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634 Treffer272 msnur geltende Fassungen
UFSW RV/0454-W/09SZ nach Festsetzung von Umsatzsteuervorauszahlungen, offenes Berufungsverfahren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.02.2009

…Grund der Festsetzung der Umsatzsteuerzahllasten ist somit im Sinne des § 217 Abs. 1 BAO richtig vorgenommen worden. Die Berufung war als unbegründet abzuweisen. Abschließend wird noch auf die Bestimmung des § 217 Abs. 8 BAO hingewiesen, woraus sich für den Fall eines teilweisen oder vollen Erfolges…

UFSG RV/0966-G/07Berufung gegen Säumniszuschlagsbescheid
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.07.2008

… 217. (1) Wird eine Abgabe, ausgenommen Nebengebühren (§ 3 Abs. 2 lit. d), nicht spätestens am Fälligkeitstag entrichtet, so sind nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen Säumniszuschläge zu entrichten. (2) Der erste Säumniszuschlag beträgt 2% des nicht zeitgerecht entrichteten Abgabenbetrages. (8) Im Fall der nachträglichen Herabsetzung der…

UFSW RV/2150-W/05Säumniszuschlag soll nach Ansicht der Bw. nicht als Abgabe gesehen werden
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.11.2006

…entsprechend angesehen werden könne. Nach Ansicht der Bw. habe der Abgabengesetzgeber für den Fall, dass ein Säumniszuschlag eine unter Umständen überhöhte Abgabe betreffe, drei Möglichkeiten vorgesehen, die diesbezügliche Vorschreibung zu bekämpfen bzw. (vorerst) rechtsunwirksam werden zu lassen. 1. Den Antrag gemäß § 217 Abs. 8 BAO…

UFSS RV/0068-S/09Berufung gegen die Verhängung eines ersten und zweiten Säumniszuschlages nach Aufgabe des Betriebes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.09.2009

…sei, geht daher ins Leere. Es ist jedoch festzuhalten, dass gem. § 217 Abs. 8 BAO die Antragsmöglichkeit auf Herabsetzung des Säumniszuschlags im Fall der nachträglichen Herabsetzung der Abgabenschuld, wie auch schon vom Finanzamt hingewiesen wurde, besteht. Die Berufung war daher, wie im Spruch dargestellt, abzuweisen…

UFSW RV/1966-W/05Eintritt der Säumnis und grobes Verschulden
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)06.04.2006

…vertreten durch Mag. Gerhard Konrad, vom 17. Oktober 2005 betreffend Antrag auf Herabsetzung von Säumniszuschlägen gemäß § 217 Abs. 7 BAO nach der am 6. April 2006 in 1030 Wien, Vordere Zollamtsstraße 7, durchgeführten mündlichen Berufungsverhandlung entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid…

UFSW RV/2151-W/05Säumniszuschlag nur für rechtskräftige Abgaben
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.11.2006

…entsprechend angesehen werden könne. Nach Ansicht des Bw. habe der Abgabengesetzgeber für den Fall, dass ein Säumniszuschlag eine unter Umständen überhöhte Abgabe betreffe, drei Möglichkeiten vorgesehen, die diesbezügliche Vorschreibung zu bekämpfen bzw. (vorerst) rechtsunwirksam werden zu lassen. 1. Den Antrag gemäß § 217 Abs. 8 BAO…

UFSW RV/0323-W/08Berufung gegen Abgabenbescheide noch offen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.08.2008

…abzuweisen. Abschließend wird noch auf die Bestimmung des § 217 Abs. 8 BAO (§ 221a Abs. 2 BAO aF) hingewiesen, woraus sich für den Fall eines teilweisen oder vollen Erfolges der Berufung in der Hauptsache die Möglichkeit zur Stellung eines Antrages auf Herabsetzung oder Nichtfestsetzung der Säumniszuschläge…

UFSW RV/0515-W/11Säumniszuschläge, Umsatzsteuer und Kapitalertragsteuer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)29.09.2011

…Abs. 4 BAO dem Ansuchen aufschiebende Wirkung hinsichtlich der Maßnahmen zur Einbringung zuerkennen. Wurden Zahlungserleichterungen bewilligt, so dürfen gemäß § 230 Abs. 5 BAO Einbringungsmaßnahmen während der Dauer des Zahlungsaufschubes weder eingeleitet noch fortgesetzt werden. Gemäß § 217 Abs. 8 BAO hat im Fall der nachträglichen Herabsetzung…

UFSW RV/0381-W/11Frage der Zuständigkeit zur Erlassung eines Säumniszuschlagsbescheides
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.11.2011

…stehenden Säumniszuschläge bestehe daher dem Grunde und der Höhe nach zu Recht. Sollten die die Säumniszuschläge auslösenden Abgabenbescheide zu Gunsten des Bw. abgeändert werden, bestehe nach erfolgter Abänderung die Möglichkeit, einen Antrag gemäß § 217 Abs. 8 BAO auf Herabsetzung der Säumniszuschläge einzubringen. Dagegen beantragte der…

UFSW RV/0514-W/11Säumniszuschlag, Körperschaftsteuer, Anspruchszinsen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)29.09.2011

…Abs. 4 BAO dem Ansuchen aufschiebende Wirkung hinsichtlich der Maßnahmen zur Einbringung zuerkennen. Wurden Zahlungserleichterungen bewilligt, so dürfen gemäß § 230 Abs. 5 BAO Einbringungsmaßnahmen während der Dauer des Zahlungsaufschubes weder eingeleitet noch fortgesetzt werden. Gemäß § 217 Abs. 8 BAO hat im Fall der nachträglichen Herabsetzung…

