RIS AI
2 814 Treffer57 msnur geltende Fassungen
UFSL FSRV/0014-L/11Berufungsvorentscheidung im Finanzstrafverfahren betr. Einhebung der Geldstrafe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)13.07.2012

…September 2010, StNr. 998/34, betreffend die Festsetzung eines (ersten) Säumniszuschlages im bezeichneten Finanzstrafverfahren (Berufungsvorentscheidung) zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird stattgegeben und der bekämpfte Bescheid ersatzlos aufgehoben. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 20. September 2010, bezeichnet als Berufungsvorentscheidung, hat das Finanzamt Freistadt Rohrbach Urfahr das…

UFSL FSRV/0072-L/07Beschwerde gegen die Festsetzung eines Säumniszuschlages im Finanzstrafverfahren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)18.07.2007

…998/5584, betreffend (zweiter) Säumniszuschlag im Finanzstrafverfahren SN 046-1999/00489-002, zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 9. November 2005 hat das Finanzamt Linz als Finanzstrafbehörde erster Instanz in dem mit Berufungsentscheidung des unabhängigen Finanzsenates vom 1…

UFSL FSRV/0049-L/07Beschwerde gegen unzulässige Berufungsvorentscheidung betreff. Säumniszuschlag im Strafverfahren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)25.05.2007

…vom 9. Dezember 2005, StNr. 12, betreffend Berufungsvorentscheidung zum (zweiten) Säumniszuschlag im Finanzstrafverfahren SN 046-1999/00489-001, zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird stattgegeben und der bekämpfte Bescheid ersatzlos aufgehoben. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 9. Dezember 2005, bezeichnet als Berufungsvorentscheidung, hat das Finanzamt Linz…

UFSL FSRV/0050-L/07Beschwerde gegen unzulässige Berufungsvorentscheidung betreff. Säumniszuschlag im Strafverfahren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)25.05.2007

…September 2004, StNr. 12 , betreffend Berufungsvorentscheidung zum (ersten) Säumniszuschlag im Finanzstrafverfahren SN 046-1999/00055-001, zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird stattgegeben und der bekämpfte Bescheid ersatzlos aufgehoben. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 9. September 2004, bezeichnet als Berufungsvorentscheidung, hat das Finanzamt Linz die gegen…

UFSL FSRV/0063-L/07Beschwerde gegen die Festsetzung eines Säumniszuschlages im Finanzstrafverfahren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)12.07.2007

…Jänner 2004, StNr. 997/2210, betreffend (erster) Säumniszuschlag im Finanzstrafverfahren SN 046-1999/00055-001, zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 14. Jänner 2004 hat das Finanzamt Linz in dem mit Berufungsentscheidung des unabhängigen Finanzsenates, Außenstelle Linz, Finanzstrafsenat…

UFSL FSRV/0007-L/11Kein (erster) Säumniszuschlag wegen Berufung gegen Straferkenntnis
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)13.07.2012

…auch für im Finanzstrafverfahren verhängte Geldstrafen zur Anwendung gelangenden Bestimmung des § 217 Abs. 1 und 2 BAO sind für Abgaben, ausgenommen Nebengebühren (§ 3 Abs. 2 lit. d BAO), die nicht spätestens am Fälligkeitstag entrichtet werden, nach Maßgabe der Abs. 2 bis 10 Säumniszuschläge zu entrichten…

UFSL FSRV/0017-L/07Beschwerde gegen die Festsetzung von Säumniszuschlägen im Strafverfahren
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid08.05.2007

…2 und 3 BAO) in Höhe von 10.000,00 € (Geldstrafe) bis zum 11. September 2006 (Datum des Bescheides über den zweiten Säumniszuschlag) nicht entrichtet. Gemäß dem infolge des § 172 Abs. 1 FinStrG auch für im Finanzstrafverfahren verhängte Geldstrafen zur Anwendung gelangenden § 217 Abs…

