Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der C. vertreten durch Kosch & Partner Rechtsanwälte, 1010 Wien, Bäckerstraße 1/3/13, vom 19. Oktober 2000 gegen die Berufungsvorentscheidung des Hauptzollamtes Wien vom 20. September 2000, Zl. 100/41278/2000-55, betreffend Eingangsabgaben entschieden: Der angefochtene…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf. gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Salzburg/Erstattungen vom 23. September 2002, GZ. 610/6954/2/2002, betreffend Ausfuhrerstattung, entschieden: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 85c Abs. 8 Zollrechts…
…Berufungserledigung der Jahresbescheid ergeht. Ein Umsatzsteuerfestsetzungsbescheid hat insofern einen zeitlich begrenzten Wirkungsbereich, als er durch die Erlassung des Jahresbescheides außer Kraft gesetzt wird; nach Wirksamkeit des Jahresbescheides ergehende Berufungserledigungen hinsichtlich des Vorauszahlungsbescheides würden keine Rechtswirkungen entfalten, also ins Leere gehen (vgl. Ritz, RZ 14 zu…
… 188 BAO, der nach Beendigung der Personengemeinschaft an diese ergeht, keine Rechtswirkungen entfaltet. Nach § 19 Abs. 2 BAO gehen mit der Beendigung von Personenvereinigungen (Personengemeinschaften) ohne eigene Rechtspersönlichkeit deren sich aus Abgabenvorschriften ergebende Rechte und Pflichten auf die zuletzt beteiligt gewesenen Gesellschafter (Mitglieder) über. Während…
…Bleibt die Parteienbenennung derartig unklar, hat das behördliche Schriftstück keine Bescheidqualität, es liegt ein Nichtbescheid vor, der keine Rechtswirkungen entfalten kann. Insbesondere löst er keine Rechtsmittelbefugnis aus und es ist ein dennoch eingebrachtes Rechtsmittel gemäß § 273 Abs.1 lit.a BAO iVm § 85c Abs.8…
…dass ein Feststellungsbescheid gemäß § 188 BAO, der nach Beendigung der Personengemeinschaft an diese ergeht, keine Rechtswirkungen entfaltet. Nach § 19 Abs. 2 BAO gehen mit der Beendigung von Personenvereinigungen (Personengemeinschaften) ohne eigene Rechtspersönlichkeit deren sich aus Abgabenvorschriften ergebende Rechte und Pflichten auf die zuletzt beteiligt gewesenen…
…gerichtet ist (Ritz, a.a.O.; VwGH vom 30. Mai 1996, 96/06/0087). Ein derartiger, an eine nicht mehr bestehende juristische Person gerichteter "Bescheid" entfaltet keine Rechtswirkungen (VwGH vom 22. Juni 2001, 2001/13/0051). Ritz (a.a.O., Tz 4 zu § 79) spricht…
…August 2004 im BGBl. I Nr. 102/2004 veröffentlicht. Hinsichtlich der Rechtsfolgen des Erkenntnisses hat der Verfassungsgerichtshof ausgesprochen, dass frühere Bestimmungen nicht wieder in Kraft treten. Die weiteren Rechtswirkungen des Erkenntnisses sind in Art. 140 B-VG geregelt. Nach Art. 140 Abs. 5 B-VG…
…entsprechende Vertretungsmacht besitzt. Vertretungsmacht ist eine besondere Rechtsmacht, die eine Person in die Lage versetzt, durch Vertreterhandeln Rechtswirkungen unmittelbar für und gegen den Vertretenen zu begründen. Der Vertreter muss eine solche Vertretungsmacht besitzen, andernfalls sein Vertreterhandeln keine Fremd- oder Außenwirkung erzeugen kann. Das versteht sich…
…entsprechende Vertretungsmacht besitzt. Vertretungsmacht ist eine besondere Rechtsmacht, die eine Person in die Lage versetzt, durch Vertreterhandeln Rechtswirkungen unmittelbar für und gegen den Vertretenen zu begründen. Der Vertreter muss eine solche Vertretungsmacht besitzen, andernfalls sein Vertreterhandeln keine Fremd- oder Außenwirkung erzeugen kann. Das versteht sich…