UFSS RV/0202-S/07Säumniszuschlag; Umbuchung; Rückzahlung; Guthabensverwendung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.11.2007

…wie die Frage nach dem Verschulden an der verspäteten Entrichtung, sind im Verfahren betreffend die Festsetzung eines SZ nicht zu berücksichtigen. Diesbezüglich ist auf die Bestimmung des § 217 Abs.7 BAO zu verweisen, wonach unter bestimmten Voraussetzungen eine Nichtfestsetzung oder Herabsetzung eines SZ möglich ist…

UFSS RV/0648-S/10Säumniszuschlag; grobes Verschulden; Buchungsfehler; Guthabenverwendung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.04.2011

…diesem Zeitpunkt nicht mehr erfolgen. Die objektive Voraussetzung für die Vorschreibung des SZ liegt daher vor. Im Rahmen des § 217 Abs. 7 BAO kann auf die Gründe für den Zahlungsverzug Bedacht genommen werden. Nach dieser Bestimmung ist eine Nichtfestsetzung bzw. Abschreibung des Säumniszuschlages unter der…

UFSS RV/0069-S/11Säumniszuschlag
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.08.2011

… 217 Bundesabgabenordnung (BAO) Säumniszuschläge (SZ) zu entrichten. Der erste SZ beträgt 2% des nicht zeitgerecht entrichteten Abgabenbetrages. Gemäß § 217 Abs.4 BAO sind Säumniszuschläge für Abgabenschuldigkeiten insoweit nicht zu entrichten, als ihre Einhebung gem. § 212a ausgesetzt ist (§ 217 Abs.4 lita BAO). Nach den Bestimmungen…

UFSS RV/0307-S/07Säumniszuschlag; Herabsetzungsantrag; Herabsetzung; grobes Verschulden; Fahrlässigkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.10.2007

…Der verbleibende Teilbetrag von € 684.585,16 wurde erst am 8.2.2007 überwiesen. Damit ist hinsichtlich dieses Teilbetrages die Säumnis objektiv eingetreten, sodass die Festsetzung des Säumniszuschlages zurecht erfolgt ist. Wie oben dargelegt sieht § 217 Abs. 7 BAO ein Antragsrecht auf Herabsetzung bzw…

UFSW RV/0841-W/111.) Entrichtung vor Erlassung des Säumniszuschlagsbescheides hat keine Auswirkung auf die bereits eingetretene Säumnis 2.) Einmaliges Versehen innerhalb von 1 1/2 Jahren ist nicht automatisch ein grobes Verschulden
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.05.2011

…für die völlig andere gesetzliche Voraussetzungen normiert sind, hier nicht eingegangen wird. Im Zusammenhang mit der Festsetzung eines Säumniszuschlages nach § 217 Abs. 1 BAO kommt es auf den Zeitpunkt der Entrichtung der Umsatzsteuervorauszahlung an. Der Säumniszuschlag ist eine objektive Säumnisfolge und ein Druckmittel zur rechtzeitigen…

UFSS RV/0170-S/05Säumniszuschlag; Umsatzsteuerbetrug; grobes Verschulden
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.09.2011

…insoweit bei nach Abgabenvorschriften selbst zu berechnenden Abgaben kein grobes Verschulden an der Unrichtigkeit der Selbstberechnung vorliegt. Im Rahmen des § 217 Abs. 7 BAO kann also auf die Gründe des Zahlungsverzuges Bedacht genommen werden. Nach dieser Bestimmung ist eine Nichtfestsetzung bzw. Abschreibung des SZ unter…

UFSS RV/0281-S/02Säumniszuschläge für Einkommensteuer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.08.2005

…Bescheid vom 27.4.2000 ist nach wie vor aufrecht, eine nachträgliche Herabsetzung ist nicht erfolgt. Damit war der Betrag von ATS 1,127.850.-zum 5.6.2000 zu entrichten. Da eine zeitgerechte Entrichtung nicht erfolgte, ist die Rechtsfolge des § 217 Abs. 1 BAO…

UFSS RV/0282-S/08Säumniszuschlag; Jahresumsatzsteuer; kein grobes Verschulden
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.07.2008

…überwiesen. Diese Entrichtung konnte den SZ-Anfall nicht mehr verhindern, weil der Fälligkeitstag 15.2. bereits verstrichen war. Damit ist die Säumnis objektiv eingetreten, sodass die Festsetzung des Säumniszuschlages zurecht erfolgt ist. Wie oben dargelegt, sieht § 217 Abs. 7 BAO ein Antragsrecht auf Herabsetzung bzw…

UFSS RV/0166-S/02Säumniszuschläge und Stundungszinsen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.08.2005

…Finanzamtes vom 28.1.1999, die richtigerweise ATS +210,52.-lauten müsse. Über die Berufung wurde erwogen: Zunächst ist auf die Säumniszuschläge einzugehen: Nach § 217 Abs. 1 BAO tritt mit Ablauf eines bestimmten Fälligkeitstages die Verpflichtung zur Entrichtung eines Säumniszuschlages ein, wenn die betreffende Abgabenschuld…

UFSS RV/0559-S/09Abweisung eines Zahlungserleichterungsantrages betreffend Einkommensteuer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.03.2012

…Bescheid zu erheben, sodass nach obigen Ausführungen ein Säumniszuschlag entstehen musste. Der Säumniszuschlag war als objektive Säumnisfolge daher zu Recht vorgeschrieben worden. Ein Antrag auf Herabsetzung des Säumniszuschlages im Sinne des § 217 Abs.7 BAO wurde seitens der Bw nicht gestellt worden. Salzburg, am 5…