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UFSW RV/3198-W/07Im Aussetzungszinsenverfahren ist die Richtigkeit des Grundlagenbescheides (hier: Haftungsbescheid) nicht zu prüfen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)27.03.2008

…22. November 2006 und 22. Dezember 2006 - abgewiesen am 22. Februar 2007 - ein Zahlungsaufschub eingetreten sei. In der dagegen eingebrachten Berufung führte der steuerliche Vertreter des Berufungswerbers (Bw.) aus, dass der Aussetzungszinsenbescheid auf den Haftungsbescheid vom 21. Dezember 2004 zurückgehe. Gegen den Haftungsbescheid sowie gegen…

UFSW RV/0874-W/04Festsetzung von Stundungszinsen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.07.2004

…bzw. die Abgaben der Abgabenbehörde in richtiger Höhe bekannt gegeben worden sind. Da sich sämtliche Einwendungen gegen die Richtigkeit des Grunderwerbsteuerbescheides vom 13. November 2003 betreffend Schenkungsvertrag vom 17. Oktober 2002 richten, vermochten diese keine Rechtswidrigkeit des angefochtenen Stundungszinsenbescheides aufzeigen. Wurde ein Ansuchen um Zahlungserleichterungen (…

UFSF RV/0078-F/04Festsetzung von Stundungszinsen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.08.2004

…§ 212a Abs. 9 BAO als verfassungswidrig aufgehoben. Da gegenständlich der Rechtsweg noch nicht erschöpft sei, werde die ersatzlose Behebung des angefochtenen Bescheides beantragt. Mit Berufungsvorentscheidung vom 27. Februar 2004 wies das Finanzamt die Berufung als unbegründet ab und führte aus, gemäß § 212 Abs. 2 BAO…

UFSG RV/0410-G/04Säumniszuschlag für Kapitalertragsteuer bei verdeckter Ausschüttung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)31.01.2006

…Bw. lediglich Einwendungen hinsichtlich der zu Grunde liegenden Abgabenschuld ein. Allerdings tritt die Verpflichtung zur Entrichtung eines Säumniszuschlages unabhängig von der sachlichen Richtigkeit des Abgabenbescheides ein. Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes setzt die Säumniszuschlagspflicht im Sinne des § 217 BAO nur eine formelle Abgabenzahlungsschuld voraus, wobei…

UFSW RV/3697-W/09Zurückweisung des Wiederaufnahmeantrages, weil bei dessen Einbringung sowohl die Dreimonatsfrist des § 303 Abs.2 BAO wie auch die Fristen des § 304 BAO bereits abgelaufen waren. Abweisung des Antrages auf Erlassung eines abgeleiteten Bescheides gemäß § 295 BAO, da § 295 BAO kein Antragsrecht vorsieht.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.12.2009

… 303 Abs. 4 BAO wiederaufgenommen wurde, am 11.02.2000 ein gemäß § 295 BAO geänderter Einkommensteuerbescheid für das Jahr 1989. Rechtlich ist dazu auszuführen: A) Zur Richtigkeit des Bescheides, der zurückweisend über den Antrag auf Wiederaufnahme abgesprochen hat: § 303 Abs. 1 und 2 BAO lauten…

UFSW RV/0806-W/09Zurückweisung des Wiederaufnahmeantrages, weil bei dessen Einbringung sowohl die Dreimonatsfrist des § 303 Abs.2 wie auch die Fristen des § 304 BAO bereits abgelaufen waren. Abweisung des Antrages auf Erlassung eines abgeleiteten Bescheides gemäß § 295 BAO, da § 295 BAO kein Antragsrecht vorsieht.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.10.2009

… 303 Abs. 4 BAO wiederaufgenommen wurde, am 5.Juni 1997 ein gemäß § 295 BAO geänderter Einkommensteuerbescheid für das Jahr 1989. Rechtlich ist dazu auszuführen: A) Zur Richtigkeit des Bescheides, der zurückweisend über den Antrag auf Wiederaufnahme abgesprochen hat: § 303 Abs. 1 und 2 BAO lauten…

UFSW RV/4118-W/08Anträge auf Wiederaufnahme des ESt-Verfahrens 1989 und auf Erlassung eines abgeleiteten ESt-Bescheides für 1989 gemäß § 295 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.02.2009

