…1996, 96/16/0200). Insofern war der angefochtene Bescheid über die Abweisung des Aussetzungsantrages zum damaligen Zeitpunkt mit Rechtswidrigkeit belastet. Allerdings hat die Berufungsbehörde bei ihrer Berufungsentscheidung grundsätzlich von der Sachlage im Zeitpunkt der Entscheidung auszugehen. Veränderungen des Sachverhalts sind zu berücksichtigen (siehe Ritz, BAO…
…Aussetzung der Einhebung betreffend Einkommensteuer 2003 (3.884,27 €) verfügt. Die Berufung vom 10. August 2006 gegen den Feststellungsbescheid 2003, auf der die Aussetzung der Einhebung basierte, war am 30. Mai 2008 vom Finanzamt Y erledigt worden (Gegenstandsloserklärung). Ein Berufungsverfahren war zum Zeitpunkt der…
…Sachlage zum Zeitpunkt der Entscheidung zu berücksichtigen hat. Da die Stundungszinsen aufgrund der Herabsetzung der Abgabenschuld (Haftungsbetrag) unter rückwirkender Berücksichtigung des Herabsetzungsbetrages neu berechnet wurden (§ 212 Abs. 2 BAO) und damit weggefallen sind, ist diese Berufung als gegenstandslos geworden zu betrachten. Aufgrund des Wegfalls der…
…Sachlage zum Zeitpunkt der Entscheidung zu berücksichtigen hat. Da die Stundungszinsen aufgrund der Herabsetzung der Abgabenschuld (Haftungsbetrag) unter rückwirkender Berücksichtigung des Herabsetzungsbetrages neu berechnet wurden (§ 212 Abs. 2 BAO) und damit weggefallen sind, ist diese Berufung als gegenstandslos geworden zu betrachten. Aufgrund des Wegfalls der…
…Rechtskraft der Berufungsvorentscheidung vom 16. Mai 2002, Zl. 500/07428/2001/51im Verfahren 1 ab dem 23. Juni 2002 vorlag, ist es dem Berufungssenat als Berufungsbehörde der zweiten Stufe im Hinblick auf die angeführte Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes verwehrt, von der Sachlage zum Zeitpunkt dieser Entscheidung…
…0476-S/09). Für eine Ermessensentscheidung ist die Sachlage zum Zeitpunkt der Entscheidung der Berufungsbehörde maßgeblich (VwGH 21.2.2005, 2001/17/0075). b) Erwägungen: Da die I.GmbH die dem Bf. in den Jahren 2005 bis 2010 zugeflossenen verdeckten Ausschüttungen nicht der Vorschrift des …
…in das Ermessen der Zollbehörden gestellt, lediglich die konkrete Art ihres Vorgehens (Widerruf oder Änderung) und der konkrete Zeitpunkt ihres Vorgehens. Eine Änderung (das ist ein Teilwiderruf) wird in Betracht kommen, wenn eine rechtswidrige Entscheidung unter Berücksichtigung der geänderten Rechts- oder Sachlage zum Teil rechtmäßig…
…Entscheidung über die Berufung gegen den angefochtenen Schenkungsteuerbescheid davon auszugehen, dass dieser Schenkungssteuerfall einem Anlassfall gleichzuhalten war. Nach Art. 140 Abs. 7 B-VG ist demzufolge auf Grund der Anlassfallwirkung im Streitfall so vorzugehen, als ob diese als verfassungswidrig erkannte Norm bereits zum Zeitpunkt der…
…die Sachlage zum Zeitpunkt der Entscheidung der Berufungsbehörde maßgeblich (vgl. VwGH 21.2.2005, 2001/17/0075). Gegen eine Vorschreibung der Kapitalertragsteuer sprechende Billigkeitsgründe hat der Bw. nicht dargelegt und sind dem Sachverhalt nicht zu entnehmen. Es kann insbesondere darin, dass steuerpflichtige Einkünfte der Besteuerung…
…Sachlage zum Zeitpunkt der Entscheidung der Berufungsbehörde maßgeblich (VwGH 21.2.2005, 2001/17/0075). Im gegenständlichen Fall stellt die Haftungsinanspruchnahme der Bf. nach der Aktenlage die einzige Möglichkeit zur Einbringlichmachung der haftungsgegenständlichen Abgabenschuldigkeiten dar, sodass Zweckmäßigkeitserwägungen in Form des Interesses der Allgemeinheit in der…