UFSL FSRV/0042-L/09Festsetzung eines (ersten) Säumniszuschlages wegen Nichtentrichtung der Geldstrafe, Verschulden an der Unmöglichkeit der Entrichtung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)21.07.2010

…auch für im Finanzstrafverfahren verhängte Geldstrafen zur Anwendung gelangenden Bestimmung des § 217 Abs. 1 und 2 BAO sind für Abgaben, ausgenommen Nebengebühren (§ 3 Abs. 2 lit. d BAO), die nicht spätestens am Fälligkeitstag entrichtet werden, nach Maßgabe der Abs. 2 bis 10 Säumniszuschläge zu entrichten…

UFSL FSRV/0043-L/11Säumniszuschlag im Zusammenhang mit einer nicht termingerecht entrichteten Geldstrafe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)09.05.2012

…auch für im Finanzstrafverfahren verhängte Geldstrafen zur Anwendung gelangenden Bestimmung des § 217 Abs. 1 und 2 BAO sind für Abgaben, ausgenommen Nebengebühren (§ 3 Abs. 2 lit. d BAO), die nicht spätestens am Fälligkeitstag entrichtet werden, nach Maßgabe der Abs. 2 bis 10 Säumniszuschläge zu entrichten…

UFSL FSRV/0004-L/07Beschwerde gegen Berufungsvorentscheidung betr. Säumniszuschlag im Strafverfahren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)08.05.2007

…betreffend Berufungsvorentscheidung zum ersten Säumniszuschlag und 2) vom 25. Oktober 2006, betreffend Berufungsvorentscheidung zum zweiten Säumniszuschlag, im Finanzstrafverfahren SN 046-2005/00464-001, zu Recht erkannt: Den Beschwerden wird stattgegeben und die angefochtenen Bescheide ersatzlos aufgehoben. Entscheidungsgründe Zum Sachverhalt wird auf die Ausführungen in der…

UFSL FSRV/0072-L/10Beschwerde gegen die Festsetzung eines ersten Säumniszuschlages im Strafverfahren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)09.08.2010

…auch für im Finanzstrafverfahren verhängte Geldstrafen zur Anwendung gelangenden Bestimmung des § 217 Abs. 1 und 2 BAO sind für Abgaben, ausgenommen Nebengebühren (§ 3 Abs. 2 lit. d BAO), die nicht spätestens am Fälligkeitstag entrichtet werden, nach Maßgabe der Abs. 2 bis 10 Säumniszuschläge zu entrichten…

UFSL FSRV/0027-L/09Beschwerde gegen die Festsetzung eines ersten Säumniszuschlages in Zusammenhang mit einer nicht fristgerecht entrichteten Geldstrafe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)09.06.2010

…StNr. 12, betreffend (erster) Säumniszuschlag im Finanzstrafverfahren StrNr. 041-2002/34, zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 9. Oktober 2008 hat das Finanzamt Braunau Ried Schärding (als Finanzstrafbehörde erster Instanz) in dem gegen den Beschwerdeführer (Bf.) unter der…

UFSL FSRV/0090-L/10Angebliche Säumnis bei der Entrichtung der Geldstrafe trotz bewilligter Zahlungserleichterung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)02.09.2010

…auch für im Finanzstrafverfahren verhängte Geldstrafen sinngemäß zur Anwendung gelangenden Bestimmung des § 217 Abs. 1 und 2 BAO sind für Abgaben, ausgenommen Nebengebühren (§ 3 Abs. 2 lit. d BAO), die nicht spätestens am Fälligkeitstag entrichtet werden, nach Maßgabe der Abs. 2 bis 10 Säumniszuschläge zu…

UFSI FSRV/0019-I/09Säumniszuschlag bei Geldstrafe im Finanzstrafverfahren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)25.10.2011

