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UFSW RV/2367-W/02Schätzung nach dem Lebensaufwand
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.06.2003

…0083). Dass jeder Schätzung eine gewisse Ungenauigkeit immanent ist, hat der Verwaltungsgerichtshof in seinen Erkenntnissen vom 15. Mai 1997, 95/16/0144, 23. April 1998, 97/15/0076, und 26. November 1998, 95/16/0222, ausgesprochen. Nach dem Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 20. September 1995…

UFSG RV/0049-G/091. Schwarzgeschäfte im Baugewerbe (Vermittlung von Arbeitskräften bzw. Durchführung von Verputzarbeiten) als unternehmerische Tätigkeit iSd. § 23 EStG bzw. § 1 Abs. 1 Z 1 UStG 2. Schätzung nach dem Lebensaufwand
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.05.2012Teil 1/2

…2001 und 2003 hingegen gänzlich fallen gelassen wurden. Unabhängig von der Frage der Schätzungsberechtigung dem Grunde nach sei die Schätzungsmethodik des Finanzamtes geradezu absurd: Dieses habe auf Grund zweier Verwaltungsstrafverfahren (betreffend Übertretung des Ausländerbeschäftigungsgesetzes) im Prüfungszeitraum im Wege einer multiplizierten Hochrechnung abgeleitet, dass der Bw…

UFSG RV/0049-G/091. Schwarzgeschäfte im Baugewerbe (Vermittlung von Arbeitskräften bzw. Durchführung von Verputzarbeiten) als unternehmerische Tätigkeit iSd. § 23 EStG bzw. § 1 Abs. 1 Z 1 UStG 2. Schätzung nach dem Lebensaufwand
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.05.2012Teil 2/2

…aus Gewerbebetrieb lt. UFS daher | 104.521,- | 154.241,- | 12.727,- | 14.696,- 2.3. Schätzung Umsatzsteuer 2002: Hinsichtlich der Umsatzsteuer ist vor dem UFS nur noch die Festsetzung für das Jahr 2002 strittig. Für die Jahre 2000, 2001 und 2003…

UFSW RV/0172-W/02Vermögensdeckungsrechnung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)02.06.2005Teil 1/2

…des Bw. zu Gunsten des Bw. in Höhe von ATS 1,300.000,-- sowie die Übernahme eines Pfandrechtes in Höhe von ATS 274.400,-- auf. Anzumerken ist diesbezüglich noch, dass mit diesem Kaufvertrag dem Bw. und seiner Frau das Wohnnungsfruchtgenussrecht gemäß der Bestimmung des § 521…

UFSW RV/0172-W/02Vermögensdeckungsrechnung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)02.06.2005Teil 2/2

…Zu schätzen ist nach dem zweiten Absatz dieses Paragraphen insbesondere auch dann, wenn der Abgabepflichtige über seine Angaben keine ausreichenden Aufklärungen zu geben vermag oder weitere Auskunft über Umstände verweigert, die für die Ermittlung der Grundlagen wesentlich sind. Die Befugnis bzw. Verpflichtung zur Schätzung beruht…

UFSI RV/0136-I/13grobe Mängel bei der Sachverhaltsermittlung iZm Schätzung nach den Lebenshaltungskosten
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid20.11.2013

…die für die Ermittlung der Besteuerung wesentlich sind, kann auch die Deckung eines ungeklärten Lebensaufwandes gehören. Das Finanzamt schätzte die Besteuerungsgrundlagen nach dem Lebensaufwand (Lebenshaltungskosten). Eine Schätzung nach den Lebenshaltungskosten hat - abgesehen von allgemeinen Erfahrungswerten - insbesondere die persönlichen, familiären und wirtschaftlichen Verhältnisse des Abgabepflichtigen zu…

UFSW RV/0533-W/07Schätzung wegen unvollständiger Erfassung des Wareneinganges, ungeklärter Rohaufschlagsschwankungen und ungeklärter Mittelherkunft für den Lebensaufwand
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.03.2012

…Schätzung nach dem Lebensaufwand kann zulässig sein, wenn der Abgabepflichtige über die Herkunft der Mittel für den von ihm getätigten Lebensaufwand, der mit dem ausgewiesenen Betriebsergebnis (Entnahmen) und sonstigen ihm zur Verfügung gestandenen Einkünften und Quellen in Widerspruch steht, somit über die Finanzierung seines Lebensaufwandes…

