Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Berufungswerberin, vom 4. Oktober 2004 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 23 vom 28. Juli 2004 betreffend Haftungs- und Abgabenbescheid für den Zeitraum 1999 bis 2003 im Beisein Schriftführerin nach der am 1. März 2012 in…
…nach § 191 Abs. 1 lit. c. an die Personenvereinigung (Personengemeinschaft) ohne eigene Rechtspersönlichkeit, deren Gesellschaftern (Mitgliedern) gemeinschaftliche Einkünfte zugeflossen sind. Ist eine Personenvereinigung (Personengemeinschaft) ohne eigene Rechtspersönlichkeit in dem Zeitpunkt, in dem der Feststellungsbescheid ergehen soll, bereits beendigt, so hat der Bescheid aber gemäß § 191…
…die Bw als örtlicher Teilbereich der Bekenntnisgemeinschaft mit dem Tag des Einlangens des Antrages beim BM für Bildung, Wissenschaft und Kultur rechtswirksam Rechtspersönlichkeit erworben. Für den eingangs dargestellten Erwerbsvorgang nahm die Bw alle Abgaben- und Gebührenbefreiungen, die nach bundes- oder landesgesetzlichen Bestimmungen in Frage kommen…
…sind, einheitlich und gesondert festgestellt. Der Feststellungsbescheid ergeht gemäß § 191 Abs 1 lit c leg cit in den Fällen des § 188 an die Personenvereinigung (Personengemeinschaft) ohne eigene Rechtspersönlichkeit, deren Gesellschaftern (Mitgliedern) gemeinschaftliche Einkünfte zugeflossen sind. Die Bw., eine offene Erwerbsgesellschaft, wurde mit Beschluss vom 9…
…Zl. RV/0312-W/04, wurde die Berufung als unbegründet abgewiesen und ausführlich dargelegt, warum die B als Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit nicht als Organträger gemäß § 9 Abs. 3 KStG 1988 angesehen werden könnten. Gegen diesen Bescheid (Berufungsentscheidung) wurde am 15. April 2004 eine auf…
…1988 kann das Ende der Steuerpflicht nicht früher als mit der Löschung der Gesellschaft aus dem Firmenbuch eintreten, da davor die Rechtspersönlichkeit im Außenverhältnis noch nicht untergegangen ist. Das Ende der Steuerpflicht geht jedoch über die zivilrechtliche Beurteilung hinaus und tritt erst mit der Vollbeendigung…
…zugestellt gelten. Entsprechend der Bestimmung des § 101 Abs. 3 BAO sind schriftliche Ausfertigungen, die in einem Feststellungsverfahren an eine Personenvereinigung ohne eigene Rechtspersönlichkeit oder an eine Personengemeinschaft gerichtet sind, einer nach § 81 BAO vertretungsbefugten Person zuzustellen. Mit der Zustellung einer einzigen Ausfertigung an diese Person…
… 19 Abs. 2 BAO gehen mit der Beendigung von Personenvereinigungen (Personengemeinschaften) ohne eigene Rechtspersönlichkeit deren sich aus Abgabenvorschriften ergebende Rechte und Pflichten auf die zuletzt beteiligt gewesenen Gesellschafter (Mitglieder) über. Während Personengesellschaften des Handelsrechts ihre Parteifähigkeit so lange nicht verlieren, als beispielsweise Feststellungsverfahren anhängig sind…
…kein individueller Verwaltungsakt gesetzt wird (vgl. etwa VwGH 28.11.2007, 2004/15/0131). Mit der Beendigung von Personenvereinigungen (Personengemeinschaften) ohne eigene Rechtspersönlichkeit gehen nach § 19 Abs. 2 BAO deren sich aus Abgabenvorschriften ergebende Rechte und Pflichten auf die zuletzt beteiligt gewesenen Gesellschafter (Mitglieder) über…
… 191 Abs. 1 lit. c BAO angeführt werden. Nach Beendigung der Personenvereinigung ohne Rechtspersönlichkeit ist der Bescheid gemäß § 191 Abs. 2 BAO im Spruch an alle Beteiligten der beendeten Personenvereinigung zu richten. Damit mangelt es dem Bescheid an einem Spruchbestandteil im Sinne des § 93 Abs…