…"Der nunmehr vorliegende Zurückweisungsbescheid des Finanzamtes für den 6/7/15 Bezirk erklärt den Grundlagenbescheid 1989 vom 10.02.1997 - mangels gültigem Bescheidadressaten - zu einem Nichtbescheid und weist die Berufung als unzulässig zurück. Abgeleiteter Bescheid / Einkommensteuerbescheid 1989 Aufgrund vorhin erwähnter Nichtbescheide - erlassen durch das Finanzamt…

UFSG RV/0072-G/08Anspruchszinsen sind an den rechtswirksamen Stammabgabenbescheid gebunden;
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.10.2008

…damit an die Höhe der im Bescheidspruch des Einkommensteuerbescheides 2004 ausgewiesene Nachforderung gebunden. Zinsenbescheide setzen somit nicht die materielle, sondern nur die formelle Richtigkeit des Stammabgabenbescheides voraus. Es sind daher Anspruchszinsenbescheide nicht mit der Begründung anfechtbar, dass der Stammabgabenbescheid rechtswidrig wäre. Aus der Konzeption des …

UFSG RV/0623-G/08Anspruchszinsen sind an den rechtswirksamen Stammabgabenbescheid gebunden
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.11.2008

…Einkommensteuerbescheide 2002-2003 ausgewiesenen Nachforderungen gebunden. Zinsenbescheide setzen somit nicht die materielle, sondern nur die formelle Richtigkeit des Stammabgabenbescheides voraus. Es sind daher Anspruchszinsenbescheide nicht mit der Begründung anfechtbar, dass der Stammabgabenbescheid rechtswidrig wäre. Aus der Konzeption des § 205 BAO folgt, dass jede Nachforderung bzw…

UFSG RV/0117-G/10Säumniszuschlag und Grundlagenbescheid
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.02.2010

…Säumniszuschlages unabhängig von der sachlichen Richtigkeit des Abgabenbescheides ein. Unbestritten wurde im Berufungsfall die Abgabennachforderung für Dezember 2006 erst nach Eintritt der Fälligkeit festgesetzt und ist daher eine zeitgerechte Entrichtung in der festgesetzten Höhe nicht erfolgt. Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes setzt die Säumniszuschlagspflicht…

UFSW RV/2576-W/08Zurückweisung von Wiederaufnahmeantrag und Antrag auf Erlassung eines abgeleiteten Bescheides gemäß § 295 BAO hinsichtlich Einkommensteuer 1989
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.02.2009

…2005 geteilt. Die Wiederaufnahme des Verfahrens würde zu einem im Spruch abgeänderten Einkommensteuerbescheid 1989 führen. Auf der zweiten Seite desAntragsschreibens, das erkennbar auf einem Antragsmuster basiert, brachte der Bw unter den Zwischenüberschriften "Begründung" und "I. Sachverhalt" vor, dass mit Grundlagenbescheid für das Jahr 1989, datiert…

UFSW RV/0334-W/08Anspruchszinsen trotz Guthaben am Abgabenkonto, jedoch ohne Bekanntgabe einer Anzahlung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.10.2008

…objektiv allein von der zeitlichen Komponente, nämlich wann der Einkommensteuerbescheid dem Abgabepflichtigen bekannt gegeben wurde und von der Höhe des Nachforderungsbetrages (Differenzbetrages) abhängig. Die prozessuale Bindung von abgeleiteten Bescheiden kommt nur dann zum Tagen, wenn die Grundlagenbescheide rechtswirksam erlassen worden sind (vgl. Ritz, BAO-Kommentar2,…

UFSW RV/0113-W/12Antrag auf Aufhebung gemäß § 295 Abs. 4 BAO eines Einkommensteuerbescheides, der im wiederaufgenommenen Verfahren ergangen ist
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)08.05.2012

…hat; Vermeidung des Aufwandes infolge von vorsorglichen Berufungen gegen abgeleitete Bescheide, die zur Absicherung gegen eine allfällige Nichtigkeit des Grundlagenbescheides erhoben werden. Diese Zwecke und der Rechtsschutz gegen abgeleitete Bescheide, deren Ergehen sich als rechtswidrig erweist, können dem Gesetzgeber (Nationalrat) als mit der Erlassung des …

