…vom 9. Dezember 2005, StNr. 12, betreffend Berufungsvorentscheidung zum (zweiten) Säumniszuschlag im Finanzstrafverfahren SN 046-1999/00489-001, zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird stattgegeben und der bekämpfte Bescheid ersatzlos aufgehoben. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 9. Dezember 2005, bezeichnet als Berufungsvorentscheidung, hat das Finanzamt Linz…
…September 2004, StNr. 12 , betreffend Berufungsvorentscheidung zum (ersten) Säumniszuschlag im Finanzstrafverfahren SN 046-1999/00055-001, zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird stattgegeben und der bekämpfte Bescheid ersatzlos aufgehoben. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 9. September 2004, bezeichnet als Berufungsvorentscheidung, hat das Finanzamt Linz die gegen…
…betreffend Berufungsvorentscheidung zum ersten Säumniszuschlag und 2) vom 25. Oktober 2006, betreffend Berufungsvorentscheidung zum zweiten Säumniszuschlag, im Finanzstrafverfahren SN 046-2005/00464-001, zu Recht erkannt: Den Beschwerden wird stattgegeben und die angefochtenen Bescheide ersatzlos aufgehoben. Entscheidungsgründe Zum Sachverhalt wird auf die Ausführungen in der…
…Beschwerdeführerin (Bf.) endenden Finanzstrafverfahren SN 046-2005/00464-001 zur StNr. 12 einen ersten Säumniszuschlag iHv. 200,00 € (Zahlungsfrist: 19. Juli 2006) festgesetzt, da die Geldstrafe nicht fristgerecht bis zum 16. Mai 2006 entrichtet worden sei. Gegen diese als sonstiger Bescheid im Finanzstrafverfahren iSd. …
…zweiter Satz BAO iVm. 172 Abs. 1 FinStrG) eine entsprechende Buchungsmitteilung (Lastschriftanzeige) samt Zahlschein, wobei insbesondere auch der genannte Fälligkeitstag ausgewiesen wurde. Ein Säumniszuschlag im Zusammenhang mit einer Geldstrafe nach dem FinStrG ist gemäß § 217 Abs. 4 BAO insofern nicht zu entrichten, als ihre Einbringung…
…Vorweg ist zu diesem Antrag festzustellen, dass, nach zwischenzeitiger Verbüßung der dem Bf. für den Fall der Uneinbringlichkeit der Geldstrafe im Strafverfahren SN 046-1999/00489-002 auferlegten Ersatzfreiheitsstrafe im Mai bzw. Juni 2007, der verfahrensgegenständliche (zweite) Säumniszuschlag zur StNr. 34 amtswegig gemäß §§ 172 Abs…
…Ansicht des UFS der Ausgang des Ermittlungsverfahrens bei der Staatsanwaltschaft Innsbruck zu 10 St 276/11 k präjudiziell für das gegenständliche Finanzverfahren ist. Einerseits wurde mit Anordnung der Durchsuchung und der Sicherstellung vom 19.01.2011 der Staatsanwaltschaft Innsbruck im vorerwähnten Strafverfahren dem LKA aufgetragen…
…haften derzeit fällige Abgabenverbindlichkeiten im Gesamtbetrag von 12.683,31 € aus (Buchungsabfrage vom 21. September 2004). Der Rückstand am Strafkonto beträgt zu diesem Zeitpunkt 5.552,20 € (Geldstrafe 5.087,10 €, Kosten des Strafverfahrens 363,36 € und Säumniszuschlag 101,74 €…
…anderes bestimmt, die Bestimmungen der BAO und der Abgabenexekutionsordnung sinngemäß. Gleiches gilt § 185 Abs. 5 FinStrG zufolge für die im Strafverfahren auferlegten Kosten. Gemäß § 212 Abs. 1 BAO kann die Abgabenbehörde auf Ansuchen des Abgabepflichtigen für Abgaben, hinsichtlich derer ihm gegenüber auf Grund eines Rückstandsausweises (§…
…iHv. 168,30 € (Buchungsdatum 11. Oktober 2004) darauf neben Nebengebühren (Säumniszuschlag, Stundungszinsen und Gebühren bzw. Kostenersätzen im Einbringungsverfahren) iHv. insgesamt 762,02 € noch ein Betrag von insgesamt 11.194,70 €, davon 10.831,70 € an Geldstrafe und 363,00 € an…
