…der Fassung BGBl Nr. 681/1994) mit Ablauf dieses Tages die Verpflichtung zur Entrichtung eines Säumniszuschlages ein, soweit der Eintritt dieser Verpflichtung nicht gemäß Abs. 2 bis 6 oder § 218 hinausgeschoben wird. Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes setzt die Säumniszuschlagspflicht im Sinne des § 217 BAO…
…wird. Für Säumniszuschläge wegen Nichtentrichtung von Abgaben, für die der Abgabenanspruch im Jahr 2001 und früher entstanden ist, ist gemäß § 323 Abs. 8 BAO das Säumniszuschlagsrecht in der Fassung vor dem Bundesgesetz BGBl. I Nr. 142/2000 anzuwenden. Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes setzt die…
…Rechtslage ab 1. Jänner 1995 für die nach dem Beitritt entstandenen Eingangsabgaben die Verjährungsbestimmungen des § 74 Abs. 2 ZolIR-DG, für vor dem Beitritt entstandenen Eingangsabgaben aber die vor dem 1. Jänner 1995 in Kraft gestandenen Verjährungsbestimmungen anzuwenden. Dafür sprach auch die nach 'altem' Recht…
…mehr eine Filiale im Konzept des neuen Betriebes sei, stützen nicht den Standpunkt der Berufungswerberin. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes liegt der Erwerb eines Betriebes dann vor, wenn ein in sich organisch geschlossener Komplex von Wirtschaftsgütern übereignet wird, der die wesentliche Grundlage des Betriebes bildet…
…darauf gestützt, dass die Festsetzung des Säumniszuschlages und der Anspruchszinsen "wegen fehlender Wiederaufnahmsgründe" nicht gerechtfertigt sei. Es werde daher die Aufhebung dieser Bescheide beantragt. Das Finanzamt legte das Rechtsmittel der Abgabenbehörde zweiter Instanz unmittelbar zur Entscheidung vor. Über die Berufung wurde erwogen: 1. Säumniszuschlag: Nach §…
…Säumniszuschläge gemäß § 217 Abs. 7 leg.cit. insoweit herabzusetzen bzw. nicht festzusetzen, als den Abgabepflichtigen an der Säumnis kein grobes Verschulden trifft. Während nach alter Rechtslage die Frage des Verschuldens des Abgabenpflichtigen am Zahlungsverzug generell als unbeachtlich angesehen wurde und diesbezügliches Vorbringen nach der Rechtsprechung…
…Nach alter Rechtslage des § 218 Abs. 1 BAO idF vor BGBl. 2001/142 stehe ein Zahlungserleichterungsansuchen, das wie im Beschwerdefall während der Nachfrist im Sinne des § 218 Abs. 2 BAO idF vor BGBI 2001/142 eingebracht worden sei, der Verpflichtung zur Entrichtung des Säumniszuschlages nicht…
…Säumniszuschläge zu beantragen. Gemäß § 217 Abs. 7 BAO in der für den Berufungsfall maßgeblichen Fassung BGBl. I Nr. 142/2000 sind auf Antrag des Abgabepflichtigen Säumniszuschläge insoweit herabzusetzen bzw. nicht festzusetzen, als den Abgabepflichtigen an der Säumnis kein grobes Verschulden trifft. Während nach alter Rechtslage…
…die Herabsetzung verwirkter Säumniszuschläge zu beantragen. Gemäß § 217 Abs. 7 BAO in der Fassung BGBl. I Nr. 142/2000 sind auf Antrag des Abgabepflichtigen Säumniszuschläge insoweit herabzusetzen bzw. nicht festzusetzen, als den Abgabepflichtigen an der Säumnis kein grobes Verschulden trifft. Während nach alter Rechtslage (siehe…
…9/00 in Höhe von € 2.290,43 und die Säumniszuschläge 2000 in Höhe von € 159,01 und € 409,66 umfasst. Infolge der schuldhaften Pflichtverletzung durch den Bw. konnte die Abgabenbehörde nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 30.5.1989, 89/14…
