Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der C. vertreten durch Kosch & Partner Rechtsanwälte, 1010 Wien, Bäckerstraße 1/3/13, vom 19. Oktober 2000 gegen die Berufungsvorentscheidung des Hauptzollamtes Wien vom 20. September 2000, Zl. 100/41278/2000-55, betreffend Eingangsabgaben entschieden: Der angefochtene…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf. gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Salzburg/Erstattungen vom 23. September 2002, GZ. 610/6954/2/2002, betreffend Ausfuhrerstattung, entschieden: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 85c Abs. 8 Zollrechts…
…und sind jedenfalls nicht geeignet, den Zollbefund der Ausfuhrzollstelle zu widerlegen oder die Rechtswirkungen des Artikels 70 Absatz 1 erster Unterabsatz ZK zu beseitigen. Nach schlüssiger Wertung der vorliegenden Fakten in freier Beweiswürdigung kommt der Unabhängige Finanzsenat zu dem Schluss, dass es weder als erwiesen…
…Jahresbescheid ergeht. Ein Umsatzsteuerfestsetzungsbescheid hat insofern einen zeitlich begrenzten Wirkungsbereich, als er durch die Erlassung des Jahresbescheides außer Kraft gesetzt wird; nach Wirksamkeit des Jahresbescheides ergehende Berufungserledigungen hinsichtlich des Vorauszahlungsbescheides würden keine Rechtswirkungen entfalten, also ins Leere gehen (vgl. Ritz Kommentar zur Bundesabgabenordnung, 2 Aufl…
…Berufungserledigung der Jahresbescheid ergeht. Ein Umsatzsteuerfestsetzungsbescheid hat insofern einen zeitlich begrenzten Wirkungsbereich, als er durch die Erlassung des Jahresbescheides außer Kraft gesetzt wird; nach Wirksamkeit des Jahresbescheides ergehende Berufungserledigungen hinsichtlich des Vorauszahlungsbescheides würden keine Rechtswirkungen entfalten, also ins Leere gehen (vgl. Ritz, RZ 14 zu…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde des Bf. gegen den Bescheid (Berufungsvorentscheidung) des Hauptzollamtes Graz vom 10. Oktober 1996, GZ. 700/15067/2/96, betreffend Vorschreibung eines Altlastenbeitrages nach Aufhebung des Bescheides (Berufungsentscheidung) der Finanzlandesdirektion für Steiermark vom 22. Oktober 1997, Hz. RM…
…2 BAO aber jedenfalls, den Bescheid an eine Gemeinschaft zu richten, die nicht mehr besteht. Ein solcher Bescheid entfaltet keine Rechtswirkung mehr.' Unter Bedachtnahme auf das o.a. Erkenntnis und der Tatsache, dass die Gesellschaft bürgerlichen Rechts mit dem am 1. November 1996 erfolgten Ableben…
…außer Kraft gesetzt wird. Nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes würden nach Wirksamwerden des Jahresbescheides ergehende Berufungserledigungen hinsichtlich des Vorauszahlungsbescheides keine Rechtswirkungen entfalten und somit ins Leere gehen (VwGH 30.5.2001, 2000/13/0011). Daraus ist für den konkreten Fall abzuleiten, dass der Bescheid über…
… 188 BAO, der nach Beendigung der Personengemeinschaft an diese ergeht, keine Rechtswirkungen entfaltet. Nach § 19 Abs. 2 BAO gehen mit der Beendigung von Personenvereinigungen (Personengemeinschaften) ohne eigene Rechtspersönlichkeit deren sich aus Abgabenvorschriften ergebende Rechte und Pflichten auf die zuletzt beteiligt gewesenen Gesellschafter (Mitglieder) über. Während…
…Bleibt die Parteienbenennung derartig unklar, hat das behördliche Schriftstück keine Bescheidqualität, es liegt ein Nichtbescheid vor, der keine Rechtswirkungen entfalten kann. Insbesondere löst er keine Rechtsmittelbefugnis aus und es ist ein dennoch eingebrachtes Rechtsmittel gemäß § 273 Abs.1 lit.a BAO iVm § 85c Abs.8…
