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UFSL FSRV/0014-L/11Berufungsvorentscheidung im Finanzstrafverfahren betr. Einhebung der Geldstrafe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)13.07.2012

…September 2010, StNr. 998/34, betreffend die Festsetzung eines (ersten) Säumniszuschlages im bezeichneten Finanzstrafverfahren (Berufungsvorentscheidung) zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird stattgegeben und der bekämpfte Bescheid ersatzlos aufgehoben. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 20. September 2010, bezeichnet als Berufungsvorentscheidung, hat das Finanzamt Freistadt Rohrbach Urfahr das…

UFSL FSRV/0072-L/07Beschwerde gegen die Festsetzung eines Säumniszuschlages im Finanzstrafverfahren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)18.07.2007

…998/5584, betreffend (zweiter) Säumniszuschlag im Finanzstrafverfahren SN 046-1999/00489-002, zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 9. November 2005 hat das Finanzamt Linz als Finanzstrafbehörde erster Instanz in dem mit Berufungsentscheidung des unabhängigen Finanzsenates vom 1…

UFSL FSRV/0049-L/07Beschwerde gegen unzulässige Berufungsvorentscheidung betreff. Säumniszuschlag im Strafverfahren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)25.05.2007

…vom 9. Dezember 2005, StNr. 12, betreffend Berufungsvorentscheidung zum (zweiten) Säumniszuschlag im Finanzstrafverfahren SN 046-1999/00489-001, zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird stattgegeben und der bekämpfte Bescheid ersatzlos aufgehoben. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 9. Dezember 2005, bezeichnet als Berufungsvorentscheidung, hat das Finanzamt Linz…

UFSL FSRV/0050-L/07Beschwerde gegen unzulässige Berufungsvorentscheidung betreff. Säumniszuschlag im Strafverfahren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)25.05.2007

…September 2004, StNr. 12 , betreffend Berufungsvorentscheidung zum (ersten) Säumniszuschlag im Finanzstrafverfahren SN 046-1999/00055-001, zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird stattgegeben und der bekämpfte Bescheid ersatzlos aufgehoben. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 9. September 2004, bezeichnet als Berufungsvorentscheidung, hat das Finanzamt Linz die gegen…

UFSL FSRV/0063-L/07Beschwerde gegen die Festsetzung eines Säumniszuschlages im Finanzstrafverfahren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)12.07.2007

…Jänner 2004, StNr. 997/2210, betreffend (erster) Säumniszuschlag im Finanzstrafverfahren SN 046-1999/00055-001, zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 14. Jänner 2004 hat das Finanzamt Linz in dem mit Berufungsentscheidung des unabhängigen Finanzsenates, Außenstelle Linz, Finanzstrafsenat…

BFG RV/5300003/2013Erster Säumniszuschlag wegen Terminverlust bei Ratenzahlung.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis19.03.2014

…für im Finanzstrafverfahren verhängte Geldstrafen zur Anwendung gelangenden Bestimmung des § 217 Abs. 1 und 2 BAO sind für Abgaben, ausgenommen Nebengebühren (§ 3 Abs. 2 lit. d BAO), die nicht spätestens am Fälligkeitstag entrichtet werden, nach Maßgabe der Abs. 2 bis 10 leg.cit., Säumniszuschläge zu…

UFSL FSRV/0007-L/11Kein (erster) Säumniszuschlag wegen Berufung gegen Straferkenntnis
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)13.07.2012

…auch für im Finanzstrafverfahren verhängte Geldstrafen zur Anwendung gelangenden Bestimmung des § 217 Abs. 1 und 2 BAO sind für Abgaben, ausgenommen Nebengebühren (§ 3 Abs. 2 lit. d BAO), die nicht spätestens am Fälligkeitstag entrichtet werden, nach Maßgabe der Abs. 2 bis 10 Säumniszuschläge zu entrichten…

UFSL FSRV/0017-L/07Beschwerde gegen die Festsetzung von Säumniszuschlägen im Strafverfahren
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid08.05.2007

…2 und 3 BAO) in Höhe von 10.000,00 € (Geldstrafe) bis zum 11. September 2006 (Datum des Bescheides über den zweiten Säumniszuschlag) nicht entrichtet. Gemäß dem infolge des § 172 Abs. 1 FinStrG auch für im Finanzstrafverfahren verhängte Geldstrafen zur Anwendung gelangenden § 217 Abs…

UFSL FSRV/0042-L/09Festsetzung eines (ersten) Säumniszuschlages wegen Nichtentrichtung der Geldstrafe, Verschulden an der Unmöglichkeit der Entrichtung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)21.07.2010

…auch für im Finanzstrafverfahren verhängte Geldstrafen zur Anwendung gelangenden Bestimmung des § 217 Abs. 1 und 2 BAO sind für Abgaben, ausgenommen Nebengebühren (§ 3 Abs. 2 lit. d BAO), die nicht spätestens am Fälligkeitstag entrichtet werden, nach Maßgabe der Abs. 2 bis 10 Säumniszuschläge zu entrichten…

UFSL FSRV/0043-L/11Säumniszuschlag im Zusammenhang mit einer nicht termingerecht entrichteten Geldstrafe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)09.05.2012

…auch für im Finanzstrafverfahren verhängte Geldstrafen zur Anwendung gelangenden Bestimmung des § 217 Abs. 1 und 2 BAO sind für Abgaben, ausgenommen Nebengebühren (§ 3 Abs. 2 lit. d BAO), die nicht spätestens am Fälligkeitstag entrichtet werden, nach Maßgabe der Abs. 2 bis 10 Säumniszuschläge zu entrichten…

