RIS AI
104 902 Treffer486 msnur geltende Fassungen
UZK-DAArtikel 30 Rechtswirkungen der Aussetzung
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 30 Rechtswirkungen der Aussetzung (Artikel 23 Absatz 4 Buchstabe b des Zollkodex) (1) Wird eine AEO-Bewilligung ausgesetzt, da eine Voraussetzung des Artikels 39 des Zollkodex nicht erfüllt ist, werden alle Entscheidungen in Bezug auf diesen AEO, die auf der AEO-Bewilligung im Allgemeinen…

BFG RV/5100758/2015Rechtswirkungen einer Beschwerdezurücknahme
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss02.08.2019

BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Ri in der Beschwerdesache Bf., gegen den Bescheid des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr vom 3.4.2004 zu ErfNr.: xxx betreffend Grunderwerbsteuer beschlossen: Die als Berufung eingebrachte Beschwerde vom 28. Juni 2004 wird als gegenstandslos erklärt und die…

UFSZ2L ZRV/0278-Z2L/02Rechtswirkungen der Überprüfung der Zollanmeldung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)31.01.2006

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der C. vertreten durch Kosch & Partner Rechtsanwälte, 1010 Wien, Bäckerstraße 1/3/13, vom 19. Oktober 2000 gegen die Berufungsvorentscheidung des Hauptzollamtes Wien vom 20. September 2000, Zl. 100/41278/2000-55, betreffend Eingangsabgaben entschieden: Der angefochtene…

UFSZ2L ZRV/0011-Z2L/02Rechtswirkungen einer hinterlegten Herstellererklärung für die Berechnung des Ausfuhrerstattungsbetrages bei Abweichungen in der Anmeldung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)17.12.2003

Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf. gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Salzburg/Erstattungen vom 23. September 2002, GZ. 610/6954/2/2002, betreffend Ausfuhrerstattung, entschieden: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 85c Abs. 8 Zollrechts…

UFSW RV/1910-W/02Vorauszahlungsbescheid bei Erlassung des Jahresbescheides keine Rechtswirkungen mehr
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid13.03.2003

…Berufungserledigung der Jahresbescheid ergeht. Ein Umsatzsteuerfestsetzungsbescheid hat insofern einen zeitlich begrenzten Wirkungsbereich, als er durch die Erlassung des Jahresbescheides außer Kraft gesetzt wird; nach Wirksamkeit des Jahresbescheides ergehende Berufungserledigungen hinsichtlich des Vorauszahlungsbescheides würden keine Rechtswirkungen entfalten, also ins Leere gehen (vgl. Ritz, RZ 14 zu…

UFSW RV/2148-W/05Nach Beendigung von Personengemeinschaften ohne Rechtspersönlichkeit entfalten Bescheide die an diese ergehen keine Rechtswirkungen mehr. Die Rechte und Pflichten gehen auf die zuletzt beteiligten Gesellschafter über.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.03.2010

… 188 BAO, der nach Beendigung der Personengemeinschaft an diese ergeht, keine Rechtswirkungen entfaltet. Nach § 19 Abs. 2 BAO gehen mit der Beendigung von Personenvereinigungen (Personengemeinschaften) ohne eigene Rechtspersönlichkeit deren sich aus Abgabenvorschriften ergebende Rechte und Pflichten auf die zuletzt beteiligt gewesenen Gesellschafter (Mitglieder) über. Während…

BFG RV/7400019/2019Eine nach rechtskräftiger Einantwortung an die "Verlassenschaft nach . . ." gerichtete Erledigung entfaltet keine Rechtswirkungen - Zurückweisung der Beschwerde.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss11.02.2019

…vom 1. Oktober 2018, die als Bescheidadressaten die nicht mehr existierende "Verlassenschaft nach A" aufweisen, konnten somit keine Rechtswirkungen entfalten. Die dagegen – vom bereits eingeantworteten Erben im eigenen Namen - erhobenen Beschwerden waren daher mangels Berechtigung zu ihrer Erhebung gemäß § 278 Abs. 1 lit. a BAO…

