…1996, 96/16/0200). Insofern war der angefochtene Bescheid über die Abweisung des Aussetzungsantrages zum damaligen Zeitpunkt mit Rechtswidrigkeit belastet. Allerdings hat die Berufungsbehörde bei ihrer Berufungsentscheidung grundsätzlich von der Sachlage im Zeitpunkt der Entscheidung auszugehen. Veränderungen des Sachverhalts sind zu berücksichtigen (siehe Ritz, BAO…
…Aussetzung der Einhebung betreffend Einkommensteuer 2003 (3.884,27 €) verfügt. Die Berufung vom 10. August 2006 gegen den Feststellungsbescheid 2003, auf der die Aussetzung der Einhebung basierte, war am 30. Mai 2008 vom Finanzamt Y erledigt worden (Gegenstandsloserklärung). Ein Berufungsverfahren war zum Zeitpunkt der…
…Sachlage zum Zeitpunkt der Entscheidung zu berücksichtigen hat. Da die Stundungszinsen aufgrund der Herabsetzung der Abgabenschuld (Haftungsbetrag) unter rückwirkender Berücksichtigung des Herabsetzungsbetrages neu berechnet wurden (§ 212 Abs. 2 BAO) und damit weggefallen sind, ist diese Berufung als gegenstandslos geworden zu betrachten. Aufgrund des Wegfalls der…
…Sachlage zum Zeitpunkt der Entscheidung zu berücksichtigen hat. Da die Stundungszinsen aufgrund der Herabsetzung der Abgabenschuld (Haftungsbetrag) unter rückwirkender Berücksichtigung des Herabsetzungsbetrages neu berechnet wurden (§ 212 Abs. 2 BAO) und damit weggefallen sind, ist diese Berufung als gegenstandslos geworden zu betrachten. Aufgrund des Wegfalls der…
…Rechtskraft der Berufungsvorentscheidung vom 16. Mai 2002, Zl. 500/07428/2001/51im Verfahren 1 ab dem 23. Juni 2002 vorlag, ist es dem Berufungssenat als Berufungsbehörde der zweiten Stufe im Hinblick auf die angeführte Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes verwehrt, von der Sachlage zum Zeitpunkt dieser Entscheidung…
…Entscheidung über die Berufung gegen den angefochtenen Schenkungsteuerbescheid davon auszugehen, dass dieser Schenkungssteuerfall einem Anlassfall gleichzuhalten war. Nach Art. 140 Abs. 7 B-VG ist demzufolge auf Grund der Anlassfallwirkung im Streitfall so vorzugehen, als ob diese als verfassungswidrig erkannte Norm bereits zum Zeitpunkt der…
…die Sachlage zum Zeitpunkt der Entscheidung der Berufungsbehörde maßgeblich (vgl. VwGH 21.2.2005, 2001/17/0075). Gegen eine Vorschreibung der Kapitalertragsteuer sprechende Billigkeitsgründe hat der Bw. nicht dargelegt und sind dem Sachverhalt nicht zu entnehmen. Es kann insbesondere darin, dass steuerpflichtige Einkünfte der Besteuerung…
…Kenntnis der Sachlage erstellt wurden. Die Feststellungen der Betriebsprüfung hinsichtlich der Eingangsrechnungen des Herrn A. dahingehend, dass diese in formeller Hinsicht nicht dem § 11 des UStG entsprechen würden, da weder eine genaue Leistungsbeschreibung noch ein Leistungszeitraum vorhanden sei, gereicht dem Bw. insoweit ebenfalls nicht zum…
…Aussetzung der Einhebung gem. § 212 a Abs. 9 lit. a BAO angefallen. Die Vorschreibung der Aussetzungszinsen erfolgte dem Grunde nach daher zu Recht. Zur teilweisen Stattgabe hinsichtlich der Höhe der Aussetzungszinsen ist darauf zu verweisen, dass die Berufungsbehörde die Sachlage zum Zeitpunkt der Entscheidung zu…
…GmbH- Geschäftsanteiles zum Zeitpunkt der Entstehung der Steuerschuld (§ 18 ErbStG) den von Ihnen begehrten Wertansatz von Null S ergibt. Insbesondere möge unter Beischluss entsprechender Nachweise ausgeführt werden, auf Grund welcher am Bewertungsstichtag bereits vorliegender konkreter Umstände die zukünftige Entwicklung der Ertragsaussichten der Gesellschaft prognostizierbar war…
