…Hier ist der Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen. Österreich ist Ansässigkeitsstaat, die Russische Föderation ist Tätigkeitsstaat. Art 11 lautet: "1. Arbeitslöhne und andere Einkünfte, die eine in einem der Vertragsstaaten ansässige natürliche Person für eine im anderen Vertragsstaat ausgeübte Tätigkeit bezieht, dürfen in diesem anderen Staat nur…
…der Einreise der Eltern und der drei älteren Kinder nach Österreich wird in diesen Anträgen der 23. Mai 2003 genannt. Für alle sechs Familienmitglieder wird die Staatsbürgerschaft mit Russischer Föderation angegeben. Im Akt befinden sich auszugsweise Kopien der Bescheide des Bundesasylsenates vom 19. Dezember 2005…
…sie den Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen ausschließlich in Russland und sei somit in Russland steuerlich ansässig im Sinne des Abkommens zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Russischen Föderation zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen…
…dem unabhängigen Finanzsenat. Der festgestellte Sachverhalt ist folgender rechtlicher Würdigung zu unterziehen: Gemäß Artikel 15 Abs. 1 des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Regierung der Russischen Föderation zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und Vermögen, BGBl III Nr…
…seiner Einkünfte aus selbständiger Arbeit. Diese habe der Bw. bereits in der Russischen Föderation versteuert. Der Vertreter des Bw. brachte mit gleichem Schreiben eine Kopie von dessen Reisepasses sowie berichtigte Einkommensteuererklärungen betreffend 2005 und 2006 ein. Mittels Mängelbehebungsauftrages vom 21. März 2007 teilte das Finanzamt…
…auf Gewährung der Familienbeihilfe für die Kinder UPe, UA, UAl und UAs ab Juli 2008 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (Bw.) ist Staatsbürger der Russischen Föderation. Er ist am 23.10. 2005 mit seiner Gattin…
…I Nr. 76/1997 (AsylG) idF BGBl I Nr. 101/2003 abgewiesen worden sind. Die Zurückweisung, Zurückschiebung oder Abschiebung in die Russische Föderation ist gemäß § 8 Absatz 1 AsylG 1997 idF BGBl I Nr. 101/2003 nicht zulässig. Die befristete Aufenthaltsberechtigung ist gemäß § 8 Absatz…
…eine Sanktion verhängt wird, in eventu den angefochtenen Bescheid ersatzlos zu beheben. Am 13. Oktober 2003 wurde dem Erstattungsamt ein Schreiben des Handelsdelegierten für die Russische Föderation der Wirtschaftskammer Österreich vom 23. September 2003 mit sieben Sekundärnachweisen, unter anderem auch zum streitgegenständlichen Fall, vorgelegt. Die…
…hingewiesen. In der dagegen erhobenen Berufung führte der Berufungswerber aus, dass das Lohnsteuerguthaben nicht richtig errechnet worden sei, da erhöhte Werbungskosten wegen Familienbeihilfe für die Eltern in der Russischen Föderation, erhöhte Werbungskosten wegen Reisekosten, erhöhte Werbungskosten wegen doppelter Haushaltsführung und erhöhte Sonderausgaben wegen Wohnraumsanierung in…
…1.2000 am Bestimmungsort Moskau entladen worden ist und das genannte Zollamt die Waren zum freien Verkehr abgefertigt hat." Das Zollamt Tsentral` Aktsiznaya Tamozhnya habe mit (beigeschlossenem) Brief vom 11.7.2002 die Abfertigung der Waren im Zolllager SVH ZAO Terminal der Russischen Föderation bestätigt…
…4 (8B1) C59BB5B , C59BB54. Bloombergs http://investing.businessweek.com zufolge bietet die A-BankABC Com-mercial Banking und Produkte und Dienstleistungen wie Einlagen und Krediten und "based" in A....., Russische Föderation. Beim Firmenkopf der beiden an die Bw. adressierten Schreiben, bei dessen Verfasser es sich…
…ohne Erlassung einer Berufungsvorentscheidung, dem unabhängigen Finanzsenat zur Entscheidung vor Über die Berufung wurde erwogen: Die Berufungswerberin ist Staatsangehörige der Russischen Föderation und hat am 10. Dezember 2001 für sich und ihre zwei Kinder einen Asylantrag eingebracht. Bereits im Juni 2003 wurde dieser Antrag vom…
…Dezember 2003, mw als Nebenwohnsitz und von 3. Dezember 2003 bis 24. Mai 2004, tw, Unterkunftgeber IO als Hauptwohnsitz. Unter dem Vermerk "Verzogen nach" wurde die Russische Förderation angemerkt. IO, geb. am 22. Juli 1981: gemeldet von 22. Dezember 1995 bis dato, tw, Unterkunftgeber: AO…
…lediglich die Verträge betreffend Absicherung von Zahlungsausfällen im ehemaligen Ostblock rechtlich überprüft. Die GmbH des Bw habe in den 90er Jahren Raumhygienegeräte auf offene Rechnung an Kunden in das Gebiet der Russischen Föderation geliefert. Im Hinblick auf den Umfang dieser Geschäftstätigkeit sei es ein berechtigtes…
…"Alternativnachweise") ausschließe. Sohin sei auch die als solcher "Alternativnachweis" am 22.8.2002 vorgelegte "Ankunftsbestätigung" des Österreichischen Handelsdelegierten für die Russische Föderation nicht geeignet, dem Berufungsbegehren zum Durchbruch zu verhelfen. In ihrer (mit 25.9.2002 datierten) am 14.10.2002 -und damit rechtzeitig- eingebrachten…
…BGBl. Nr. 78/1974 angeknüpft und stelle nicht auf die bescheidmäßige Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft durch die österreichische Asylbehörde ab. Er sei ethnischer Tschetschene aus der Russischen Föderation und sei im Jahr 2004 in Österreich eingereist. Er musste sein Heimatland aus wohlbegründeter Furcht vor Verfolgung verlassen…
…vom 2. März 2006. Die Bf. brachte im Wesentlichen vor, sie bemühe sich so genannte Sekundärnachweise in Form von Botschaftsbescheinigungen des Handelsrates der österreichischen Botschaft in der Russischen Föderation vorzulegen. Diese könnten in einem Rückforderungsverfahren auch nach Ablauf der Vorlagefristen gemäß Art. 47 Abs. 2…
…Rückforderungsbetrag und die Sanktion neu berechnet. Laut Begründung der Berufungsvorentscheidung habe die Bf den Nachweis der Erfüllung der Zollförmlichkeiten für die Einfuhr der erstattungsfähigen Waren (4.136,00 kg) durch ein Schreiben des Staatlichen Zollkomitees der Russischen Föderation nachträglich erbracht, weshalb dafür der differenzierte Teil…
…vom 9. März 2006. Die Bf. brachte im Wesentlichen vor, sie bemühe sich so genannte Sekundärnachweise in Form von Botschaftsbescheinigungen des Handelsrates der österreichischen Botschaft in der Russischen Föderation vorzulegen. Diese könnten in einem Rückforderungsverfahren auch nach Ablauf der Vorlagefristen gemäß Art. 47 Abs. 2…
…März 2006. Die Bf. brachte im Wesentlichen vor, sie bemühe sich so genannte Sekundärnachweise in Form von Botschaftsbescheinigungen des Handelsrates der österreichischen Botschaft in der Russischen Föderation vorzulegen. Diese könnten in einem Rückforderungsverfahren auch nach Ablauf der Vorlagefristen gemäß Art. 47 Abs. 2 der Verordnung…