…in der Lage wäre, seinen Verpflichtungen, nachzukommen. Dies liegt vor, da ohne Umschuldung keine Weiterfinanzierung der bisherigen Bank gegeben gewesen wäre. Sanierungsabsicht, besteht in der Absicht, die wirtschaftliche Gesundung des Betriebes herbeizuführen. Dies liegt vor. Sanierungsfähigkeit, wobei Kennzeichen dafür die Möglichkeit ist, den Betrieb vor…
…Es würde sich die Beurteilung der weiteren Kriterien erübrigen, da ein wesentliches Erfordernis für die steuerliche Begünstigung, nämlich die Sanierungsabsicht fehlen würde. Mit Eingabe vom 23. Februar 2006 (eingelangt beim Finanzamt am 24. Februar 2006) erhob der steuerliche Vertreter der Bw gegen den oa Bescheid…
…gänzlichen oder teilweisen Erlasses von Schulden zum Zwecke der Sanierung entstanden sind. Die Anwendung der steuerlichen Begünstigung setzt voraus, dass es sich um einen Sanierungsabsicht vorgenommenen Erlass betrieblicher Schulden im Rahmen allgemeiner Sanierungsmaßnahmen der Gläubiger eines sanierungsbedürftigen Unternehmens handelt, wobei die Maßnahmen geeignet sein müssen…
…und nur dann, wenn die abstrakten Voraussetzungen für einen Sanierungsgewinn im Sinne des § 36 EStG 1988 vorliegen (Sanierungsbedürftigkeit, Sanierungsabsicht und Sanierungsmöglichkeit). Ein Zwangsausgleich liege nicht vor. Auch das Kriterium der allgemeinen Sanierungsmaßnahmen - wenn sich sämtliche oder zumindest die Mehrheit der Gläubiger bereit finden, auf ihre…
…der Begünstigungsbestimmung des § 36 EStG steuerfrei behandelt wurde. Die Anwendung der Begünstigungsbestimmung setzt voraus, dass es sich um den in Sanierungsabsicht vorgenommenen Erlass von betrieblichen Schulden im Rahmen allgemeiner Sanierungsmaßnahmen der Gläubiger eines sanierungsbedürftigen Betriebes handelt, wobei die Maßnahmen geeignet sein müssen, den Betrieb vor…
…sanierungsfähig war, die Gläubiger des geprüften Unternehmens nicht mit Sanierungsabsicht die Schulden nachgelassen haben und der Betrieb "de facto" und wie auch dem Finanzamt mitgeteilt nicht fortgeführt wurde. Daher sind diese Erträge als laufender Gewinn zu erfassen. Im Einzelnen wird wie folgt dazu ausgeführt: a…
…Umwälzungen in der seinerzeitigen R. zurückzuführen waren. Natürlich wurde in dieser Angelegenheit auch unsere langjährige und umfangreiche Zusammenarbeit besonders berücksichtigt. Ein weiterer wichtiger Hinweis auf die Sanierungsabsicht der D. Bank AG ist zweifellos, dass man zu einem Schuldnachlass bereit war, obwohl man private Haftungen der…
…F | 679.325,88 € | Sanierungsgewinn | 25.034.165,41 € Weiters übermittelte die Bw Auszüge aus der Forderungsnachlassvereinbarung mit der RZB und RLB, aus der die eindeutige Sanierungsabsicht ersichtlich sei sowie ein Schreiben der F, in dem zum Ausdruck gebracht wurde…
…geltende Verwaltungspraxis, wonach Sanierungsgewinne, entstanden in einem Ausgleichsverfahren oder Liquidationsvergleich, dann nicht festgesetzt worden seien, wenn darüber hinaus Sanierungsbedürftigkeit, Sanierungsabsicht und Sanierungsmöglichkeit bestanden hätten. Weiters genügte sowohl nach RZ 1010 der EStRL als auch nach der Judikatur des VwGH (Erk. vom 15.5.1997, Zl…
…für Finanzen zu Recht versagt hat. Die Anwendung der steuerlichen Begünstigung setzt nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes voraus, dass es sich um den in Sanierungsabsicht vorgenommenen Nachlass betrieblicher Schulden im Rahmen allgemeiner Sanierungsmaßnahmen der Gläubiger eines sanierungsbedürftigen Betriebes handelt, wobei die Maßnahmen geeignet sein müssen…