…Aussetzung der Einhebung gem. § 212 a Abs. 9 lit. a BAO angefallen. Die Vorschreibung der Aussetzungszinsen erfolgte dem Grunde nach daher zu Recht. Zur teilweisen Stattgabe hinsichtlich der Höhe der Aussetzungszinsen ist darauf zu verweisen, dass die Berufungsbehörde die Sachlage zum Zeitpunkt der Entscheidung zu…
…sich auch auf Abgaben, deren Gebarung mit jener der den Gegenstand des Ansuchens bildenden Abgaben zusammengefasst verbucht wird (§ 213), erstrecken. Vorweg ist darauf hinzuweisen, dass die Rechtsmittelbehörde nur über das Ratenansuchen bezogen auf die Sachlage zum Zeitpunkt der Entscheidung absprechen kann. Es ist daher vom…
…sich auch auf Abgaben, deren Gebarung mit jener der den Gegenstand des Ansuchens bildenden Abgaben zusammengefasst verbucht wird (§ 213), erstrecken. Vorweg ist darauf hinzuweisen, dass die Rechtsmittelbehörde nur über das Ratenansuchen bezogen auf die Sachlage zum Zeitpunkt der Entscheidung absprechen kann. Es ist daher vom…
…das berufungsgegenständliche Grundstück zum 1.1.2003 wie vorher dem land- und forstwirtschaftlichen Vermögen oder gemäß § 52 Abs. 1 BewG dem Grundvermögen zuzuordnen war, ist demnach nicht die Sachlage zum gegenwärtigen Zeitpunkt und auch nicht zum Zeitpunkt des Bewertungsstichtages, sondern zum Zeitpunkt der Erlassung des…
…in der Berufung nichts, da die Rechtsmittelbehörde auf die Sachlage zum Zeitpunkt des Zurückweisungsbescheides abzustellen hat. Hinzuweisen ist auch darauf, dass zwischenzeitlich über die Berufung wegen Haftungsinanspruchnahme durch Berufungsentscheidung (siehe Feststellungen) letztinstanzlich abgesprochen wurde, sodass eine Aussetzung mangels offenen Berufungsverfahren zum Zeitpunkt der gegenständlichen Entscheidung…
…Da die Entscheidung der Rechtsmittelbehörde auch im Aussetzungsverfahren nach § 289 Abs. 1 BAO immer eine Entscheidung in der Sache zu sein hat, der die aktuelle Sachlage zum Zeitpunkt der Berufungsentscheidung zugrunde zu legen ist, war auf den Abschluss des Rechtsmittelverfahrens in der Abgabensache entsprechend Bedacht…
…fehlenden Befugnis der Finanzstrafbehörde zweiter Instanz die "Sache" eines Verfahrens auszuwechseln, war daher der angefochtene Einleitungsbescheid aufzuheben, da nach der Sachlage zum Zeitpunkt der zweitinstanzlichen Entscheidung einer Verfolgung des Vergehens zur Jahresumsatzsteuer (dazu ist lediglich eine Verdachtslage hinsichtlich des bedingten Vorsatzes und nicht der Wissentlichkeit…
…2000 verneint werden. Nach der Sachlage hätten zum damaligen Zeitpunkt Gutschriften nicht mehr zu Geld gemacht werden können. Im Beschwerdefall gehe es jedoch lediglich um die Jahre 1997 bis 1999. Der Beschwerdeführer habe die in diesen Jahren ihm gutgeschriebenen Beträge jeweils reinvestiert. Sie seien daher…
…2000 verneint werden. Nach der Sachlage hätten zum damaligen Zeitpunkt Gutschriften nicht mehr zu Geld gemacht werden können. Im Beschwerdefall gehe es jedoch lediglich um die Jahre 1997 bis 1999. Der Beschwerdeführer habe die in diesen Jahren ihm gutgeschriebenen Beträge jeweils reinvestiert. Sie seien daher…
…zu nehmen. Zum Zeitpunkt der Erlassung der gegenständlichen Berufungsentscheidung haftet an Umsatzsteuer März 2003 ein gegenüber dem Haftungsbescheid verringerter Betrag von € 3.174,28 aus, welcher nunmehr der Berechnung des Haftungsbetrages zugrunde zu legen war. Der aus dem Spruch der gegenständlichen Entscheidung ersichtliche Haftungsbetrag…