…Frage der Rechtzeitigkeit nicht ein, stellte aber klar, dass er die Zurückweisung nicht akzeptiere. Seine weiteren Ausführungen bezogen sich auf Fragen des Inhaltes des o.a. Einkommensteuerbescheides. Mit Schreiben des Unabhängigen Finanzsenates vom 15. April 2008 wurde dem Bw. die Verspätung der Berufung vom 10…
…Ausfertigungsdatum 3. März 2006 erließ das Finanzamt einen gemäß § 293 BAO berichtigenden Bescheid betreffend Umsatzsteuer 1999. Mit Eingabe vom 14. März 2006 erhob der Bw. gegen "den Wiederaufnahmebescheid betreffend den Umsatzsteuerbescheid 1999 vom 18.01.2006 und den Umsatzsteuerbescheid vom 03.03.2006" Berufung. Begründend…
…zur Rechtzeitigkeit der Berufung führte das Finanzamt keine weiteren Ermittlungen durch. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 273 Abs. 1 lit. b der Bundesabgabenordnung (BAO) sind Berufungen, die nicht fristgerecht eingebracht wurden, als verspätet zurückzuweisen. Nach § 245 Abs. 1 BAO beträgt die Berufungsfrist grundsätzlich einen…
…Dezember 1998 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig. Es steht Ihnen jedoch das Recht zu, innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung dieser Entscheidung eine Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof oder…
…Faxes stellt keinen Nachweis des rechtzeitigen Einbringens der Berufung dar) Sollte ein Nachweis über die Rechtzeitigkeit der Berufung vorgelegt werden, bitte um schriftliche Bekanntgabe: in welchen Punkten der Bescheid vom 25.01.2007 angefochten wird, welche Änderungen beantragt werden und eine entsprechende Begründung." Der Bw…
…datierte Schriftsatz, der erstmals eine näher begründete Berufung gegen diesen Einkommensteuerbescheid enthielt, langte am 7.7.2009 erst um 11:52 Uhr mittels Telefax beim Finanzamt ein. Die Rechtzeitigkeit dieser Eingabe wird auch in der Stellungnahme der Berufungswerberin vom 30.11.2010 nicht behauptet, führt…
…Daraus folgt, dass bei Einwurf eines Schriftstückes in den am Amtsgebäude angebrachten Einwurfkasten für die Rechtzeitigkeit der Zeitpunkt des Einwurfes maßgebend ist. Damit ist aber das Schicksal der gg. Berufung bereits entschieden. Wie der steuerliche Vertreter des Bw. in der Berufung unmissverständlich dargelegt hat, hat…
…in geeigneter Weise zu bestätigen; insbesondere sind im Sinne des vorhergehenden Satzes unbeachtliche Anbringen kenntlich zu machen. Festgestellt wird, dass für die Einbringung eines Fristverlängerungsantrages betreffend Berufungsfrist der steuerlichen Vertretung in Finanz-Online zur Verfügung stand und war daher zulässig. Gemäß § 5 der zitierten Verordnung…
…Das Finanzamt A sprach die Zurückweisung aus, weil die Berufungsfrist am 14. Dezember 2009 abgelaufen wäre. Nach meiner Ansicht ist die Rechtzeitigkeit einer Berufung aber erst nach ihrer Zulässigkeit zu prüfen. Wesentliche Aspekte der Zulässigkeit sind: Ist der angefochtene Bescheid auch im rechtlichen Sinne ein…
…dazu aufgefordert worden sei, komme er seiner Verpflichtung pünktlich nach. Wenn man weiters das Jahr 2001 in die Betrachtung miteinbeziehe, für das der Beschwerdeführer die Jahreserklärungen ebenfalls erst im Zuge einer Berufung nach einer Schätzung eingereicht habe, obwohl er gewusst habe, dass sich ein großes…
