…EStG4, § 28 Tz 96, wonach Erhaltungsaufwand (z.B. Renovierung eines abgewohnten Mietobjektes vor Eigennutzung) nach Beendigung der Vermietung auch dann nicht abzugsfähig sei, wenn er durch die Vermietung verursacht sei . Dies entspricht auch der deutschen Rechtsprechung, die in dem der Berufung beigelegten Zeitschriftenartikel (BB 1998…
…Beendigung der Vermietung oder nach Aufgabe der Vermietungsabsicht und vor der privaten Nutzung selbst dann nicht als nachträgliche Werbungskosten abzugsfähig sind, wenn sie durch die Vermietung verursacht worden sind. So ist zB. die Renovierung eines abgewohnten Mietobjektes vor Eigennutzung nicht abzugsfähig (VwGH 27.7.1994,…
…Beendigung der Vermietung oder nach Aufgabe der Vermietungsabsicht und vor der privaten Nutzung sind selbst dann nicht als nachträgliche Werbungskosten abzugsfähig, wenn sie durch die Vermietung verursacht worden sind. So ist zB die Renovierung eines abgewohnten Mietobjektes vor Eigennutzung nicht abzugsfähig. Aufwendungen zur Beseitigung eines…
…Einkünfteerzielung anfallen, sind nur dann Werbungskosten, wenn ein Veranlassungszusammenhang mit früheren Einnahmen vorliegt (VwGH 3.11.2005, 2002/15/0070). Dient ein Erhaltungsaufwand der Renovierung eines abgewohnten Mietobjektes vor der bestehenden Eigennutzung, ist er nicht abzugsfähig, weil auch das Abzugsverbot des § 20 Abs. 1 EStG…
…als Erstmieterin nach der Renovierung schon vor der kompletten Fertigstellung in die von ihr finanzierte Wohnung III. Stock rechts eingezogen. Seit ihrer Hochzeit im Mai 2001 dient die Wohnung als eheliche Wohnung (2 Kinder). Auch hier sollte die Fremdüblichkeit vom Zustand vor der Sanierung aus…
…als Erstmieterin nach der Renovierung schon vor der kompletten Fertigstellung in die von ihr finanzierte Wohnung III. Stock rechts eingezogen. Seit ihrer Hochzeit im Mai 2001 dient die Wohnung als eheliche Wohnung (2 Kinder). Auch hier sollte die Fremdüblichkeit vom Zustand vor der Sanierung aus…
…Installation Ge; Architekt P-Bau Ort 8, Konzept für Arbeiterquartier und Eigennutzung; Verhandlungen mit Firma Sb Transporte Ort 20 seit 2003 wegen Renovierung und Instandhaltung des Gebäudes auf Kosten der Firma Sb Transporte; Verhandlungen mit Firma Wo - Bauträger aus Bundesland - wegen Neubau des Vordertraktes, Sanierung…
…lt. den Angaben der Bw.). Es sei kein neuer Mieter gesucht worden, da die Wohnung für den Sohn verwendet worden sei. Diene der Erhaltungsaufwand der Renovierung eines abgewohnten Mietobjektes vor der bevorstehenden Eigennutzung, sei er nicht abzugsfähig, weil auch das Abzugsverbot des § 20 Abs. 1…
…sein. Aus der übermittelten Rechnung geht nicht hervor, dass Aufwendungen vorliegen, die über eine bloße Instandhaltung hinausgehen. Auch die Fotos vor der Renovierung sprechen nicht für eine desolate Fassade, die umfassend erneuert werden musste. Ebenso ist nicht ersichtlich, dass eine den Nutzwert erhöhende Wärmedämmung angebracht…
…Jahrhundertwende errichtet worden sei, nach wie vor in seinem Eigentum befinde. Die zur Vermietung angedachten drei Wohneinheiten würden eine Gesamtnutzfläche von mehr als 250 m2 aufweisen. Aus wirtschaftlicher Perspektive seien hinsichtlich der Verwendung des Objektes drei Optionen vorliegend: Es sei eine Eigennutzung denkbar; dieser Bedarf…
