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UFSZ2L ZRV/0278-Z2L/02Rechtswirkungen der Überprüfung der Zollanmeldung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)31.01.2006

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der C. vertreten durch Kosch & Partner Rechtsanwälte, 1010 Wien, Bäckerstraße 1/3/13, vom 19. Oktober 2000 gegen die Berufungsvorentscheidung des Hauptzollamtes Wien vom 20. September 2000, Zl. 100/41278/2000-55, betreffend Eingangsabgaben entschieden: Der angefochtene…

UFSZ2L ZRV/0011-Z2L/02Rechtswirkungen einer hinterlegten Herstellererklärung für die Berechnung des Ausfuhrerstattungsbetrages bei Abweichungen in der Anmeldung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)17.12.2003

Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf. gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Salzburg/Erstattungen vom 23. September 2002, GZ. 610/6954/2/2002, betreffend Ausfuhrerstattung, entschieden: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 85c Abs. 8 Zollrechts…

UFSW RV/1910-W/02Vorauszahlungsbescheid bei Erlassung des Jahresbescheides keine Rechtswirkungen mehr
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid13.03.2003

…Berufungserledigung der Jahresbescheid ergeht. Ein Umsatzsteuerfestsetzungsbescheid hat insofern einen zeitlich begrenzten Wirkungsbereich, als er durch die Erlassung des Jahresbescheides außer Kraft gesetzt wird; nach Wirksamkeit des Jahresbescheides ergehende Berufungserledigungen hinsichtlich des Vorauszahlungsbescheides würden keine Rechtswirkungen entfalten, also ins Leere gehen (vgl. Ritz, RZ 14 zu…

UFSW RV/2148-W/05Nach Beendigung von Personengemeinschaften ohne Rechtspersönlichkeit entfalten Bescheide die an diese ergehen keine Rechtswirkungen mehr. Die Rechte und Pflichten gehen auf die zuletzt beteiligten Gesellschafter über.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.03.2010

… 188 BAO, der nach Beendigung der Personengemeinschaft an diese ergeht, keine Rechtswirkungen entfaltet. Nach § 19 Abs. 2 BAO gehen mit der Beendigung von Personenvereinigungen (Personengemeinschaften) ohne eigene Rechtspersönlichkeit deren sich aus Abgabenvorschriften ergebende Rechte und Pflichten auf die zuletzt beteiligt gewesenen Gesellschafter (Mitglieder) über. Während…

UFSZ1W ZRV/0041-Z1W/05Festsetzung von Altlastenbeiträgen und Säumniszuschlägen durch eine örtlich unzuständige Behörde bzw. gegenüber einer Kommanditgesellschaft, die nicht Abgabenschuldner ist. Parteistellung des Masseverwalters während des laufenden Konkursverfahrens. Vorliegen eines Nichtbescheides wegen unklarer Parteibezeichnung und somit mangels Rechtswirkungen keine Rechtsmittelbefugnis. Vollbeendigung einer handelsrechtlichen Personengesellschaft.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)14.01.2011

…Bleibt die Parteienbenennung derartig unklar, hat das behördliche Schriftstück keine Bescheidqualität, es liegt ein Nichtbescheid vor, der keine Rechtswirkungen entfalten kann. Insbesondere löst er keine Rechtsmittelbefugnis aus und es ist ein dennoch eingebrachtes Rechtsmittel gemäß § 273 Abs.1 lit.a BAO iVm § 85c Abs.8…

UFSW RV/0319-W/02"Feststellungsbescheiden", die nach Beendigung der Hausgemeinschaft an diese Miteigentümergemeinschaft ergehen, entfalten keine Rechtswirkungen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.06.2004

…dass ein Feststellungsbescheid gemäß § 188 BAO, der nach Beendigung der Personengemeinschaft an diese ergeht, keine Rechtswirkungen entfaltet. Nach § 19 Abs. 2 BAO gehen mit der Beendigung von Personenvereinigungen (Personengemeinschaften) ohne eigene Rechtspersönlichkeit deren sich aus Abgabenvorschriften ergebende Rechte und Pflichten auf die zuletzt beteiligt gewesenen…