…und behandelt worden. In der abweisenden Berufungsvorentscheidung führt das Finanzamt aus, im Zurückweisungsbescheid sei nicht über die Zulässigkeit oder Rechtzeitigkeit eines Antrages auf Wiederaufnahme abgesprochen worden (ein solcher Wiederaufnahmsantrag vom 28. März 2003 liege nicht vor), sondern ausschließlich über die Rechtzeitigkeit einer Berufung vom 28…
…begann daher die Frist zur Erhebung einer Berufung gegen diesen Bescheid am 9. Juni 2000, dem Tag nach der Zustellung und lief am Montag, dem 10. Juli 2000 ab. Für die Beurteilung der Rechtzeitigkeit einer im Wege der Post eingebrachten Berufung ist jener Zeitpunkt maßgeblich…
…dass die vorliegende Berufung nur deren Rechtzeitigkeit zum Thema hat. Eine gleichzeitige Entscheidung mit den Grundlagenbescheiden ist deshalb nicht erforderlich. Im Übrigen wird darauf hingewiesen, dass der vorgeschriebene Säumniszuschlag bereits am 12. Jänner 2004 (also ca. 3 Monate vor Einbringung der gegenständlichen Berufung) am Abgabenkonto…
…dass die vorliegende Berufung nur deren Rechtzeitigkeit zum Thema hat. Eine gleichzeitige Entscheidung mit den Grundlagenbescheiden ist deshalb nicht erforderlich. Im Übrigen wird darauf hingewiesen, dass der vorgeschriebene Säumniszuschlag bereits am 12. Jänner 2004 (also ca. 3 Monate vor Einbringung der gegenständlichen Berufung) am Abgabenkonto…
…dass die vorliegende Berufung nur deren Rechtzeitigkeit zum Thema hat. Eine gleichzeitige Entscheidung mit den Grundlagenbescheiden ist deshalb nicht erforderlich. Im Übrigen wird darauf hingewiesen, dass der vorgeschriebene Säumniszuschlag bereits am 12. Jänner 2004 (also ca. 3 Monate vor Einbringung der gegenständlichen Berufung) am Abgabenkonto…
…dass die Erlassung eines Zurückweisungsbescheides durch das Finanzamt im gegenständlichen Fall keinen - wie der Berufungswerber vermeint - "Formfehler" darstellt, da nach § 276 Abs. 1 iVm Abs. 3 BAO die Abgabenbehörde erster Instanz die Rechtzeitigkeit einer Berufung zu prüfen hat. Eine nicht rechtzeitig eingebrachte Berufung ist durch…
…Selbst im Falle einer Rechtzeitigkeit des Antwortschreibens enthielte dieses - siehe oben - jedoch keine Darlegung allenfalls beantragter Änderungen des Erstbescheides, weshalb auch in diesem Falle dem Mängelbehebungsauftrag nicht entsprochen gewesen wäre. Gemäß § 156 Abs.2 FinStrG gilt jedoch eine Berufung als zurückgenommen, wenn eine gewährte Frist…
…Leistungsbeziehungen. Der Bw. hat erst im Berufungsverfahren erstmals das Vorliegen der Provisionszahlungen behauptet und in diesem Zusammenhang die schon erwähnten Bestätigungen vorgelegt. Von einer Rechtzeitigkeit kann hier keineswegs gesprochen werden. Hinsichtlich des geforderten Fremdvergleiches ist weiters anzumerken, dass es unüblich ist ein Pauschalentgelt zu vereinbaren…
…erst im Berufungsverfahren (Vorlageantrag vom 20. Juli 2004) Unterlagen in Zusammenhang mit den Tätigkeiten des Sohnes und der Tochter vorgelegt. Von einer Rechtzeitigkeit kann hier keineswegs gesprochen werden. Aber auch genaue Vereinbarungen wurden nicht dargestellt. Klare Vereinbarungen: Verträge zwischen nahen Angehörigen erfordern einen eindeutigen und…
…Frist zur Einbringung einer Berufung gegen den hier angefochtenen Zurückweisungsbescheid vom 4. Juli 2008 hat das Finanzamt mit Bescheid vom 9. Dezember 2008 mit folgender Begründung abgewiesen: "Mit der Eingabe vom 5.8.2008, eingelangt am 6.8.2008, haben Sie um Berufungsfristverlängerung bis 3…