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UFSW RV/2651-W/06Kein Vorsteuerabzug bei Fehlen einer ordnungsgemäßen Rechnung (§ 11 Abs 1 Z 3 UStG 1994)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.05.2012

…die Erfordernisse des § 11 Abs 1 Z 3 UStG 1994 zu erfüllen. Ob in Zusammenschau mit der Auflistung weiterer Sammelbegriffe in den dargestellten Beilagen zu der strittigen Eingangsrechnung - wenn auch dort bereits in konkretisierter Form - die Vorgaben des § 11 Abs 1 Z 3 UStG 1994…

UFSI RV/0109-I/03Vorsteuerabzug bei mangelhafter Rechnung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.04.2003

…Gegenstände enthält die vorgelegte Rechnung aber weder hinsichtlich der behaupteten Lebensmittellieferungen noch bezüglich der Lieferungen von Blumen und Dekoration. Hinzu kommt noch, dass nach Ansicht der Referentin die Rechnung keine handelsüblichen Bezeichnung der gelieferten Gegenstände enthält. Bloße Sammelbegriffe oder Gattungsbezeichnungen, wie zB Speisen, Getränke, Lebensmittel…

UFSW RV/3313-W/02Vorsteuerabzug aufgrund einer mangelhaften Rechnung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.07.2004Teil 2/2

Bloße Sammelbegriffe oder Gattungsbezeichnungen, wie zB Eisenwaren oder Werkzeuge stellen keine handelsübliche Bezeichnung dar und reichen nicht aus, um von einer zum Vorsteuerabzug berechtigenden Rechnung im Sinne des § 11 UStG 1994 sprechen zu können. Eine nähere Konkretisierung ist erforderlich. Ein objektiver Rechnungsleser kann beispielsweise aus…

UFSW RV/1370-W/06Erforderliche Angaben auf einer Rechnung, die zum Vorsteuerabzug berechtigt.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.07.2007Teil 2/2

In den verfahrensgegenständlichen Rechnungen wurden nämlich nur nach Sammelbegriffen bezeichnete Leistungen angeführt, ohne dass erkennbar ist, zu welchen tatsächlichen zu erbringenden, nach Art und Umfang bestimmten Leistungen sich der Rechnungsleger verpflichtet hat. Überdies fehlen auch jegliche Angaben über den Umfang dieser Leistungen. Bezeichnungen wie z…

UFSW RV/1940-W/05Nichtanerkennung von Vorsteuern wegen Rechnungsmängeln
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.12.2010Teil 2/2

§ 11 Abs 1 Z 3 UStG die Menge und handelsübliche Bezeichnung der Ware angeben. Bloße Sammelbegriffe oder Gattungsbezeichnungen, wie zB Speisen, Getränke, Lebensmittel, Textil-, Reinigungs- und Putzmittel, Büromaterial, Eisenwaren, Bekleidung, Fachliteratur, Wäsche, Werkzeuge usw, stellen keine handelsübliche Bezeichnung dar und reichen daher nicht aus, um…

UFSW RV/0750-W/11Kein Vorsteuerabzug bei Rechnungsmängeln
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.11.2011

…KG fand bezüglich Umsatzsteuer eine den Zeitraum Jänner bis August 2010 umfassende Außenprüfung gemäß § 147 BAO statt. Aus Tz 1 des gem. § 150 BAO erstellten Berichtes über die Außenprüfung sind folgende Feststellungen zu entnehmen: "Bloße Sammelbegriffe oder Gattungsbezeichnungen, wie zB Speisen, Getränke, Eisenwaren, Werkzeuge usw…

UFSW RV/1390-W/12Scheinrechnungen - verdeckte Schwarzarbeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.12.2012Teil 3/3