UFSK RV/0397-K/02Zurückweisung einer Berufung, Bescheid an bereits aufgelöste GmbH
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.05.2004

…gerichtet ist (Ritz, a.a.O.; VwGH vom 30. Mai 1996, 96/06/0087). Ein derartiger, an eine nicht mehr bestehende juristische Person gerichteter "Bescheid" entfaltet keine Rechtswirkungen (VwGH vom 22. Juni 2001, 2001/13/0051). Ritz (a.a.O., Tz 4 zu § 79) spricht…

UFSW RV/0247-W/05Kosten für ein ordentliches Universitätsstudium im Veranlagungsjahr 2001
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.02.2007

…August 2004 im BGBl. I Nr. 102/2004 veröffentlicht. Hinsichtlich der Rechtsfolgen des Erkenntnisses hat der Verfassungsgerichtshof ausgesprochen, dass frühere Bestimmungen nicht wieder in Kraft treten. Die weiteren Rechtswirkungen des Erkenntnisses sind in Art. 140 B-VG geregelt. Nach Art. 140 Abs. 5 B-VG…

UFSZ3K ZRV/0302-Z3K/09Zollschuldnereigenschaft eines Vertreters ohne Vertretungsmacht
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)10.01.2011

…entsprechende Vertretungsmacht besitzt. Vertretungsmacht ist eine besondere Rechtsmacht, die eine Person in die Lage versetzt, durch Vertreterhandeln Rechtswirkungen unmittelbar für und gegen den Vertretenen zu begründen. Der Vertreter muss eine solche Vertretungsmacht besitzen, andernfalls sein Vertreterhandeln keine Fremd- oder Außenwirkung erzeugen kann. Das versteht sich…

UFSZ3K ZRV/0301-Z3K/09Zollschuldnereigenschaft eines Vertreters ohne Vertretungsmacht
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)10.01.2011

…entsprechende Vertretungsmacht besitzt. Vertretungsmacht ist eine besondere Rechtsmacht, die eine Person in die Lage versetzt, durch Vertreterhandeln Rechtswirkungen unmittelbar für und gegen den Vertretenen zu begründen. Der Vertreter muss eine solche Vertretungsmacht besitzen, andernfalls sein Vertreterhandeln keine Fremd- oder Außenwirkung erzeugen kann. Das versteht sich…

UFSZ3K ZRV/0300-Z3K/09Zollschuldnereigenschaft eines Vertreters ohne Vertretungsmacht
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)10.01.2011

…der Vertreter die entsprechende Vertretungsmacht besitzt. Vertretungsmacht ist eine besondere Rechtsmacht, die eine Person in die Lage versetzt, durch Vertreterhandeln Rechtswirkungen unmittelbar für und gegen den Vertretenen zu begründen. Der Vertreter muss eine solche Vertretungsmacht besitzen, andernfalls sein Vertreterhandeln keine Fremd- oder Außenwirkung erzeugen kann…

UFSF RV/0297-F/04Abzugsfähigkeit von Kosten für ein ordentliches Universitätsstudium für das Veranlagungsjahr 2001
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.11.2004

…Juli 2004 zugestellt; die Aufhebung dieser Wortfolge wurde am 4. August 2004 im BGBl. I Nr. 102/2004 veröffentlicht. Die Rechtswirkungen eines Erkenntnisses des Verfassungsgerichtshofes sind in Art. 140 B-VG geregelt (vgl. dazu auch Mayer3, B-VG, Bundes-Verfassungsrecht, S 432 ff). Nach Art…

UFSZ2L ZRV/0195-Z2L/02Zollschuldnereigenschaft eines Vertreters ohne Vertretungsmacht
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)09.03.2004

…eigene Rechnung handelnd. Ohne Vertretungsmacht hat daher das Vertreterhandeln keinerlei Fremdwirkung. Der Vertretene wird also weder verpflichtet noch berechtigt. Die Rechtswirkungen des Handelns eines Vertreters ohne Vertretungsmacht treffen daher nur den Vertreter selbst. Dem Beschwerdefall liegt die Anmeldung Nr. 346/000/934839/01/1, zugrunde…