…im Falle deren Uneinbringlichkeit eine Ersatzfreiheitsstrafe von vier Wochen verhängt. Die Geldstrafe war am 16. März 2009 fällig. Wegen Nichtentrichtung der Geldstrafe (Fälligkeitstermin 16. März 2009) wurde mit Bescheid vom 9. April 2009, StNr. X, ein erster Säumniszuschlag in Höhe von € 380,00 festgesetzt…

UFSS RV/0337-S/08Festsetzung eines Säumniszuschlages iVm Geldstrafe im Finanzstrafverfahren und Gnadengesuch
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.09.2008

…3, 5 oder 6 gehemmt ist, c)ein Zahlungsaufschub im Sinn des § 212 Abs. 2 zweiter Satz nicht durch Ausstellung eines Rückstandsausweises (§ 229) als beendet gilt, d)ihre Einbringung gemäß § 231 ausgesetzt ist. Abs.5 Die Verpflichtung zur Entrichtung eines Säumniszuschlages gemäß Abs. 2 entsteht…

UFSS RV/0518-S/08Festsetzung eines zweiten Säumniszuschlages iVm Geldstrafe im Finanzstrafverfahren und Gnadengesuch, da diesbezüglich VwGH-Beschwerde anhängig ist.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.10.2008

…4 ergebenden Zeiträume neu zu laufen. Abs. 4 Säumniszuschläge sind für Abgabenschuldigkeiten insoweit nicht zu entrichten, als a)ihre Einhebung gemäß § 212a ausgesetzt ist, b)ihre Einbringung gemäß § 230 Abs. 2, 3, 5 oder 6 gehemmt ist, c)ein Zahlungsaufschub im Sinn des § 212 Abs…

UFSG FSRV/0004-G/12Zulässigkeit eines Antrages auf Aussetzung der Einhebung im Finanzstrafverfahren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)24.02.2012

…die festgesetzten Kosten des Finanzstrafverfahrens seien nicht spätestens drei Monate nach dem Eintritt ihrer Vollstreckbarkeit entrichtet worden, setzte das Finanzamt Graz-Umgebung als Finanzstrafbehörde erster Instanz mit dem Bescheid vom 9. Jänner 2012 am Strafkonto des Beschwerdeführers (Bf.), StNr. 01, zweite Säumniszuschläge in der Höhe…

UFSL FSRV/0028-L/06Beschwerde gegen die Abweisung einer Ratenbewilligung im Finanzstrafverfahren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)20.07.2006

…SN 046-2005/00008-001, vertreten durch AR Claudia Enzenhofer, betreffend die Gewährung einer Zahlungserleichterung im Finanzstrafverfahren, zu Recht erkannt: I. Der Beschwerde wird teilweise Folge gegeben und der bekämpfte Bescheid dahingehend abgeändert, dass für die Entrichtung der mit Strafverfügung des Finanzamtes Linz als Finanzstrafbehörde…

UFSL FSRV/0027-L/06In der Beschwerde wird die Abweisung eines Ratengesuches im Finanzstrafverfahren angefochten und die Gewährung niedrigerer Raten beantragt.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)24.04.2006

…bzw. StNr. 998/2946, vertreten durch AR Claudia Enzenhofer, betreffend die Abweisung eines Zahlungserleichterungsansuchens im Finanzstrafverfahren, zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Straferkenntnis des Finanzamtes Linz, Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 29. Dezember 2004, SN. 046-2003/00248-001, wurde über…

UFSL FSRV/0101-L/04Beschwerde wegen Höhe der im Finanzstrafverfahren in Abweichung vom Antrag gewährten Ratenzahlungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)29.10.2004

…iHv. 168,30 € (Buchungsdatum 11. Oktober 2004) darauf neben Nebengebühren (Säumniszuschlag, Stundungszinsen und Gebühren bzw. Kostenersätzen im Einbringungsverfahren) iHv. insgesamt 762,02 € noch ein Betrag von insgesamt 11.194,70 €, davon 10.831,70 € an Geldstrafe und 363,00 € an…