Artikel 30 Rechtswirkungen der Aussetzung (Artikel 23 Absatz 4 Buchstabe b des Zollkodex) (1) Wird eine AEO-Bewilligung ausgesetzt, da eine Voraussetzung des Artikels 39 des Zollkodex nicht erfüllt ist, werden alle Entscheidungen in Bezug auf diesen AEO, die auf der AEO-Bewilligung im Allgemeinen…
Beschluss Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Johann Fischerlehner in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Stb. zur Beschwerde vom 27. Dezember 2022 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 30. November 2022 betreffend Zwangsstrafen 2022, Steuernummer ***BF1StNr1*** beschlossen: I. Die Beschwerde wird…
…Gesellschaft beispielsweise durch die Eröffnung des Konkursverfahrens über das Vermögen eines Gesellschafters aufgelöst. Ebenso ein Auflösungsgrund ist die Kündigung durch die atypisch stillen beteiligten Gesellschafter. Wird ein Feststellungsbescheid an eine nicht mehr bestehende Gemeinschaft gerichtet, so entfaltet dieser Bescheid keine Rechtswirkungen vergleiche Ritz, BAO 6.…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Ri in der Beschwerdesache Bf., gegen den Bescheid des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr vom 3.4.2004 zu ErfNr.: xxx betreffend Grunderwerbsteuer beschlossen: Die als Berufung eingebrachte Beschwerde vom 28. Juni 2004 wird als gegenstandslos erklärt und die…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der C. vertreten durch Kosch & Partner Rechtsanwälte, 1010 Wien, Bäckerstraße 1/3/13, vom 19. Oktober 2000 gegen die Berufungsvorentscheidung des Hauptzollamtes Wien vom 20. September 2000, Zl. 100/41278/2000-55, betreffend Eingangsabgaben entschieden: Der angefochtene…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf. gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Salzburg/Erstattungen vom 23. September 2002, GZ. 610/6954/2/2002, betreffend Ausfuhrerstattung, entschieden: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 85c Abs. 8 Zollrechts…
…für das Jahr 2009 erfolgte keine Verfügung einer Wiederaufnahme und erging auch kein neuer Sachbescheid) sowie hinsichtlich des im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2011 ergangenen Einkommensteuer(erst)bescheides beantragt wurde und daher ausschließlich für diese Bescheide Rechtswirkung zu entfalten vermag. Mit anderen Worten…
…und sind jedenfalls nicht geeignet, den Zollbefund der Ausfuhrzollstelle zu widerlegen oder die Rechtswirkungen des Artikels 70 Absatz 1 erster Unterabsatz ZK zu beseitigen. Nach schlüssiger Wertung der vorliegenden Fakten in freier Beweiswürdigung kommt der Unabhängige Finanzsenat zu dem Schluss, dass es weder als erwiesen…
…2013 bis 2016 vom 16.10.2018 wurde per E-Mail eingebracht, und zwar - wie beizufügen ist - außerhalb von FinanzOnline. Dass ein solcherart gestelltes Anbringen für Zwecke der BAO keine Rechtswirkungen entfalten kann, entspricht allgemeiner Auffassung (z.B VwGH 27.9.2012, 2012/16/0082…
…Jahresbescheid ergeht. Ein Umsatzsteuerfestsetzungsbescheid hat insofern einen zeitlich begrenzten Wirkungsbereich, als er durch die Erlassung des Jahresbescheides außer Kraft gesetzt wird; nach Wirksamkeit des Jahresbescheides ergehende Berufungserledigungen hinsichtlich des Vorauszahlungsbescheides würden keine Rechtswirkungen entfalten, also ins Leere gehen (vgl. Ritz Kommentar zur Bundesabgabenordnung, 2 Aufl…
