…September 2010, StNr. 998/34, betreffend die Festsetzung eines (ersten) Säumniszuschlages im bezeichneten Finanzstrafverfahren (Berufungsvorentscheidung) zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird stattgegeben und der bekämpfte Bescheid ersatzlos aufgehoben. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 20. September 2010, bezeichnet als Berufungsvorentscheidung, hat das Finanzamt Freistadt Rohrbach Urfahr das…
…998/5584, betreffend (zweiter) Säumniszuschlag im Finanzstrafverfahren SN 046-1999/00489-002, zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 9. November 2005 hat das Finanzamt Linz als Finanzstrafbehörde erster Instanz in dem mit Berufungsentscheidung des unabhängigen Finanzsenates vom 1…
…vom 9. Dezember 2005, StNr. 12, betreffend Berufungsvorentscheidung zum (zweiten) Säumniszuschlag im Finanzstrafverfahren SN 046-1999/00489-001, zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird stattgegeben und der bekämpfte Bescheid ersatzlos aufgehoben. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 9. Dezember 2005, bezeichnet als Berufungsvorentscheidung, hat das Finanzamt Linz…
…September 2004, StNr. 12 , betreffend Berufungsvorentscheidung zum (ersten) Säumniszuschlag im Finanzstrafverfahren SN 046-1999/00055-001, zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird stattgegeben und der bekämpfte Bescheid ersatzlos aufgehoben. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 9. September 2004, bezeichnet als Berufungsvorentscheidung, hat das Finanzamt Linz die gegen…
…Jänner 2004, StNr. 997/2210, betreffend (erster) Säumniszuschlag im Finanzstrafverfahren SN 046-1999/00055-001, zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 14. Jänner 2004 hat das Finanzamt Linz in dem mit Berufungsentscheidung des unabhängigen Finanzsenates, Außenstelle Linz, Finanzstrafsenat…
…für im Finanzstrafverfahren verhängte Geldstrafen zur Anwendung gelangenden Bestimmung des § 217 Abs. 1 und 2 BAO sind für Abgaben, ausgenommen Nebengebühren (§ 3 Abs. 2 lit. d BAO), die nicht spätestens am Fälligkeitstag entrichtet werden, nach Maßgabe der Abs. 2 bis 10 leg.cit., Säumniszuschläge zu…
…auch für im Finanzstrafverfahren verhängte Geldstrafen zur Anwendung gelangenden Bestimmung des § 217 Abs. 1 und 2 BAO sind für Abgaben, ausgenommen Nebengebühren (§ 3 Abs. 2 lit. d BAO), die nicht spätestens am Fälligkeitstag entrichtet werden, nach Maßgabe der Abs. 2 bis 10 Säumniszuschläge zu entrichten…
…2 und 3 BAO) in Höhe von 10.000,00 € (Geldstrafe) bis zum 11. September 2006 (Datum des Bescheides über den zweiten Säumniszuschlag) nicht entrichtet. Gemäß dem infolge des § 172 Abs. 1 FinStrG auch für im Finanzstrafverfahren verhängte Geldstrafen zur Anwendung gelangenden § 217 Abs…
…auch für im Finanzstrafverfahren verhängte Geldstrafen zur Anwendung gelangenden Bestimmung des § 217 Abs. 1 und 2 BAO sind für Abgaben, ausgenommen Nebengebühren (§ 3 Abs. 2 lit. d BAO), die nicht spätestens am Fälligkeitstag entrichtet werden, nach Maßgabe der Abs. 2 bis 10 Säumniszuschläge zu entrichten…
…auch für im Finanzstrafverfahren verhängte Geldstrafen zur Anwendung gelangenden Bestimmung des § 217 Abs. 1 und 2 BAO sind für Abgaben, ausgenommen Nebengebühren (§ 3 Abs. 2 lit. d BAO), die nicht spätestens am Fälligkeitstag entrichtet werden, nach Maßgabe der Abs. 2 bis 10 Säumniszuschläge zu entrichten…