…geltend. Im angefochtenen Körperschaftsteuerbescheid 2008 verwehrte das Finanzamt die Zuerkennung der beantragten Begünstigung mit der Begründung, dass bei einer Abgabennachsicht der Abgabenbehörde keine Sanierungsabsicht vorliege. In der Berufung wird vorgebracht, dass sich die Bw mit dem Finanzamt als ihrem einzigen Gläubiger auf eine Ausgleichsquote geeinigt…
…wird. In Sanierungsfällen sind die sachlichen Voraussetzungen für die Anwendung des § 206 [lit] b BAO Sanierungsbedürftigkeit, Sanierungsabsicht und Sanierungsmöglichkeit. Nur fortbestehende Unternehmen fallen daher unter den Anwendungsbereich obiger Gesetzesstelle. Im gegenständlichen Fall wurde im Jahresabschluss 2003 die Steuerfreiheit für einen außergerichtlichen Schuldnachlass i.H. von…
…des Bp-Berichtes vom 17. März 2008 nachstehende Feststellung getroffen: "Tz 2 Schuldennachlass | Der Schuldennachlass der BB. wird nicht als steuerbegünstigter Sanierungsgewinn anerkannt, da die Sanierungsabsicht des Gläubigers nicht nachgewiesen werden konnte. Es gab kein Sanierungskonzept, aus dem hervorging, dass der Schuldennachlass zum Zweck…
…gesamten zugehörigen Schriftverkehr vorzulegen, sowie konkrete Ausführungen zu den Punkten Sanierungsbedürftigkeit, Sanierungsabsicht und Sanierungseignung zu machen. Ein Sanierungskonzept und Nachweise für die wirtschaftliche Gesundung des Unternehmens mögen vorgelegt werden. In Beantwortung dieses Vorhaltes brachte der Bw nach Darstellung der Entwicklung von Eigenkapital, Verbindlichkeiten an Kreditinstitute…
…im Zeitpunkt des Schuldnachlasses keine Sanierungsbedürftigkeit des Betriebes vor, dieser hätte zu diesem Zeitpunkt nicht mehr existiert. Die steuerliche Berücksichtigung eines Verbindlichkeitsentfalls als Sanierungsgewinn im Sinne der gesetzlichen Vorschriften setze unter anderem Sanierungsbedürftigkeit des Unternehmens und Sanierungsabsicht des eines Schuld erlassenden Gläubigers voraus. Sanierungsbedürftigkeit bedeute…
…Insbesondere wird um Nachweis der Sanierungsbedürftigkeit, der Sanierungsabsicht und der Sanierungsfähigkeit unter Vorlage eines Sanierungsplanes ersucht. Weiters ist der Nachlass der aushaftenden Verbindlichkeiten durch den Hauptschuldner entsprechend zu belegen. Da offensichtlich ein Sanierungsfall außerhalb eines gerichtlichen Ausgleiches oder Zwangsausgleiches vorliegt, ist darauf Bedacht zu nehmen…
…der vorgelegten Bilanz ist nicht erkennbar, dass ohne den Schulderlass ein wirtschaftlicher Zusammenbruch erfolgen würde. 2) Sanierungsabsicht (Rz 7257): Bei Abgabennachsicht durch die Abgabenbehörde liegt diese nicht vor. Sanierungsgewinn: | Sanierungsgewinn 2004 (Kennzahl 669) bisher | 1.032.812,79 | lt. BP | 0…
…das Vorliegen eines Sanierungsgewinnes seien aus näher ausgeführten Gründen erfüllt, da es sich um eine allgemeine Sanierungsmaßnahme gehandelt habe sowie Sanierungsbedürftigkeit, Sanierungsabsicht und auch Sanierungseignung gegeben gewesen seien. Es werde daher um Abstandnahme von der Festsetzung iSd § 206 BAO im Ausmaß des Nachlasses der Gläubiger…
…berufungsgegenständlichen Fall weder ein gerichtlicher Ausgleich noch ein Zwangsausgleich vorliege. Dazu komme noch, dass seitens des Hauptgläubigers nämlich der Bank, offenbar die Sanierungsabsicht beim Schuldennachlass fehle. Dieser Vorhalt blieb unbeantwortet. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 36 EStG 1988 waren ursprünglich bei der Ermittlung des…
…Nr. 201/1996 vorlägen, insbesondere wenn Sanierungsbedürftigkeit, Sanierungsabsicht vorlagen und Sanierungserfolgt tatsächlich eingetreten sei. Nach der diesbezüglichen Judikatur lägen diese Voraussetzungen unter anderem nur dann vor, wenn das Unternehmen fortbestehe und damit sichergestellt sei, dass eine Sanierung des Unternehmens gegeben sei. Da die betriebliche Tätigkeit…