UFSW RV/3428-W/02Fehlen des Hinweises auf § 101 Abs. 3 BAO in einem Bescheid über die Abweisung eines Antrages auf Wertfortschreibung
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid27.08.2003

…Fiktion der Zustellung an alle nicht wirksam werden. Der Bescheid entfaltet daher nach Ansicht der h. o. Behörde insgesamt keine Rechtswirkung und ist die Berufung daher als unzulässig zurückzuweisen, womit der Antrag auf Wertfortschreibung wiederum als unerledigt zu betrachten ist.   Wien, 27. August 2003

UFSZ2L ZRV/0049-Z2L/02Beschwerde des Masseverwalters gegen eine an die Gemeinschuldnerin gerichtete Berufungsvorentscheidung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)08.08.2003

… 85 Abs. 8 Zollrechts-Durchführungsgesetz (ZollR-DG), ist diese Bestimmung auch im zollrechtlichen Beschwerdeverfahren anzuwenden. Eine Berufung ist insbesondere dann, wenn die angefochtne Entscheidung keine Rechtswirkungen entfaltet als unzulässig zurückzuweisen. Aus dem Zusammenhalt der Bestimmungen der §§ 1, 3 bis 8 und 81 bis 83 KO…

UFSF RV/0198-F/09Zurückweisung einer Berufung gegen einen an eine nicht mehr existente Gesellschaft gerichteten Bescheid
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)17.11.2009

…2008, 2006/15/0256, betreffend Umwandlung einer GmbH). Erledigungen, die an ein nicht (mehr) existierendes Rechtssubjekt gerichtet sind, gehen nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ins Leere und vermögen keine Rechtswirkungen zu entfalten (vgl. VwGH 27.8.2008, 2006/15/0256, mwN; VwGH 19.1.2005…

UFSL RV/0847-L/05Vorlage einer Kopie des amtlichen Vordrucks NeuFö 1
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.04.2008

…April 2008, also Jahre nach Entstehung der Steuerschuld beim Finanzamt eingelangt. Schon aus diesem Grunde konnten die begünstigenden Rechtswirkungen des NEUFÖG nicht eintreten. Die mit dem Abgabenänderungsgesetz 2003, BGBl I 2003/124 eingeführte Bestimmung des § 295a der Bundesabgabenordnung (BAO) wonach ein Bescheid auf Antrag oder…

UFSZ3K ZRV/0190-Z3K/06Einfuhrzollschuld für Teppiche
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Senat)19.09.2007

…Zollbehörde im Sinne der vorgenannten Ausführungen, sondern von einer Finanzstrafbehörde erlassen worden. Ein solchermaßen von der unzuständigen Behörde erlassener "Abgabenbescheid" ist nicht in der Lage irgendwelche Rechtswirkungen für den Bescheidadressaten zu entfalten. Es wäre daher bereits Aufgabe der Berufungsbehörde der ersten Stufe gewesen die eingelegte…

UFSW RV/1774-W/07Bescheiderlassung an Personengesellschaft ohne eigene Rechtspersönlichkeit (GesbR) nach deren Auflösung
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid04.09.2007

…1998 aufgelöst war, weshalb sowohl diese als Umsatzsteuerbescheid intendierte Erledigung des Finanzamtes als auch die in der Folge als "berichtigender Bescheid" intendierte Erledigung vom 7.9.2001 an eine nicht mehr existierende Gemeinschaft ergangen sind und daher keine Rechtswirkungen zu entfalten vermochten. Die Berufung ist…

UFSW RV/4619-W/02Zurückweisung einer Berufung gegen eine als Bescheid intendierte Erledigung, die an eine infolge Verschmelzung untergegangene GmbH gerichtet wurde
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid31.05.2006

…16. Dezember 1997 sind somit an eine (seit 17. Oktober 1997) nicht mehr existente Person (die H-GmbH.), nicht jedoch an die Bw. gerichtet und vermochten daher dieser gegenüber auch keine Rechtswirkungen zu entfalten (vgl. u.a. VwGH 9.11.2004, 2001/15/0073, 19…