…betreffend Berufungsvorentscheidung zum ersten Säumniszuschlag und 2) vom 25. Oktober 2006, betreffend Berufungsvorentscheidung zum zweiten Säumniszuschlag, im Finanzstrafverfahren SN 046-2005/00464-001, zu Recht erkannt: Den Beschwerden wird stattgegeben und die angefochtenen Bescheide ersatzlos aufgehoben. Entscheidungsgründe Zum Sachverhalt wird auf die Ausführungen in der…
…auch für im Finanzstrafverfahren verhängte Geldstrafen zur Anwendung gelangenden Bestimmung des § 217 Abs. 1 und 2 BAO sind für Abgaben, ausgenommen Nebengebühren (§ 3 Abs. 2 lit. d BAO), die nicht spätestens am Fälligkeitstag entrichtet werden, nach Maßgabe der Abs. 2 bis 10 Säumniszuschläge zu entrichten…
…auch für im Finanzstrafverfahren verhängte Geldstrafen sinngemäß zur Anwendung gelangenden Bestimmungen des § 217 Abs. 1 und 2 BAO sind für Abgaben, ausgenommen Nebengebühren (§ 3 Abs 2 lit d BAO), die nicht spätestens am Fälligkeitstag entrichtet werden, nach Maßgabe der Abs 2 bis 10 Säumniszuschläge zu…
…wonach dann, wenn diese Zahlungsansprüche der Finanzstrafbehörde nicht spätestens am Fälligkeitstag entrichtet werden, ein erster Säumniszuschlag von 2 % der nicht zeitgerecht entrichteten Forderungen zu entrichten war. 3. Da diese Regelungen der BAO im Finanzstrafverfahren sinngemäß anzuwenden sind, bestehen auch insoweit keine Bedenken, in diesem Zusammenhang…
…StNr. 12, betreffend (erster) Säumniszuschlag im Finanzstrafverfahren StrNr. 041-2002/34, zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 9. Oktober 2008 hat das Finanzamt Braunau Ried Schärding (als Finanzstrafbehörde erster Instanz) in dem gegen den Beschwerdeführer (Bf.) unter der…
…auch für im Finanzstrafverfahren verhängte Geldstrafen sinngemäß zur Anwendung gelangenden Bestimmung des § 217 Abs. 1 und 2 BAO sind für Abgaben, ausgenommen Nebengebühren (§ 3 Abs. 2 lit. d BAO), die nicht spätestens am Fälligkeitstag entrichtet werden, nach Maßgabe der Abs. 2 bis 10 Säumniszuschläge zu…
…Dat2. im Alkohollager befand, und setzte mit dem angefochtenen Bescheid vom 30. Dezember 2016, Zl. 0000, gegenüber der beschwerdeführenden X. GmbH, die Alkoholsteuer in der Höhe von 16.725,24 Euro sowie einen Säumniszuschlag im Ausmaß von 334,50 Euro fest. Mit Schriftsatz vom 9…
…deren Einhebung nicht ausgesetzt ist. In weiterer Folge ist ein solches Guthaben zur Tilgung dieser Behörde bekannter fälliger Geldstrafen, Wertersätze sowie im Finanzstrafverfahren angefallener sonstiger Geldansprüche bei einer Finanzstrafbehörde zu verwenden. Die für Zwecke dieser Tilgung erforderliche Verarbeitung von personenbezogenen Daten, wie insbesondere der automationsunterstützte…
…jenes Zollamt übertragen, - in dessen Bereich im Zusammenhang mit diesen Abgabenansprüchen oder den Waren, auf welche diese Abgaben entfallen, gegen den Abgabenschuldner oder auch gegen eine dritte Person nach § 82 Abs. 3 oder § 83 Abs. 3 des Finanzstrafgesetzes [...] ein Finanzstrafverfahren eingeleitet wird oder - das gemäß …
…Bundesabgabenordnung (BAO) einen ersten Säumniszuschlag in Höhe von € 80,00 mit der Begründung fest, dass die Abgabenschuldigkeit nicht bis 19. März 2015 entrichtet worden sei. Gegen diesen Bescheid richtet sich die gegenständliche Beschwerde vom 16. April 2015, wobei begründend im Wesentlichen wie folgt vorgebracht…