BFG RV/7101673/2010Aufhebung eines gemäß § 295 Abs. 1 BAO abgeleiteten Einkommensteuerbescheides, weil der Grundlagenbescheid ein Nichtbescheid war und damit keine Rechtswirkungen entfaltet hat.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis23.12.2019

…weil es sich bei der genannten Erledigung um einen Nichtbescheid gehandelt hat, der keine Rechtswirkungen entfaltete. M angels Entfaltung der Rechtswirksamkeit dieses Bescheides hat der belangten Behörde aber ein tauglicher Feststellungsbescheid (Grundlagenbescheid) gefehlt, um den bereits gegenüber dem Beschwerdeführer erlassenen Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2002…

BFG RV/7101101/2018Eine nach rechtskräftiger Einantwortung an die "Verlassenschaft nach . . ." gerichtete Erledigung geht ins Leere; sie entfaltet keine Rechtswirkungen.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss02.05.2018

…Die vom Finanzamt nach rechtskräftiger Einantwortung an die "Verlassenschaft nach Bf" gerichtete Erledigung ging daher ins Leere; sie entfaltete somit keine Rechtswirkungen. Folglich richtete sich der Vorlageantrag vom 05.03.2018 gegen diese Erledigung nicht gegen einen Bescheid. Ein Vorlageantrag setzt unabdingbar eine Beschwerdevorentscheidung voraus…

BFG RV/7102786/2007Aufhebung gemäß § 295 Abs. 1 BAO abgeleiteter Bescheide, weil die Grundlagenbescheide Nichtbescheide darstellten und damit nie Rechtswirkungen entfaltet haben.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis05.10.2017

…dass es sich bei den genannten Feststellungsbescheiden um Nichtbescheide gehandelt hat, die keine Rechtswirkungen entfaltet haben. 2. Beweiswürdigung Die Feststellungen zu der Beteiligung des Beschwerdeführers ergibt sich aus der am 25.4.2001 bei der belangten Behörde eingebrachten Einkommensteuererklärung 1999 und der am 8.6…

BFG RV/7101274/2008Aufhebung gemäß § 295 Abs. 1 BAO abgeleiteter Bescheide, weil die Grundlagenbescheide Nichtbescheide darstellten und damit nie Rechtswirkungen entfaltet haben.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis24.07.2017

…für die Jahre 1998 bis 2001 Nichtbescheide vorgelegen seien. Damit steht fest, dass es sich bei den genannten Feststellungsbescheiden um Nichtbescheide gehandelt hat, die keine Rechtswirkungen entfaltet haben. 2. Beweiswürdigung Die Feststellung zu den Beteiligungen des Beschwerdeführers ergibt sich aus den am 4. bzw. 7…

UFSZ1W ZRV/0041-Z1W/05Festsetzung von Altlastenbeiträgen und Säumniszuschlägen durch eine örtlich unzuständige Behörde bzw. gegenüber einer Kommanditgesellschaft, die nicht Abgabenschuldner ist. Parteistellung des Masseverwalters während des laufenden Konkursverfahrens. Vorliegen eines Nichtbescheides wegen unklarer Parteibezeichnung und somit mangels Rechtswirkungen keine Rechtsmittelbefugnis. Vollbeendigung einer handelsrechtlichen Personengesellschaft.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)14.01.2011

…Bleibt die Parteienbenennung derartig unklar, hat das behördliche Schriftstück keine Bescheidqualität, es liegt ein Nichtbescheid vor, der keine Rechtswirkungen entfalten kann. Insbesondere löst er keine Rechtsmittelbefugnis aus und es ist ein dennoch eingebrachtes Rechtsmittel gemäß § 273 Abs.1 lit.a BAO iVm § 85c Abs.8…

UFSW RV/0319-W/02"Feststellungsbescheiden", die nach Beendigung der Hausgemeinschaft an diese Miteigentümergemeinschaft ergehen, entfalten keine Rechtswirkungen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.06.2004

…dass ein Feststellungsbescheid gemäß § 188 BAO, der nach Beendigung der Personengemeinschaft an diese ergeht, keine Rechtswirkungen entfaltet. Nach § 19 Abs. 2 BAO gehen mit der Beendigung von Personenvereinigungen (Personengemeinschaften) ohne eigene Rechtspersönlichkeit deren sich aus Abgabenvorschriften ergebende Rechte und Pflichten auf die zuletzt beteiligt gewesenen…

