…die Berufung wurde erwogen: Wird eine Abgabe, ausgenommen Nebengebühren (§ 3 Abs. 2 lit. d), nicht spätestens am Fälligkeitstag entrichtet, so sind gemäß § 217 Abs.1 Bundesabgabenordnung (BAO) nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen Säumniszuschläge zu entrichten. Abs.2 Der erste Säumniszuschlag beträgt 2% des nicht zeitgerecht…
…der Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung Gebrauch gemacht habe, indem die Stundung gewährt worden sei ohne jedoch gleichzeitig von der Vorschreibung eines Säumniszuschlages Gebrauch zu machen, was erst eine Woche später erfolgt sei. Dies sei nicht nur unbillig, sondern auch ein Verstoß gegen den Grundsatz von…
…ersten Säumniszuschlages ausschließt. Die vom Bw. monierte Mahnung hat nur insoweit zu erfolgen, als vollstreckbar gewordene Abgabenschuldigkeiten vor zwangsweiser Einbringung gemäß § 227 Abs. 1 BAO grundsätzlich einzumahnen sind. Eine zwangsweise Einbringung der Einkommensteuernachforderung 2007 war jedoch von der Abgabenbehörde nicht beabsichtigt, weshalb die Übermittlung einer…
…erster Säumniszuschlag von der genannten Einkommensteuernachforderung mit 127,48 € vorgeschrieben, sodass sich am Abgabenkonto ein vollstreckbarer Rückstand von 6.816,20 € ergab. Zur Hereinbringung dieses Rückstandes verfügte das Finanzamt mit Bescheiden vom 4.5.2007 eine Pfändung der Pension der Berufungswerberin, die zu…
…vorgeschrieben wurden. Zudem wurden von der Einkommensteuernachforderung 2006 Anspruchszinsen (451,90 €) festgesetzt. Mit weiterem Bescheid vom 11. 10. 2010 setzte das Finanzamt gegenüber dem Bw. von der Umsatzsteuer 2007 einen ersten Säumniszuschlag in Höhe von 60,51 € mit der Begründung fest, dass diese…
…4 Säumniszuschläge sind für Abgabenschuldigkeiten insoweit nicht zu entrichten, als a) ihre Einhebung gemäß § 212a ausgesetzt ist, b) ihre Einbringung gemäß § 230 Abs. 2, 3, 5 oder 6 gehemmt ist, c) ein Zahlungsaufschub im Sinn des § 212 Abs. 2 zweiter Satz nicht durch Ausstellung eines…
…zu einer Nachforderung in Höhe von 10.844,68 € (149.226 S) führte. Mit dem Bescheid vom 3. Juni 2003 setzte das Finanzamt von dieser Einkommensteuernachforderung Anspruchszinsen in Höhe von 838,86 € fest. Mit dem weiteren Bescheid über die Festsetzung eines ersten Säumniszuschlages…
…Säumniszuschlages eintrat. Dem Einwand, dass der Bw. gegen den Einkommensteuerbescheid 1999 vom 7. Dezember 2005 rechtzeitig am 9. Jänner 2006 berufen habe und er dazu am 16. Februar 2006 den Bescheid auf Bewilligung einer Aussetzung der Einhebung vom 14. Februar 2006 erhalten habe, ist zu…
…Der zweite Säumniszuschlag wurde verwirkt, da die Einkommensteuerschuld nicht bis 3. Jänner 2011 entrichtet wurde. Die Festsetzung eines zweiten Säumniszuschlages von 1% des nicht entrichteten Betrages, somit € 113,55, ist daher zu Recht erfolgt. Auch die Entrichtung der Einkommensteuernachforderungen für die Jahre 2007 und…
…Da somit zur Abdeckung der Einkommensteuernachforderung für 1997 zum Fälligkeitstag keine Gutschrift mehr zur Verfügung gestanden und der Umbuchungsantrag vom 6.7.1999 außerdem abgewiesen worden sei, sei die Vorschreibung eines Säumniszuschlages in der Höhe von 1.176,-- zu Recht erfolgt. 2.) BVE betreffend Bescheid…
