…EStG4, § 28 Tz 96, wonach Erhaltungsaufwand (z.B. Renovierung eines abgewohnten Mietobjektes vor Eigennutzung) nach Beendigung der Vermietung auch dann nicht abzugsfähig sei, wenn er durch die Vermietung verursacht sei . Dies entspricht auch der deutschen Rechtsprechung, die in dem der Berufung beigelegten Zeitschriftenartikel (BB 1998…
…Beendigung der Vermietung oder nach Aufgabe der Vermietungsabsicht und vor der privaten Nutzung selbst dann nicht als nachträgliche Werbungskosten abzugsfähig sind, wenn sie durch die Vermietung verursacht worden sind. So ist zB. die Renovierung eines abgewohnten Mietobjektes vor Eigennutzung nicht abzugsfähig (VwGH 27.7.1994,…
…Einkünfteerzielung anfallen, sind nur dann Werbungskosten, wenn ein Veranlassungszusammenhang mit früheren Einnahmen vorliegt (VwGH 3.11.2005, 2002/15/0070). Dient ein Erhaltungsaufwand der Renovierung eines abgewohnten Mietobjektes vor der bestehenden Eigennutzung, ist er nicht abzugsfähig, weil auch das Abzugsverbot des § 20 Abs. 1 EStG…
…lt. den Angaben der Bw.). Es sei kein neuer Mieter gesucht worden, da die Wohnung für den Sohn verwendet worden sei. Diene der Erhaltungsaufwand der Renovierung eines abgewohnten Mietobjektes vor der bevorstehenden Eigennutzung, sei er nicht abzugsfähig, weil auch das Abzugsverbot des § 20 Abs. 1…
…sein. Aus der übermittelten Rechnung geht nicht hervor, dass Aufwendungen vorliegen, die über eine bloße Instandhaltung hinausgehen. Auch die Fotos vor der Renovierung sprechen nicht für eine desolate Fassade, die umfassend erneuert werden musste. Ebenso ist nicht ersichtlich, dass eine den Nutzwert erhöhende Wärmedämmung angebracht…
…x 12 ohne MwSt | 463.000,00 | [Anmerkung. mathematisch richtig: S 38.610,00] | | BK 20 x 297 x 12 = | 71.280,00 | 71.000,00 | Zinsen Renovierung - 5% Zuschuss | -88.000,00 | Invest. Err…
…gelingen werde. Wozu würde ein Unternehmer in ein Objekt investieren, wenn nicht zur Vermietung? Gründe zur Eigennutzung lägen sicherlich nicht vor. Aus der angeschlossenen Prognoserechnung sei schon nach kurzer Zeit ein Totalgewinn ersichtlich. Im Beobachtungszeitraum entsprechend der Liebhabereiverordnung könnten sogar jahrelang Leerstehungen gegeben sein, und…
…einer mündlichen Verhandlung vor dem unabhängigen Finanzsenat. Begründend führte die Bw. aus, die zwei Dachgeschoßwohnungen seien krankheitsbedingt und aufgrund von familiären Veränderungen in den Jahren 2001 und 2003 verkauft worden. Angekauft worden sei der Rohdachboden im Jahr 2000. Ursprünglich sei die Eigennutzung des Dachbodens vorgesehen…
…einer mündlichen Verhandlung vor dem unabhängigen Finanzsenat. Begründend führte die Bw. aus, die zwei Dachgeschoßwohnungen seien krankheitsbedingt und aufgrund von familiären Veränderungen in den Jahren 2001 und 2003 verkauft worden. Angekauft worden sei der Rohdachboden im Jahr 2000. Ursprünglich sei die Eigennutzung des Dachbodens vorgesehen…
… 205 BAO verweise darauf, dass Anspruchszinsen insoweit herabzusetzen bzw. nicht festzusetzen seien, als die Nachforderung Folge eines rückwirkenden Ereignisses sei und die Zinsen die Zeit vor Eintritt des Ereignisses betreffen würden. Weiters verweise § 207 BAO darauf, dass die Abgabenbehörde von der Festsetzung Abstand nehmen könne…