UFSI RV/0225-I/08Bescheidaufhebung mangels Ermittlungen im Zusammenhang mit einer Schätzung
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid14.04.2009

…im Streitjahr) stellt sich unweigerlich die Frage, wie er seinen Lebensunterhalt bestritten hat. Diesbezüglich hätte das Finanzamt entsprechende Ermittlungen durchführen und zweckmäßigerweise eine Schätzung nach dem Lebensaufwand vornehmen müssen, die - abgesehen von allgemeinen Erfahrungswerten - insbesondere die persönlichen, familiären und wirtschaftlichen Verhältnisse des Abgabepflichtigen zu berücksichtigen…

UFSL RV/0457-L/04Schätzung eines Gastwirtes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.11.2008Teil 2/4

…184, wären: a) innerer Betriebsvergleich, b) äußerer Betriebsvergleich c) kalkulatorische Schätzung, d) Schätzung nach Erfahrungs- und Richtsätzen, Durchschnittsätzen, e) Schätzung nach dem Lebensaufwand, f) Schätzung nach dem unaufgeklärten Vermögenszuwachs, g) Schätzung mit Hilfe der Geldverbrauchs- und Geldverkehrsrechnung, h) Sicherheitszuschlagschätzung Dazu wird von der BP angeführt…

UFSL RV/0230-L/07Schätzung der Bemessungsgrundlagen bei einem Massagestudio
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.11.2007Teil 2/2

…Schätzung nach dem Lebensaufwand vorgenommen hätte werden müssen, weil eben im gegenständlichen Fall genügend Faktoren (Preisliste, Aussagen) festgestellt worden waren, die Rückschlüsse auf einen durchschnittlichen monatlichen Umsatz der einzelnen Masseurinnen zuließen und dementsprechend zu einem genaueren Schätzungsergebnis zu führen versprachen als etwa eine Schätzung nach…

UFSW RV/1607-W/021. Schätzung der Besteuerungsgrundlagen aufgrund Nichtaufbewahrung von Grundlosungsaufzeichnungen und anderen Buchführungsmängeln. 2. verdeckte Gewinnausschüttung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.07.2005Teil 2/2

…0218). Die Schätzung nach dem Lebensaufwand (den Lebenshaltungskosten) hat - abgesehen von allgemeinen Erfahrungswerten - insbesondere die persönlichen, familiären und wirtschaftlichen Verhältnisse des Abgabepflichtigen zu berücksichtigen. Auch wenn die Partei - allerdings nur im Rahmen des Zumutbaren - eine Mitwirkungspflicht im Schätzunsverfahren trifft, besteht dennoch keine den Lebensaufwand betreffende…

UFSW RV/1005-W/03Schätzung der Lebenshaltungskosten, Vermietung eines gemischt genutzten Grundstückes, eine Einkunftsquelle im Sinne des Einkommensteuergesetzes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.06.2005Teil 2/3

…vom Abgabepflichtigen substanziiert vorgetragenen, für die Schätzung relevanten Behauptungen eingehen, auch wenn ihre Richtigkeit erst durch weitere Erhebungen geklärt werden muss (vgl. VwGH vom 27. Mai 1998, Zl 95/13/0282). Die Schätzung nach dem Lebensaufwand (den Lebenshaltungskosten) hat insbesondere die persönlichen, familiären und wirtschaftlichen…

UFSW RV/2540-W/09Schätzung des Betriebsergebnisses im Gaststättenwesen (u.a. Bar u. Separee) mangels Mitwirkung des Abgabepflichtigen sowie Mängel der Grundaufzeichnungen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.04.2011

…und der innere Betriebsvergleich, die Schätzung nach dem Lebensaufwand oder nach dem Vermögenszuwachs, die kalkulatorische Schätzung und der Sicherheitszuschlag erwähnt. Zur Schätzungshöhe führt Ritz, BAO ³, TZ 3 zu § 184 aus: ,Jeder Schätzung ist eine gewisse Ungenauigkeit immanent (VwGH 15.05.1997, 95/16/0144…