UFSW RV/1205-W/06Anspruchszinsen, Berufungsgründe nur gegen Stammabgabenbescheide
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.08.2007

…dass er auch gegen die Grundlagenbescheide berufen hätte und über den Vorlageantrag noch nicht rechtskräftig entschieden worden wäre. Festzuhalten ist, dass Anspruchszinsenbescheide an die Höhe der im Bescheidspruch des Einkommensteuerbescheides ausgewiesenen Nachforderung oder Gutschrift gebunden sind. Nach den Ausführungen in den Erläuterungen zur Regierungsvorlage der…

UFSF RV/0271-F/11Verzicht auf ein Wohnrecht ist eine Leistung iSd § 29 Z 3 EStG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.01.2012

…die materielle, sondern nur die formelle Richtigkeit des Grundlagenbescheides voraus. Es sind daher Anspruchszinsenbescheide nicht mit der Begründung anfechtbar, dass der Grundlagenbescheid rechtswidrig wäre. Die Festsetzung von Anspruchszinsenbescheiden ist an den rechtswirksam ergangenen Grundlagenbescheid gebunden. Den Berufungsanträgen konnte somit mit Ausnahme des Antrages gemäß § 212…

UFSI RV/0887-I/10Festsetzung eines Säumniszuschlages bei einem Rechtsmittelverzicht betreffend die Stammabgabe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.03.2011

…für sich allein noch nichts an der Rechtmäßigkeit des Säumniszuschlages, weshalb die Berufung abzuweisen gewesen sei. Hingewiesen werde auf die Bestimmung des § 217 Abs. 8 BAO, wonach im Fall der nachträglichen Änderung des "Grundlagenbescheides" ein Antrag auf Anpassung des strittigen Säumniszuschlages gestellt werden könne. 1…

UFSW RV/2260-W/07Anspruchszinsen mit Verweis auf Berufung gegen Stammabgabenbescheid sowie Säumniszuschlag wegen Nachforderung von Jahresumsatzsteuer nach Fälligkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.05.2008

…Richtigkeit des Stammabgabenbescheides, wohl aber einen solchen Bescheid voraus. Solche Bescheide sind daher auch nicht - wie im vorliegenden Fall - mit der Begründung anfechtbar, der Stammabgabenbescheid bzw. ein abgeänderter Bescheid wäre rechtswidrig. Die prozessuale Bindung von abgeleiteten Bescheiden kommt nur dann zum Tagen, wenn die Grundlagenbescheide…

UFSW RV/0129-W/04Grundlagenbescheid
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.12.2005

…ausführliche Begründung des Finanzamtes in der Berufungsvorentscheidung- nochmals unter Bezugnahme auf § 252 BAO darauf hingewiesen werden, dass das für die Einkommensteuerveranlagung zuständige Finanzamt weder den Zufluss noch die Höhe dieser Einkünfte zu überprüfen hat. Soweit sich also die Berufungseinwendungen gegen die inhaltliche Richtigkeit des Grundlagenbescheides …

UFSK RV/0288-K/08Anspruchszinsen, Einwendungen gegen Stammabgabenbescheid
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.11.2011

…Nachforderung oder Gutschrift ist. Der Zinsbescheid ist an die im Spruch des zur Nachforderung oder Gutschrift führenden Bescheides ausgewiesenen Nachforderung bzw. Gutschrift gebunden. Ein Zinsenbescheid setzt jedoch nicht die materielle Richtigkeit des Grundlagenbescheides (gegenständlich: Einkommensteuerbescheide für die Jahre 2001 bis 2004), wohl aber einen solchen…

UFSW RV/2322-W/08Rechtmäßigkeit von Säumniszuschlägen, Zuständigkeit,
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.09.2010

…nur den Bestand einer formellen Abgabenzahlungsschuld ohne Rücksicht auf die sachliche Richtigkeit der zu Grunde liegenden Abgabenfestsetzung voraus (vgl. VwGH 30.5.1995, 95/13/0130). Im Fall einer späteren Abänderung oder Aufhebung des Grundlagenbescheides (etwa im Zuge der Erledigung der Berufung gegen den Umsatzsteuerbescheid…