…Beschwerde vom 3. Februar 2025 gegen den Bescheid des Amtes für Betrugsbekämpfung vom 27. Jänner 2025 betreffend Feststellung der Scheinunternehmerschaft (§ 8 SBBG) zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Gegen dieses Erkenntnis ist eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs…
…Wien 1/23, Marxergasse 4, 1030 Wien, vom 31. Jänner 2020 betreffend Feststellung der Scheinunternehmerschaft (§ 8 SBBG) zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz…
…vom 19. Juli 2016 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 8/16/17 vom 20. Juni 2016, GZ.: 1234, betreffend Feststellung der Scheinunternehmerschaft (§ 8 SBBG) zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als verspätet zurückgewiesen (§ 260 Abs. 1 lit. b BAO). Die Revision an den Verwaltungsgerichtshof…
…den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Begründung Mit Schreiben vom 19. August 2021 wurde der beschwerdeführenden Gesellschaft der Verdacht des Vorliegens eines Scheinunternehmens gemäß § 8 Abs. 4 SBBG mitgeteilt und in der Rechtsbelehrung ausgeführt, binnen einer Woche ab…
…betreffend Beschwerde vom 2. Juni 2020 gegen den Feststellungsbescheid gem. § 8 SBBG des Finanzamtes ***16*** vom 22. Mai 2020 über das Vorliegen eines Scheinunternehmens (natürliche Person) zu Steuernummer ***BF1StNr1*** beschlossen: 1. Die Beschwerde wird gemäß § 260 Abs. 1 lit. a BAO als nicht zulässig zurückgewiesen…
…und Tatsachen aller eingetragenen Rechtsträger richtig sind. In diesem Sinne hat die Bw. im Gegenstand auch darauf vertraut, dass es sich bei den betreffenden Unternehmen um keine so genannten Scheinunternehmen handelt. Denn es hat ja eine strenge gerichtliche bzw. behördliche Prüfung bei diesen Unternehmen bestanden…
…House Systems) wohl unstrittig. Ein Unternehmer müsse nicht damit rechnen, dass es sich bei seinem Lieferanten um einen bloßen Scheinunternehmer handle und ihm deshalb der Vorsteuerabzug gestrichen werde. Auch sei der außergewöhnliche Geschehensablauf auf eine vom Steuerpflichtigen nicht beeinflussbare Weise eingetreten. Bei den Lieferungen der…
…dagegen als verspätet zurück) und ein Vorlageantrag gegen die Beschwerdevorentscheidung auf Abweisung eines Antrages der GmbH auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Beschwerdefrist gegen den Feststellungsbescheid über das Vorliegen eines Scheinunternehmens vom 22.06.2016 mit Erkenntnis vom 31.01.2018…
Bescheid Der unabhängige Finanzsenat hat über den Devolutionsantrag des Dw. betreffend Verletzung der Entscheidungspflicht des Finanzamtes für den 9., 18. und 19. Bezirk in Wien und Klosterneuburg zum Antrag auf Umsatzsteuerfestsetzung für März 1997 entschieden: 1. Dem Devolutionsantrag wird stattgegeben. 2. Die Umsatzsteuer für März…
Ebenfalls nach seiner ersten Aussage wisse der Dw heute, das war der 11.12.1998, nicht mehr, ob er diesen Katalog beendet habe, weshalb er einen konkreten Zeitaufwand und einen konkreten Umfang nicht mehr angeben könne. Ebenfalls in seiner ersten Aussage führt der Dw aus…
… 11 Abs. 14 UStG 1994 ausnahmslos als erforderlich angesehene Gefährdung des Steueraufkommens gar nicht erst eintreten lässt. Vorliegender Fall unterscheidet sich vom dem EuGH vorgelegenen Anlassfall dadurch, dass hier zwei Scheinunternehmer infolge sog. absoluter Scheingeschäfte aufeinander treffen, eine Rechnungsberichtigung nicht erfolgte und zwischen diesen Personen…
…die Eintragung in der HFU Liste. Aus diesem Grund gab es für den Beschwerdeführer überhaupt keine Veranlassung dahingehend einen Verdacht zu schöpfen, dass mit diesen Firmen etwas nicht in Ordnung wäre und es sich dabei um "Scheinunternehmen", so wie das die erstinstanzliche Behörde explizit ausführt…
- Die Bf. hat durchwegs größere Barzahlungen an Personen geleistet, deren Identitäten unklar waren. Denn die Unterschriften auf den vorgelegten Zahlungsbestätigungen stimmen - klar erkennbar - in keinem Fall mit jenen in den Reisepasskopien (soweit vorhanden) bzw. jenen der vorliegenden Musterzeichnungen überein. Von jenen Personen, die die Zahlungsbestätigungen…
…festgestellt, dass die Bf Leistungen mit Subunternehmern abrechne, die jedoch als Scheinunternehmer einzustufen seien. Die in Folge eingebrachte Beschwerde ist mittlerweile beim Verwaltungsgerichtshof anhängig. Mit Vorhalt vom 17.10.2025 wurde die Bf aufgefordert, für die hier beachtlichen Jahre 2022 - 2023 eine Aufstellung sämtlicher Fremdleister…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Steuerberater, vom 14. Mai 2007 gegen die Bescheide des Finanzamtes FA, vertreten durch Amtsvertreterin, betreffend Umsatzsteuer 2003 bis 2005 sowie Festsetzung von Umsatzsteuer für den Zeitraum Jänner bis Juli 2006 entschieden: Die Berufung…
…Patrick Ruth, Rechtsanwalt in 6020 Innsbruck, Kapuzinergasse 8/4, gegen den Bescheid des Finanzamtes FA vom 13.8.2018, Zl ZZ007 betreffend Feststellung über das Vorliegen eines Scheinunternehmens gem. § 8 Abs 8 SBBG, den B e s c h l u s s gefasst: Gemäß…
…Zu (8): Der BFH ..... und gesteht in der Folge auch aufgrund der Rechnung eines Scheinunternehmers den Vorsteuerabzug zu. Ansonsten entspricht mE ihr Protokoll im wesentlichen dem Ablauf unseres Erörterungstermines. (E) Mit Schreiben vom 2. Juni 2005 wurde die Berufung gegen die Umsatzsteuerbescheide 1996 und 1997…
Auch diese Rechnungen weisen auf den Kassa Eingangsbelegen einen Firmenstempel und eine unleserliche Unterschrift auf, die keinerlei Ähnlichkeit zur Musterzeichnung des Geschäftsführers S.D. laut Musterzeichnung im Firmenbuch zeigt. Auf der Rechnungen scheint eine Bankverbindung bei der Bank Austria auf. D.GmbH: Rechnung vom 31…
…Zuvor hat sich ihre Tätigkeit auf das bloße Unterschreiben von vorgelegten Belegen beschränkt. Die Aussagen der VV decken sich mit den Aussagen anderer vorgeschobener Scheinunternehmer zur Vorgangsweise. Auf zwei im Akt befindlichen Gutschriften anderer Abnehmer aus der Zeit vor dem 15.3.2006 findet sich…
…über die Beschwerde vom 7. Juli 2022 gegen den Bescheid des Amtes für Betrugsbekämpfung vom 30. Juni 2022 betreffend Feststellung der Scheinunternehmerschaft (§ 8 SBBG) nach der am 29. Oktober 2025 durchgeführten mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Gegen dieses Erkenntnis…