…die Differenz von Umsatzsteuervorauszahlung und entrichtetem Teilbetrag (wie im Berechnungsblatt zum Stundungszinsenbescheid zutreffend dargestellt). Zusammenfassend konnte der Berufung daher im Punkt Säumniszuschlag für die Einkommensteuer-Vorauszahlung gefolgt werden, in den übrigen Punkten kommt hier hingegen keine Berechtigung zu. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Salzburg…
…vom 9. Dezember 2008 betreffend Festsetzung eines ersten Säumniszuschlages von der Einkommensteuervorauszahlung für 10-12/2008 in Höhe von Euro 7.000,00 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (Bw.) ist Rechtsanwalt und abgabenrechtlich ua. zur…
…Abdeckung der Einkommensteuervorauszahlung 7-9/99 am Fälligkeitstag keine Gutschrift zur Verfügung gestanden sei, sei zu Recht ein Säumniszuschlag vorgeschrieben worden. 3.) BVE betreffend Bescheid vom 10. März 2000: Nach dem wiederholten Hinweis auf die Umsatzsteuer- und Einkommensteuernachforderung für 1997 und die unberichtigte Einkommensteuervorauszahlung 7…
…Die Tilgung des Abgabenzahlungsanspruches (Entrichtung der gegenständlichen Einkommensteuervorauszahlung) erfolgte daher verspätet, weshalb die Festsetzung des Säumniszuschlages rechtmäßig war. Für den Berufungswerber ist auch aus seinen eingehenden Ausführungen zur Frage der zivilrechtlichen Kompensation der wechselseitigen Ansprüche (Vorauszahlungsschuld und Veranlagungsgutschrift) aus folgenden Gründen nichts zu gewinnen: Die…
…Säumniszuschlag auslösende Umsatzsteuervorauszahlung betrug 21.672,79 €. Ein sorgfältiger Mensch würde bei einer ausnahmsweisen auffallend hohen Zahllast mit besonderer Akribie auf die rechtzeitige Entrichtung achten. Zu berücksichtigen ist weiters, dass die Einkommensteuervorauszahlung für das erste Quartal 2004 ebenfalls verspätet entrichtet worden war. Die Einkommensteuervorauszahlung…
…steuerpflichtiges Einkommen bekanntgegeben und in diesem Schreiben ebenfalls einen Antrag auf Herabsetzung der Einkommensteuervorauszahlungen 2004 auf nunmehr 4.500,00 € beantragt. Auch dieser Antrag sei seitens des Finanzamtes Bregenz nie bearbeitet worden. Gegen die Festsetzung der Säumniszuschläge für die unter Missachtung und Nichbearbeitung der…
…gebucht worden. Im Zuge der Abschlussarbeiten für den Jahrabschluss 2009 habe der Vertreter des Bw den Fehler entdeckt, die Buchung mittels Finanz Online richtigstellen lassen und die Umsatzsteuer 12/2009 in richtiger Höhe gemeldet. Der Bw stelle daher den Antrag, den Säumniszuschlag aufzuheben, da der…
… 5) Zum 15. November 2010 waren - neben der Einkommensteuervorauszahlung 10-12/2010 - auch die Lohnabgaben 10/2010 sowie die Umsatzsteuer 09/2010 fällig. Aus welchem Grund wurden zwar die Lohnabgaben und die Umsatzsteuervorauszahlung zeitgerecht entrichtet, nicht jedoch die Einkommensteuervorauszahlung? 6) Wurde die tatsächliche Entrichtung der…
…groben Fahrlässigkeit auf den gegenständlichen Sachverhalt an, kann darin, dass der für die Abgabenentrichtung zuständige Prokurist der Bw. den gegenständlichen Zahlschein zur Entrichtung der Einkommensteuervorauszahlung Jänner bis März 2005 und der Umsatzsteuervorauszahlung Dezember 2004 irrtümlich abgelegt hat, lediglich ein Versehen, nicht aber eine ungewöhnliche, auffallende…
… die Umsatzsteuervorauszahlung 04/2010 wurde zum Teil verspätet bezahlt. Wegen verspäteter Begleichung der Umsatzsteuer 08/2008 sowie der Einkommensteuervorauszahlungen 10-12/2009 und 07-09/2010 wurden gegenüber dem Bw bereits Säumniszuschläge festgesetzt. Dass nicht sämtliche Versäumnisse des Bw zur Vorschreibung eines Säumniszuschlages geführt haben…