…Abgabenbescheid (über den Säumniszuschlag, welcher gemäß § 3 Abs. 1 und 2 BAO eine Abgabe ist) besteht aufgrund der Gestaltung der Ausfertigung am Vorliegen eines Sammelbescheides, welcher aus zumindest (vgl. hierzu Punkt C der vorliegenden Entscheidung) zwei Bescheiden im rechtlichen Sinne besteht, nach Ansicht der Berufungsbehörde…
…Bescheides über die Säumniszuschläge. Das Zollamt Wiener Neustadt wies die Berufung mit Berufungsvorentscheidung vom 11. Oktober 2005, Zl. 226/12763/2004-5, als unbegründet ab. Dem Bescheid ist zu entnehmen, dass über einen allfälligen Erlass aus Billigkeitsgründen nach Rechtskraft des laufenden Rechtsbehelfsverfahrens entschieden werden wird…
…Säumniszuschläge erst dann gefordert werden, wenn die Sachlage eindeutig geklärt wurde, sprich der Rechtsweg ausgeschöpft wurde (was er bisher nicht ist). Der Zuschlag ist umso weniger gerechtfertigt, als mein vor 8 Monaten eingereichter Antrag auf Quellensteuererstattung für das Jahr 2011 mit dem Hinweis des noch…
…des Unternehmens und des Fehlens des Unternehmerwagnisses nicht zutrifft. Zu den Merkmalen, die in diesem Sinn vor dem Hintergrund der Weisungsgebundenheit ihre Indizwirkung verlieren, gehören nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes vor allem folgende (vgl. hierzu auch Arnold, ÖStZ 2000, 639f): fixe Arbeitszeit (VwGH vom 22…
…erste Säumniszuschlag 2% des nicht zeitgerecht entrichteten Abgabenbetrages. Der Bestreitung des Säumniszuschlages lediglich auf Grund der Meinung, dass dem angefochtenen Bescheid das wesentliche Kriterium fehle, dass er auf eine Willensbildung von Organen der zuständigen Behörde zurückzuführen sei, ist zu entgegnen, dass nach der Rechtsprechung des…
…vom 5. April 2007 gegen die Bescheide des Finanzamtes Bregenz vom 6. Februar 2007 betreffend Haftung gemäß § 82 EStG 1988 für den Zeitraum 2001 bis 2005 sowie Säumniszuschlag nach der am 7. Dezember 2011 in 6800 Feldkirch, Schillerstraße 2, durchgeführten Berufungsverhandlung entschieden: Die Berufungen werden…
… 323 Abs. 12 BAO zum einen vor, dass nach § 284 Abs. 1 in der Fassung vor dem AbgRmRefG gestellte Anträge auf mündliche Verhandlung (was nach alter Rechtslage nur in Fällen möglich war, über welche der Berufungssenat zu entscheiden hatte) ab 1. Jänner 2003 als auf…
… 323 Abs. 12 BAO zum einen vor, dass nach § 284 Abs. 1 in der Fassung vor dem AbgRmRefG gestellte Anträge auf mündliche Verhandlung (was nach alter Rechtslage nur in Fällen möglich war, über welche der Berufungssenat zu entscheiden hatte) ab 1. Jänner 2003 als auf…
…erster Säumniszuschlag in Höhe von 2 % des nicht zeitgerecht entrichteten Abgabenbetrages zu entrichten (§ 217 Abs. 1 und 2 BAO). Während nach alter Rechtslage die Frage des Verschuldens des Abgabepflichtigen am Zahlungsverzug generell als unbeachtlich angesehen wurde, können nach der durch das Budgetbegleitgesetz 2001 gestalteten Rechtslage…
…erster Säumniszuschlag in Höhe von 2 % des nicht zeitgerecht entrichteten Abgabenbetrages zu entrichten (§ 217 Abs. 1 und 2 BAO). Während nach alter Rechtslage die Frage des Verschuldens des Abgabepflichtigen am Zahlungsverzug generell als unbeachtlich angesehen wurde, können nach der durch das Budgetbegleitgesetz 2001 gestalteten Rechtslage…