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104 902 Treffer405 msnur geltende Fassungen
UFSW RV/2651-W/06Kein Vorsteuerabzug bei Fehlen einer ordnungsgemäßen Rechnung (§ 11 Abs 1 Z 3 UStG 1994)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.05.2012

…die Erfordernisse des § 11 Abs 1 Z 3 UStG 1994 zu erfüllen. Ob in Zusammenschau mit der Auflistung weiterer Sammelbegriffe in den dargestellten Beilagen zu der strittigen Eingangsrechnung - wenn auch dort bereits in konkretisierter Form - die Vorgaben des § 11 Abs 1 Z 3 UStG 1994…

UStR 2000 Rz 1524–152611.1.5. Rechnungsmerkmale
geltende FassungRichtlinien28.11.2019

…Anschrift tatsächlich eine Geschäftstätigkeit ausgeübt wird. Hinsichtlich Rechnungsberichtigung siehe Rz 1771 bis Rz 1800. 11.1.5.4. Menge und handelsübliche Bezeichnung der Ware 11.1.5.4.1. Art und Umfang der Leistung Rz 1508: Bloße Sammelbegriffe oder Gattungsbezeichnungen, wie zB Speisen, Getränke, Lebensmittel…

UFSI RV/0109-I/03Vorsteuerabzug bei mangelhafter Rechnung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.04.2003

…Gegenstände enthält die vorgelegte Rechnung aber weder hinsichtlich der behaupteten Lebensmittellieferungen noch bezüglich der Lieferungen von Blumen und Dekoration. Hinzu kommt noch, dass nach Ansicht der Referentin die Rechnung keine handelsüblichen Bezeichnung der gelieferten Gegenstände enthält. Bloße Sammelbegriffe oder Gattungsbezeichnungen, wie zB Speisen, Getränke, Lebensmittel…

UFSW RV/3313-W/02Vorsteuerabzug aufgrund einer mangelhaften Rechnung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.07.2004Teil 2/2

Bloße Sammelbegriffe oder Gattungsbezeichnungen, wie zB Eisenwaren oder Werkzeuge stellen keine handelsübliche Bezeichnung dar und reichen nicht aus, um von einer zum Vorsteuerabzug berechtigenden Rechnung im Sinne des § 11 UStG 1994 sprechen zu können. Eine nähere Konkretisierung ist erforderlich. Ein objektiver Rechnungsleser kann beispielsweise aus…

UFSW RV/1370-W/06Erforderliche Angaben auf einer Rechnung, die zum Vorsteuerabzug berechtigt.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.07.2007Teil 2/2

In den verfahrensgegenständlichen Rechnungen wurden nämlich nur nach Sammelbegriffen bezeichnete Leistungen angeführt, ohne dass erkennbar ist, zu welchen tatsächlichen zu erbringenden, nach Art und Umfang bestimmten Leistungen sich der Rechnungsleger verpflichtet hat. Überdies fehlen auch jegliche Angaben über den Umfang dieser Leistungen. Bezeichnungen wie z…

UFSW RV/1940-W/05Nichtanerkennung von Vorsteuern wegen Rechnungsmängeln
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.12.2010Teil 2/2

§ 11 Abs 1 Z 3 UStG die Menge und handelsübliche Bezeichnung der Ware angeben. Bloße Sammelbegriffe oder Gattungsbezeichnungen, wie zB Speisen, Getränke, Lebensmittel, Textil-, Reinigungs- und Putzmittel, Büromaterial, Eisenwaren, Bekleidung, Fachliteratur, Wäsche, Werkzeuge usw, stellen keine handelsübliche Bezeichnung dar und reichen daher nicht aus, um…

UFSW RV/0750-W/11Kein Vorsteuerabzug bei Rechnungsmängeln
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.11.2011

…KG fand bezüglich Umsatzsteuer eine den Zeitraum Jänner bis August 2010 umfassende Außenprüfung gemäß § 147 BAO statt. Aus Tz 1 des gem. § 150 BAO erstellten Berichtes über die Außenprüfung sind folgende Feststellungen zu entnehmen: "Bloße Sammelbegriffe oder Gattungsbezeichnungen, wie zB Speisen, Getränke, Eisenwaren, Werkzeuge usw…

