…die Senkung der Lohnnebenkosten gewesen. Aus folgenden Gründen sei nach Meinung des Bw. eine Rechtswidrigkeit gegeben: Bei Einkünften aus nicht selbständiger Arbeit sei eine geringere Steuerbemessungsgrundlage durch die begünstigte Besteuerung der sonstigen Bezüge nach § 67 EStG 1988 zu erzielen. Die vorliegenden Einkommensteuerbescheide würden Einkünfte aus…
…Behauptung der Unbilligkeit im Sinne von inhaltlicher Unrichtigkeit eines Abgabenbescheides kann daher ein Nachsichtsansuchen nicht mit Erfolg gestützt werden (vgl. VwGH 17.5.1989, 85/13/0201, 0202). Dies ergibt sich auch daraus, dass die Rechtswidrigkeit eines Abgabenbescheides mit den von der Rechtsordnung vorgesehenen Rechtsbehelfen…
…weil die Rechtswidrigkeit eines Abgabenbescheides mit den von der Rechtsordnung vorgesehenen Rechtsbehelfen zu bekämpfen ist (vgl. VwGH 8. 3. 1994, 91/14/0079, 0080, 0081). Vor dem Hintergrund dieser Rechtslage gehen die Ausführungen des Bw., die sich mit der mangelnden sachlichen Rechtfertigung einer Besteuerung des…
…sich auch daraus, dass die Rechtswidrigkeit eines Abgabenbescheides mit den von der Rechtsordnung vorgesehenen Rechtsbehelfen gegen diesen Bescheid zu bekämpfen ist. Zweck des § 236 BAO ist es grundsätzlich hingegen nicht, einen Abgabenbescheid in einem weiteren (zusätzlichen) Verfahren auf seine Rechtmäßigkeit zu prüfen, es sei denn…
…sich auch daraus, dass die Rechtswidrigkeit eines Abgabenbescheides mit den von der Rechtsordnung vorgesehenen Rechtsbehelfen gegen diesen Bescheid zu bekämpfen ist. Zweck des § 83 ZollR-DG ist es grundsätzlich hingegen nicht, einen Abgabenbescheid in einem weiteren (zusätzlichen) Verfahren auf seine Rechtmäßigkeit zu prüfen, es sei…
…sich auch daraus, dass die Rechtswidrigkeit eines Abgabenbescheides mit den von der Rechtsordnung vorgesehenen Rechtsbehelfen gegen diesen Bescheid zu bekämpfen ist. Zweck des § 236 BAO ist es grundsätzlich hingegen nicht, einen Abgabenbescheid in einem weiteren (zusätzlichen) Verfahren auf seine Rechtmäßigkeit zu prüfen, es sei denn…
…sich auch daraus, dass die Rechtswidrigkeit eines Abgabenbescheides mit den von der Rechtsordnung vorgesehenen Rechtsbehelfen gegen diesen Bescheid zu bekämpfen ist. Zweck des § 236 BAO ist es grundsätzlich hingegen nicht, einen Abgabenbescheid in einem weiteren (zusätzlichen) Verfahren auf seine Rechtmäßigkeit zu prüfen, es sei denn…
…nachzuholen. Auf eine Unbilligkeit im Sinne der inhaltlichen Unrichtigkeit von Abgabenbescheiden kann ein Nachsichtsansuchen grundsätzlich nicht mit Erfolg gestützt werden, weil eine mögliche Rechtswidrigkeit eines Abgabenbescheides mit den von der Rechtsordnung vorgesehenen Rechtsbehelfen gegen diesen Bescheid zu bekämpfen ist. Es war nunmehr zu prüfen, ob…
…handle es sich um eine bloße Schutzbehauptung, um den Grundsatz von Treu und Glauben "zu verneinen". Eine Unbilligkeit i. S. d. § 236 BAO stelle auf die Abgabeneinhebung ab. So wie sich in aller Regel aus der materiellen Rechtswidrigkeit eines rechtskräftigen Abgabenbescheides keine Unbilligkeit der Einhebung…
…Abgabenbescheides ist jedoch über Antrag des Abgabenpflichtigen insoweit auch der Säumniszuschlag herabzusetzen oder aufzuheben (§ 217 Abs. 8 BAO). Die Einwendungen der Bw. betreffend die Richtigkeit der zu Grunde liegenden Abgabenbescheide gehen daher ins Leere. Darüber hinaus wurden keine Gründe vorgebracht, die geeignet wären, eine Rechtswidrigkeit…
