…19 99 ausgeschlossen ist, da die Ware die Voraussetzungen der Zusätzlichen Anmerkungen 1d) und 1e) zu Kapitel 27 erfüllt und daher vom KN-Code 2710 19 41 (Gasöl) eindeutig erfasst ist. Um im Rahmen der Auslegung einer Einreihungsverordnung deren Anwendungsbereich zu bestimmen, ist u.a…
…auf Grund dieser Produktion ausgestellten Fiskal-Verkaufsrechnungen genommen. Zu der verfahrensgegenständlichen Lieferung habe man dabei keine Aufzeichnungen bezüglich Filets gefunden. Eine Überprüfung der Waren konnte nicht mehr vorgenommen werden, weil diese bereits verarbeitet waren. Mit Bescheid vom 22. Jänner 2004 hat das Zollamt Salzburg/Erstattungen…
…Bescheid (Berufungsvorentscheidung) des Hauptzollamtes Graz vom 10. Oktober 1996, GZ. 700/15067/2/96, betreffend Vorschreibung eines Altlastenbeitrages nach Aufhebung des Bescheides (Berufungsentscheidung) der Finanzlandesdirektion für Steiermark vom 22. Oktober 1997, Hz. RM-W1/1/5-3/97, durch das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 20…
…angetroffen, sodass auch keine Vollstreckungsmaßnahmen gesetzt werden konnten. Auf Grund der vorliegenden Uneinbringlichkeit wurden laut Bericht des Vollstreckers auch keine Exekutionsgebühren vorgeschrieben. Die Rechtswirkung einer Einstellung besteht in der Beseitigung aller im eingestellten Verfahren gesetzten Exekutionsakte, insbesondere auch in der Auflassung der erworbenen Pfandrechte, so…
…dass der von der Bw - vor Ergehen des Einkommensteuerbescheides 2001 - eingebrachten "Nachreichung" schon auf Grund von Intention und Inhalt (bloßes Begleitschreiben zur Urkundenvorlage) die Eigenschaft einer Berufung nicht zukommt. Damit kommt auch der vom Finanzamt erlassenen "Berufungsvorentscheidung" nicht die Eigenschaft und Rechtswirkung einer solchen zu…
…bleiben, als von beiden Verfahrensparteien das Vorliegen der Voraussetzung einer "Maßnahme zur besseren Gestaltung von Bauland" außer Streit gestellt wurde. Strittig bleibt damit alleine, ob der in Anwendung des § 33 TROG abgeschlossene Vertrag über den Grundstückserwerb als unmittelbare Rechtswirkung einer "behördlichen Maßnahme" iSd Befreiung nach …
…keine Vollstreckungsmaßnahmen gesetzt werden konnten. Auf Grund der vorliegenden Uneinbringlichkeit wurden laut Bericht des Vollstreckers auch keine Exekutionsgebühren vorgeschrieben. Die Rechtswirkung einer Einstellung besteht in der Beseitigung aller im eingestellten Verfahren gesetzten Exekutionsakte, insbesondere auch in der Auflassung der erworbenen Pfandrechte, so als hätten sie…
…deren Erwerb vom Eintritt einer aufschiebenden Bedingung abhängt, erst berücksichtigt, wenn die Bedingung eingetreten ist. Eine Bedingung im Sinne des § 4 BewG ist die einem Rechtsgeschäft von den Parteien hinzugefügte Beschränkung, durch die der Eintritt oder die Aufhebung einer Rechtswirkung von einem ungewissen Eintritt abhängig…
…deren Erwerb vom Eintritt einer aufschiebenden Bedingung abhängt, erst berücksichtigt, wenn die Bedingung eingetreten ist. Eine Bedingung im Sinne des § 4 BewG ist die einem Rechtsgeschäft von den Parteien hinzugefügte Beschränkung, durch die der Eintritt oder die Aufhebung einer Rechtswirkung von einem ungewissen Eintritt abhängig…
…1. für den Fall, dass das Darlehen durch das Land Oberösterreich nicht oder nicht im festgelegten Ausmaß bis 31.12.2004 gewährt wird. Dieses vorbehaltene Rücktrittsrecht stellt sich als auflösende Bedingung dar, welche die Rechtswirkungen eines Geschäftes zwar sofort eintreten, diese aber wieder aufhören lässt…