BFG RV/7104765/2015Nichtanerkennung der Vorsteuer
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis16.02.2021

…Rahmen dieser Betriebsprüfung wurden folgende Feststellungen getroffen: Tz 1:) Vorsteuerabzug: Betreffend die vorgelegten Rechnungen stellte die Betriebsprüfung folgende Mängel infolge Nichteinhaltung der Formvorschriften des § 11 UStG 1994 fest: Fehlende Unternehmereigenschaft des Rechnungsausstellers (Ra) Bloßes Anführen von Sammelbegriffen, wie Hilfstätigkeiten und Pauschale Nur Angabe von Bezirken…

BFG RV/7105669/2016Kein Vorsteuerabzug mangels Zurechnung der erbrachten Leistungen zum Rechnungsaussteller
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis23.03.2021

…Sanierungsleistungen an dem vom Bf. neu erworbenen und seit 1. Juli 2016 umsatzsteuerpflichtig vermieteten Gebäude ***Adr*** stünden. Der Feststellung des Finanzamtes, dass "bloße Sammelbegriffe" vorlägen, wurde entgegengehalten, dass auf allen vier strittigen Rechnungen die erbrachten Leistungen im Detail bezeichnet worden seien. Es sei keine einzige…

UFSW RV/1390-W/12Scheinrechnungen - verdeckte Schwarzarbeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.12.2012Teil 3/3

…angeführt ist, berechtigt nicht zum Vorsteuerabzug (VwGH 24.2.2011, 2007/15/0004). Als handelsübliche Bezeichnung kann jede im allgemeinen Geschäftsverkehr allgemein verwendete Bezeichnung angesehen werden. Bloße Sammelbegriffe oder Gattungsbezeichnungen sind nicht ausreichend. In den Rechnungen sämtlicher Subunternehmer (Fremdleister) wurden als Leistungsbezeichnungen "Regiearbeiten", "Dienstleistung", "Regiepreis", …

UFSW RV/0534-W/06Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erster Instanz.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)25.02.2010

…Kopien des Führerscheines und des Gewerbescheines zum Nachweis der Existenz von Herrn B vorgelegt.Schriftliche Vereinbarungen über die zu erbringenden Leistungen bei Vertragsabschluss, sowie Bezeichnung der Leistungen über die Sammelbegriffe in den Rechnungen hinaus seien nicht vorhanden gewesen. Die Zahlungen seien in bar erfolgt.Lt…

UFSL RV/0522-L/07Handelsübliche Bezeichnung bei Bauleistungen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.01.2008

…Dabei sei davon auszugehen, dass als handelsüblich jene Bezeichnung anzusehen sei, die für den fraglichen Leistungsaustausch allgemein verwendet werde. Bloße Sammelbegriffe oder Gattungsbezeichnungen stellten keine handelsübliche Bezeichnung dar. Insbesondere auch angesichts des Wertes des Leistungsaustausches (s auch VwGH 23.2.1005, 2001/14/0002) und…

UFSW RV/2199-W/06Nichtanerkennung von Vorsteuer - Rechnungsmangel - ungültige UID
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)25.10.2007

…gemäß § 11 UStG die Art und den Umfang der sonstigen Leistung zu enthalten. Bloße Sammelbegriffe oder Gattungsbezeichnungen stellten keine handelsübliche Bezeichnung dar und reichten daher nicht aus. Es bedürfe in derartigen Fällen einer den tatsächlichen Gegebenheiten entsprechenden Ergänzung der Rechnung durch den Leistenden. Bei sonstigen…

UFSW RV/4067-W/02Vorsteuerabzug, Art und Umfang der Leistung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.01.2006