UFSG RV/0481-G/07Schätzung als Folge mangelhafter und unvollständiger Aufzeichnungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.03.2009

…äußere und der innere Betriebsvergleich, die Schätzung nach dem Lebensaufwand oder nach dem Vermögenszuwachs, die kalkulatorische Schätzung und der Sicherheitszuschlag erwähnt (a.a.O, § 184, Tz 12). Das Finanzamt hat im Rahmen der Betriebsprüfung eine Schätzung nach dem Vermögenszuwachs vorgenommen. Von dieser Schätzungsmethode hat das…

UFSW RV/1526-W/07Schätzung eines Bäckerbetriebes, Sicherheitszuschlag infolge Aufzeichnungsmängel und Kalkulationsdifferenzen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.06.2012Teil 1/2

…allem der äußere und der innere Betriebsvergleich, die Schätzung nach dem Lebensaufwand oder nach dem Vermögenszuwachs, die kalkulatorische Schätzung und der Sicherheitszuschlag erwähnt. Der äußere Betriebsvergleich wurde aufgrund der abgabenrechtlichen Geheimhaltungspflicht bzw. dem Verbot "geheimer" Beweismittel nicht angewendet, da die Feststellungen nicht verwertbar gewesen wären…

UFSW RV/1249-W/08Schätzung bei Gastronomiebetrieb
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.10.2011

…selbstverständlich auch die Möglichkeit, dass die behördliche Schätzung zugunsten des Abgabepflichtigen ausfällt. Als Schätzungsmethoden werden in der Literatur va der äußere und innere Betriebsvergleich, die Schätzung nach dem Lebensaufwand oder nach dem Vermögenszuwachs, die kalkulatorische Schätzung und der Sicherheitszuschlag erwähnt (vgl. dazu etwa Doralt/Ruppe…

UFSL RV/1036-L/08Schätzung der Produktivität
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.09.2009

…Betriebsvergleich, die Schätzung nach dem Lebensaufwand oder nach dem Vermögenszuwachs, die kalkulatorische Schätzung und der Sicherheitszuschlag erwähnt. Zu den einzelnen Elementen der Schätzung der Besteuerungsgrundlagen gehört auch die Schätzung der produktiven Stunden der einzelnen Arbeitnehmer. Das Finanzamt hat diese Methode angewandt. Je nach Ausbildungsgrad (Geselle…

UFSL RV/0230-L/07Schätzung der Bemessungsgrundlagen bei einem Massagestudio
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.11.2007Teil 1/2

…zu Grunde zu legen seien. Ein begründeter Anlass für eine Schätzungsberechtigung liege nicht vor. Letztendlich sei anzuführen, dass seitens der Betriebsprüfung weder ein innerer noch ein äußerer Betriebsvergleich stattgefunden hätte. Hätte das Finanzamt eine Schätzung nach dem Lebensaufwand vorgenommen, hätte es ebenfalls unweigerlich feststellen können…

UFSW RV/1944-W/05Schätzung von Lebenshaltungskosten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.07.2006

…vom Abgabepflichtigen substanziiert vorgetragenen, für die Schätzung relevanten Behauptungen eingehen, auch wenn ihre Richtigkeit erst durch weitere Erhebungen geklärt werden muss (vgl VwGH vom 27. Mai 1998, Zl 95/1370282). Die Schätzung nach dem Lebensaufwand (den Lebenshaltungskosten) hat insbesondere die persönlichen, familiären und wirtschaftlichen Verhältnisse…

UFSF RV/0492-F/08Der Berufungswerber erklärt jahrelang keine Einkünfte und wendet sich mit immer neuen Begründungen gegen die Ergebnisse der Schätzung.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.03.2009

…Schätzungsmethode ist besser, die sich auf mehr weitgehend gesicherte Ausgangspositionen stützten kann (Stoll, BAO, 1932). Die Schätzung nach dem Lebensaufwand (den Lebenshaltungskosten) hat, abgesehen von allgemeinen Erfahrungswerten, insbesondere die persönlichen, familiären und wirtschaftlichen Verhältnisse des Abgabepflichtigen zu berücksichtigen (vgl VwGH 27.2.2002, 97/13…