…an die Dienstnehmer ausbezahlt worden) sei auch auf die Jahre 2006, 2008 und 2009 umgelegt und seien die entsprechenden Beschäftigungsmonate und Lohnzahlungen ermittelt worden (nach Ansicht der BP seien für diese Jahre nicht alle "Scheinanmeldungen" aufgefunden worden). Zu diesen "Nettozahlungen" seien auch 10 % der Rechnungssumme…
…erhoben. Begründend wurde im Wesentlichen ausgeführt, dass der Zollverantwortliche der Bfin sämtliche Voraussetzungen für eine unverzügliche Anschreibung erfüllt habe. Nach Einlauf der Waren werde der "T1-Schein" derart bearbeitet, dass die notwendigen Daten unmittelbar in das verwendete Zollprogramm eingegeben werden. Aus Sicht der Bfin sei…
…1 ZollR-DG festgesetzt wird. Die Höhe der in diesem Bescheid angeführten Abgaben beträgt: | Anmeldung | Datum | Einfuhrumsatzsteuer | Abgabenerhöhung | 06AT1 | 28.09.2006 | 166.336,36 | 16.341,16 | 06AT2 | 29.09.2006 | 66.910…
…GmbH und der Fa. S-GmbH eingestellt worden seien, die als Schein- bzw. Deckungsrechnungen zu beurteilen gewesen wären, da die ausstellenden Firmen an den angegebenen Anschriften nicht auffindbar gewesen seien und zu den eingetragenen Geschäftsführern kein Kontakt hergestellt habe werden können. Der in Anspruch genommene…
… - Die zuvor genannte Anschrift stimme mit jener der Z-KEG überein, welche laut Einstufung der Abgabenbehörde, nur zu dem Zweck gegründet worden sei, um anderen Firmen Schein- und Deckungsrechnungen zu liefern; c) A, FN3 (Tz. 4 USO-Bericht) - Laut Erhebungen bei der Liegenschaftseigentümerin für x3…
…kann sich, insoweit rechtliche Normen, wie beispielsweise bei Anmeldungen im Firmenbuch, nicht entgegenstehen - nach eigenem Ermessen vertreten lassen. A ist keiner betrieblichen Kontrolle und Ordnungsvorschriften unterworfen und es gibt keine disziplinäre Verantwortlichkeit. A wendet nur einen Teil seiner Zeit für die Geschäftsführung auf, da er…
…falsche Angaben u.a. in den Feldern 8 (Warenempfänger) und 24 (Art des Geschäftes) der Zollanmeldungen vorgetäuscht, dass sich diese Anmeldungen auf die darin abgebildeten Rechtsgeschäfte zwischen ihr als Käuferin und den chinesischen Versendern als Verkäufer beziehen, obwohl sie Kenntnis davon hatte, dass diese Rechtsgeschäfte…
…zurückgekehrt, wenn in östAnschrift1 mehr Platz für die Familie gewesen wäre. Ab Mai 2004 hätte die Bw nach Ihren eigenen Angaben ihren Wohnsitz wieder in östAnschrift1 gehabt und die Anmeldung in Deutschland zum 18. Mai 2006 sei wegen der Fakturierung des ML zum Schein erfolgt.