…x 12 ohne MwSt | 463.000,00 | [Anmerkung. mathematisch richtig: S 38.610,00] | | BK 20 x 297 x 12 = | 71.280,00 | 71.000,00 | Zinsen Renovierung - 5% Zuschuss | -88.000,00 | Invest. Err…
…gelingen werde. Wozu würde ein Unternehmer in ein Objekt investieren, wenn nicht zur Vermietung? Gründe zur Eigennutzung lägen sicherlich nicht vor. Aus der angeschlossenen Prognoserechnung sei schon nach kurzer Zeit ein Totalgewinn ersichtlich. Im Beobachtungszeitraum entsprechend der Liebhabereiverordnung könnten sogar jahrelang Leerstehungen gegeben sein, und…
…einer mündlichen Verhandlung vor dem unabhängigen Finanzsenat. Begründend führte die Bw. aus, die zwei Dachgeschoßwohnungen seien krankheitsbedingt und aufgrund von familiären Veränderungen in den Jahren 2001 und 2003 verkauft worden. Angekauft worden sei der Rohdachboden im Jahr 2000. Ursprünglich sei die Eigennutzung des Dachbodens vorgesehen…
…bis September 2016 vorgelegt. Dabei handelt es sich jedoch gerade um die Monate, in denen die Wohnung nahezu durchgehend vermietet war, sodass sich die Kosten gerade nicht aus einer Eigennutzung durch den Bf. ergeben können. Auch aus den Stromrechnungen ergibt sich, dass der Verbrauch besonders…
…Einheitliche und gesonderte Gewinnfeststellung: | Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung | 2010 | vor BP | 3.335,64 | TZ 2 Absetzung für Abnutzung | 6.111,55 | TZ 3 Eigennutzung Dachgeschoßwohnung | 5.088,49 | nach BP | 14.535,68 …
…Das Gesamtergebnis bis zur Einstellung der Vermietungstätigkeit im Jahr 2011 ist daher positiv. Somit lag keine Liebhaberei vor. Aufgrund der darauf folgenden Eigennutzung der Wohnung können die in der Beilage f) des Antwortschreibens vom 10. Dezember 2014 [siehe unter Abschnitt J)] aufgelisteten Reparatur- und Instandsetzungskosten…
…einer mündlichen Verhandlung vor dem unabhängigen Finanzsenat. Begründend führte die Bw. aus, die zwei Dachgeschoßwohnungen seien krankheitsbedingt und aufgrund von familiären Veränderungen in den Jahren 2001 und 2003 verkauft worden. Angekauft worden sei der Rohdachboden im Jahr 2000. Ursprünglich sei die Eigennutzung des Dachbodens vorgesehen…
… 205 BAO verweise darauf, dass Anspruchszinsen insoweit herabzusetzen bzw. nicht festzusetzen seien, als die Nachforderung Folge eines rückwirkenden Ereignisses sei und die Zinsen die Zeit vor Eintritt des Ereignisses betreffen würden. Weiters verweise § 207 BAO darauf, dass die Abgabenbehörde von der Festsetzung Abstand nehmen könne…
…vor: 1997: S 32.231,00, 1998: S 8.442,00, 1999: S 47.466,00. Der Jahresabschluss 2000 würde einen Gewinnüberschuss von ca. S 70.000,00 ergeben. Zum Sachverhalt wurde ergänzend ausgeführt, dass das Grundstück im Jahre 1992 zum Zweck der späteren Eigennutzung…
…sei sanierungsbedürftig und weder zur Vermietung noch zur Eigennutzung benutzbar. Dies vor allem durch den desolaten Zustand des Daches, wobei es an den zur Reparatur nötigen Mitteln fehle. Die zweite früher als Werkstatt vermietete Räumlichkeit sei ebenfalls, vor allem durch den Mangel an sanitären Einrichtungen…