…Hinsicht erfülle und daher mit einem Schuldspruch vorzugehen sei. Bei der Strafbemessung sah der Spruchsenat als mildernd die bisherige Unbescholtenheit, das Geständnis und die teilweise Schadensgutmachung, als erschwerend hingegen keinen Umstand an. Gegen dieses Erkenntnis des Spruchsenates wurde die vorliegende frist- und formgerechte Berufung des…
…Strafbemessung sah der Spruchsenat als mildernd das Geständnis, die Unbescholtenheit des Bw., die vollständige Schadensgutmachung und das lange Zurückliegen der Tat, als erschwerend hingegen den langen Tatzeitraum an. Gegen dieses Erkenntnis des Spruchsenates richtet sich die vorliegende frist- und formgerechte Berufung des Bw. vom 27…
…Recht wird in der gegenständlichen Berufung darauf verwiesen, dass der Bw. eine zumindest teilweise Schadensgutmachung im Rahmen eines Zahlungsplanes nach Abschluss eines Schuldenregulierungsverfahrens geleistet hat, welche bei der Strafzumessung durch den Spruchsenat unberücksichtigt geblieben ist. Festgestellt wird dazu, dass die Umsatzsteuervorauszahlungen der Tatzeiträume aus den…
…10% in Ansehung der ungünstigen Vermögenslage des Bw. die restliche Forderung gemäß § 235 BAO abzuschreiben. Es sei somit auch der wesentliche Milderungsgrund der Schadensgutmachung im Rahmen der gegebenen Vermögensverhältnisse, welche im Finanzstrafverfahren offen gelegt worden seien, zu berücksichtigen. Jedenfalls sei dieser Umstand gemäß § 34 Abs…
…Y & Co vor. Dieser Beleg muss sich in der Belegsammlung zur Buchhaltung des Unternehmens befunden haben. Die eindeutige Widmung "teilweise Schadensgutmachung" lässt auch eine eindeutige Zuordnung des Betrages zum gewünschten Zweck zu. Ich ersuche daher im Sinne der Berufung um Berücksichtigung als Betriebsausgabe bzw. Werbungskosten.…
…hinsichtlich des erstbeschuldigten Geschäftsführers, H.K. und des zweitbeschuldigten Verbandes bei der Strafbemessung mildernd das Geständnis, den bisherigen ordentlichen Lebenswandel, sowie die großteilige Schadensgutmachung, als erschwerend keinen Umstand. Bei der Bemessung der Verbandsgeldbuße wurde weiters der Milderungsgrund des § 5 Abs. 3 Z. 6 VbVG berücksichtigt…
…in objektiver und subjektiver Hinsicht und es sei daher mit einem Schuldspruch vorzugehen gewesen. Bei der Strafbemessung sah der Spruchsenat als mildernd die bisherige Unbescholtenheit des Bw., sein Geständnis und die überwiegende Schadensgutmachung, als erschwerend hingegen die oftmalige Tatwiederholung an. In Bezug auf die Fa…
…vom Unabhängigen Finanzsenat neu festgestellten Milderungsgründe der geständigen Rechtfertigung des Bw., seines Handelns aus einer persönlichen und wirtschaftlichen Notsituation heraus und einer teilweisen Schadensgutmachung sowie unter Einbeziehung der dargestellten schlechten wirtschaftlichen Situation des Bw. und seiner Sorgepflichten war mit einer Strafherabsetzung auf das aus dem…
…lit. a FinStrG. Bei der Strafbemessung sah der Spruchsenat als mildernd den bisherigen ordentlichen Wandel, das Geständnis und die teilweise Schadensgutmachung, als erschwerend hingegen den längeren Tatzeitraum der Begehung an. Gegen dieses Erkenntnis des Spruchsenates richtet sich die vorliegende frist- und formgerechte Berufung des Bw…
…letztendlich durch die Nichtentrichtung der anfallenden Steuer erfolgten Bereicherung ausmache, weder eine spezial- noch eine generalpräventive Wirkung zu. Darüber hinaus werde wohl auch die Motivation eventuell anderer Steuerhinterzieher, eine rasche Schadensgutmachung zu bewirken, nicht unbedingt erhöht, wenn auch ohne diese derart geringe Strafen zu erwarten…
