenntnis vom Umsatzsteuer-Betrug
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.11.2011Teil 7/8

…Zuvor hat sich ihre Tätigkeit auf das bloße Unterschreiben von vorgelegten Belegen beschränkt. Die Aussagen der VV decken sich mit den Aussagen anderer vorgeschobener Scheinunternehmer zur Vorgangsweise. Auf zwei im Akt befindlichen Gutschriften anderer Abnehmer aus der Zeit vor dem 15.3.2006 findet sich…

UFSL RV/0456-L/07Kein Vertrauensschutz bei vorwerfbarer Unkenntnis vom Umsatzsteuer-Betrug
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.11.2011Teil 6/8

…dass BC die Daten des KS kannte, da dieser der von ihm vorgeschobene Scheinunternehmer war. 4.) Zu den durch die Bw vorgelegten Unterlagen bzw. weiteren Überprüfungsmaßnahmen. Neben den üblicherweise seitens der Bevollmächtigten vorgelegten formalen Nachweise der angeblichen Unternehmereigenschaft der Scheinlieferanten wurden seitens der Bw keine…

UFSW RV/2382-W/11Liegen formell Vorleistungen von nicht tätig gewordenen Baufirmen vor ist davon auszugehen, dass die Arbeiten von nicht angemeldeten Personen erbracht wurden. Diesfalls ist zu schätzen in welcher Höhe tatsächlich Aufwendungen anfielen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)12.06.2013Teil 1/2

…versagten Vorsteuerabzuges betreffe. Auf ein Urteil des EuGH vom 6.9.2012 RS.C-273/11 wurde hingewiesen, wonach ein Unternehmer bei aufrechter UID-Nummer kein Scheinunternehmer sein könne. Dass die Arbeiten von eigenen Schwarzarbeitern und nicht von Auftragnehmern erbracht worden seien, entbehre jeder Grundlage…

UFSL RV/0769-L/08Scheingeschäfte und Scheinanmeldungen im Bereich des Baunebengewerbes, Deckungsrechnungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.12.2011

…der Masseverwalterin (Dr. P) höchstwahrscheinlich mangels kostendeckenden Vermögens abzuweisen. Die C-GmbH sei daher infolge des vorliegenden Ermittlungs- und Aktenstandes als "Scheinunternehmen" zu qualifizieren. 2. Fa. 2 GmbH (idF K-GmbH) Diese Firma sei mit Gesellschaftsvertrag vom 2.2.2006 gegründet worden. Als Geschäftsführerin sei…

UFSL RV/0456-L/07Kein Vertrauensschutz bei vorwerfbarer Unkenntnis vom Umsatzsteuer-Betrug
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.11.2011Teil 1/8

…zu machen seien. Kernaussage zu den einzelnen Lieferanten (siehe im Detail dazu unten die Zusammenfassung zu diesen) ist, dass die in den Gutschriften angeführten leistenden Personen nicht tatsächlich die Lieferungen erbracht hätten und somit als Scheinunternehmer anzusehen seien. Da hinsichtlich der Personen, die tatsächlich die…

UFSL RV/0456-L/07Kein Vertrauensschutz bei vorwerfbarer Unkenntnis vom Umsatzsteuer-Betrug
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.11.2011Teil 4/8

…Begründet wird dies damit, dass nach den Feststellungen des FA Wien 21/22 ein Scheinunternehmen vorliege, da keinerlei Geschäftsräumlichkeiten (bei der Wohnungsöffnung seien lediglich 2 Autoreifen und eine Gartenschere "angetroffen" worden) des angeblichen Lieferanten feststellbar gewesen wären und auch sonst eine Kontaktherstellung nicht möglich gewesen…

UFSL RV/0456-L/07Kein Vertrauensschutz bei vorwerfbarer Unkenntnis vom Umsatzsteuer-Betrug
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.11.2011Teil 5/8