…aufschiebend bedingte Lasten der § 6 BewG. Bedingung ist die einem Rechtsgeschäft von den Parteien hinzugefügte Beschränkung, durch die der Eintritt (aufschiebende Bedingung) oder die Aufhebung (auflösende Bedingung) einer Rechtswirkung von einem zukünftigen ungewissen Umstand abhängig gemacht wird. Dabei ist es möglich, dass sowohl ungewiss ist…
…der Steuerschuld bei Eintritt der Bedingung. Bedingung ist entsprechend den §§ 696 und 704 ABGB die einem Rechtsgeschäft von den Parteien hinzugefügte Beschränkung, durch die der Eintritt oder die Aufhebung einer Rechtswirkung von einem ungewissen Umstand abhängig gemacht wird. § 8 Abs. 2 GrEStG handelt lediglich von…
…den Fall, dass das Darlehen durch das Land Oberösterreich nicht oder nicht im festgelegten Ausmaß bis 31.12.2004 gewährt wird. Dieses vorbehaltene Rücktrittsrecht stellt sich als auflösende Bedingung dar, welche die Rechtswirkungen eines Geschäftes zwar sofort eintreten, diese aber wieder aufhören lässt, wenn und…
…die einem Rechtsgeschäft von den Parteien hinzugefügte Beschränkung, durch die der Eintritt oder die Aufhebung einer Rechtswirkung von einem ungewissen Eintritt abhängig gemacht wird. Im Berufungsfall ergibt sich nunmehr die Frage, ob im Rahmen der Berechnung der Gegenleistung auch vereinbarte Ausgedingsleistungen, die nur unter einer…
…vom Eintritt einer aufschiebenden Bedingung abhängt, erst berücksichtigt, wenn die Bedingung eingetreten ist (vgl. VwGH 28.6.1989, 88/16/0047, 0048). Bedingung ist die einem Rechtsgeschäft von den Parteien hinzugefügte Beschränkung, durch die der Eintritt oder die Aufhebung einer Rechtswirkung von einem ungewissen Ereignis…
…das Geschäft unter einer auflösenden Bedingung (Resolutivbedingung) geschlossen (s. Koziol-Welser, Grundriß des bürgerlichen Rechts, Bd.I, 12.Aufl., S 174 f). Merkmal der Bedingung ist also, dass den Vertragsparteien bei Vertragsabschluss die Ungewissheit eines Umstandes bewußt ist und sie die Rechtswirkungen eines Geschäftes bewußt…
…GrEStG 1987 ist nur eine aufschiebende Bedingung von Bedeutung, auflösende Bedingungen hindern die Entstehung der Grunderwerbsteuerschuld nicht (vgl. Fellner, Gebühren und Verkehrsteuern, Band II, Grunderwerbsteuer, Rz 21 zu § 8 GrEStG 1987.). Ein Geschäft ist unter einer auflösenden Bedingung geschlossen. Wenn die Rechtswirkungen des Geschäftes sofort…
…Einfluss ist, ob die Wirksamkeit eines Rechtsgeschäftes von einer Bedingung oder von einer Genehmigung abhängt. Von § 17 Abs. 4 GebG werden sowohl aufschiebende als auch auflösende Bedingungen erfasst. Unter Bedingung versteht man ein ungewisses Ereignis, von dem der Eintritt oder die Aufhebung einer Rechtswirkung abhängt. …
…Aufhebung einer Rechtswirkung abhängt (VwGH 21.5.1990, 88/15/0171). Unterschieden werden in der Lehre Rechtsbedingungen, die gesetzliche, und Parteibedingungen, die gewillkürte Wirksamkeitsbedingungen darstellen (Gschnitzer in Klang, III, 659 ff.). Die Parteien können den Beginn oder das Ende der Rechtswirksamkeit des Rechtsgeschäftes von einer…
…Übernahme von Fremdmitteln vereinbart. Es werde daher eine bereits bestehende Verbindlichkeit übernommen. Es sei nicht nachvollziehbar, warum der Anwartschaftsvertrag auch bei Nichtzusage der öffentlichen Förderung seine Rechtswirkung entfalten soll. Nur bei fehlender subjektiver Förderungswürdigkeit eines Einschreiters sei das vertraglich übernommene Darlehen abzudecken. Die vorgesehenen Rücktrittsrechte…