…dass am 17. März 2010 durch eine Gutschrift aus der Umsatzsteuerfestsetzung für das Jahr 2003 in Höhe von € 45.370,95 die bis dahin offene verfahrensgegenständliche Umsatzsteuervorauszahlung abgedeckt und damit eine im Rahmen der Strafbemessung zu berücksichtigende Schadensgutmachung erfolgt ist, jedoch ändert dieser Umstand…
…seien das vollinhaltliche Geständnis sowie die bisherige Unbescholtenheit gewertet worden. Unverständlicherweise sei außer Acht gelassen worden, dass durch die Sicherstellung eine teilweise Schadensgutmachung erfolgt sei. Da ein Großteil der Zigaretten vom Zollamt beschlagnahmt worden sei, habe der Berufungswerber durch den Verkauf der Zigaretten auch keinerlei…
…Unbescholtenheit eine teilweise Schadensgutmachung und Sorgepflichten für zwei Kinder dem Grunde nach richtig als strafmildernd berücksichtigt, demgegenüber wurden keine Erschwerungsgründe festgestellt. Eine Erweiterung dieser Entscheidungsgrundlagen durch Berufungssenat ergab, dass mittlerweile ca. 60 % der hinterzogenen Abgaben entrichtet wurden, sodass von einer überwiegenden Schadensgutmachung ausgegangen werden kann…
…die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Bw. von einem Nettoeinkommen von € 1.000,00 ausgegangen und hat bei der Strafbemessung als mildernd das reumütige Geständnis, die volle Schadensgutmachung und die finanzstrafrechtliche Unbescholtenheit berücksichtigt. Als erschwerend wurde das Zusammentreffen zweier Finanzvergehen angesehen. An vorhandenen Vermögen wurde ein…
…geschaffen hätten. Dazu ist auszuführen, dass im Rahmen der Strafbemessung durch den Spruchsenat der bisherige ordentliche Wandel des Bw. (finanzstrafrechtliche Unbescholtenheit), neben geständigen Rechtfertigungen und der teilweisen Schadensgutmachung bereits als mildernd berücksichtigt wurden. Der Bw. bringt aber zutreffend vor, dass sein uneigennütziges Handeln aus einer…
…des Bw. als mildernd angesehen. Die im Rahmen des Berufungsverfahrens abgegebene geständige Rechtfertigung des Bw. und vor allem auch die mittlerweile erfolgte gänzliche Schadensgutmachung stellen gewichtige Milderungsgründe dar, welche in die Strafbemessung bislang noch keinen Eingang gefunden haben. Demgegenüber ist jedoch auch auszuführen, dass bei…
…dass er bemüht sei, nicht nur den Strafbetrag, sondern auch die vorgeschriebenen Abgabenbeträge zu begleichen. Er ersuche daher, auch auf diese Schadensgutmachung Rücksicht zu nehmen. Mit Ergänzungsersuchen vom 27. Oktober 2005 wurde dem Bw vorgehalten, dass seinem Vorbringen, seinen Betrieb mit 1. September 2004 einstellen…
…VwGH vom 6.12.1965, 926/65). Auch verbietet es nach Ansicht des Berufungssenates im gegenständlichen Fall, bei nicht erfolgter Schadensgutmachung (die verfahrensgegenständlichen Verkürzungsbeträge haften in vollem Umfang nach wie vor vollstreckbar auf dem Abgabenkonto aus), der generalpräventive Strafzweck der Norm, welcher darauf ausgerichtet ist…
Beschwerdeentscheidung Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat in der Finanzstrafsache gegen PP, vertreten durch die Consilia Wirtschaftsprüfungs GesmbH, wegen Einleitung eines Finanzstrafverfahrens wegen § 33 Abs. 2 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des Beschuldigten vom 1. Februar 2003 gegen den…
…jener Betrag, den er in seiner Berufung als "Finanzstrafe" bezeichnet hat. Der Berufungssenat anerkennt aus diesen Zahlungen einerseits den Willen des Bw. zur Schadensgutmachung als auch andererseits die bisher erfolgte teilweise tatsächliche Schadensgutmachung und nimmt dies als weiteren Milderungsgrund im Sinne des § 34 Abs. 1…