…angeführt ist, berechtigt nicht zum Vorsteuerabzug (VwGH 24.2.2011, 2007/15/0004). Als handelsübliche Bezeichnung kann jede im allgemeinen Geschäftsverkehr allgemein verwendete Bezeichnung angesehen werden. Bloße Sammelbegriffe oder Gattungsbezeichnungen sind nicht ausreichend. In den Rechnungen sämtlicher Subunternehmer (Fremdleister) wurden als Leistungsbezeichnungen "Regiearbeiten", "Dienstleistung", "Regiepreis", …

UFSW RV/0534-W/06Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erster Instanz.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)25.02.2010

…Kopien des Führerscheines und des Gewerbescheines zum Nachweis der Existenz von Herrn B vorgelegt.Schriftliche Vereinbarungen über die zu erbringenden Leistungen bei Vertragsabschluss, sowie Bezeichnung der Leistungen über die Sammelbegriffe in den Rechnungen hinaus seien nicht vorhanden gewesen. Die Zahlungen seien in bar erfolgt.Lt…

UFSL RV/0522-L/07Handelsübliche Bezeichnung bei Bauleistungen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.01.2008

…Dabei sei davon auszugehen, dass als handelsüblich jene Bezeichnung anzusehen sei, die für den fraglichen Leistungsaustausch allgemein verwendet werde. Bloße Sammelbegriffe oder Gattungsbezeichnungen stellten keine handelsübliche Bezeichnung dar. Insbesondere auch angesichts des Wertes des Leistungsaustausches (s auch VwGH 23.2.1005, 2001/14/0002) und…

UFSW RV/2199-W/06Nichtanerkennung von Vorsteuer - Rechnungsmangel - ungültige UID
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)25.10.2007

…gemäß § 11 UStG die Art und den Umfang der sonstigen Leistung zu enthalten. Bloße Sammelbegriffe oder Gattungsbezeichnungen stellten keine handelsübliche Bezeichnung dar und reichten daher nicht aus. Es bedürfe in derartigen Fällen einer den tatsächlichen Gegebenheiten entsprechenden Ergänzung der Rechnung durch den Leistenden. Bei sonstigen…

UFSW RV/4067-W/02Vorsteuerabzug, Art und Umfang der Leistung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.01.2006

…der Art und Umfang nach nicht ausreichend definiert worden. Sammelbegriffe oder Gattungsbezeichnungen wie "Sanierung oder/und Umbau" würden keine handelsüblichen Bezeichnungen darstellen. Im Berufungsverfahren gegen die Umsatzsteuerfestsetzung für den Zeitraum August 2001 wurde in der Folge eingewendet, dass bereits eine korrigierte Rechnung mit korrigierter Adresse…

UFSG RV/0821-G/12Zeitpunkt des Vorsteuerabzuges
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.04.2013

…UStG 1994 müsse in den Rechnungen die Art und der Umfang der sonstigen Leistungen angegeben werden. Da in der strittigen Rechnung jedoch nur nach Sammelbegriffen bezeichnete Leistungen angeführt seien und auch jegliche Angaben über den Umfang der Leistungen fehlten, entspreche diese nicht den gesetzlichen Anforderungen…

UFSW RV/3052-W/09Eine Rechnungsberichtigung muss in einer Weise erfolgen, dass erkennbar ist, dass die ursprüngliche Rechnung eine Änderung erfahren hat.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.02.2010

…Demnach müssten die Angaben in der Rechnung nicht nur die Art der erbrachten Leistung, sondern auch deren Umfang erkennen lassen. Diesen Anforderungen entsprächen die Rechnungen nicht. Es sei in diesen Rechnungen nämlich nur als Sammelbegriffen bezeichnete Leistungen angeführt (zB Verpackungsarbeiten, Prospektsortierung), ohne dass erkennbar sei…

UFSL RV/1217-L/10Kein Vorsteuerabzug bei nicht ordnungsgemäßer Rechnung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)26.11.2013Teil 1/2

…ist festzuhalten, dass die in Streit stehende Rechnung keinesfalls diese Genauigkeit der Beschreibung des konkreten Leistungsgegenstandes beinhaltet, die das Gesetz aber für unbedingt erforderlich erachtet. Bloße Sammelbegriffe, wie "Beratungsleistungen" reichen nicht aus, um von einer zum Vorsteuerabzug berechtigenden Rechnung im Sinne des § 11 UStG sprechen…