UFSK RV/0397-K/02Zurückweisung einer Berufung, Bescheid an bereits aufgelöste GmbH
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.05.2004

…gerichtet ist (Ritz, a.a.O.; VwGH vom 30. Mai 1996, 96/06/0087). Ein derartiger, an eine nicht mehr bestehende juristische Person gerichteter "Bescheid" entfaltet keine Rechtswirkungen (VwGH vom 22. Juni 2001, 2001/13/0051). Ritz (a.a.O., Tz 4 zu § 79) spricht…

UFSW RV/0247-W/05Kosten für ein ordentliches Universitätsstudium im Veranlagungsjahr 2001
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.02.2007

…August 2004 im BGBl. I Nr. 102/2004 veröffentlicht. Hinsichtlich der Rechtsfolgen des Erkenntnisses hat der Verfassungsgerichtshof ausgesprochen, dass frühere Bestimmungen nicht wieder in Kraft treten. Die weiteren Rechtswirkungen des Erkenntnisses sind in Art. 140 B-VG geregelt. Nach Art. 140 Abs. 5 B-VG…

UFSZ3K ZRV/0302-Z3K/09Zollschuldnereigenschaft eines Vertreters ohne Vertretungsmacht
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)10.01.2011

…entsprechende Vertretungsmacht besitzt. Vertretungsmacht ist eine besondere Rechtsmacht, die eine Person in die Lage versetzt, durch Vertreterhandeln Rechtswirkungen unmittelbar für und gegen den Vertretenen zu begründen. Der Vertreter muss eine solche Vertretungsmacht besitzen, andernfalls sein Vertreterhandeln keine Fremd- oder Außenwirkung erzeugen kann. Das versteht sich…

UFSZ3K ZRV/0301-Z3K/09Zollschuldnereigenschaft eines Vertreters ohne Vertretungsmacht
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)10.01.2011

…entsprechende Vertretungsmacht besitzt. Vertretungsmacht ist eine besondere Rechtsmacht, die eine Person in die Lage versetzt, durch Vertreterhandeln Rechtswirkungen unmittelbar für und gegen den Vertretenen zu begründen. Der Vertreter muss eine solche Vertretungsmacht besitzen, andernfalls sein Vertreterhandeln keine Fremd- oder Außenwirkung erzeugen kann. Das versteht sich…

UFSZ3K ZRV/0300-Z3K/09Zollschuldnereigenschaft eines Vertreters ohne Vertretungsmacht
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)10.01.2011

…der Vertreter die entsprechende Vertretungsmacht besitzt. Vertretungsmacht ist eine besondere Rechtsmacht, die eine Person in die Lage versetzt, durch Vertreterhandeln Rechtswirkungen unmittelbar für und gegen den Vertretenen zu begründen. Der Vertreter muss eine solche Vertretungsmacht besitzen, andernfalls sein Vertreterhandeln keine Fremd- oder Außenwirkung erzeugen kann…

UFSF RV/0297-F/04Abzugsfähigkeit von Kosten für ein ordentliches Universitätsstudium für das Veranlagungsjahr 2001
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.11.2004

…Juli 2004 zugestellt; die Aufhebung dieser Wortfolge wurde am 4. August 2004 im BGBl. I Nr. 102/2004 veröffentlicht. Die Rechtswirkungen eines Erkenntnisses des Verfassungsgerichtshofes sind in Art. 140 B-VG geregelt (vgl. dazu auch Mayer3, B-VG, Bundes-Verfassungsrecht, S 432 ff). Nach Art…

UFSZ2L ZRV/0195-Z2L/02Zollschuldnereigenschaft eines Vertreters ohne Vertretungsmacht
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)09.03.2004

…eigene Rechnung handelnd. Ohne Vertretungsmacht hat daher das Vertreterhandeln keinerlei Fremdwirkung. Der Vertretene wird also weder verpflichtet noch berechtigt. Die Rechtswirkungen des Handelns eines Vertreters ohne Vertretungsmacht treffen daher nur den Vertreter selbst. Dem Beschwerdefall liegt die Anmeldung Nr. 346/000/934839/01/1, zugrunde…