…vor: 1997: S 32.231,00, 1998: S 8.442,00, 1999: S 47.466,00. Der Jahresabschluss 2000 würde einen Gewinnüberschuss von ca. S 70.000,00 ergeben. Zum Sachverhalt wurde ergänzend ausgeführt, dass das Grundstück im Jahre 1992 zum Zweck der späteren Eigennutzung…
…sei sanierungsbedürftig und weder zur Vermietung noch zur Eigennutzung benutzbar. Dies vor allem durch den desolaten Zustand des Daches, wobei es an den zur Reparatur nötigen Mitteln fehle. Die zweite früher als Werkstatt vermietete Räumlichkeit sei ebenfalls, vor allem durch den Mangel an sanitären Einrichtungen…
…sei sanierungsbedürftig und weder zur Vermietung noch zur Eigennutzung benutzbar. Dies vor allem durch den desolaten Zustand des Daches, wobei es an den zur Reparatur nötigen Mitteln fehle. Die zweite früher als Werkstatt vermietete Räumlichkeit sei ebenfalls, vor allem durch den Mangel an sanitären Einrichtungen…
…sei sanierungsbedürftig und weder zur Vermietung noch zur Eigennutzung benutzbar. Dies vor allem durch den desolaten Zustand des Daches, wobei es an den zur Reparatur nötigen Mitteln fehle. Die zweite früher als Werkstatt vermietete Räumlichkeit sei ebenfalls, vor allem durch den Mangel an sanitären Einrichtungen…
…daher darzulegen, wann mit einem Gesamtüberschuss aus der Vermietung zu rechnen ist Da Sie in dem vermieteten Gebäude wohnen wird um Mitteilung ersucht, ob ein Privatanteil für Eigennutzung bei den Werbungskosten bereits berücksichtigt wurde. Aus den Beilagen ist diesbezüglich nichts ersichtlich." Die Bw. beantwortete diesen…
…vermietete Objekt länger unvermietet und nimmt der Vermieter dennoch keine deutliche Anpassung der angebotenen Mietkonditionen vor, spricht das gegen eine Vermietungsabsicht (vgl. VwGH 21.6.2007, 2005/15/0069). Das Beweisergebnis, aus dem zwar nicht auf die Absicht zur "Eigennutzung" des Hauses geschlossen werden kann…
…Verpachtung (Prognose), 3. Renovierung (Sanierung) sowie 4. Gesundheitszustand ergänzend Auskunft zu erteilen. In Beantwortung des Vorhaltes legte der Bw. einen Gebäudeplan des Bestandsobjektes vor und führte zu den einzelnen Fragenkomplexen ergänzend aus: Betreffend Finanzierung und Zinsen sei festzuhalten, dass die für den Ankauf des Objektes…
…zu, qualifizierte den Tausch als verdeckte Ausschüttung und schrieb Kapitalertragsteuer i.H.v. € 122.000,- vor. Der Liegenschaftstausch wurde mit Auflösungsvereinbarung vom 5. April 2007 rückgängig gemacht. Das zuständige Finanzamt Wien 1/23 folgte der Rechtsansicht der Bp. und erließ im wiederaufgenommenen Verfahren einen…
…dar. Es liegt kein Anhaltspunkt dafür vor, dass vor dem Spaltungsstichtag bereits eine räumliche oder vom Erscheinungsbild her organisatorische Trennung zwischen dem Produktionsbetrieb und einem mit der Verwertung der Liegenschaft befassten "Teilbetrieb" bestanden hätte. Vor der Spaltung wurde zwar mit der Renovierung der Liegenschaft begonnen…
…Monat für ein Filmprojekt Sommer 1995", "Beginn der Renovierung ab Dezember 1995 mit der Absicht der Vermietung (Abschluss eines Mietvertrages am 4. Juli 1996) Auflösung des Mietvertrages (Aktenvermerk 24. September 96)", "Absicht zur Eigennutzung und Vermietung von zwei Räumen (11 % der Gesamtnutzfläche) an B. H…