…22 € Mit Schriftsatz vom 13. März 2006 (eingebracht am 14. März 2006) beantragte die Bw. die Vorlage der Berufung an die Abgabenbehörde zweiter Instanz. In Ergänzung zum Schriftsatz vom 19. Dezember 2005 wurde unter Bezugnahme auf die Berufungsvorentscheidung vom 9. Februar 2006 Folgendes vorgebracht: …
…Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., 1110 Wien, vom 31. März 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 3/11 Schwechat Gerasdorf vom 20. März 2008 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2007 entschieden: Der angefochtene Bescheid wird wie mit Berufungsvorentscheidung abgeändert. Hinsichtlich der Bemessungsgrundlagen…
…wenn der Abgabepflichtige Bücher oder Aufzeichnungen, die er nach den Abgabenvorschriften zu führen hat, nicht vorlegt oder wenn die Bücher oder Aufzeichnungen sachlich unrichtig sind oder solche formelle Mängel aufweisen, die geeignet sind, die sachliche Richtigkeit der Bücher oder Aufzeichnungen in Zweifel zu ziehen. Gemäß…
…fest. Gegen sämtliche Bescheide wurden Berufungen eingebracht und im Wesentlichen begründend ausgeführt, dass aufgrund der beim Finanzamt aufliegenden Unterlagen betreffend die Umsatzsteuer ein Guthaben entstanden sei und betreffend die Körperschaftsteuer die Bemessungsgrundlagen unrichtig angenommen worden seien. Die Berufungswerberin erziele große Verluste. Mit Schreiben vom 4…
…Erfassung der Bemessungsgrundlagen zu. Insbesondere vermochte die Berufungswerberin über gewisse Ungereimtheiten bzw. Lücken trotz intensiver Nachfragen keine entsprechende Aufklärung zu geben, sodass schon alleine deswegen gemäß § 184 Abs. 2 BAO eine Schätzungsberechtigung gegeben war. Diese vorhandenen Mängel waren aber auch geeignet, die sachliche Richtigkeit der…
…205 S (20.435,94 €) | 1996 | 391.263 S (28.434,19 €) | 1997 | 445.270 S (32.359,03 €) Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Beilage: 3 Berechnungsblätter Wien, am 9. Dezember 2004 Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…wenn der Abgabepflichtige Bücher oder Aufzeichnungen, die er nach den Abgabenvorschriften zu führen hat, nicht vorlegt oder wenn die Bücher oder Aufzeichnungen sachlich unrichtig sind oder solche formelle Mängel aufweisen, die geeignet sind, die sachliche Richtigkeit der Bücher oder Aufzeichnungen in Zweifel zu ziehen. Die…
…September, Oktober) und die "realen Erlöse" mit 540 € angegeben wurden, ist nicht vorgelegt worden. Über die Berufung wurde erwogen: 1. Schätzung der Bemessungsgrundlagen: Gemäß § 184 Abs. 1 BAO hat die Abgabenbehörde die Grundlagen für die Abgabenerhebung zu schätzen, soweit sie diese nicht ermitteln oder…
…mit den im Schätzungsweg ermittelten Wareneinkäufen bzw. Wareneinsätzen nicht in Betracht. 1.4. Einkommensteuer (Tz 18) Bei der schätzungsweise Ermittlung der ertragsteuerlichen Bemessungsgrundlagen sei von der Prüferin ausgehend vom Wareneinsatz je Warengruppe mittels Einzelrohaufschlägen, welche aus den tatsächlichen Wareneinkäufen, respektive den Verkaufspreisen laut vorgelegten Preislisten…
…Schätzung der Grundlagen für die Abgabenberechnung berechtigt, wenn der Abgabepflichtige Bücher oder Aufzeichnungen, die er nach den Abgabenvorschriften zu führen hat, nicht vorlegt oder wenn die Bücher oder Aufzeichnungen sachlich unrichtig sind oder solche formelle Mängel aufweisen, die geeignet sind, die sachliche Richtigkeit der Bücher…