…ihrem Namen die gesamte Geschäftsabwicklung vorzunehmen. Auf den von den Händlern ausgestellten Gutschriften schienen die von den "Geschäftsherren" angegebenen Vollmachtgeber (Scheinunternehmer) als Lieferanten auf. An den auf den Gutschriften angeführten Anschriften dieser Scheinunternehmen fand naturgemäß kein Geschäftsbetrieb statt bzw. stimmten die angeführten Anschriften gar nicht…

UFSL RV/0456-L/07Kein Vertrauensschutz bei vorwerfbarer Unkenntnis vom Umsatzsteuer-Betrug
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.11.2011Teil 8/8

…bei denen keine Bevollmächtigten zum Einsatz kamen, wird auf die oben dargestellten Sachverhaltsfeststellungen verwiesen. Auch der Umstand, dass nach Ansicht des UFS (siehe oben) an den angeführten Anschriften der Scheinunternehmer keine Geschäftstätigkeiten stattfanden, spricht dafür, dass die tatsächliche in einem gewissen Mindestmaß (Ablage von Geschäfstunterlagen…

UFSW RV/4308-W/09Innergemeinschaftliche Lieferung und ausländische Scheinfirma, Vorsteuerabzug bei nicht existentem Leistungserbringer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.12.2010

…Zusammenhang buchmäßig nachgewiesen werden, womit aber nur der richtige Abnehmer gemeint sein kann. Der Vertrauensschutz nach Art. 4 erstreckt sich somit nicht auf Scheinunternehmer. Der Gute Glaube betrifft somit nur unrichtige Angaben des Abnehmers über die Voraussetzungen z.B. Unternehmereigenschaft des Abnehmers, Verwendung des Liefergegenstandes…

UFSW RD/0089-W/04Keine Betriebsausgaben waren hier: Hingabe eines Privatkredites, Arbeitszimmer, AfA von wertlosen Wirtschaftsgütern; Feststellung einer Einkunftsquelle
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.03.2006

…Gegenteil zu lesen ist. Ich kann nicht nachvollziehen, welcher Drucker gemeinsam von mir und Herrn LP genutzt wird. Der Vorwurf der Scheinunternehmerschaft und der Liebhaberei ist unbegründet, rechtswidrig und durch die Vorrangigkeit der Eu Richtlinien nicht anwendbar. Ich kann nicht nachvollziehen, welcher Drucker vom UFS…

UFSS RV/0299-S/05Rechtzeitigkeit und Wirkung eines Wiederaufnahmeantrages zu einem Sicherstellungsauftrag - Abweisung oder Zurückweisung?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.02.2006

…abgewiesen wurde. Zusammenfassend wurde dieser Bescheid damit begründet, dass davon auszugehen sei, dass der Bw. mehr oder weniger wissend beim Aufbau einer Scheinunternehmerkette mitgewirkt habe und durch dessen Duldung die Möglichkeit zum ungerechtfertigten Steuerausweis geschaffen habe. Aus diesen Gründen sei der Bw. als Steuerschuldner gem. …

UFSW RV/0284-W/081. Scheinlieferungen durch den UFS verneint 2. Vertrauensschutz bei innergemeinschaftlichen Lieferungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.03.2013Teil 3/3

Bei den Geschäftsfällen im Juni und Juli 2004 wurde von einem Angestellten der F-GmbH der Name des jeweiligen Fahrers samt Reisepass- bzw Führerscheinkopie und Unterschrift im Einzelnen festgehalten (Niederschrift mit A**** G**** am 13.6.2007, UFS-Akt und in der mündlichen Berufungsverhandlung; Ausweiskopien…

UFSK RV/0069-K/12Scheinrechnungen, Reverse-charge und verdeckte Gewinnausschüttungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.11.2012Teil 2/2

Zaunanlage Südseite, Podest Zugang Südseite, Einhausung Tiefgaragenaufgang, Podest Pumpstation Tiefgarage Re. vom 02.06.2010 ER 286 OM GmbH | Leistungszeitraum | Durchgeführte Arbeiten | Mai 2010 | Stiegen A2 Zubringer Ort12SF Re. vom 14.07.2010 ER 452 OM GmbH | Leistungszeitraum | Durchgeführte…