…somit teilweise stattzugeben. Zu den Bescheiden über die Festsetzung von Säumniszuschlägen betreffend Einkommensteuer 1996 bis 1998 ist zunächst darauf hinzuweisen, dass die Fälligkeit der in Rede stehenden Abgaben am 16. 8. 2001 eintrat. Zu diesem Zeitpunkt hatte der Bw bereits einen Antrag auf Verlängerung der…
…von der Einhebung ausgesetzten Einkommensteuernachforderungsbetrag für 1985 wegen ungebührlich langer sechsjähriger Berufungsverfahrensdauer sodann Aussetzungszinsen von bis zu 14,5 % (rd. 1,7 Mio. S) vorgeschrieben worden. Schließlich wären die genannten Abgaben noch mit einem Säumniszuschlag (43.574,00 S) und mit Pfändungsgebühren (37.476,00…
…1994 zu entrichten. Gleichzeitig wurden dem Bw. für die Dauer der aufrecht gewesenen Einhebungsaussetzung auch Aussetzungszinsen iHv. 1.517.852,00 S vorgeschrieben. Da der Bw. die Einkommensteuerrestschuld 1985 innerhalb gesetzter Nachfrist nicht entrichtete, schrieb ihm das Finanzamt auch noch einen davon bemessenen Säumniszuschlag iHv…
…Kenntnisnahme) Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof zu erheben. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 9. Juli 2002 schrieb das Finanzamt Urfahr wegen Nichtentrichtung der Umsatzsteuer 01/2002 in Höhe von 5.191,93 € bis zum Fälligkeitstag 15. März 2002 einen Säumniszuschlag mit einem Betrag von 103,84…
…den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck betreffend Festsetzung eines ersten Säumniszuschlages entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig. Es steht Ihnen jedoch das Recht zu…
…in der Lage ist, den Lebensunterhalt seiner Angehörigen ausreichend zu sichern, eine Unbilligkeit nach den persönlichen Verhältnissen nicht vor (VwGH 30.04.1999, 99/16/0086). Nachsichtsgegenstand ist eine Einkommensteuernachforderung für das Jahr 2004 in Höhe von 2.445,55 €, die wie folgt entstanden…
…einen Ausgleich für (Jahrzehnte zurückliegende) wirtschaftliche Erschwernisse zu schaffen, deren Ursachen in keinem wie immer gearteten Zusammenhang mit der Abgabeneinhebung stehen. Der nachsichtsgegenständliche Abgabenrückstand (derzeit zirka 6.500 €) resultiert aus einer Einkommensteuernachforderung aus der Veranlagung des Jahres 1998 (209.894 S) samt Säumniszuschlag und…
…des Aussetzungsantrages keine Auswirkungen auf die Entstehung der Verpflichtung zur Entrichtung von Säumniszuschlägen haben kann. Zusammenfassend ist somit festzustellen, dass aufgrund der Entscheidung über die Berufung gegen die Wiederaufnahmebescheide kein unerledigtes Rechtsmittel vorliegt, das eine Aussetzung der Einhebung der Abgaben rechtfertigen könnte. Die Berufung war…
…erfolgte daher zu Recht, weil bis 21. Oktober 2011 keine Entrichtung der aushaftenden Einkommensteuernachforderung 2009 erfolgte. Dem im Vorlageantrag vorgebrachten Einwand, dass der Säumniszuschlag verschuldensabhängig wäre, muss die Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes entgegengehalten werden, wonach die Verhängung nicht im Ermessen der Behörde liegt, sondern eine objektive…
…erst am 30.6.2003 fällig werdenden Einkommensteuernachforderung 1999 von € 1.666,53, oder schließlich durch einfache Rückfrage bei der Finanzkasse. Gerade die letztgenannte Möglichkeit wäre naheliegend, wenn Zweifel über die Höhe des noch offenen Betrages einer zu einem bestimmten Termin fälligen Abgabenforderung bestehen…