…der Abgabepflichtige Bücher oder Aufzeichnungen, die er nach den Abgabenvorschriften zu führen hat, nicht vorlegt oder wenn die Bücher schlicht unrichtig sind oder solche formelle Mängel aufweisen, die geeignet sind, die sachliche Richtigkeit der Bücher oder Aufzeichnungen in Zweifel zu ziehen. Nach den von der…
…GrESt- Bemessungsgrundlage war folglich rechtens. In der Berufungsvorentscheidung wurden diese (anteilsmäßigen) Vertragserrichtungskosten mit der Hälfte des festgelegten Pauschbetrages von 1,5 % des Gesamtkaufpreises zuzüglich Umsatzsteuer (somit 0,75 % von 239.175 € = 2.152.57 € zuzüglich Umsatzsteuer) angenommen. Die betragsmäßige Richtigkeit der angesetzten…
…zu berücksichtigen gewesen wären, die für eine Schätzung von Bedeutung sind. Hätte die belangte Behörde die tatsächlichen wie auch vollständigen Bemessungsgrundlagen (ordnungsgemäße Schätzungsgrundlagen unter Berücksichtigung von Feststellungen der üblichen Betriebsausgaben) wäre die belangte Behörde zu einem für den Berufungswerber günstigeren Ergebnis gelangt. Das Verfahren ist…
…sachliche Richtigkeit der Vorschreibung der Bemessungsgrundlage bestehe. Die Säumniszuschlagspflicht setzte somit vorerst nur den Bestand einer formellen Abgabenzahlungsschuld voraus, die nicht rechtzeitig entrichtet werde. eine gegen den Bemessungsgrundlagenbescheid eingebrachte Berufung habe demnach (vorerst) keinen Einfluss auf die Festsetzung des Säumniszuschlages. Für den Fall der nachträglichen…
…Folglich sei der Erstbescheid im Sinne des § 41 Abs. 1 iVm § 84 EStG 1988 anzupassen gewesen. Bezüglich der inhaltlichen Richtigkeit der Lohnzettel verwies das Finanzamt auf das beim UFS anhängige Verfahren zur AG_6. Über die Berufung wurde erwogen: 1 Sachverhalt Die Entscheidung des Unabhängigen…
…Folge der verringerten Umsatzsteuerbeträge waren auch die davon abhängigen verkürzten Kapitalertragsteuerbeträge neu zu berechnen: Bemessungsgrundlage 2008: Gewinn von € 8.463,47 und nicht entrichtete Umsatzsteuer von € 15.403,52 ergibt € 23.866,99, davon 33% = € 7.876,15. Bemessungsgrundlage 2009…
…vor allem wenn der Abgabenpflichtige Bücher oder Aufzeichnungen (Überwachungsbuch), die er nach den Abgabenvorschriften zu führen hat, nicht vorlegt oder wenn die Bücher oder Aufzeichnungen sachlich unrichtig sind oder solche formelle Mängel aufweisen, die geeignet sind, die sachliche Richtigkeit der Bücher oder Aufzeichnungen in Zweifel…
…vor allem wenn der Abgabenpflichtige Bücher oder Aufzeichnungen (Überwachungsbuch), die er nach den Abgabenvorschriften zu führen hat, nicht vorlegt oder wenn die Bücher oder Aufzeichnungen sachlich unrichtig sind oder solche formelle Mängel aufweisen, die geeignet sind, die sachliche Richtigkeit der Bücher oder Aufzeichnungen in Zweifel…
…vor allem wenn der Abgabenpflichtige Bücher oder Aufzeichnungen (Überwachungsbuch), die er nach den Abgabenvorschriften zu führen hat, nicht vorlegt oder wenn die Bücher oder Aufzeichnungen sachlich unrichtig sind oder solche formelle Mängel aufweisen, die geeignet sind, die sachliche Richtigkeit der Bücher oder Aufzeichnungen in Zweifel…
…vor allem wenn der Abgabenpflichtige Bücher oder Aufzeichnungen (Überwachungsbuch), die er nach den Abgabenvorschriften zu führen hat, nicht vorlegt oder wenn die Bücher oder Aufzeichnungen sachlich unrichtig sind oder solche formelle Mängel aufweisen, die geeignet sind, die sachliche Richtigkeit der Bücher oder Aufzeichnungen in Zweifel…