UFSW RV/1392-W/12Scheinrechnungen - verdeckte Schwarzarbeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.12.2012Teil 1/2

…die von den Subunternehmern gelegten Rechnungen auch nicht das Erfordernis des § 11 Abs. 1 Z. 3 UStG 1994 hinsichtlich der Angabe der Art der sonstigen Leistung. Bloße Sammelbegriffe, wie sie im vorliegenden Fall auf den vorgelegten Rechnungen der Subunternehmer angeführt wurden z. B. "Regiearbeiten", "Tagesstunde"…

UFSW RV/1392-W/12Scheinrechnungen - verdeckte Schwarzarbeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.12.2012Teil 2/2

…nicht zum Vorsteuerabzug (VwGH 24.2.2011, 2007/15/0004). Als handelsübliche Bezeichnung kann jede im allgemeinen Geschäftsverkehr allgemein verwendete Bezeichnung angesehen werden. Bloße Sammelbegriffe oder Gattungsbezeichnungen sind nicht ausreichend. In den Rechnungen sämtlicher angeblichen Subunternehmer (G**** Haustechnik GmbH, T**** Industriemontagen GmbH, H**** Bau GmbH…

UFSW RV/1390-W/12Scheinrechnungen - verdeckte Schwarzarbeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.12.2012Teil 1/3

…erfüllen die von den inländischen Subunternehmern gelegten Rechnungen auch nicht das Erfordernis des § 11 Abs 1 Z 3 UStG hinsichtlich der Angabe der Art der sonstigen Leistung. Bloße Sammelbegriffe, wie sie im vorliegenden Fall auf den vorgelegten Rechnungen der Subunternehmer angeführt wurden zB "Regiearbeiten", "Dienstleistung"…

UFSG RV/0321-G/11Keine Vorsteuererstattung für PKW-Kosten, Katalogleistungen und Aufwendungen für die Lebensführung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.08.2012

…dass Rechnungen iSd § 11 Abs. 1 Z 3 UStG 1994 die Menge und die handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Gegenstände enthalten müssen. Bloße Sammelbegriffe wie "Möbel" reichen nicht aus, um von einer zum Vorsteuerabzug berechtigenden Rechnung iSd § 11 UStG 1994 sprechen zu können (vgl. Ruppe/Achatz…

UFSW RV/1982-W/11Berufung gegen Abgabenanspruch, handelsübliche Bezeichnung bei Investitionsablöse
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)04.07.2012

…Z 5) entfallenden Steuerbetrag. Als handelsüblich ist jene Bezeichnung anzusehen, die für den fraglichen Leistungsaustausch allgemein verwendet wird. Nach Lehre und Rechtsprechung reichen bloße Sammelbegriffe oder Gattungsbezeichnungen nicht aus, um von einer zum Vorsteuerabzug berechtigenden Rechnung im Sinne des § 11 UStG sprechen zu können (vgl…

UFSL RV/0350-L/03Kein Vorsteuerabzug, wenn in der Rechnung keine konkrete Leistungsbeschreibung; Umwandlung einer GmbH in ein Einzelunternehmen - verschmelzende Umwandlung; Übergang des wirtschaftlichen Eigentums erst am Tag der Eintragung der Umwandlung ins Firmenbuch;
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)15.11.2011Teil 2/3

…Baustelle erbracht wurden; jedoch liegt keine konkrete Leistungsbeschreibung vor. Bei sonstigen Leistungen müssen jedoch Art und Umfang der Leistung ersichtlich gemacht werden. Nach Lehre und Rechtsprechung reichen bloße Sammelbegriffe oder Gattungsbezeichnungen nicht aus, um von einer zum Vorsteuerabzug berechtigenden Rechnung im Sinne des § 11 UStG…