…Bundesabgabenordnung (BAO) und der Abgabenexekutionsordnung sinngemäß. Gleiches gilt nach § 185 Abs. 5 FinStrG für die im Strafverfahren auferlegten Kosten. Gemäß § 212 Abs. 1 BAO kann die Abgabenbehörde auf Ansuchen des Abgabepflichtigen für Abgaben, hinsichtlich derer ihm gegenüber auf Grund eines Rückstandsausweises (§ 229) Einbringungsmaßnahmen für den…
…98,24 Säumniszuschlag: € 4.912,00 x 2% ergibt € 98,24 Entscheidungsgründe Mit Schreiben vom 6. September 2007 hat Herr B, Referat für fachliche Angelegenheiten des Forstwesens, dem Magistrat Graz als Bau- und Anlagenbehörde mitgeteilt, er habe anlässlich einer Begehung im Zuge des…
…Die Bestätigungen für die Honorarzahlungen habe dieser allerdings an sich genommen, da er diese für die Buchhaltung benötigen würde. Wie sich dann bei Konkurseröffnung und im Strafverfahren herausgestellt hätte, habe der Steuerberater allerdings weder die steuerrechtlichen Angelegenheiten, noch die sonstigen Buchführungspflichten wahrgenommen. Zum Beweis für…
…Zeiträumen nicht stattgefunden. Der steuerliche Vertreter des Bw. wies auf einen Widerspruch des Herrn G. hin, dass er im Strafverfahren wegen Krida im Landeskriminalamt am 26. Mai 2010 zu Protokoll gegeben hätte, er hätte sich um die Buchhaltung gekümmert, während seine nunmehrige Verfahrenseinlassung dahingehend wäre…
…Zeiträumen nicht stattgefunden. Der steuerliche Vertreter von Herrn K. wies auf einen Widerspruch des Bw. hin, dass er im Strafverfahren wegen Krida im Landeskriminalamt am 26. Mai 2010 zu Protokoll gegeben hätte, er hätte sich um die Buchhaltung gekümmert, während seine nunmehrige Verfahrenseinlassung dahingehend wäre…
…Bw. vor dem Landesgericht für Strafsachen abgeführten Strafverfahrens sowie die Einholung eines Sachverständigengutachten zur offensichtlich amtswegigen Ermittlung der dem Bw. auferlegten Nachweise kann daher unterbleiben. Dass dem Bw. selbst eine Einsichtnahme in diese Akten verwehrt wäre, wird im Übrigen nicht behauptet. Insoweit der Bw. vorbringt…
…1.780,80 | Zuschlag zum DB | 01-04/2011 | 158,30 | Kraftfahrzeugsteuer | 10-12/2010 | 544,03 | Säumniszuschlag | 2010 | 181,16 Im Übrigen wird die Berufung als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin (Bw.) ist seit XX…
…am 15. Jänner 1998 fällig gewordenen Abgaben nicht zur Haftung herangezogen werden. Der Berufung war daher hinsichtlich der Haftung für die Umsatzsteuer 1997 und dem Säumniszuschlag 1998 stattzugeben. Ein freisprechendes Urteil im wegen des Verdachts der fahrlässigen Krida eingeleiteten gerichtlichen Strafverfahren steht einer Haftung nach §…
…2 BAO auch auf Nebenansprüche im Sinne des § 3 Abs. 1 und 2 BAO . Zu diesen Nebenansprüchen gehören gemäß § 3 Abs. 2 lit. d BAO insbesondere die Nebengebühren der Abgaben, wie die Stundungs- und Aussetzungszinsen, der Säumniszuschlag und die Kosten (Gebühren und Auslagenersätze) des Vollstreckungs…
…Gleiches bestimmt § 185 Abs. 5 FinStrG im Hinblick auf die im Strafverfahren auferlegten Verfahrenskosten. Gemäß § 212 Abs. 1 BAO kann die Abgabenbehörde auf Ansuchen des Abgabepflichtigen für Abgaben, hinsichtlich derer ihm gegenüber auf Grund eines Rückstandsausweises Einbringungsmaßnahmen für den Fall des bereits erfolgten oder späteren…