…der Vertreter die entsprechende Vertretungsmacht besitzt. Vertretungsmacht ist eine besondere Rechtsmacht, die eine Person in die Lage versetzt, durch Vertreterhandeln Rechtswirkungen unmittelbar für und gegen den Vertretenen zu begründen. Der Vertreter muss eine solche Vertretungsmacht besitzen, andernfalls sein Vertreterhandeln keine Fremd- oder Außenwirkung erzeugen kann…
…Juli 2004 zugestellt; die Aufhebung dieser Wortfolge wurde am 4. August 2004 im BGBl. I Nr. 102/2004 veröffentlicht. Die Rechtswirkungen eines Erkenntnisses des Verfassungsgerichtshofes sind in Art. 140 B-VG geregelt (vgl. dazu auch Mayer3, B-VG, Bundes-Verfassungsrecht, S 432 ff). Nach Art…
…eigene Rechnung handelnd. Ohne Vertretungsmacht hat daher das Vertreterhandeln keinerlei Fremdwirkung. Der Vertretene wird also weder verpflichtet noch berechtigt. Die Rechtswirkungen des Handelns eines Vertreters ohne Vertretungsmacht treffen daher nur den Vertreter selbst. Dem Beschwerdefall liegt die Anmeldung Nr. 346/000/934839/01/1, zugrunde…
…Fiktion der Zustellung an alle nicht wirksam werden. Der Bescheid entfaltet daher nach Ansicht der h. o. Behörde insgesamt keine Rechtswirkung und ist die Berufung daher als unzulässig zurückzuweisen, womit der Antrag auf Wertfortschreibung wiederum als unerledigt zu betrachten ist. Wien, 27. August 2003
… 85 Abs. 8 Zollrechts-Durchführungsgesetz (ZollR-DG), ist diese Bestimmung auch im zollrechtlichen Beschwerdeverfahren anzuwenden. Eine Berufung ist insbesondere dann, wenn die angefochtne Entscheidung keine Rechtswirkungen entfaltet als unzulässig zurückzuweisen. Aus dem Zusammenhalt der Bestimmungen der §§ 1, 3 bis 8 und 81 bis 83 KO…
…2008, 2006/15/0256, betreffend Umwandlung einer GmbH). Erledigungen, die an ein nicht (mehr) existierendes Rechtssubjekt gerichtet sind, gehen nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ins Leere und vermögen keine Rechtswirkungen zu entfalten (vgl. VwGH 27.8.2008, 2006/15/0256, mwN; VwGH 19.1.2005…
…April 2008, also Jahre nach Entstehung der Steuerschuld beim Finanzamt eingelangt. Schon aus diesem Grunde konnten die begünstigenden Rechtswirkungen des NEUFÖG nicht eintreten. Die mit dem Abgabenänderungsgesetz 2003, BGBl I 2003/124 eingeführte Bestimmung des § 295a der Bundesabgabenordnung (BAO) wonach ein Bescheid auf Antrag oder…
…Zollbehörde im Sinne der vorgenannten Ausführungen, sondern von einer Finanzstrafbehörde erlassen worden. Ein solchermaßen von der unzuständigen Behörde erlassener "Abgabenbescheid" ist nicht in der Lage irgendwelche Rechtswirkungen für den Bescheidadressaten zu entfalten. Es wäre daher bereits Aufgabe der Berufungsbehörde der ersten Stufe gewesen die eingelegte…
…1998 aufgelöst war, weshalb sowohl diese als Umsatzsteuerbescheid intendierte Erledigung des Finanzamtes als auch die in der Folge als "berichtigender Bescheid" intendierte Erledigung vom 7.9.2001 an eine nicht mehr existierende Gemeinschaft ergangen sind und daher keine Rechtswirkungen zu entfalten vermochten. Die Berufung ist…
…16. Dezember 1997 sind somit an eine (seit 17. Oktober 1997) nicht mehr existente Person (die H-GmbH.), nicht jedoch an die Bw. gerichtet und vermochten daher dieser gegenüber auch keine Rechtswirkungen zu entfalten (vgl. u.a. VwGH 9.11.2004, 2001/15/0073, 19…