UFSL FSRV/0004-L/07Beschwerde gegen Berufungsvorentscheidung betr. Säumniszuschlag im Strafverfahren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)08.05.2007

…betreffend Berufungsvorentscheidung zum ersten Säumniszuschlag und 2) vom 25. Oktober 2006, betreffend Berufungsvorentscheidung zum zweiten Säumniszuschlag, im Finanzstrafverfahren SN 046-2005/00464-001, zu Recht erkannt: Den Beschwerden wird stattgegeben und die angefochtenen Bescheide ersatzlos aufgehoben. Entscheidungsgründe Zum Sachverhalt wird auf die Ausführungen in der…

UFSL FSRV/0072-L/10Beschwerde gegen die Festsetzung eines ersten Säumniszuschlages im Strafverfahren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)09.08.2010

…auch für im Finanzstrafverfahren verhängte Geldstrafen zur Anwendung gelangenden Bestimmung des § 217 Abs. 1 und 2 BAO sind für Abgaben, ausgenommen Nebengebühren (§ 3 Abs. 2 lit. d BAO), die nicht spätestens am Fälligkeitstag entrichtet werden, nach Maßgabe der Abs. 2 bis 10 Säumniszuschläge zu entrichten…

BFG RV/7300043/2015Säumniszuschlag bei Nichtentrichtung einer Geldstrafe
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis16.05.2017

…auch für im Finanzstrafverfahren verhängte Geldstrafen sinngemäß zur Anwendung gelangenden Bestimmungen des § 217 Abs. 1 und 2 BAO sind für Abgaben, ausgenommen Nebengebühren (§ 3 Abs 2 lit d BAO), die nicht spätestens am Fälligkeitstag entrichtet werden, nach Maßgabe der Abs 2 bis 10 Säumniszuschläge zu…

BFG RV/5300035/2020Verschulden an der Säumigkeit bei der Entrichtung einer Geldstrafe keine Voraussetzung für die Vorschreibung von Säumniszuschlägen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis15.03.2021

…wonach dann, wenn diese Zahlungsansprüche der Finanzstrafbehörde nicht spätestens am Fälligkeitstag entrichtet werden, ein erster Säumniszuschlag von 2 % der nicht zeitgerecht entrichteten Forderungen zu entrichten war. 3. Da diese Regelungen der BAO im Finanzstrafverfahren sinngemäß anzuwenden sind, bestehen auch insoweit keine Bedenken, in diesem Zusammenhang…

UFSL FSRV/0027-L/09Beschwerde gegen die Festsetzung eines ersten Säumniszuschlages in Zusammenhang mit einer nicht fristgerecht entrichteten Geldstrafe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)09.06.2010

…StNr. 12, betreffend (erster) Säumniszuschlag im Finanzstrafverfahren StrNr. 041-2002/34, zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 9. Oktober 2008 hat das Finanzamt Braunau Ried Schärding (als Finanzstrafbehörde erster Instanz) in dem gegen den Beschwerdeführer (Bf.) unter der…

UFSL FSRV/0090-L/10Angebliche Säumnis bei der Entrichtung der Geldstrafe trotz bewilligter Zahlungserleichterung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)02.09.2010

…auch für im Finanzstrafverfahren verhängte Geldstrafen sinngemäß zur Anwendung gelangenden Bestimmung des § 217 Abs. 1 und 2 BAO sind für Abgaben, ausgenommen Nebengebühren (§ 3 Abs. 2 lit. d BAO), die nicht spätestens am Fälligkeitstag entrichtet werden, nach Maßgabe der Abs. 2 bis 10 Säumniszuschläge zu…

BFG RV/5200015/2017Festsetzung der Alkoholsteuer wegen Erlöschens der Lagerbewilligung.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis11.06.2018

…Dat2. im Alkohollager befand, und setzte mit dem angefochtenen Bescheid vom 30. Dezember 2016, Zl. 0000, gegenüber der beschwerdeführenden X. GmbH, die Alkoholsteuer in der Höhe von 16.725,24 Euro sowie einen Säumniszuschlag im Ausmaß von 334,50 Euro fest. Mit Schriftsatz vom 9…

BFG RV/7102211/2026Säumniszuschlag ?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis26.05.2026

…deren Einhebung nicht ausgesetzt ist. In weiterer Folge ist ein solches Guthaben zur Tilgung dieser Behörde bekannter fälliger Geldstrafen, Wertersätze sowie im Finanzstrafverfahren angefallener sonstiger Geldansprüche bei einer Finanzstrafbehörde zu verwenden. Die für Zwecke dieser Tilgung erforderliche Verarbeitung von personenbezogenen Daten, wie insbesondere der automationsunterstützte…

BFG RV/7200026/2018Haftung nach § 11 BAO iVm §§ 224 und 248 BAO
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis27.08.2019Teil 1/2

…jenes Zollamt übertragen, - in dessen Bereich im Zusammenhang mit diesen Abgabenansprüchen oder den Waren, auf welche diese Abgaben entfallen, gegen den Abgabenschuldner oder auch gegen eine dritte Person nach § 82 Abs. 3 oder § 83 Abs. 3 des Finanzstrafgesetzes [...] ein Finanzstrafverfahren eingeleitet wird oder - das gemäß …

BFG RV/3300007/2015Säumniszuschlag bei Geldstrafe im Finanzstrafverfahren
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis11.05.2015

…Bundesabgabenordnung (BAO) einen ersten Säumniszuschlag in Höhe von € 80,00 mit der Begründung fest, dass die Abgabenschuldigkeit nicht bis 19. März 2015 entrichtet worden sei. Gegen diesen Bescheid richtet sich die gegenständliche Beschwerde vom 16. April 2015, wobei begründend im Wesentlichen wie folgt vorgebracht…