…der Art und Umfang nach nicht ausreichend definiert worden. Sammelbegriffe oder Gattungsbezeichnungen wie "Sanierung oder/und Umbau" würden keine handelsüblichen Bezeichnungen darstellen. Im Berufungsverfahren gegen die Umsatzsteuerfestsetzung für den Zeitraum August 2001 wurde in der Folge eingewendet, dass bereits eine korrigierte Rechnung mit korrigierter Adresse…

UFSG RV/0821-G/12Zeitpunkt des Vorsteuerabzuges
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.04.2013

…UStG 1994 müsse in den Rechnungen die Art und der Umfang der sonstigen Leistungen angegeben werden. Da in der strittigen Rechnung jedoch nur nach Sammelbegriffen bezeichnete Leistungen angeführt seien und auch jegliche Angaben über den Umfang der Leistungen fehlten, entspreche diese nicht den gesetzlichen Anforderungen…

UFSW RV/3052-W/09Eine Rechnungsberichtigung muss in einer Weise erfolgen, dass erkennbar ist, dass die ursprüngliche Rechnung eine Änderung erfahren hat.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.02.2010

…Demnach müssten die Angaben in der Rechnung nicht nur die Art der erbrachten Leistung, sondern auch deren Umfang erkennen lassen. Diesen Anforderungen entsprächen die Rechnungen nicht. Es sei in diesen Rechnungen nämlich nur als Sammelbegriffen bezeichnete Leistungen angeführt (zB Verpackungsarbeiten, Prospektsortierung), ohne dass erkennbar sei…

BFG RV/7104879/2020Nichtanerkennung von Rechnungen der Subunternehmer und Schätzung des Lohnaufwandes
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis27.03.2026Teil 1/2

…erfolgt seien, ohne dass die in den Rechnungen angeführten Unterlagen oder Dokumentationen hätten vorgelegt werden können, seien als im Wirtschaftsleben ungewöhnlich zu bezeichnen und nicht glaubwürdig (VwGH 17.11.2005, 2001/13/0247). Teilweise enthielten die Rechnungen nur Sammelbegriffe (Regiearbeit, Lt. Anbot……..). In…

BFG RV/7103189/20161. § 162 BAO 2. Ordentlicher Kaufmann 3. Scheinfirmen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis26.03.2026Teil 1/4

…"Innenausbau", fehlende Leistungsbeschreibung, fehlende Materialkosten sowie Regiestunden. Schwere Mängel der Leistungsbeschreibung: Bloße Sammelbegriffe oder Gattungsbezeichnungen stellen keine handelsübliche Bezeichnungen dar und reichen daher als gesetzliches Rechnungsmerkmal nicht aus. Eine handelsübliche Bau-Rechnung umfasst die einzelnen separat aufgezählten Materialpositionen, mit Mengenangaben und Materialbeschreibung, wieviel m2 Fläche…

BFG RV/7104949/2016Versagung des Vorsteuerabzuges mangels ordnungsgemäßer Rechnung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis19.03.2024Teil 1/2

…liefernde bzw. leistende Unternehmen dort tatsächlich eine Geschäftstätigkeit entfalte (ebenfalls o.a. UFS Entscheidung). Weiters sei auf den Rechnungen die Bezeichnung Unterhaltsreinigung angegeben worden. Bei der Bezeichnung Unterhaltsreinigung handle es sich um einen Sammelbegriff, der keine handelsübliche Bezeichnung darstelle. Da somit die Rechnungen der Fa. …

BFG RV/7100921/2013Umsatzsteuer- und Betriebsausgabenkorrektur (2002), Buchhaltungskosten (2002 – 2004) und Reinigungskosten (2002 – 2004)
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis15.05.2023

…Mit den durch Zahlen gekennzeichneten Honorarnoten und der Wortfolge "Honorar Geschäftsjahr 2002" hat die Bf. Sammelbegriffe verwendet, die keiner bestimmten Leistung zuordenbar sind. Sammelbegriffe sind jedoch keine handelsüblichen Bezeichnungen, da nur jede im allgemeinen Geschäftsverkehr für einen Gegenstand verwendete Bezeichnung als handelsübliche Bezeichnung angesehen werden…