…Hinsicht erfülle und daher mit einem Schuldspruch vorzugehen sei. Bei der Strafbemessung sah der Spruchsenat als mildernd die bisherige Unbescholtenheit, das Geständnis und die teilweise Schadensgutmachung, als erschwerend hingegen keinen Umstand an. Gegen dieses Erkenntnis des Spruchsenates wurde die vorliegende frist- und formgerechte Berufung des…
…die Staatsanwaltschaft Wien das Ermittlungsverfahren gegen den Beschwerdeführer gem § 209a Abs 3 StPO nach Erbringung der gemeinnützigen Leistungen im Ausmaß von 120 Stunden und Leistung einer teilweisen Schadensgutmachung in der Höhe von € 300.000,- ein. Konkret führte die Staatsanwaltschaft Wien in der Mitteilung vom…
…von einem Geschäftspartner Ihres damaligen Dienstgebers Gutscheine und Sachleistungen erhalten haben und sich diese ohne Willensübereinstimmung mit dem Arbeitgeber angeeignet haben. Im Zusammenhang mit einer Selbstanzeige bei der Sicherheitsbehörde haben Sie eine Schadensgutmachung iHv 30.000,00 € geleistet, die als Werbungskosten geltend gemacht werden…
…Strafbemessung sah der Spruchsenat als mildernd das Geständnis, die Unbescholtenheit des Bw., die vollständige Schadensgutmachung und das lange Zurückliegen der Tat, als erschwerend hingegen den langen Tatzeitraum an. Gegen dieses Erkenntnis des Spruchsenates richtet sich die vorliegende frist- und formgerechte Berufung des Bw. vom 27…
…Recht wird in der gegenständlichen Berufung darauf verwiesen, dass der Bw. eine zumindest teilweise Schadensgutmachung im Rahmen eines Zahlungsplanes nach Abschluss eines Schuldenregulierungsverfahrens geleistet hat, welche bei der Strafzumessung durch den Spruchsenat unberücksichtigt geblieben ist. Festgestellt wird dazu, dass die Umsatzsteuervorauszahlungen der Tatzeiträume aus den…
…R. (in weiterer Folge: Bf.) als berücksichtigungswürdige Umstände (zusammengefasst) Argumente einer Beschwerde gegen die Strafentscheidung vor und bestritt sein vorsätzliches Handeln, verwies auf seine Anstrengungen zur Schadensgutmachung und sein ausgeglichenes Steuerkonto. Die über ihn verhängte Geldstrafe mache es ihm unmöglich, sein Unternehmen in der bisherigen…
…10% in Ansehung der ungünstigen Vermögenslage des Bw. die restliche Forderung gemäß § 235 BAO abzuschreiben. Es sei somit auch der wesentliche Milderungsgrund der Schadensgutmachung im Rahmen der gegebenen Vermögensverhältnisse, welche im Finanzstrafverfahren offen gelegt worden seien, zu berücksichtigen. Jedenfalls sei dieser Umstand gemäß § 34 Abs…
…Y & Co vor. Dieser Beleg muss sich in der Belegsammlung zur Buchhaltung des Unternehmens befunden haben. Die eindeutige Widmung "teilweise Schadensgutmachung" lässt auch eine eindeutige Zuordnung des Betrages zum gewünschten Zweck zu. Ich ersuche daher im Sinne der Berufung um Berücksichtigung als Betriebsausgabe bzw. Werbungskosten.…
IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Wien 3 des Bundesfinanzgerichtes hat durch die Senatsvorsitzende ***6*** den Richter ***7*** und die fachkundigen Laienrichter ***8*** und ***9*** in der Finanzstrafsache gegen ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, wegen der Finanzvergehen der Abgabenhinterziehungen gemäß § 33 Abs. 1, 3 lit. a des…
…den bisher ordentlichen Lebenswandel und die 63 %ige Schadensgutmachung mildernd und auch im Rahmen der Gewerbsmäßigkeit - den langen Deliktszeitraum als erschwerend. Bei einem Strafrahmen von bis zu € 227.622,- ist die verhängte Geldstrafe gerade noch schuld- und tatangemessen." ********** Dagegen richtet sich die BESCHWERDE gemäß…