…Berufungserledigung der Jahresbescheid ergeht. Ein Umsatzsteuerfestsetzungsbescheid hat insofern einen zeitlich begrenzten Wirkungsbereich, als er durch die Erlassung des Jahresbescheides außer Kraft gesetzt wird; nach Wirksamkeit des Jahresbescheides ergehende Berufungserledigungen hinsichtlich des Vorauszahlungsbescheides würden keine Rechtswirkungen entfalten, also ins Leere gehen (vgl. Ritz, RZ 14 zu…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde des Bf. gegen den Bescheid (Berufungsvorentscheidung) des Hauptzollamtes Graz vom 10. Oktober 1996, GZ. 700/15067/2/96, betreffend Vorschreibung eines Altlastenbeitrages nach Aufhebung des Bescheides (Berufungsentscheidung) der Finanzlandesdirektion für Steiermark vom 22. Oktober 1997, Hz. RM…
…2 BAO aber jedenfalls, den Bescheid an eine Gemeinschaft zu richten, die nicht mehr besteht. Ein solcher Bescheid entfaltet keine Rechtswirkung mehr.' Unter Bedachtnahme auf das o.a. Erkenntnis und der Tatsache, dass die Gesellschaft bürgerlichen Rechts mit dem am 1. November 1996 erfolgten Ableben…
…außer Kraft gesetzt wird. Nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes würden nach Wirksamwerden des Jahresbescheides ergehende Berufungserledigungen hinsichtlich des Vorauszahlungsbescheides keine Rechtswirkungen entfalten und somit ins Leere gehen (VwGH 30.5.2001, 2000/13/0011). Daraus ist für den konkreten Fall abzuleiten, dass der Bescheid über…
… 188 BAO, der nach Beendigung der Personengemeinschaft an diese ergeht, keine Rechtswirkungen entfaltet. Nach § 19 Abs. 2 BAO gehen mit der Beendigung von Personenvereinigungen (Personengemeinschaften) ohne eigene Rechtspersönlichkeit deren sich aus Abgabenvorschriften ergebende Rechte und Pflichten auf die zuletzt beteiligt gewesenen Gesellschafter (Mitglieder) über. Während…
…vom 1. Oktober 2018, die als Bescheidadressaten die nicht mehr existierende "Verlassenschaft nach A" aufweisen, konnten somit keine Rechtswirkungen entfalten. Die dagegen – vom bereits eingeantworteten Erben im eigenen Namen - erhobenen Beschwerden waren daher mangels Berechtigung zu ihrer Erhebung gemäß § 278 Abs. 1 lit. a BAO…
…dessen ungeachtet an die Miteigentümergemeinschaft "***Mitges. und Mitb.***" adressiert war, konnte er keine Rechtswirkung entfalten (vgl auch BFG 25.04.2023, RV/7100704/2016). Mangels Entfaltung der Rechtswirksamkeit dieses Bescheides hat dem Finanzamt aber ein tauglicher Feststellungsbescheid (Grundlagenbescheid) gefehlt, um den bereits gegenüber der Bf…
…weil es sich bei der genannten Erledigung um einen Nichtbescheid gehandelt hat, der keine Rechtswirkungen entfaltete. M angels Entfaltung der Rechtswirksamkeit dieses Bescheides hat der belangten Behörde aber ein tauglicher Feststellungsbescheid (Grundlagenbescheid) gefehlt, um den bereits gegenüber dem Beschwerdeführer erlassenen Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2002…
…Die vom Finanzamt nach rechtskräftiger Einantwortung an die "Verlassenschaft nach Bf" gerichtete Erledigung ging daher ins Leere; sie entfaltete somit keine Rechtswirkungen. Folglich richtete sich der Vorlageantrag vom 05.03.2018 gegen diese Erledigung nicht gegen einen Bescheid. Ein Vorlageantrag setzt unabdingbar eine Beschwerdevorentscheidung voraus…
…dass es sich bei den genannten Feststellungsbescheiden um Nichtbescheide gehandelt hat, die keine Rechtswirkungen entfaltet haben. 2. Beweiswürdigung Die Feststellungen zu der Beteiligung des Beschwerdeführers ergibt sich aus der am 25.4.2001 bei der belangten Behörde eingebrachten Einkommensteuererklärung 1999 und der am 8.6…