…dass ein Feststellungsbescheid gemäß § 188 BAO, der nach Beendigung der Personengemeinschaft an diese ergeht, keine Rechtswirkungen entfaltet. Nach § 19 Abs. 2 BAO gehen mit der Beendigung von Personenvereinigungen (Personengemeinschaften) ohne eigene Rechtspersönlichkeit deren sich aus Abgabenvorschriften ergebende Rechte und Pflichten auf die zuletzt beteiligt gewesenen…
…existenten GmbH, an welche sie gerichtet war, noch gegenüber der KG, an welche diese Erledigung nicht gerichtet war, Rechtswirkung entfalten und ist sohin ins Leere gegangen (vgl. VwGH 27.08.2008, 2006/15/0256, mwN). Die Berufung war daher infolge Unzulässigkeit zurückzuweisen. II. Ergänzende Hinweise…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf., vertreten durch Jarolim Specht Rechtsanwälte GmbH, 1020 Wien, Obere Donaustraße 63, vom 28. April 2003 gegen die Berufungsvorentscheidung des Bundesministeriums für Finanzen vom 27. März 2003, GZ. ZT-4200/482-IV/27/02, betreffend Verbindliche…
…gerichtet ist (Ritz, a.a.O.; VwGH vom 30. Mai 1996, 96/06/0087). Ein derartiger, an eine nicht mehr bestehende juristische Person gerichteter "Bescheid" entfaltet keine Rechtswirkungen (VwGH vom 22. Juni 2001, 2001/13/0051). Ritz (a.a.O., Tz 4 zu § 79) spricht…
…14/0140; 19.6.2002, 99/15/0144, ) Wenn als Bescheid bezeichnete Schriftstücke an die nicht mehr existente Kommanditgesellschaft ergehen, können sie keine Rechtswirkungen entfalten (VwGH12.1988, 88/14/0192; 30.5.1984, 4/13/0104). Bezogen auf den vorliegenden Fall bedeutet das, dass es…
…August 2004 im BGBl. I Nr. 102/2004 veröffentlicht. Hinsichtlich der Rechtsfolgen des Erkenntnisses hat der Verfassungsgerichtshof ausgesprochen, dass frühere Bestimmungen nicht wieder in Kraft treten. Die weiteren Rechtswirkungen des Erkenntnisses sind in Art. 140 B-VG geregelt. Nach Art. 140 Abs. 5 B-VG…
…Urtz, BAO³, § 92 Anm 5). Mit anderen Worten, die Berufungsvorentscheidung gehört somit dem Rechtsbestand an und entfaltet selbst dann eine verbindliche Rechtswirkung, wenn sie rechtswidrig ist. Das Finanzamt hätte die normative Wirkung dieser (zweifellos rechtswidrigen) Berufungsvorentscheidung für den Fall, dass kein Vorlageantrag eingebracht wird, nur…
…Bescheide, die an eine bereits beendigte Personenvereinigung ohne eigene Rechtspersönlichkeit ergangen sind, entfalten keine Rechtswirkungen, da diese mit deren Beendigung bzw Auflösung die Eignung als tauglicher Bescheidadressat verliert. Um den Individualerfordernis von Bescheiden gerecht zu werden, müssten in diesen Fällen die ehemaligen Gesellschafter der Gesellschaft…
…worden, das zu diesem Zeitpunkt nicht mehr existierte (siehe § 2 Abs. 1 Wirtschaftsraum-Zollämter-Verordnung). Da die Berufungsvorentscheidung deshalb ins Leere geht und keine Rechtswirkung entfaltet, ist auch keine Beschwerde dagegen zulässig. Es war daher wie im Spruch ausgeführt zu entscheiden. Salzburg, am 1. Dezember…
…VwGH 9.12.1992, 91/13/0013; diese Judikatur gilt auch in Bezug auf Personengesellschaften bzw. -vereinigungen). Es entfaltet daher ein an ein nicht mehr existentes Gebilde ergangener Bescheid keine Rechtswirkung (vgl. VwGH 29.9.1997, 93/17/0042). Dies gilt auch für Umsatzsteuerbescheide (vgl…