…Steuerschuldner in den Fällen des § 1 Abs. 1 Z 1 und Z 2 der Unternehmer. Unternehmer können auch Personenzusammenschlüsse ohne Rechtspersönlichkeit (wie etwa die Gesellschaft nach bürgerlichem Recht) sein. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes folgt aus § 191 Abs. 1 lit. c BAO in Verbindung mit…
…die Bw als örtlicher Teilbereich der MFÖ mit dem Tag des Einlangens des Antrages beim Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Kultur rechtswirksam Rechtspersönlichkeit erworben. Für den eingangs dargestellten Erwerbsvorgang nahm die Bw alle Abgaben- und Gebührenbefreiungen, die nach bundes- oder landesgesetzlichen Bestimmungen in Frage kommen…
…die Bw als örtlicher Teilbereich der MFÖ mit dem Tag des Einlangens des Antrages beim Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Kultur rechtswirksam Rechtspersönlichkeit erworben. Für den eingangs dargestellten Erwerbsvorgang nahm die Bw alle Abgaben- und Gebührenbefreiungen, die nach bundes- oder landesgesetzlichen Bestimmungen in Frage kommen…
…von einer Bemessungsgrundlage von € 67.500 auszugehen. Es sei zu berücksichtigen, dass der Bw Hälfteeigentümer und Mitbetreiber der OEG sei, die keine eigene Rechtspersönlichkeit besitze. Diesfalls werde nur der Hälfteanteil, der auf die Verlassenschaft nach H entfalle, übertragen; die zweite Hälfte verbleibe im Eigentum…
…BAO in den Fällen des § 188 an die Personenvereinigung (Personengemeinschaft) ohne eigene Rechtspersönlichkeit, deren Gesellschaftern (Mitgliedern) gemeinschaftliche Einkünfte zugeflossen sind. Nach Abs. 2 der zitierten Gesetzesstelle hat der Bescheid dann, wenn eine Personenvereinigung (Personengemeinschaft) ohne eigene Rechtspersönlichkeit in dem Zeitpunkt, in dem der Feststellungsbescheid ergehen…
…rechtliche Wirkung entfalten sollte. Gemäß § 101 Abs. 3 BAO sind schriftliche Ausfertigungen, die in einem Feststellungsverfahren an eine Personenvereinigung ohne eigene Rechtspersönlichkeit oder an eine Personengemeinschaft gerichtet sind (§ 191 BAO) einer nach § 81 BAO vertretungsbefugten Person zuzustellen. Mit Zustellung einer Ausfertigung an diese Person gilt…
…gemäß § 188 BAO für die Jahre 1995 bis 1998 mit Beschluss vom 12. Dezember 2007, 2005/15/0040, mit nachstehender Begründung zurückgewiesen: "Ist eine Personenvereinigung (Personengemeinschaft) ohne eigene Rechtspersönlichkeit in dem Zeitpunkt, in dem der Feststellungsbescheid ergehen soll, bereits beendigt, so hat der Bescheid gemäß …
…2007 vom 9. Februar 2009 festgehalten, dass aufgrund des so genannten Typenvergleiches davon auszugehen ist, dass bei eigener Rechtspersönlichkeit, beschränkter Haftung und des starren Eigenkapitals die Limited Liability Company des Bf. nach österreichischem Recht als Körperschaft zu behandeln ist. Angesichts der vom Bf. zuvor vertretenen…
…2 KStG endet die unbeschränkte Steuerpflicht grundsätzlich mit dem Zeitpunkt, in dem die Rechtspersönlichkeit untergeht, jedenfalls aber erst in dem Zeitpunkt, in dem das gesamte Vermögen auf andere übergegangen ist (sog. Vollbeendigung). Die Steuerpflicht endet bei einer Kapitalgesellschaft nicht bereits mit Eintritt in die Liquidation…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der FE, Adr, vertreten durch Dr.Dr., Rechtsanwälte, 4020 Linz, Lederergasse 18, vom 17. Jänner 2012 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 11. Jänner 2012 betreffend Abweisung eines Antrages auf Festsetzung der…