… E 13. November 1992, 91/17/0047). Hiebei ist die Sachlage zum Zeitpunkt der Entscheidung der Berufungsbehörde maßgeblich (VwGH 21.2.2005, 2001/17/0075). Kommen mehrere Vertreter als Haftungspflichtige in Betracht, so ist die Ermessensentscheidung, wer von ihnen - allenfalls auch in welchem Ausmaß - in…
…Kenntnis der Sachlage erstellt wurden. Die Feststellungen der Betriebsprüfung hinsichtlich der Eingangsrechnungen des Herrn A. dahingehend, dass diese in formeller Hinsicht nicht dem § 11 des UStG entsprechen würden, da weder eine genaue Leistungsbeschreibung noch ein Leistungszeitraum vorhanden sei, gereicht dem Bw. insoweit ebenfalls nicht zum…
…Aussetzung der Einhebung gem. § 212 a Abs. 9 lit. a BAO angefallen. Die Vorschreibung der Aussetzungszinsen erfolgte dem Grunde nach daher zu Recht. Zur teilweisen Stattgabe hinsichtlich der Höhe der Aussetzungszinsen ist darauf zu verweisen, dass die Berufungsbehörde die Sachlage zum Zeitpunkt der Entscheidung zu…
…GmbH- Geschäftsanteiles zum Zeitpunkt der Entstehung der Steuerschuld (§ 18 ErbStG) den von Ihnen begehrten Wertansatz von Null S ergibt. Insbesondere möge unter Beischluss entsprechender Nachweise ausgeführt werden, auf Grund welcher am Bewertungsstichtag bereits vorliegender konkreter Umstände die zukünftige Entwicklung der Ertragsaussichten der Gesellschaft prognostizierbar war…
…Aussetzung der Einhebung gem. § 212 a Abs. 9 lit. a BAO angefallen. Die Vorschreibung der Aussetzungszinsen erfolgte dem Grunde nach daher zu Recht. Zur teilweisen Stattgabe hinsichtlich der Höhe der Aussetzungszinsen ist darauf zu verweisen, dass die Berufungsbehörde die Sachlage zum Zeitpunkt der Entscheidung zu…
…begründen. Hierbei ist die Sachlage zum Zeitpunkt der Entscheidung der Beschwerdebehörde maßgeblich (vgl. VwGH 21.2.2005, 2001/17/0075). Da - wie bereits ausgeführt - die Kapitalertragsteuer grundsätzlich vom Schuldner der Kapitalerträge abzuführen ist und nur ausnahmsweise der Empfänger der Kapitalerträge in Anspruch genommen wird, kann…
…sich auch auf Abgaben, deren Gebarung mit jener der den Gegenstand des Ansuchens bildenden Abgaben zusammengefasst verbucht wird (§ 213), erstrecken. Vorweg ist darauf hinzuweisen, dass die Rechtsmittelbehörde nur über das Ratenansuchen bezogen auf die Sachlage zum Zeitpunkt der Entscheidung absprechen kann. Es ist daher vom…
…Der Bf. hat schließlich am 30.05.2018 schriftlich auf die Auszahlung der lebenslangen monatlichen Pension verzichtet und dafür eine einmalige sofortige Entschädigungsleistung von € 420.000 erhalten. Die Entscheidung der Gesellschaft zur Zahlung des Einmalbetrages erfolgte aus wirtschaftlichen Gründen (aus wirtschaftlicher Notwendigkeit). Zum Zeitpunkt…
…Feststellungen nach § 192 BAO zugrunde gelegt wurden. Das Bundesfinanzgericht entscheidet grundsätzlich nach der Sachlage zum Zeitpunkt der Erkenntnisses (vgl. VwGH 20.11.2024, Ra 2024/13/0068). Es hat somit jene Feststellungsbescheide zu berücksichtigen, die zum Zeitpunkt der Entscheidung dem Rechtsbestand angehören (vgl. VwGH 18…
…vorliege; weiters wurde der Bf im Hinblick auf das Vorliegen einer persönlichen Unbilligkeit ersucht, das dem Vorhalt beiliegende Vermögensverzeichnis auszufüllen, da das Bundesfinanzgericht seiner Entscheidung die Sachlage zum Zeitpunkt der Entscheidung zugrunde zu legen hat. Zum Nachweis von Nachsichtsgründen wurde der Bf ausdrücklich darauf hingewiesen…