…September 2004, mit dem ein Säumniszuschlag in Höhe von 118,30 € festgesetzt wurde, entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Am 16. August 2004 war die Einkommensteuervorauszahlung für das dritte Quartal 2004 in Höhe von 6.395,00 € fällig. Unter Berücksichtigung eines…
…ersten Säumniszuschlages entschieden: Der Berufung wird stattgegeben und der angefochtene Bescheid aufgehoben. Entscheidungsgründe Mit Bescheid des Finanzamtes Wien 6/7/15 vom 13. Jänner 2006 wurde über den Berufungswerber (in weiterer Folge Bw.) ein erster Säumniszuschlag in Höhe von € 63,05 für die Einkommensteuervorauszahlungen…
…und gleichzeitig eine Stundung für die U 6/06 in Höhe von Euro 83.904,93 bis zur E-Veranlagung 2004 auszusprechen. Mit Berufungsvorentscheidung des Finanzamtes Wien 2/20 vom 21. September 2006 wurde die Berufung gegen den Bescheid über die Festsetzung eines ersten Säumniszuschlages…
…des Geschäftsführers der Bw als "vorletzte Säumnis" und als "letzte Säumnis" jene vom 15. November 2010 (wegen verspäteter Entrichtung der Einkommensteuervorauszahlung 10-12/2010) und vom 18. November 2010 (wegen verspäteter Entrichtung von Stundungszinsen 2010) angemerkt sind, die allerdings zu keiner Vorschreibung eines Säumniszuschlages führten…
…Bw. in der Vorhaltsbeantwortung vom 28. September 2010 aus, für die Entrichtung sämtlicher Abgaben sei ausschließlich seine Gattin zuständig. Die Ursache für die verspätete Entrichtung der Umsatzsteuer-Vorauszahlung 11/2009, fällig am 15. Jänner 2010, und der Einkommensteuer-Vorauszahlung, fällig am 15. Februar 2010, sei…
…Anregung für eine Stundung der Einkommensteuervorauszahlung angesehen und die Buchung intern auf Null gestellt werde. Weiters sei vereinbart worden, die Einkommensteuererklärung 2001 sobald als möglich einzureichen. Entgegen dieser gewährten Stundung sei am 11. Februar 2002 vom Finanzamt ein Bescheid über die Festsetzung von Säumniszuschlägen erlassen…
…1 abweichende Fälligkeit begründet. Bei der bescheidmäßigen Festsetzung der Umsatzsteuervorauszahlungen Jänner und Februar 2007 handelt es sich demnach um eine Festsetzung der Abgabe nach der Fälligkeit. Gemäß § 210 Abs. 4 BAO steht dem Abgabepflichtigen für die Entrichtung eine Nachfrist von einem Monat ab der Bekanntgabe…
…Einkommensteuervorauszahlungen für 2003 und Folgejahre; Bescheide vom 9. 5. 2003 betreffend Festsetzung von ersten Säumniszuschlägen für die Jahre 1997 bis 2002 (= Säumniszuschläge zur Umsatzsteuer 1996 bis 2001). Die gegenständliche Berufung sowie die Berufungsergänzungen vom 14. 7. 2003, 15. 10. 2003, 1. 3. 2004 und…
…ob eine Nachforderung nach der Kontolage besteht und ob diese fristgerecht beglichen wurde oder nicht bzw. ob einer der im § 217 Abs. 4 BAO genannten Gründe der Verpflichtung zur Entrichtung eines Säumniszuschlages entgegensteht. Betreffend der verfahrensgegenständlichen Einkommensteuervorauszahlungen für die Monate 10-12/2005 wurde am…
…Säumniszuschlages, da die Grundlage für die Verpflichtung zur Entrichtung dieses Vorauszahlungsteilbetrages der Einkommensteuervorauszahlungsbescheid für 2008 und Folgejahre vom 26. November 2007 darstelle. Der Bw. hätte daher die verspätete Entrichtung in Kauf genommen und auffallend sorglos gehandelt, da er die im Verkehr mit den Behörden und…