…hinsichtlich des erstbeschuldigten Geschäftsführers, H.K. und des zweitbeschuldigten Verbandes bei der Strafbemessung mildernd das Geständnis, den bisherigen ordentlichen Lebenswandel, sowie die großteilige Schadensgutmachung, als erschwerend keinen Umstand. Bei der Bemessung der Verbandsgeldbuße wurde weiters der Milderungsgrund des § 5 Abs. 3 Z. 6 VbVG berücksichtigt…
…es sich - wie im abgabenrechtlichen Erkenntnis des BFG zu lesen ist - um "nur" leichte Fahrlässigkeit. Neu ist die volle Schadensgutmachung durch zwischenzeitige Entrichtung der vorgeschriebenen Abgaben nach Ergehen des abgabenrechtlichen Erkenntnisses des BFG als mildernd zu werten. Bei den bisherigen Geldstrafen wurde zu Recht von…
…aus dem sich eine volle Schadensgutmachung ergibt. Ausgehend von einer fahrlässigen Handlungsweise der Beschuldigten war unter Berücksichtigung der aktuellen wirtschaftlichen Lage und des nachgewiesenen schlechten Gesundheitszustandes, der vollen Schadensgutmachung aber vor allem aufgrund des Geständnisses eine Reduzierung der Geldstrafen auf das im Spruch ersichtliche Ausmaß…
…einem Schuldspruch vorzugehen gewesen. Bei der Strafbemessung sei bei beiden Beschuldigten Bf1 und Bf2 als mildernd die bisherige Unbescholtenheit, einen Beitrag zur Wahrheitsfindung sowie die vollständige Schadensgutmachung, als erschwerend hingegen das Zusammentreffen zweier Finanzvergehen anzusehen gewesen. Bei Bedachtnahme auf diese Strafzumessungsgründe und die Täterpersönlichkeiten seien…
…im Geschäftsverkehr eine Verkürzung der Umsatzsteuervorauszahlungen gewiss. Bei der Strafbemessung wertete der Spruchsenat das Geständnis mit der Selbstanzeige, den bisherigen ordentlichen Lebenswandel und die weitgehende Schadensgutmachung als mildernd, als erschwerend den langen Deliktszeitraum. Bei einem Strafrahmen von bis zu rund € 84.700,00 befand…
…in objektiver und subjektiver Hinsicht und es sei daher mit einem Schuldspruch vorzugehen gewesen. Bei der Strafbemessung sah der Spruchsenat als mildernd die bisherige Unbescholtenheit des Bw., sein Geständnis und die überwiegende Schadensgutmachung, als erschwerend hingegen die oftmalige Tatwiederholung an. In Bezug auf die Fa…
…vom Unabhängigen Finanzsenat neu festgestellten Milderungsgründe der geständigen Rechtfertigung des Bw., seines Handelns aus einer persönlichen und wirtschaftlichen Notsituation heraus und einer teilweisen Schadensgutmachung sowie unter Einbeziehung der dargestellten schlechten wirtschaftlichen Situation des Bw. und seiner Sorgepflichten war mit einer Strafherabsetzung auf das aus dem…
…lit. a FinStrG. Bei der Strafbemessung sah der Spruchsenat als mildernd den bisherigen ordentlichen Wandel, das Geständnis und die teilweise Schadensgutmachung, als erschwerend hingegen den längeren Tatzeitraum der Begehung an. Gegen dieses Erkenntnis des Spruchsenates richtet sich die vorliegende frist- und formgerechte Berufung des Bw…
…letztendlich durch die Nichtentrichtung der anfallenden Steuer erfolgten Bereicherung ausmache, weder eine spezial- noch eine generalpräventive Wirkung zu. Darüber hinaus werde wohl auch die Motivation eventuell anderer Steuerhinterzieher, eine rasche Schadensgutmachung zu bewirken, nicht unbedingt erhöht, wenn auch ohne diese derart geringe Strafen zu erwarten…
…dass am 17. März 2010 durch eine Gutschrift aus der Umsatzsteuerfestsetzung für das Jahr 2003 in Höhe von € 45.370,95 die bis dahin offene verfahrensgegenständliche Umsatzsteuervorauszahlung abgedeckt und damit eine im Rahmen der Strafbemessung zu berücksichtigende Schadensgutmachung erfolgt ist, jedoch ändert dieser Umstand…