…um einen Spruchbestandteil eines Abgabenbescheides. Warum dieser Spruchbestandteil für die Bescheidbezeichnung herangezogen werden soll, bleibt dem unabhängigen Finanzsenat unerfindlich, zumal der aufgehobene Bescheid durch die Bezeichnung der betroffenen Abgabenart und des Bescheiddatums ausreichend bestimmt war. Die Bw zeigt daher mit diesem Vorbringen keine Rechtswidrigkeit auf…
…die Jahre 2001 bis 2007 gerichtet, wobei sich die Berufungsbegründung ausschließlich auf die Rechtswidrigkeit des zu Grunde liegenden Einkommensteuerbescheides für das betreffende Jahr stützt. Gemäß § 205 Abs. 1 BAO sind Differenzbeträge an Einkommensteuer und Körperschaftsteuer, die sich aus Abgabenbescheiden unter Außerachtlassung von Anzahlungen (Abs. 3)…
…die Berufungsbehörde ihre Entscheidung zu reduzieren haben wird: Zunächst ist grundsätzlich und allgemein festzuhalten, dass der VwGH bereits in zahlreichen Erkenntnissen zum Ausdruck gebracht hat, dass die Begründung eines Abgabenbescheides unter anderem den Sachverhalt anzuführen hat, den die Behörde als erwiesen annimmt, und die Erwägungen…
…mit Abgabenbescheid erfolgen, wenn der Abgabenpflichtige, obwohl er dazu verpflichtet ist, keinen selbst berechneten Betrag der Abgabenbehörde bekannt gibt oder wenn sich die bekanntgegebene Selbstberechnung als nicht richtig erweist. Die Selbstberechnung ist als nicht richtig anzusehen, wenn sie objektiv rechtswidrig ist. Eine solche Rechtswidrigkeit kann…
…dem angefochtenen Aufhebungsbescheid gemäß § 299 BAO vom 16. Mai 2007 einen Bescheid (die Berufungsvorentscheidung vom 11. Oktober 2006 betreffend Umsatzsteuer für das Jahr 1998) aufhob, der nicht mehr dem Rechtsbestand angehörte, belastete sie diesen Aufhebungsbescheid mit Rechtswidrigkeit. Der Berufung vom 12. Juni 2007 gegen den…
…Zl. 2003/15/0125, wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben, da hinsichtlich der Umsatzsteuerfestsetzung für 3/2001 weder dargetan worden sei, dass ein Abgabenbescheid vorliege, noch über die strittige Umsatzsteuer für 3/2001 als Vorfrage entschieden worden sei. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß …
…Bescheid mit Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften belastet, weil jede Ermessensentscheidung so weit zu begründen ist, dass ihre Nachprüfbarkeit sichergestellt ist (s.o.). Die Unterlassung der Begründung, warum gerade ein bestimmter von mehreren Solidarschuldnern zur Leistung herangezogen wird, stellt für sich alleine bereits einen Mangel…
…€ statt 232.800,00 € und für das Jahr 2005: 268.875,00 € statt 232.800,00 €). Dieses Tatsachenvorbringen wird nicht in Zweifel gezogen, sodass insofern eine Rechtswidrigkeit der antragsgegenständlichen Bescheide zu bejahen ist. Zu beachten ist allerdings, dass die Aufhebung nach …
…Auf das zur Rechtswidrigkeit der Stammabgabenfestsetzungen in den Rechtsmittel- und Folgeschriftsätzen umfangreich erstattete Vorbringen muss aus vorstehenden Gründen somit aus Anlass dieser Entscheidung nicht weiter eingegangen werden. Was das Vorliegen formeller Abgabenzahlungsschuldigkeiten betrifft, ist festzustellen, dass der Berufungswerberin im Anschluss an eine im Jahr 1999…
…Zum einen wird gerügt, dass bei Festsetzung dieses Säumniszuschlages einschlägige Bestimmungen der Bundesabgabenordnung nicht beachtet worden und insbesondere für den Einschreiter günstige Normen unberücksichtigt geblieben wären, zum anderen behauptet, dass der strittige Säumniszuschlag infolge Rechtswidrigkeit der ihm vorangegangenen Einkommensteuervorschreibungen als davon abgeleitete Nebengebühr zwangsläufig ebenfalls…