…Aktenlage und des Parteienvorbringens davon aus, dass die Bw durchgehend zumindest seit Mai 2001 (ZMR-Anmeldung) ihren Mittelpunkt der Lebensinteressen an der Anschrift östAnschrift1 hatte. Nur diese Anschrift scheint im gesamten Zeitraum in allen aufliegenden behördlichen (Finanzamt und Bezirksverwaltungsbehörde) Unterlagen, Erklärungen der Bw und Erledigungen…
…Gesellschafter keine verdeckten Ausschüttungen sind, außer die Verbuchung der Verrechnungsforderung erfolgte nur zum Schein (=Rückzahlung von vornherein nicht gewollt) oder die Rückzahlung war wegen absehbarer Uneinbringlichkeit nicht zu erwarten. f) Vereinigende Sicht der beiden Judikaturlinien: Beide Judikaturlinien dürften dahingehend übereinstimmen, dass verdeckte Ausschüttungen aus Zahlungsmittelflüssen…
…ist auch davon auszugehen, dass dieser sich in Österreich überhaupt nur zur Vornahme formaler Anmeldungen und dergleichen aufhielt und auch dieser von den tatsächlichen Geschäftsherren (evtl. der von der Prüferin festgestellte tatsächliche "Machthaber" oder auch der Bevollmächtigte) nur "vorgeschoben" wurde. Wenn eine GesmbH im Firmenbuch…
…der dem Zoll vorgelegt wurde, bezahlt haben. Eine so genannte Scheinrechnung ist daher für den Zollwert nur dann relevant, wenn zum Schein in der Rechnung, die dem Zoll vorgelegt wurde, ein geringerer Betrag angeführt wird, als tatsächlich bezahlt wird. Es liegen keinerlei Beweisergebnisse dazu vor…
…hiezu ua. VwGH 21.10.1993, 92/15/0002). Nach § 119 Abs. 2 BAO dienen der Offenlegung insbesondere die Abgabenerklärungen, Anmeldungen, Anzeigen, Abrechnungen und sonstige Anbringen des Abgabepflichtigen, welche die Grundlage für abgabenrechtliche Feststellungen, für die Festsetzung der Abgaben, für die Freistellung von diesen oder…
…hiezu ua. VwGH 21.10.1993, 92/15/0002). Nach § 119 Abs. 2 BAO dienen der Offenlegung insbesondere die Abgabenerklärungen, Anmeldungen, Anzeigen, Abrechnungen und sonstige Anbringen des Abgabepflichtigen, welche die Grundlage für abgabenrechtliche Feststellungen, für die Festsetzung der Abgaben, für die Freistellung von diesen oder…
…werde. Der Spruch enthalte überhaupt keine derartigen Ausführungen. In der Begründung werde soweit ersichtlich letztlich nur darauf hingewiesen, dass keine Anmeldungen der beiden Fahrzeuge bei dem Einzelunternehmen des Bw. erfolgt wären und unter anderem weiters festgestellt, dass die beiden Rechnungen der GmbH insoweit auffällig seien…
…eine Überprüfung an Hand eines FB-Auszuges in aller Regel nicht. Auch eine Einsicht in die Anmeldungen von Dienstnehmern des Rechnungslegers bei der Sozialversicherung ist für gewöhnlich zur Kontrolle der richtigen Rechnungsadresse nur bedingt geeignet. Wegen der Möglichkeit eines behördlich nicht gemeldeten Adressenwechsels ist eine…
…die Beitragsgrundlagen der Sozialversicherung zur Ermittlung der Bemessungsgrundlagen im Schätzungswege zurückgegriffen hätte werden müssen. Lohnabhängige Abgaben seien nicht abgeführt worden, obwohl nach den Unterlagen der Sozialversicherung im Jahr 2005 35 Dienstnehmer zur Anmeldung gelangt seien. Im eingeleiteten Finanzstrafverfahren liege eine Stellungnahme des Bw. nicht vor…
…an die Großbetriebsprüfung Wien-Auslandsgruppe festgestellt worden. Zum Ablauf der Verkaufsverhandlungen merkte die Betriebsprüfung an, dass es wohl Sinn einer Schenkung wäre, auch nach außen den Schein zu wahren und logische Folge, gewisse Formalismen auch entsprechend einzuhalten. Tatsache wäre, dass sich nach dem Wechsel der…
…Mit den verfahrensgegenständlichen Anmeldungen wurden Birnen der Warennummer 08082050902 in den zoll- und steuerrechtlichen freien Verkehr überführt. Als Versenderin und Rechnungslegerin scheint in den Anmeldungen die Firma K. auf. Empfängerin der Obstlieferungen war in allen Fällen die Firma H. Die verfahrensgegenständlichen Anmeldungen wurden durch die…
…Überdies werde er in den Unterlagen der Bw mit einem unrichtig geschriebenen Namen geführt. Hinsichtlich dieser Person scheine auf den Einkaufsgutschriften eine Wiener Anschrift auf, an der diese Person - wie Ermittlungen des zuständigen Finanzamtes ergeben hätten - nie über ein Unternehmen verfügt hätte (siehe Niederschrift vom…